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Cybersicherheitsexperten: Auch freiwillige Chatkontrolle gefährdet Grundrechte


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Führende Cybersicherheitsexperten äußern in einem offenen Brief an den EU-Ministerrat ihre Sorge über den neuen Vorschlag der EU-Präsidentschaft für eine Verordnung gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, der eine gemeinsame Kompromisslinie der Mitgliedsstaaten zur freiwilligen Chatkontrolle festschreibt. Die Einigung soll Online-Diensten wie Messenger-Betreiber dauerhaft das freiwillige Scannen privater Kommunikation ermöglichen.

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Die Wissenschaftler begrüßen zwar ausdrücklich, dass die verpflichtende geräteinterne Erkennung von Missbrauchsmaterial aus dem neuen Entwurf gestrichen wurde. Dies verbessere die Balance zwischen Kinderschutz, IT-Sicherheit und Privatsphäre. Dennoch schlagen sie Alarm, dass andere Aspekte des Vorschlags weiterhin erhebliche gesellschaftliche Risiken ohne klaren Mehrwert für den Kinderschutz mit sich brächten.

Zentraler Kritikpunkt ist die Ausweitung des Erkennungsumfangs. Durch den Verweis auf die bestehenden freiwilligen Aktivitäten von Anbietern wie Facebook, Google oder Microsoft unter der E-Privacy-Richtlinie würde die Option wiedereingeführt, Inhalte jenseits von Bildern und URLs zu analysieren, monieren die Forscher. Dies gelte insbesondere für Text und Video. Ferner solle es möglich werden, nach neu generiertem Missbrauchsmaterial zu suchen.

Die Experten betonen unter Berufung auf frühere Warnungen, dass aktuelle KI-Technologie bei Weitem nicht präzise genug sei, um diese Aufgaben mit der notwendigen Genauigkeit zu erfüllen. Falschmeldungen seien aufgrund der inhärenten Grenzen der Technik und der kontextabhängigen Natur der zu identifizierenden Verhaltensweisen unvermeidlich. Die Ausweitung auf Text- und Videoformate werde die bereits sehr hohe Zahl an Fehlalarmen weiter steigern.

Die Überwachung von Textnachrichten könnte zu Fehleinschätzungen bei harmlosen Interaktionen zwischen Verwandten, engen Freunden oder Jugendlichen führen, bringen die Unterzeichner ein Beispiel. Diese Massenüberwachung berge das Risiko, Ermittler mit falschen Anschuldigungen zu überfluten und sie von der Verfolgung echter Fälle abzuhalten, was den Gesamtschutz verringern würde.

Ebenso scharf wenden sich die Wissenschaftler gegen die geplante obligatorische Altersverifikation für als risikoreich eingestufte Dienste wie Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationsdienste und App-Stores. Sie geben zu bedenken, dass das Hinzufügen von Alterskontrollen nicht zwangsläufig zusätzliche Sicherheit bedeute, insbesondere wenn die Inhalteerkennung ineffektiv sei.

Die Altersprüfung sei mit derzeitig verfügbaren Technologien nicht datenschutzkonform durchführbar, da sie auf biometrische, verhaltensbasierte oder kontextuelle Informationen wie den Browserverlauf angewiesen sei. Die zunehmend verwendeten KI-Methoden wiesen hohe Fehlerraten auf und seien gegenüber bestimmten Minderheiten voreingenommen, was ein unverhältnismäßiges Risiko für schwerwiegende Datenschutzverletzungen und Diskriminierung darstelle.

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Auch die Altersverifikation mit offiziellen Ausweisdokumenten ist den Autoren zufolge unverhältnismäßig, da sie deutlich mehr Informationen als nur das Alter preisgebe. Datenschutzfreundliche Lösungen, die auf Kryptografie basieren, könnten wiederum Abhängigkeiten von spezifischer Hardware oder Software schaffen und so Nutzer diskriminieren, die nicht über die neueste Technologie verfügten. Überdies könnten Alterskontrollen einfach umgangen werden.

Schließlich betonen die Experten, dass auch die freiwillige Anwendung von Überwachungstechniken auf Endgeräten kein vertretbares Mittel zur Risikominderung darstelle. Der potenzielle Schaden und das Missbrauchspotenzial seien enorm – der Nutzen unbewiesen. Das Melden von Scan-Ergebnissen an Dritte wie Strafverfolgungsbehörden könnte dazu führen, dass der Dienstleister keine durchgehende Verschlüsselung mehr beanspruchen könne. Jede Kommunikation, deren Inhalt gescannt und gemeldet werden könne, gelte nicht länger als sicher oder privat und untergrabe so die Basis einer widerstandsfähigen digitalen Gesellschaft.

Zu den insgesamt 18 internationalen Unterzeichnern gehören prominente Vertreter der IT-Security- und Kryptografieforschung. Aus Deutschland sind Cas Cremers vom CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit, Anja Lehmann von der Universität Potsdam, Kai Rannenberg von der Uni Frankfurt und Carmela Troncoso vom Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre dabei.

Auch Italien stellte vorige Woche laut einem geleakten Ratsprotokoll in Frage, ob im Rahmen freiwilliger Chatkontrolle das Recht auf Privatsphäre der Nutzer ausreichend gewahrt werden könne. Die Regierung in Rom befürchtet, das Instrument könne auf andere Delikte ausgeweitetwerden. Polen behielt sich ebenfalls eine weitere Prüfung vor.

Im jüngsten Gesetzentwurf der dänischen Ratspräsidentschaft heißt es ausdrücklich: „Keine Bestimmung dieser Verordnung ist so auszulegen, dass sie den Anbietern Aufdeckungspflichten auferlegt.“ Nächste Woche sollen die Ständigen Vertreter der EU-Staaten den Vorschlag befürworten, im Dezember die Justiz- und Innenminister.

Der Ex-EU-Abgeordnete und Bürgerrechtler Patrick Breyer spricht von einem Teilerfolg: „Wir haben die verpflichtende Chatkontrolle durch die Hintertür verhindert. Aber geplant sind weiter anonymitätszerstörende Alterskontrollen und ‚freiwillige‘ Massenscans.“ Der Kampf gehe daher nächstes Jahr weiter.

Breyer klagt zusammen mit einem Missbrauchsopfer gegen die freiwillige Chatkontrolle. Hierzulande dürfte eine solche Maßnahme nicht anwendbar sein, da Messaging-Dienste dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Anbieter dürfen sich daher nicht übers technische nötige Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder von näheren Umständen der Telekommunikation verschaffen.


(vbr)



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Peugeot 408: Facelift bringt veränderte Antriebe


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Seit 2022 leistet sich Peugeot den Luxus eines Nischenmodells. Der 408 ist eine Fließheck-Limousine, die mit beplankten Radläufen SUV-Elemente ins Design integriert. Der ganz große Durchbruch blieb bislang aus, und die kleine Modellpflege wird daran kaum etwas ändern. Denn mindestens ein Schritt bleibt aus.

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Die Optik wurde mit einem geänderten Kühlergrill nur leicht angepasst, wobei die beleuchteten Schriftzüge an Front und Heck noch die auffälligsten Veränderungen sind. Im Vergleich dazu sind die Veränderungen bei den Antrieben weitreichender. Der 1,2-Liter-Basisbenziner, ein 48-Volt-Mildhybrid, leistet nach wie vor 107 kW. Der Verbrauch im WLTP sinkt minimal auf fünf Liter. Nachgelegt hat Peugeot beim Plug-in-Hybrid: Zwar leisten der 1,6-Liter-Benziner mit 132 kW und der E-Motor mit 92 kW einzeln nicht mehr als bisher, die freigegebene Systemleistung steigt allerdings von 165 auf 177 kW. Auch die Reichweite steigt leicht von 77 auf 85 km.


Peugeot 408 Facelift

Peugeot 408 Facelift

Die Modellpflege hat den Peugeot 408 äußerlich kaum verändert.

(Bild: Peugeot)

Doch das Laden bleibt im Plug-in-Hybrid zäh. Serienmäßig ist nach wie vor ein einphasiger Lader mit 3,7 kW. Gegen Aufpreis sind wenigstens 7,4 kW zu haben, doch auch die nimmt der 408 PHEV nur auf einer Phase entgegen. An einer dreiphasigen 11-kW-Wallbox, die ihre Gesamtleistung aufteilt, ändert sich damit nichts. Einen Vorteil bringt der optionale Lader an einigen öffentlichen Ladestationen.

Im Elektroauto e-408 beschränken sich die Neuerungen auf eine nun endlich mögliche Vorkonditionierung der Batteriezellen. Sie hilft, die maximale Ladeleistung auch im Winter abrufen zu können, sofern die Anfahrt zur Ladestation lang genug ist. Im Sommer will Peugeot für den e-408 auch Plug & Charge sowie Vehicle-to-Load anbieten. Dann kann die Traktionsbatterie für den Betrieb externer Verbraucher angezapft werden. Die Batterie selbst und auch das Laden werden nicht verbessert. Es bleibt bei 58,2 kWh netto, 456 km WLTP-Reichweite und 120 kW DC-Ladeleistung. Von 20 auf 80 Prozent lädt der e-408 in 30 Minuten. Das sind im Schnitt knapp 70 kW DC-Nettoladeleistung. Insgesamt bleibt der e-408 mit diesen Werten auch intern weit zurück. In einigen Modellen bietet Peugeot inzwischen mehr als 90 kWh Energiegehalt und 160 kW DC-Laden an.

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Peugeot 408 Facelift Innenraum

Peugeot 408 Facelift Innenraum

Neu im Innenraum sind veränderte 3D-Grafiken im Kombinnstrument.

(Bild: Peugeot)

Vorab verrät Peugeot noch nicht, was der überarbeitete 408 kosten soll. Die bisherige Preisliste aus dem Dezember 2025 sah für das Basismodell 40.970 Euro vor, die Einstiegsversionen von Plug-in-Hybrid und Elektroauto lagen bei 47.600 und 46.300 Euro. Daran wird sich vermutlich nicht viel ändern, denn das Umfeld wird absehbar eher dichter besetzt, der Konkurrenzdruck nimmt also zu. Ein Mazda 6E (Test) beispielsweise kostet ähnlich viel wie der e-408, bietet aber einen höheren Energiegehalt in der Traktionsbatterie und in einer Version auch eine höhere Ladeleistung.

Lesen Sie mehr zur Marke Peugeot


(mfz)



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Warschaus Allianz mit Trump: Polen blockiert wichtiges EU-Digitalgesetz


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Der Graben zwischen den politischen Gremien in Polen hat eine neue, digitale Dimension erreicht. Präsident Karol Nawrocki hat am Freitag sein Veto gegen das Gesetz zur nationalen Umsetzung des Digital Services Act (DSA) eingelegt. Damit stellt sich das rechtskonservative Staatsoberhaupt demonstrativ an die Seite von US-Präsident Donald Trump und dessen erklärter Ablehnung der europäischen Plattform-Regulierung. Während die Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk versucht, Polen fest in den rechtlichen Rahmen der EU zu integrieren, dürfte das Veto aus Warschau nun ein juristisches Nachspiel in Brüssel haben.

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Nawrockis Argumentation liest sich wie ein direktes Echo auf Äußerungen Washingtons. Die Trump-Regierung hat den DSA wiederholt als „orwellsche“ Zensur gegeißelt. Diese ziele darauf ab, konservative Stimmen mundtot zu machen. Erst im Dezember warnte Trump persönlich die EU-Kommission: die Brüsseler Exekutivinstanz müsse „sehr vorsichtig sein“, nachdem sie gerade gegen Elon Musks Plattform X ein Bußgeld in Höhe von 120 Millionen Euro verhängt hatte. Der Republikaner nannte die Entscheidung „fies“ und „unrechtmäßig“.

Nawrocki griff diese Rhetorik nun auf: der polnische Gesetzentwurf räume Regierungsbeamten zu viel Macht über Online-Inhalte ein, rügte er. Wenn ein der Regierung unterstellter Beamter entscheide, was im Internet erlaubt sei, ähnele das der Einrichtung eines „Ministeriums für Wahrheit“ aus George Orwells Roman 1984.

In Polens Mitte-Links-Regierung hat der Schritt scharfe Kritik ausgelöst. Digitalminister Krzysztof Gawkowski warf dem Präsidenten vor, die Sicherheit im Internet zu sabotieren und sich auf die Seite der Tech-Giganten zu schlagen. Der Politiker der Linkspartei Nowa Lewika hob hervor, das Gesetz hätte Kinder vor Pädophilen, Familien vor Desinformation und Nutzer vor undurchsichtigen Algorithmen geschützt. Den Zensurvorwurf wies er entschieden zurück, da der Entwurf explizit ordentliche Gerichte und nicht die Verwaltung für Urteile über Online-Inhalte vorsah. Mit dem Veto stehe Polen nun als eines der wenigen EU-Länder ohne effektive Durchsetzungsmechanismen für den DSA da.

Für die EU-Kommission ist der Vorgang ein diplomatischer und rechtlicher Affront. Da Polen seit Mai die Frist zur Benennung eines nationalen digitalen Koordinators versäumt hat, läuft bereits ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ein Kommissionssprecher erklärte, dass die nationale Umsetzung essenziell sei, damit polnische User ihre Rechte gegenüber Plattformen wie Facebook, X oder Instagram effektiv wahrnehmen könnten. Dabei gehe es etwa darum, Betreiber zu belangen, wenn eigene Inhalte gelöscht oder Konten gesperrt werden. Kernverpflichtungen des DSA gelten aber weiterhin unmittelbar für große Online-Portale, die in Polen tätig sind. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Verordnung, die im Grundsatz in den Mitgliedsstaaten direkt anwendbar ist.

Die Weigerung Warschaus, den DSA in Gänze scharf zu stellen, schwächt die Position der EU. Die Trump-Administration hat bereits Sanktionen gegen Architekten des DSA wie Ex-Kommissar Thierry Breton verhängt. Da die Koalition von Tusk nicht über die notwendige Mehrheit verfügt, um das Veto des Präsidenten zu überstimmen, bleibt der Regierung wohl nur der mühsame Weg eines völlig neuen Gesetzentwurfs oder das Warten auf die EuGH-Entscheidung.

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(nen)



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Samsungs kugeliger KI-Roboter Ballie hat wohl ausgerollt


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Der knallgelbe, kugelige Roboter mit dem passenden Namen Ballie von Samsung sollte eigentlich ab Sommer 2025 als Haushaltsassistent auf den Markt kommen. Nun scheint der südkoreanische Hersteller das Projekt, das seit Jahren auf der CES immer wieder präsentiert wurde und als ein Messe-Highlight galt, endgültig eingestampft zu haben.

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Sechs Jahre nach der ersten Vorstellung einer ersten Version und dem Versprechen des Konzerns zur CES 2025, den Roboter im Laufe des ersten Halbjahres 2025 auf den Markt zu bringen, hat der Konzern einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg die Ausrichtung für Ballie geändert.

Unter Berufung auf eine Mail eines Unternehmenssprechers sagt Bloomberg, dass Ballie intern auf unbestimmte Zeit „zurückgestellt“ wurde. „Nach mehreren Jahren praktischer Tests liefert es weiterhin wichtige Erkenntnisse für die Entwicklung räumlich bewusster, kontextbezogener Erlebnisse durch Samsung, insbesondere in Bereichen wie Smart-Home-Intelligenz, Umgebungs-KI und Privacy by Design“, heißt es weiter in der Stellungnahme.

Überdies bezeichnete Samsung den KI-Roboter nicht mehr als Haushaltshelfer, sondern als „aktive Innovationsplattform“.

Zuletzt sollte Ballie als persönlicher Assistent im Heim einsetzbar sein und dort verschiedene Aufgaben erledigen können. Ballie war mit zwei Kameras ausgerüstet: einer 4K-Kamera vorn und einer 2K-Kamera auf der Rückseite. Überdies waren verschiedene Sensoren wie ein Lidar-Modul (Light Detection and Ranging) an Bord, die den Roboter autonom in Haushaltsumgebungen navigieren lassen und etwa für Überwachungsaufgaben in Wohnungen tauglich machen. Auffälligkeiten inklusive Bilder meldet er dann über eine App auf dem Mobiltelefon. Ferner bewegte sich Ballie auf drei Rädern fort, was auch bedeutet, dass er nicht für den Einsatz über mehrere Etagen ausgelegt war – es sei denn, Nutzer schleppen ihn selbst ins nächste Stockwerk.

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Ein weiteres Ausstattungsmerkmal von Ballie ist ein integrierter Laserprojektor, der Videos, Fotos und Informationen an Wände und auf Fußböden projizieren kann. Die Projektionseinheit ist dazu beweglich integriert. Ballie soll auch Buttons auf dem Fußboden anzeigen, die dann per Fußdruck Funktionen auslösen sollen. Im April 2025 erklärte Samsung, dass der KI-Kugelroboter mit Google Gemini statt mit Bixby ausgerüstet werden sollte.

Auf der CES 2026 glänzte Ballie schließlich mit Abwesenheit, allerdings haben verschiedene Hersteller die Technikmesse dazu genutzt, ihre eigenen Roboter – auch für den Haushalt – zu präsentieren. LGs humanoider Roboter CLOiD soll gar kochen, Wäsche waschen und diese zusammenlegen können – LG hat jedoch bislang weder Preis noch Verkaufstermin genannt, was wiederum an Ballies Schicksal erinnert.


(afl)



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