Künstliche Intelligenz
Datenbankadmins: Fast ein Drittel erwägt Karrierewechsel
Datenbankadmins (DBAs) stehen in ihrem Job zunehmend unter Druck, wie eine Studie des Software-Anbieters Solarwinds ergeben hat. Demnach erwägt mit 30 Prozent fast jeder Dritte, sich beruflich anders zu orientieren. Solarwinds spricht dabei von einer deutlichen Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung der Führungskräfte und der Realität der DBAs sowie einer Zunahme von Burnouts.
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Vielfältige Datenbanken, Multi-Umgebungssysteme und steigende Datenschutzanforderungen machten die Rolle des DBAs in Unternehmen sowohl wichtiger als auch komplexer, schätzt Solarwinds ein. Mit 81 Prozent verwalten die meisten DBAs Oracle- und SQL-Server, was aber nur ein Teil des Gesamtbildes sei. Dazu komme inzwischen ein ganzes Ökosystem verschiedener Datentechnologien, die Analysen, KI und andere moderne Anwendungen ermöglichen. Zudem überwachten die DBAs auch Bereitstellungsumgebungen, davon 57 Prozent lokal, 31 Prozent in der öffentlichen Cloud, 12 Prozent in der Private Cloud.
Insgesamt sei der Arbeitsalltag der DBAs laut Umfrage von „Brandbekämpfung“ dominiert, also reaktiver Problemlösung. Im Schnitt sollen sie 27 ihrer 40 Stunden pro Woche mit reaktiven Aufgaben verbringen, was wenig Zeit für strategische Initiativen lasse. 75 Prozent der Befragten hätten auch angegeben, dass Warnmüdigkeit ihre Fähigkeit beeinträchtigt, Prioritäten zu setzen und auf Vorfälle angemessen zu reagieren. 49 Prozent davon Befragten hätten die Auswirkungen als „massiv“ oder „schwerwiegend“ bezeichnet.
KI-Tools: Erleichterung und Zusatzlast
KI-Einsatz könne teilweise bei der Datenbankadministration helfen. So hätten etwa 62 Prozent der DBAs, die bereit KI-Tools einsetzen, berichtet, dass KI ihnen geholfen habe, Leistungsprobleme schneller zu diagnostizieren. 60 Prozent hätten von einer zuverlässigeren und konsistenten Ausführung von Routineaufgaben berichtet, 54 Prozent von weniger Zeitaufwand bei manuellen oder sich wiederholenden Aufgaben.
Aber die andere Seite der Medaille seien durch KI-Einführung auftretende Herausforderungen: zusätzliche Überwachungsaufgaben, mangelnde Abstimmung von KI-Workflows mit täglichen Prozessen, Schwierigkeiten bei der Verwendung wegen schlechter Datenqualität sowie Mangel an Data Governance und klaren Zuständigkeiten. Solarwinds merkt an, dass die DBAs häufiger von Problemen mit KI-Einsatz berichtet hätten als die befragten Führungskräfte.
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„Die Daten in diesem Bericht zeigen eine Realität auf, in der die Rolle des DBAs aufgrund der Komplexität der Enterprise IT-Architekturen in Unternehmen immer schwieriger wird, was durch eine anhaltende Kluft zwischen den Sichtweisen von DBAs und IT-Führungskräften noch verstärkt wird“, resümiert Kevin Kline, Datenbankexperte bei Solarwinds, die Ergebnisse der Befragung. Befragt wurden für den „2025 State of Database Report“ den Angaben nach 1.000 IT-Experten, darunter 500 Führungskräfte und mehr als 500 DBAs. Solarwinds selbst sorgte vor einigen Jahren wegen Attacken über seine Netzwerksoftware Orion für umrühmliche Schlagzeilen.
(axk)
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Bundesregierung will Drohnenabschuss durch Bundeswehr freigeben
Die Bundeswehr soll Drohnen künftig auch außerhalb eigener Liegenschaften bekämpfen dürfen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin eine lang erwartete Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll, wenn auch der Bundestag dem Vorhaben zustimmt, der Weg für den Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr potenziell gefährlicher Drohnen im Inland freigemacht werden.
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Damit reagiert die Regierung auf die Sicherheitslage. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründet die nun vorgeschlagenen Änderungen mit „vermehrten Drohnensichtungen“ in den vergangenen Monaten. „Nicht jede Drohnensichtung ist eine Bedrohung – aber aus jeder Drohnensichtung kann eine Bedrohung erwachsen“, sagte Dobrindt am Mittag in Berlin.
Bislang war die Drohnenabwehr in der Regel die Aufgabe der jeweiligen Landespolizeibehörde oder in Ausnahmefällen der Bundespolizei. Die Bundeswehr hätte nur bei einer akuten Gefahr für die eigenen Liegenschaften und Soldaten eingreifen dürfen. Angesichts der potenziellen Bedrohnungslage erwies sich diese Regelung immer wieder als ungeeignet – schon aufgrund langer Reaktionszeiten.
Mit dem geänderten Luftsicherheitsgesetz soll auch die Koordination zwischen den Polizeibehörden von Bund und Ländern sowie der Bundeswehr vereinfacht werden. Drohnen, die eine Bedrohung seien und anders nicht abgewehrt werden könnten, sollten abgeschossen werden können, betonte Dobrindt.
Praktische Probleme nicht per Gesetz lösbar
Allerdings ändert das nun vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetz nichts daran, dass auch die Bundeswehr nicht überall gleichzeitig sein kann. Auch die Verfügbarkeit der jeweils angemessenen „Wirkmittel“ ist beschränkt: Gegen einen kleinen, elektrisch betriebenen Quadrocopter helfen etwa abwärmegeleitete Flugabwehrraketen nicht; gegen eine militärische Drohne wiederum sind viele der Abwehrsysteme für Kleinstdrohnen wie einfachere Jammer weitgehend ungeeignet. Ein Abschuss darf zudem selbst bei einer angenommenen möglichen Bedrohung immer nur nach einer Abwägung der Folgen stattfinden.
Umstritten ist, ob die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung an der Gesetzeslage ausreichend ist. Da die Bundeswehr im Innern nur in engst begrenzten Ausnahmefällen eingesetzt werden darf, gibt es von der Opposition neben inhaltlicher Kritik auch die Warnung, dass die geplante Änderung verfassungswidrig sein könnte. Eine solche Befugnisausweitung der Bundeswehr wäre nur mit einer Verfassungsänderung zulässig, die wiederum eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erfordern würde. Über eine solche verfügt die schwarz-rote Bundesregierung bei weitem nicht.
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(vbr)
Künstliche Intelligenz
App Store Awards 2025: Finalisten aus Deutschland und Österreich
Mit dem nahenden Jahresende vergibt Apple traditionell seinen Redaktionspreis im App Store – so auch in diesem Jahr. Bei den App Store Awards 2025 sind unter den 45 Finalisten auch Entwickler aus Deutschland und Österreich dabei. Die Redakteurinnen und Redakteure vergeben die Trophäe in den Bereichen Innovation, Nutzererfahrung und kultureller Einfluss und in verschiedenen Geräteklassen.
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„Insane“ – auf Deutsch: verrückt – Klemens Strasser aus Österreich bringt die Bedeutung der Nominierung für seine App „Art of Fauna“ mit einem Wort auf den Punkt. Tatsächlich war es für den unabhängigen Entwickler schon jetzt ein außergewöhnliches Jahr. Bereits im Sommer, im Juni, gewann er mit dem Puzzle, das sehr stark auf Inklusion setzt, den begehrten Apple Design Award.
Zwei Apple-Preise in einem Jahr
Sollte er nun auch in der Rubrik „Kultureller Einfluss“ der App Store Awards die Trophäe nach Hause tragen können, wäre er einer von weltweit ganz wenigen, die eine solche Kombination schon einmal geschafft haben. Der diesjährige Design-Preis war für ihn bereits der zweite, dreimal war er schon Finalist. Der Grazer arbeitete früher bei Flexibits und Nuki, bevor er sich selbstständig machte, um seine eigenen Ideen zu verwirklichen.
Auch Leo Mehlig kann sein Glück kaum fassen. Auf X zeigte er sich in einer ersten Reaktion stolz über die Nominierung. Seine App Structured, die er zusammen mit seinem Team in Berlin entwickelt, ist Finalist als iPad-App des Jahres. Die Chance auf die Trophäe ist mit nur zwei Mitbewerbern nicht gering. Structured ist ein Tagesplaner mit integrierter To-Do-Liste, der einen grafischen Ansatz verfolgt. Die App wurde inzwischen über 15 Millionen Mal heruntergeladen und liegt in 30 Sprachen vor.
Leistungsschau des App Stores
Wie in den Vorjahren hat Apple einen bunten Strauß aus Apps geknüpft, der sich über die verschiedenen Plattformen erstreckt und die Vielfalt des Angebots im App Store zeigen soll. Es ist eine Art Leistungsschau, was auf Apples Plattformen möglich ist, in wie viele Bereiche Apps hineinwirken und was die Entwickler so können. In der Rubrik „iPhone App des Jahres“ konkurrieren zum Beispiel eine To-Do-App (Tiimo), eine App für Krafttraining (LADDER) und eine App für Musiker (BandLab) um die Trophäe. Die komplette Liste kann bei Apple eingesehen werden.
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Für die Entwickler ist ein App Store Award eine prestigeträchtige Auszeichnung. Die ausgewählten Apps sind im Laufe des Jahres alle schon einmal im App Store vorgestellt worden. Die zusätzliche Nominierung sorgt zum Jahresende, wenn viele Geräte verschenkt werden und die Menschen Muße haben, neue Apps und Spiele auszuprobieren, für weiteres Aufsehen. Im Grunde sind also alle Finalisten jetzt schon Gewinner – egal, ob es am Ende für den blauen Block im App-Store-Icon-Design reicht oder nicht.
(mki)
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Cybersicherheitsexperten: Auch freiwillige Chatkontrolle gefährdet Grundrechte
Führende Cybersicherheitsexperten äußern in einem offenen Brief an den EU-Ministerrat ihre Sorge über den neuen Vorschlag der EU-Präsidentschaft für eine Verordnung gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, der eine gemeinsame Kompromisslinie der Mitgliedsstaaten zur freiwilligen Chatkontrolle festschreibt. Die Einigung soll Online-Diensten wie Messenger-Betreiber dauerhaft das freiwillige Scannen privater Kommunikation ermöglichen.
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Die Wissenschaftler begrüßen zwar ausdrücklich, dass die verpflichtende geräteinterne Erkennung von Missbrauchsmaterial aus dem neuen Entwurf gestrichen wurde. Dies verbessere die Balance zwischen Kinderschutz, IT-Sicherheit und Privatsphäre. Dennoch schlagen sie Alarm, dass andere Aspekte des Vorschlags weiterhin erhebliche gesellschaftliche Risiken ohne klaren Mehrwert für den Kinderschutz mit sich brächten.
Zentraler Kritikpunkt ist die Ausweitung des Erkennungsumfangs. Durch den Verweis auf die bestehenden freiwilligen Aktivitäten von Anbietern wie Facebook, Google oder Microsoft unter der E-Privacy-Richtlinie würde die Option wiedereingeführt, Inhalte jenseits von Bildern und URLs zu analysieren, monieren die Forscher. Dies gelte insbesondere für Text und Video. Ferner solle es möglich werden, nach neu generiertem Missbrauchsmaterial zu suchen.
Fehlalarme könnten Unschuldige gefährden
Die Experten betonen unter Berufung auf frühere Warnungen, dass aktuelle KI-Technologie bei Weitem nicht präzise genug sei, um diese Aufgaben mit der notwendigen Genauigkeit zu erfüllen. Falschmeldungen seien aufgrund der inhärenten Grenzen der Technik und der kontextabhängigen Natur der zu identifizierenden Verhaltensweisen unvermeidlich. Die Ausweitung auf Text- und Videoformate werde die bereits sehr hohe Zahl an Fehlalarmen weiter steigern.
Die Überwachung von Textnachrichten könnte zu Fehleinschätzungen bei harmlosen Interaktionen zwischen Verwandten, engen Freunden oder Jugendlichen führen, bringen die Unterzeichner ein Beispiel. Diese Massenüberwachung berge das Risiko, Ermittler mit falschen Anschuldigungen zu überfluten und sie von der Verfolgung echter Fälle abzuhalten, was den Gesamtschutz verringern würde.
Ebenso scharf wenden sich die Wissenschaftler gegen die geplante obligatorische Altersverifikation für als risikoreich eingestufte Dienste wie Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationsdienste und App-Stores. Sie geben zu bedenken, dass das Hinzufügen von Alterskontrollen nicht zwangsläufig zusätzliche Sicherheit bedeute, insbesondere wenn die Inhalteerkennung ineffektiv sei.
Die Altersprüfung sei mit derzeitig verfügbaren Technologien nicht datenschutzkonform durchführbar, da sie auf biometrische, verhaltensbasierte oder kontextuelle Informationen wie den Browserverlauf angewiesen sei. Die zunehmend verwendeten KI-Methoden wiesen hohe Fehlerraten auf und seien gegenüber bestimmten Minderheiten voreingenommen, was ein unverhältnismäßiges Risiko für schwerwiegende Datenschutzverletzungen und Diskriminierung darstelle.
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Streit über obligatorische Alterschecks
Auch die Altersverifikation mit offiziellen Ausweisdokumenten ist den Autoren zufolge unverhältnismäßig, da sie deutlich mehr Informationen als nur das Alter preisgebe. Datenschutzfreundliche Lösungen, die auf Kryptografie basieren, könnten wiederum Abhängigkeiten von spezifischer Hardware oder Software schaffen und so Nutzer diskriminieren, die nicht über die neueste Technologie verfügten. Überdies könnten Alterskontrollen einfach umgangen werden.
Schließlich betonen die Experten, dass auch die freiwillige Anwendung von Überwachungstechniken auf Endgeräten kein vertretbares Mittel zur Risikominderung darstelle. Der potenzielle Schaden und das Missbrauchspotenzial seien enorm – der Nutzen unbewiesen. Das Melden von Scan-Ergebnissen an Dritte wie Strafverfolgungsbehörden könnte dazu führen, dass der Dienstleister keine durchgehende Verschlüsselung mehr beanspruchen könne. Jede Kommunikation, deren Inhalt gescannt und gemeldet werden könne, gelte nicht länger als sicher oder privat und untergrabe so die Basis einer widerstandsfähigen digitalen Gesellschaft.
Zu den insgesamt 18 internationalen Unterzeichnern gehören prominente Vertreter der IT-Security- und Kryptografieforschung. Aus Deutschland sind Cas Cremers vom CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit, Anja Lehmann von der Universität Potsdam, Kai Rannenberg von der Uni Frankfurt und Carmela Troncoso vom Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre dabei.
Der Kampf geht weiter
Auch Italien stellte vorige Woche laut einem geleakten Ratsprotokoll in Frage, ob im Rahmen freiwilliger Chatkontrolle das Recht auf Privatsphäre der Nutzer ausreichend gewahrt werden könne. Die Regierung in Rom befürchtet, das Instrument könne auf andere Delikte ausgeweitetwerden. Polen behielt sich ebenfalls eine weitere Prüfung vor.
Im jüngsten Gesetzentwurf der dänischen Ratspräsidentschaft heißt es ausdrücklich: „Keine Bestimmung dieser Verordnung ist so auszulegen, dass sie den Anbietern Aufdeckungspflichten auferlegt.“ Nächste Woche sollen die Ständigen Vertreter der EU-Staaten den Vorschlag befürworten, im Dezember die Justiz- und Innenminister.
Der Ex-EU-Abgeordnete und Bürgerrechtler Patrick Breyer spricht von einem Teilerfolg: „Wir haben die verpflichtende Chatkontrolle durch die Hintertür verhindert. Aber geplant sind weiter anonymitätszerstörende Alterskontrollen und ‚freiwillige‘ Massenscans.“ Der Kampf gehe daher nächstes Jahr weiter.
Breyer klagt zusammen mit einem Missbrauchsopfer gegen die freiwillige Chatkontrolle. Hierzulande dürfte eine solche Maßnahme nicht anwendbar sein, da Messaging-Dienste dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Anbieter dürfen sich daher nicht übers technische nötige Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder von näheren Umständen der Telekommunikation verschaffen.
(vbr)
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