Datenschutz & Sicherheit
Digitalisierung in der Justiz benachteiligt Menschen
Eine Bürgerin reicht online Klage ein, nutzt dafür eine Kommunikations-Plattform, über die alle wichtigen Dokumente mit dem Gericht und der Anwältin geteilt werden. Die Verhandlung erfolgt über Video und die Richterin verkündet das Urteil auf digitalem Weg. So in etwa soll das Gerichtsverfahren der Zukunft aussehen, wenn es nach der Bundesregierung geht. Das spart Zeit, denn mündliche Verhandlungen sind optional und der Stoff des Streits kann digital strukturiert und den Beteiligten direkt zugänglich gemacht werden.
In der Nacht zum Freitag beschloss der Bundestag das „Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“. Die Bundesregierung will damit nicht nur Gerichtsverfahren beschleunigen, sondern auch den Bürger*innen den Zugang zum Recht erleichtern, erklärte Daniel Rinkert von der SPD.
Das neue Gesetz von CDU/CSU und SPD zielt auf den Bereich des Zivilrechts, also auf einen Bereich, der das Leben von Bürger*innen direkt betrifft. Zunächst soll das Online-Verfahren nur an Fällen erprobt werden, wo es um reine Geldforderungen von bis zu 10.000 Euro geht.
Geldforderung über Online-Klage
Klassische Fälle von Geldforderungen: Jemand bringt einen Anspruch auf Schadensersatz vor, wenn etwa bei einem Unfall das Auto oder das Fahrrad beschädigt wurde. Aber auch alle Zahlungsklagen an Amtsgerichten fallen in den Erprobungsbereich von Online-Verfahren.
Fälle, wo jemand seine Rechnung nicht bezahlt hat, etwa bei Mietrückständen oder wenn jemand einen Kaufvertrag nicht einhält. Bei familienrechtlichen Angelegenheiten soll es vorerst keine Online-Verfahren geben, also etwa da, wo es um Unterhalt geht.
Bekanntes Beispiel für Geldforderungen sind auch Verfahren, wo Fluggäste von ihren Fluggastrechten Gebrauch machen. Wenn ein Flug deutlich verspätet gestartet oder ganz ausgefallen ist, können sie eine Entschädigung erhalten. Inzwischen gibt es gerade in diesem Bereich mehrere Rechtsdienstleister, etwa Flightright oder MyFlight. Ihr Geschäftsmodell besteht darin, solche Fälle massenhaft abzuwickeln. Betroffene können hier ohne Anwalt online an ihre Entschädigung kommen, die Klage und das Verfahren übernimmt Flightright, ohne dass Betroffene sich weiter kümmern müssen.
Ins Online-Verfahren hineingezogen
Ähnlich bequem soll das Online-Verfahren sein, das die Bundesregierung nun erproben und entwickeln will. Das Versprechen: Bürger*innen können vom Sofa aus (ohne anwaltliche Hilfe) eine Klage online einreichen – barrierefrei, sicher und einfach. So weit, so fair.
Doch das Gesetz hat einen Haken. Es benachteiligt die Beklagten. Sobald eine Person Klage online einreicht, setzt sie ein Online-Verfahren in Gang. Das Problem: Die beklagte Person wird unweigerlich in das Online-Verfahren hineingezogen. Nach dem neuen Gesetz kann sie nicht auf einem analogen Verfahren bestehen.
Das setze die beklagte Person enorm unter Druck und sei vor allem für Beklagte riskant, die keine Anwältin oder keinen Anwalt haben, sagt Sabine Fuhrmann gegenüber netzpolitik.org. Fuhrmann ist Rechtsanwältin und Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Im Oktober sprach sie als Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Zusammen mit anderen Kolleg*innen der BRAK hat sie zudem das Gesetz von Anfang an beratend begleitet. Und von Anfang an habe sie der Bundesregierung dringend empfohlen, den Beklagten im Gesetz eine Exit-Strategie einzuräumen.
Damit könnten sie selbst entscheiden: „Lasse ich mich auf ein Online-Verfahren ein, fühle ich mich dem gewachsen? Bin ich damit einverstanden, weil ich die nächsten zwei Jahre ohnehin in Australien bin und gar nicht in persona vor dem deutschen Gericht auftreten möchte? Oder gehe ich zu meinem Amtsgericht und erkläre, warum ich die 3.000 Euro nicht bezahle, die XY von mir verlangt.“
Mündliche Verhandlung optional
Der klassische Klageweg läuft auf Papier ab und es gibt zwingend eine mündliche Verhandlung. Beim Online-Verfahren gibt es die nicht unbedingt. Vielmehr soll laut Gesetz der Richter nach freiem Ermessen entscheiden, ob er die Parteien sehen will oder nicht. Der Beklagte wird demnach künftig nicht mehr unbedingt in einer mündlichen Verhandlung angehört. „Sein Wort dringt womöglich nicht mehr bis zum Richter vor, so wie wir es von Zivilprozessen kennen“, erklärt Fuhrmann.
Dabei ist die mündliche Verhandlung im Online-Verfahren auch für den Richter wichtig: Bei der Frage „Traue ich dem Beklagten zu, dass er dies oder jenes gemacht oder nicht gemacht hat?“ kann er sich von den Parteien buchstäblich ein Bild machen. Das sei nach Fuhrmann ein wichtiger Aspekt für die Überzeugungsfindung des Gerichts. Mit der großen Arbeitsbelastung drohe die mündliche Verhandlung zur Ausnahme zu werden.
Entscheidet sich eine Richterin gegen die mündliche Verhandlung, hat der Beklagte frühestens im Berufungsverfahren die Chance, vor das Gericht zu treten, und auch nur, wenn der Streitwert bei über 1.000 Euro liegt.
Online-Hürde hängt Menschen ab
Laut Gesetz sollen Bürger*innen ihre Klage auf einem Online-Portal einreichen können, das gleichzeitig auch als Kommunikationsplattform dienen soll. Der DigitalService des Bundes hat bereits angefangen, eine solche Plattform zu entwickeln. Dass die beklagte Person, die in ein Online-Verfahren involviert ist, dazu gezwungen ist, über ein Online-Portal zu kommunizieren, stelle laut Fuhrmann nicht nur für wenig digitalversierte Menschen eine Hürde dar.
Vorausgesetzt die beklagte Person hat den Brief vom Gericht überhaupt verstanden, so muss sie sich auf dem Portal zunächst registrieren und anschließend identifizieren. Die gesamte Kommunikation mit dem Gericht und weiteren beteiligten Stellen soll dann darüber laufen. Das werde für viele, gerade ältere Menschen zum Hindernis, die sich mit Online-Diensten schwertun.
Andere könnten schon daran scheitern, dass sie die notwendigen technischen Geräte nicht besitzen. Aus ihrem beruflichen Alltag weiß Fuhrmann, viele Mandat*innen haben nur ein Smartphone, wenn überhaupt. Inwieweit sich die Plattform auch über eine mobile Anwendung nutzen lässt und wie nutzerfreundlich diese ist, muss sich noch zeigen.
Auch sprachliche Hürden benachteiligen Beklagte, etwa wenn sie Analphabeten oder keine Muttersprachler sind. So seien Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen im Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt, stellte Elvira Iannone vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) als Sachverständige bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetz im Oktober fest.
Unfair
Die Bedrängnis, in die Beklagte geraten könnten, verschärft sich unter Umständen auch durch eine ins Gesetz geschriebene Frist. Um zu erklären, dass sie sich gegen eine Klage verteidigen wollen, müssen Beklagte eine Frist von zwei Wochen einhalten, nachdem sie Post vom Amt erhalten haben. Das sei viel zu kurz angesetzt, so Fuhrmann. Es sei viel zu wenig Zeit, um sich mit der Komplexität des Verfahren als Laie auseinanderzusetzen oder im Falle das Falls doch noch einen Anwalt zu suchen.
Ob sie dabei überhaupt eine Anwältin oder einen Anwalt finden, hänge vom verfügbaren Angebot ab. Die BRAK beobachte seit Jahren, dass gerade in ländlichen Gebieten die Zahl der Kanzleien zurückgeht, berichtet Tanja Nitschke, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der BRAK. „Natürlich kann man sich auch an Anwält*innen irgendwo in Deutschland wenden, die dann telefonisch oder per Zoom-Call beraten.“ Das sei aber für Betroffene schwierig, die angesichts sensibler Angelegenheiten den persönlichen Kontakt suchen.
Erschwerend kommt hinzu, dass Menschen nicht selten zu Unrecht beklagt werden. Kläger*innen vertauschen Adressdaten – etwa Energiedienstleister, die Forderungen geltend machen und den falschen Markus Müller anschreiben. So etwas komme viel zu häufig vor, erklärt Fuhrmann. Die Betroffenen können in einem solchen Fall nicht einmal wissen, dass eine Klage droht.
Reine Digitalgerichte
Die Online-Verfahren sollen zunächst an Pilot-Gerichten getestet werden. Wie weit die Vision von Digitalgerichten gehen soll, bleibt zunächst unklar. Ganz auf reine Digitalgerichte zu setzen, empfindet Dirk Behrendt, Richter am Amtsgericht Neukölln und Mitglied des Bundesvorstands der Neuen Richter*Innenvereinigung (NRV), als „nicht verlockend“. Das erklärte er als Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung im Oktober.
Sabine Fuhrmann sagt, sie begrüße wie auch ihre Kolleg*innen von der BRAK die Digitalisierung in der Justiz allgemein und im Gerichtsverfahren im Besonderen. Doch könne eine vollständig ins Digitale übertragene Justiz ihrer wichtigen Rolle im Rechtsstaat nicht gerecht werden. Dass es Gerichtsgebäude gibt, zu denen Bürger*innen mit ihrem Anliegen auch hingehen können, mache den Rechtsstaat wahrnehmbar.
Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, in der Politiker*innen auf X den Deepfakes zusahen

Liebe Leser*innen,
in der zweiten Woche des Jahres hat uns unter anderem die anhaltende Tatenlosigkeit zum Chatbot Grok beschäftigt. Seit wir am Mittwoch über Musks polemische Reaktion und die leeren Worte der Sprecher*innen von X berichtet haben, geht die Woche ohne nennenswerte Reaktion der dort Verantwortlichen zu Ende.
Dafür hielt der Freitag ein Update des Chatbots bereit: Die Bildgenerierung von Grok ist nun nur noch zahlenden Abonnent*innen vorenthalten und steht nicht mehr allen Menschen auf der Plattform X zur Verfügung. Laut den Medienberichten ist das Tool aber noch über die Grok-App und -Website verfügbar. In Zukunft heißt es dann einfach: Wer in Musks dicke Tasche einzahlt oder einen kleinen Umweg nimmt, kann weiter sexualisierte Deepfakes verbreiten.
Die Frage bleibt, wie lange Regulierungsbehörden noch bei so etwas zusehen oder ob sie doch irgendwann in Aktion treten.
In den vergangenen Tagen war besonders Kritik aus Frankreich und Großbritannien gegenüber X laut zu hören. Der britischen Kommunikationsbehörde Ofcom steht inzwischen frei, Sanktionen gegen xAI und Grok zu verhängen. Laut des britischen Online Safety Act ist als letzter Schritt sogar eine Sperre von X möglich.
Die EU-Kommission geht einen anderen Weg. Sie hat am Donnerstag bei Musks Unternehmen angewiesen, dass dieses interne Dokumente und Daten zu Grok bis Ende 2026 aufbewahren muss. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte dann eine Untersuchung beginnen.
Politiker*innen hängen zu sehr an der Plattform
Das eigentlich Verwunderliche an dieser neuen Episode des Absturzes der einstigen Informationsplattform ist jedoch die eher achselzuckende Reaktion von Abgeordneten, Bundesministerien und auch der EU-Kommission. Sie posten einfach weiter auf der Plattform X, als sei in den vergangenen Jahren, Monaten und Wochen nichts passiert.
Sie tun so, als habe Musk nicht X um eine funktionierende Moderation beraubt, als habe es keine Eingriffe des Milliardärs in Wahlkämpfe zu Gunsten rechter Parteien gegeben, als sei X noch eine normale Plattform und nicht ein Instrument zum Pushen rechtsradikaler Narrative geworden. Nun kommt also sexualisierte digitale Gewalt direkt aus Musks Chatbot dazu – und Ministerien und Abgeordnete berufen sich auf eine angebliche Informationspflicht, die sie quasi zum Bleiben auf der Plattform zwinge. Dabei gibt es seit Musks Plattformübernahme zahlreiche bekannte Stimmen und Institutionen, die einfach Schluss mit X gemacht haben.
Wir haben Bundestagsabgeordnete, zwei deutsche Ministerien und die EU-Kommission gefragt, warum sie immer noch auf X aktiv sind: Mehr Lavieren als in diesen Antworten geht kaum.
Euch ein schönes Wochenende mit Schneespaziergängen statt X
Laura
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Kritische Lücke in Automatisierungstool: n8n erlaubt Codeschmuggel
Die No-Code-Automatisierungslösung n8n erfreut sich großer Beliebtheit, erlaubt sie doch auch Programmieranfängern, mit einem grafischen Werkzeug komplexe Abläufe einzurichten, API-Anfragen zu stellen und LLMs automatisiert zu nutzen. Vier kritische Sicherheitslücken, eine davon gar mit der Maximalwertung von 10 Punkten, verleiden Systemverwaltern jedoch aktuell die Freude an dem Werkzeug. Experten sind uneins, wie kritisch die Lücke ist.
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Wenn Sicherheitslücken mit griffigen, möglichst gruselig klingenden Namen auftauchen, ahnt der geneigte Leser oft nichts Gutes, so auch bei „Ni8mare“. So nannte die Sicherheitsfirma Cyera den Fehler mit der CVE-ID CVE-2026-21858 und stufte ihn als kritisch ein – nebst CVSS-Maximalwertung von 10. Sobald ein per n8n erstelltes Webformular aus dem Web zugänglich ist, sei es Angreifern möglich, beliebige Dateien des n8n-Servers auszulesen.
Doch eine neue Analyse der Lücke durch Horizon3.ai relativiert das Risiko: Zwar sei die Sicherheitslücke tatsächlich vorhanden und aus der Ferne ausnutzbar, doch gebe es mehrere Vorbedingungen, die bei keinem Kunden des Unternehmens erfüllt seien. So fehle es meist an einer Möglichkeit, die gewonnenen Daten zu exfiltrieren. Admins sollten ihre n8n-Instanzen flicken, Panik sei jedoch unangebracht.
Lückenwirrwarr mit und ohne PoC
Zusätzlich zu „Ni8mare“ gibt es noch „N8scape“ (CVE-2025-68668, CVSS 9,9, kritisch), eine bereits in der Weihnachtszeit publizierte Lücke, die angemeldeten Nutzern ungeplant erlaubt, Python-Code auf dem n8n-Hostsystem auszuführen. Dafür müssen sie jedoch ausreichend Berechtigungen besitzen, um Arbeitsabläufe zu erstellen oder zu verändern. Ebenfalls ungeplante Codeausführung bietet CVE-2027-21877 (CVSS 9,9, kritisch).
Die aktuell größte Gefahr geht jedoch von einer Lücke aus, die gar nicht als kritisch ausgewiesen ist: CVE-2025-68613 stellt zwar mit einem CVSS-Punktwert von 8,8 „nur“ eine „hohe“ Gefahr dar, lässt sich aber mit „Ni8mare“ verknüpfen, wie ein „Proof of Concept“-Exploit (PoC) beweist. Setzt man diesen auf eine verwundbare n8n-Instanz an, so lassen sich nicht nur Dateien des Hostsystems auslesen, sondern zusätzlich beliebige Systemkommandos ausführen (Remote Code Execution, RCE). Die abwiegelnde Analyse von Horizon3.ai mag also für „Ni8mare“ allein stimmen, erweist sich aber im Zusammenspiel mit einer zusätzlichen Sicherheitslücke als trügerisch.

Bin ich drin? Das war ja einfach! Dieser Exploit verkettet zwei Sicherheitslücken zur Codeausführung bei n8n, hier in einem Docker-Container.
Update auf 2.0.0 empfohlen
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Wer n8n auf eigenen Systemen einsetzt, etwa als Docker-Container, sollte direkt ein Update auf Version 2.0.0 erwägen. Zwar sind einige der kritischen Sicherheitslücken auch in Versionen des 1.x-Baums behoben, doch dessen Produktunterstützung endet bald: Am 15. März 2026 ist Schluss, drei Monate nach Veröffentlichung von n8n 2.0.0.
Neben den vier kritischen Lücken finden sich in der Sicherheitslücken-Übersicht auf GitHub weitere Sicherheitsprobleme, die in den letzten Tagen und Wochen bereinigt wurden.
n8n ist eine deutsche Start-up-Erfolgsgeschichte. Das Projekt gewann kürzlich mit einem Zuwachs von 112.400 GitHub-Sternen im Jahr 2025 die „Rising Stars“ des beliebtesten JavaScript-Projekts, die dahinterstehende n8n GmbH gilt nach einer neunstelligen Finanzspritze als „Einhorn“ mit einer Bewertung von 2,5 Milliarden US-Dollar.
(cku)
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Kein Patch im BMW: ”Pwn My Ride“-Lücke in CarPlay und AirPlay bleibt bestehen
Kein Patch trotz teurem Schlitten: BMW hat sich offenbar dazu entschlossen, für seine Car-Entertainment-Systeme keine Fehlerbehebungen für die sogenannte Pwn-My-Ride-Lücke an die Kundschaft zu geben. Das im Frühjahr 2025 entdeckte Problem ist massiv, betrifft Apples Streamingprotokoll AirPlay sowie bei Fahrzeugen auch CarPlay – und kann zur Übernahme ganzer Geräte genutzt werden. Apple hatte seine eigene Hardware verhältnismäßig schnell gepatcht, doch viele Anbieter von Unterhaltungselektronik mit AirPlay- und CarPlay-Fähigkeit zogen entweder nicht nach oder brauchten Monate. Im September hieß es etwa, dass noch zahlreiche Autohersteller betroffen sind. Unklar war zum damaligen Zeitpunkt, welche Marken Patches ganz unterlassen. Das wird nun langsam deutlich.
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BMW-Experten sehen „äußerst geringes“ Risiko
Ein Mac & i-Leser, der einen BMW i3s besitzt, der im Februar 2024 übernommen wurde, versuchte seit vielen Monaten, eine Antwort vom Hersteller zu bekommen. Nachdem bei Werkstatt und Kundenservice wenig auszurichten war, wendete er sich an das BMW-Beschwerdemanagement. Das Ergebnis war ernüchternd. Zwar räumte BMW ein, dass das Fahrzeug von der grundsätzlichen Lücke (CVE-2025-24132) betroffen ist. Allerdings sieht der Konzern keine Gefahr.
Man habe das Leck „kurz nach Veröffentlichung“ von „unseren Experten“ prüfen lassen. Dabei ergab sich dann Folgendes: „Die gemeldete Sicherheitslücke erfordert, dass ein Angreifer mit einem böswilligen Gerät aktiv eine Kopplung mit der Headunit des Fahrzeugs via Bluetooth durchführt.“ Dieser Kopplungsprozess setzte sowohl eine direkte Initiierung aus dem Kopplungsmenü des Fahrzeugs als auch eine PIN-basierte Validierung voraus. „Dieser mehrstufige Prozess stellt sicher, dass eine unbeabsichtigte oder unautorisierte Kopplung praktisch ausgeschlossen [ist].“ Angesichts dieser „strengen Voraussetzungen“ wird „das Sicherheitsrisiko für unsere Kunden als äußerst gering“ eingeschätzt.
„Klarheit und Sicherheit“ ohne Patch
Und da das Ausnutzen der Sicherheitslücke „von unseren Security-Experten als äußerst gering eingeschätzt“ wurde, sei eben „kein weiteres Software-Update für Ihr Fahrzeugmodell geplant“. Er hoffe, „dass diese Erklärung Klarheit und Sicherheit in Bezug auf die bestehenden Maßnahmen zum Schutz der Kundensicherheit bietet“, so der Bearbeiter weiter. Der Mac & i-Leser ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: „Für meine Wenigkeit trägt das Verhalten von BMW nicht zur Kundenbindung bei.“
Tatsächlich lässt sich die Entscheidung BMWs nur schwer nachvollziehen. Zur Anwendung eines potenziellen Exploits – also der Übernahme des Car-Entertainment-Systems mit möglicherweise schweren Folgen – reicht es aus, physischen Zugriff (also samt Schlüssel) auf das Fahrzeug zu haben. Die Kopplung ist weder durch ein Nutzerpasswort geschützt noch auf andere Art – das kennt man etwa aus Mietfahrzeugen, in denen zig Bluetooth-Profile zu finden sind. BMW reagierte auf eine Anfrage an die Pressestelle zunächst nicht. Mit „Pwn My Ride“ ist ein Root-Zugriff auf das Unterhaltungssystem samt aller sich daraus ergebender Möglichkeiten verbunden: Von der Manipulation des Systems über das Abgreifen von Daten bis zu Spionage. Die Firma Oligo, die das Problem entdeckt hat, veröffentlichte dazu mehrere recht beeindruckende Beispiele, die auch über CarPlay laufen.
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(bsc)
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