Künstliche Intelligenz
Donnerstag: Kfz-Hersteller für Autolärm, Warner Bros für Netflix statt Paramount
Elektromobilität trägt das Versprechen einer leiseren Welt in sich. Doch die Autobranche drängt auf ein Recht auf künstliches Röhren. Denn derzeit werden in der EU Lärmemissionen für Fahrzeuge diskutiert. Eine Verschärfung der Grenzwerte könnte aus Herstellersicht den wachsenden E-Auto-Markt gefährden, weil sich viele Kunden „kraftvollen Sound“ wünschen. Derweil will Netflix Warner Bros. übernehmen, Paramount zusätzlich Discovery. Doch das größere Angebot Paramounts hat zu viele Schwächen, meint der Warner-Verwaltungsrat. Netflix ist demnach der potentere Käufer. Dessen Angebot ist zwar niedriger, stehe aber auch auf sicheren Füßen als die Offerte von Paramount. In Kanada schließt Ubisoft sein Entwicklerstudio in Halifax. Die Entwickler hatten sich kurz zuvor gewerkschaftlich organisiert, als erstes Ubisoft-Studio Nordamerikas überhaupt. Der Spielekonzern bestreitet einen entsprechenden Zusammenhang. Ubisoft Halifax ist demnach ein Opfer der unternehmensweiten Sparmaßnahmen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Elektromobilität gilt als Hoffnungsträger für leisere und lebenswertere Städte, da ihre Motoren bauartbedingt nahezu geräuschlos surren. Doch dieser technische Vorteil steht zur Disposition. Während immer mehr Stromer auf den Straßen rollen, findet in internationalen Normungsgremien eine kontroverse Debatte statt, die erheblichen Rückschritt beim Verkehrslärm mit sich bringen könnte. Im Kern geht es um die Frage, ob die Chance vertan wird, den urbanen Lärmpegel nachhaltig zu senken. Denn es gibt eine wachsende Lobby dafür, E-Fahrzeuge künstlich so laut wie Verbrenner zu machen. Nach Ansicht mancher Kfz-Hersteller gilt Sound als Marken-DNA, die Emotion, Dynamik und Identität verspricht. So wird künstlicher Lärm zum Markenzeichen: Der feuchte Traum der E-Auto-Branche.
Der Traum von Paramount Skydance (PSKY), Warner Bros. Discovery (WBD) zu übernehmen, hat dagegen einen Dämpfer erhalten. Denn der WBD-Verwaltungsrat rät seinen Aktionären einstimmig davon ab, ihre Aktien PSKY anzudienen. Es sei inadäquat, von zu geringem Wert und einfach zu riskant. Netflix’ Übernahmeangebot sei in mannigfaltiger Weise überlegen. Das Gremium verfolgt den mit Netflix geschlossenen Übernahmevertrag weiter. Dabei soll Netflix Warner Bros kaufen, die Discovery-Sparte aber eigenständig werden. PSKY bietet zwar mehr Geld, will dafür aber auch den gesamten WBD-Konzern schlucken, samt Discovery. Allerdings hat das Angebot laut Verwaltungsrat Haken und Ösen, etwa ungewisse Finanzierung der Übernahme: Paramount kann Warner Bros Discovery nicht überzeugen.
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Ubisoft schließt sein kanadisches Entwicklerstudio in Halifax mit 71 Mitarbeitern. Nur 16 Tage zuvor hatten sich 74 Prozent der Angestellten entschlossen, der kanadischen Gewerkschaft für Spiele- und Multimedia-Entwickler beizutreten. Es war das erste Mal, dass sich Ubisoft-Mitarbeiter in Nordamerika gewerkschaftlich organisiert hatten. Der Spielekonzern bestreitet allerdings einen Zusammenhang und weist auf unternehmensweite Einsparungen hin. Ubisoft bietet den gekündigten Angestellten Unterstützung in Form von Abfindungen und beruflicher Weiterentwicklung an. Zuletzt hatten die Mitarbeiter in Kanada an mobilen Spielen der Serien „Rainbow Six“ und „Assassin’s Creed“ gearbeitet: Ubisoft schließt Spielestudio, nachdem sich Entwickler Gewerkschaft anschließen.
Langsam und bedächtig legt der Dyna-Roboter am Messestand von Dyna Robotics auf der CES 2026 ein Kleidungsstück nach dem anderen zusammen. Mit spitzen Roboterfingern greift er in den Wäschekorb, muss oft bis zu fünfmal ansetzen, bevor er einen Zipfel erwischt. Dann aber zieht er ein Stück Stoff vor sich auf den Tisch, faltet es zu einem perfekten Rechteck, dreht es so, dass es parallel zur Tischplatte liegt, und legt es auf den Stapel seiner bereits erledigten Arbeit. Das könnten menschliche Hände ohne Frage sehr viel schneller. Dafür geht der Dyna-Automat nicht rauchen, macht keine Mittagspause und arbeitet täglich sehr viel länger als acht Stunden. Der Industrieroboter soll monotone Handarbeit in gewerblichen Umgebungen automatisieren: Dyna-Industrieroboter faltet Textilien ohne Pause.
Der Stromausfall im Berliner Südwesten hat gezeigt, welche Probleme auftreten, wenn Kritische Infrastruktur ausfällt. Die gute Nachricht: Die Stromversorgung ist endlich wiederhergestellt, auch für die letzten 22.000 der 50.000 betroffenen Haushalte Berlins. Die schlechte Nachricht: Viele Auswirkungen werden sich erst zeigen. Und ein Glanzstück war das, was der Staat als Garant der notwendigen Versorgung geleistet hat, definitiv nicht. Auch die beteiligten Unternehmen, teils im Landesbesitz, müssen sich vielen Fragen stellen. Denn auf Strom kann nicht verzichtet werden. Doch die Politik lässt vielfach die nötige Dringlichkeit vermissen, wenn es auf Redundanz und Resilienz insbesondere Kritischer Infrastruktur ankommt, heißt es in unserem Kommentar zum Berliner Stromausfall: Sind jetzt alle wach?
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Der Blackout in Berlin ist auch eines der Themen in der heutigen #heiseshow. Wir diskutieren, wie es zu diesem Ausfall kommen konnte. Was zeigt der Vorfall über die Robustheit unserer Stromnetze? Und welche Lehren müssen für die Energiewende gezogen werden? Zudem sprechen wir über unsere Highlights und Erkenntnisse der CES 2026. Was waren die spannendsten Produktankündigungen? Welche Technologien könnten 2026 wirklich relevant werden? Derweil kämpft die Entwicklerplattform Stack Overflow mit Nutzerschwund und setzt nun auf KI-Funktionen. Warum wenden sich Entwickler von der Plattform ab? Können KI-Features Stack Overflow retten oder beschleunigen sie den Niedergang? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: CES 2026, Blackout in Berlin, Stack Overflow.
Auch noch wichtig:
- Virtuelle Fabriken bauen, Roboter trainieren, Probleme vor Auftreten lösen – was Siemens und Nvidia jetzt mit KI-Anwendungen industriell möglich machen wollen: Siemens und Nvidia wollen industrielle Revolution mit KI beschleunigen.
- Existieren Geschäftsunterlagen nur noch in der Cloud, müssen sich Gesellschafter laut Bayerischem Oberstem Landesgericht mit digitalem Zugriff begnügen. Es geht um Informationsrecht und Insolvenz: Wenn es keine Akten gibt, reicht Cloud-Zugang.
- Nach dem Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin sind auch Mobilfunkstationen und andere Netzinfrastruktur ohne Strom. Was die Anbieter jetzt unternehmen bei Mobilfunk und Internet: Netzbetreiber nach Stromausfall im Alarm-Modus.
- Manuel Atug, Sprecher der AG KRITIS, sieht im Gespräch mit heise online ein Versagen der Berliner Stadtregierung. Eine „Lage“ hätte es gar nicht geben müssen beim Stromausfall in Berlin: „Die Krisenkommunikation war am Anfang katastrophal“.
- Mit dem Kallsup hat Ikea auf der CES 2026 einen würfelförmigen Bluetooth-Lautsprecher für unter 10 US-Dollar vorgestellt. Bis zu 100 Geräte lassen sich koppeln: Ikea bringt würfelförmigen Bluetooth-Lautsprecher Kallsup für rund 10 Euro.
- Espressif und Bosch kombinieren ESP32-C5 mit MEMS-Sensoren, um Bewegung und Umwelt lokal auszuwerten: ESP32-C5 trifft Bosch-Sensoren.
- Auf der CES zeigt eine US-Firma künstliche Fingernägel, deren Farbe sich nachträglich und immer wieder ändern lässt. Ab Juni sollen sie ausgeliefert werden: Künstliche Fingernägel mit nachträglichem Farbwechsel wie in „Total Recall“.
- Renault hat sich entschieden, den Twingo mit einer umfangreichen Ausstattung zu versehen, und dafür Leistung und Reichweite knappzuhalten: Elektroauto Renault Twingo ist optimiert für den Stadtverkehr.
- Zahlen von Flathub, dem wichtigsten Flatpak-Repository, zeigen, dass immer mehr Linuxer Anwendungen im distributionsunabhängigen Flatpak-Format installieren: App-Installation als Flatpak in Linux immer beliebter.
- Microsoft hatte eine Spamschutzmaßnahme für Exchange Online angekündigt. Die Externe-Empfänger-Begrenzung kommt nun doch nicht: Microsoft sagt Spamschutzmaßnahme in Exchange Online ab.
- Die leichtgewichtige Mikado-Methode eröffnet einen strukturierten Weg, um signifikante Änderungen auch an komplexem Altcode durchzuführen: Mit Mikado-Methode Legacy-Code im Griff.
- Google bereitet den Wechsel von ChromeOS auf Aluminium OS vor. Nicht alle aktuellen Chromebooks erhalten das Upgrade, erklärt Google: Nicht alle Chromebooks erhalten Aluminium OS.
(fds)
Künstliche Intelligenz
EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen
In einem Urteil zum Schutz biometrischer Daten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag der Praxis vieler Polizeibehörden enge Grenzen gesetzt, Verdächtige routinemäßig erkennungsdienstlich zu behandeln. Die Luxemburger Richter betonen, dass das Aufnehmen sensibler biometrischer Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht systematisch erfolgen darf. Vielmehr muss jede derartige Maßnahme im Einzelfall durch eine unbedingte Erforderlichkeit gerechtfertigt und klar begründet werden.
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Auslöser des Verfahrens in der Rechtssache C-371/24 (Comdribus) war ein Vorfall im Jahr 2020 in Paris. Ein Mann, dessen Namen der EuGH mit HW abkürzt, wurde als Organisator einer nicht angemeldeten Demonstration festgenommen. Während des Polizeigewahrsams verweigerte er die Abnahme von Fingerabdrücken und das Anfertigen von Lichtbildern.
HW wurde später von dem ursprünglichen Tatvorwurf des Aufruhrs freigesprochen. Trotzdem verurteilte ihn ein französisches Strafgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro wegen seiner Weigerung, an der erkennungsdienstlichen Behandlung mitzuwirken. HW wehrte sich gegen diesen Schuldspruch mit dem Argument, die französische Regelung sei unvereinbar mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für den Bereich Strafverfolgung und Justiz.
Besonders sensible Daten
Das Pariser Berufungsgericht legte den Fall dem EuGH vor. Es wollte klären lassen, ob nationale Behörden tatsächlich von jeder verdächtigen Person ohne spezifische Rechtfertigung biometrische Daten verlangen dürfen.
Die jetzige Antwort aus Luxemburg legt Wert auf die Privatsphäre der Bürger: Da biometrische Daten zu den besonders sensiblen Kategorien gehören, genießen sie der Entscheidung zufolge einen verstärkten Schutz. Ihre Verarbeitung ist demnach nur dann zulässig, wenn sie absolut notwendig ist und durch geeignete Garantien für die Grundrechte der Betroffenen flankiert wird.
Der EuGH unterstreicht in seinem Beschluss, dass das bloße Vorhandensein eines plausiblen Tatverdachts allein nicht ausreiche, um tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre wie die Erfassung biometrischer Merkmale zu rechtfertigen. Jede Entscheidung für eine solche Maßnahme müsse zumindest eine summarische Begründung enthalten. Diese soll es der betroffenen Person ermöglichen, die Notwendigkeit nachzuvollziehen und gegebenenfalls rechtlich gegen die Maßnahme vorzugehen.
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Einschlägige nationale Vorschriften müssen klar gefasst sein. Sie sind mit EU-Recht nicht vereinbar, wenn sie eine automatische und unterschiedslose Erhebung nach sich ziehen, ohne dass die Strafverfolger die Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall prüfen.
Strafe für Nein-Sager?
Der EuGH entschied zudem, dass eine strafrechtliche Sanktion für die Weigerung, sich biometrisch erfassen zu lassen, nur unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden kann. Und zwar nur, wenn die zugrunde liegende Forderung der Polizei selbst rechtmäßig war.
Das heißt: Erfüllt die Datenerhebung nicht das Kriterium der unbedingten Erforderlichkeit, darf auch die Verweigerung nicht bestraft werden. Zudem muss jede Sanktion dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, der in der EU-Grundrechtecharta verankert ist.
Das Urteil konkretisiert die Anforderungen der Datenschutzrichtlinie. Es dürfte weitreichende Folgen für die polizeiliche Praxis in vielen Mitgliedstaaten haben, in denen die erkennungsdienstliche Behandlung bisher oft als Standardprozedur bei jeder Festnahme galt.
Behörden müssen nun ihre internen Bestimmungen anpassen. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die Erhebung biometrischer Daten kein Automatismus ist. Vorzuweisen ist ein begründeter Ausnahmefall, der den spezifischen Zwecken der Ermittlung dient. Bürger werden damit gegenüber staatlichen Übergriffen im digitalen und biometrischen Zeitalter besser geschützt.
(wpl)
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„Virtuell vergewaltigt“: Schauspielerin Collien Fernandes zeigt Ex-Mann an
Schauspielerin Collien Fernandes, die sich in den vergangenen Jahren öffentlich gegen Deepfakes engagiert hat, hat Anzeige gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erstattet. Er soll in sozialen Netzwerken unter ihrem Namen Profile angelegt und diese für erotische Konversationen missbraucht haben.
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Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf Fernandes und verschiedene Dokumente, der Beschuldigte wollte sich demnach nicht äußern. Die beiden hatten im Jahr 2011 geheiratet und im vergangenen Herbst ihre Trennung bekannt gegeben.
Angebliches Geständnis
Fernandes reichte die Anzeige Ende vergangenen Jahres beim Bezirksgericht Palma de Mallorca ein, wohin das Paar vor drei Jahren mit der gemeinsamen Tochter ausgewandert war. Bereits Jahre zuvor hatte sie laut dem Spiegel erfahren, dass unter ihrem Namen Profile auf LinkedIn angelegt worden waren, über die Unbekannte sich mit fremden Männern zum Telefonsex verabredeten. Zudem seien pornografische Bilder und Videos von Frauen verschickt worden, die ihr täuschend ähnlich sahen – offenbar um den Eindruck zu erwecken, es handele sich um sie selbst. Einen Monat später habe Ulmen ihr gestanden: „Ich war das, ich habe das getan.“
Laut dem „Spiegel“ befindet sich die Anzeige in Spanien noch in einem frühen Stadium, für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Der Spiegel hat demnach aber eine E-Mail des Schauspielers an einen Berliner Strafverteidiger einsehen können, bei der es sich um eine Beichte handeln könnte. Darin habe er eingestanden, „auf den Namen seiner Frau Fakeprofile auf sozialen Medien angemeldet“ zu haben. Über die habe er mit anderen „Männern gechattet, geflirtet, ‚bis hin zum Sex-Talk’“. Darüber habe er auch Videos verschickt, die er sich aber von frei zugänglichen Seiten aus dem Internet besorgt habe. Die Rede war da also explizit nicht von selbst erstellten Deepfakes.
Dass die Anzeige in Spanien eingereicht wurde, liegt auch daran, dass Opfer von digitaler Gewalt dort bessere Aussichten haben. Das liege unter anderem daran, dass es dort Staatsanwaltschaften und Gerichte gebe, die auf Gewalt gegen Frauen spezialisiert sind. Fernandes setzt sich seit Jahren dafür ein, die juristische Verfolgung pornografischer Deepfakes in Deutschland zu erleichtern. Von ihren persönlichen Erfahrungen berichtete sie im vergangenen Jahr im heise-Podcast „Bits & Böses“, damals aber noch ohne einen Vorwurf gegen eine konkrete Person.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat im Januar angekündigt, härter gegen das Erstellen und Verbreiten von sexualisierten Bildern vorgehen zu wollen, die mit KI-Hilfe erstellt wurden.
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(mho)
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Brasilien verschärft den Schutz von Minderjährigen im Internet
In Brasilien ist am Dienstag ein Gesetz zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum in Kraft getreten. Es führt strengere Regeln für Kinder und Jugendliche ein, insbesondere in sozialen Netzwerken sowie in digitalen Gaming- und Wettanwendungen.
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Das „Digitale Statut für Kinder und Jugendliche“ (Lei do Estatuto Digital da Criança e do Adolescente, kurz ECA Digital), das im September verabschiedet worden ist und nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist nun Anwendung findet, ist das erste seiner Art in Lateinamerika. Es schreibt Tech-Unternehmen vor, Elemente zu entfernen, die dazu beitragen, dass brasilianische Minderjährige soziale Medien zwanghaft nutzen oder eine Abhängigkeit entwickeln.
Das neue brasilianische Digitalgesetz verpflichtet Unternehmen, zuverlässige Mechanismen zur Altersverifikation einzuführen, um Minderjährige vor dem Zugriff auf ungeeignete Umgebungen und Inhalte zu schützen – eine einfache Selbstauskunft reicht nicht mehr aus. Zudem ist es bei Social-Media-Konten von Nutzern unter 18 Jahren untersagt, Videos anzuzeigen, die automatisch starten oder in einer Endlosschleife laufen, ebenso wie zielgerichtete Werbung. Die Konten von Minderjährigen unter 16 Jahren müssen mit denen ihrer Erziehungsberechtigten verknüpft werden.
Regeln für den gesamten digitalen Raum
Die Regeln gelten für alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, auch wenn sie nicht explizit als Plattformen für Kinder und Jugendliche gekennzeichnet sind – beispielsweise Banken, Unterhaltungswebseiten oder E-Commerce-Portale. Netzwerke wie Discord und Messenger-Apps wie WhatsApp oder Telegram fallen ebenfalls unter diese Regelung. „Eltern können künftig die Bildschirmzeit ihrer Kinder festlegen, Gespräche mit Dritten blockieren und Finanztransaktionen verhindern“, erklärte die Anwältin Nuria López gegenüber der brasilianischen Tageszeitung O Globo.
Plattformen mit mehr als einer Million registrierter Kinder und Jugendlicher müssen zudem regelmäßig Berichte einreichen, aus denen hervorgeht, wie sie Beschwerden nachgegangen sind und welche Maßnahmen zur Inhaltsmoderation ergriffen wurden. Online-Marktplätze und Liefer-Apps für alkoholische Getränke, Zigaretten und Erotikartikel werden verpflichtet, das Alter bei der Registrierung oder beim Kauf zu überprüfen und Minderjährigen automatisch den Zugriff auf verbotene Artikel zu verweigern. Wettanbieter und Online-Glücksspielplattformen müssen die Registrierung und den Zugriff von Kindern und Jugendlichen verhindern; Suchmaschinen sind dazu angehalten, sexuell explizite Inhalte auszublenden oder zu kennzeichnen und eine Altersverifizierung zum Entsperren zu verlangen. Anbieter pornografischer Inhalte müssen eine Altersverifizierung einführen.
Plattformen sind auch verpflichtet, Inhalte unverzüglich nach Benachrichtigung durch die Betroffenen zu entfernen, nicht erst auf richterliche Anordnung. Dieser Grundsatz soll nicht nur für Verstöße gegen die Rechte von Kindern und Jugendlichen, sondern für jegliche Verstöße im digitalen Raum gelten. Die Strafen bei Nichteinhaltung reichen – je nach Verstoß – von zehn Reais pro registriertem Nutzer bis zu einem Höchstbetrag von 50 Millionen Reais (8,3 Millionen Euro). Unternehmen können außerdem vorübergehend oder dauerhaft vom Betrieb ausgeschlossen werden.
„Eines der fortschrittlichsten Gesetze der Welt“
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Ziel des Gesetzes ist es, Fälle von Gewalt, Belästigung und Ausbeutung von Minderjährigen im Internet zu reduzieren. Die Nationale Datenschutzbehörde ANPD soll als Regulierungs- und Aufsichtsbehörde fungieren, muss Vorschriften und Verfahren für eine Umsetzung des Gesetzes aber zum Teil erst noch entwickeln. Das gilt beispielsweise für die Umsetzung der Altersverifizierung und der Verknüpfung von Erwachsenenkonten mit Konten von Minderjährigen unter 16 Jahren.
„Wir setzen eines der fortschrittlichsten Gesetze der Welt in Kraft“, erklärte Präsident Luiz Inácio Lula da Silva. „Genug Toleranz gegenüber Ausbeutung, sexuellem Missbrauch, Kinderpornografie, Mobbing und Selbstverletzung. Was im realen Leben ein Verbrechen ist, ist auch im digitalen Raum ein Verbrechen, und Täter werden die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.“
Brasilien, mit einer Bevölkerung von über 210 Millionen Menschen ein riesiger Markt für Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok sowie für große digitale Wettanbieter, reiht sich mit seinem Digitalgesetz in zahlreiche Initiativen weltweit zum Schutz von Minderjährigen im Internet ein. Nach dem kürzlich eingeführten australischen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige werden auch in Deutschland strengere Regeln für die Social-Media-Nutzung von Minderjährigen diskutiert. Die Bundes-CDU beschloss im Februar, ein Mindestalter von 14 für soziale Medien wie TikTok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einführen zu wollen. Auch Koalitionspartner SPD zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14. Bundesbildungsministerin Karin Prien erwartet derweil rasch europäische Vorschriften für Tech-Konzerne, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken.
(akn)
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