Datenschutz & Sicherheit
Immer mehr Spuren beim Messenger-Phishing weisen auf Russland
Die Hinweise auf eine russische Urheberschaft der Phishing-Attacken auf die Messenger Signal und WhatsApp verdichten sich. Das Medienhaus Correctiv hat nun den Angriff auf den früheren Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Arndt Freytag von Loringhoven, ausgewertet und ist dabei auf digitale Spuren gestoßen, die nach Russland führen.
Seit Monaten werden vorrangig Personen aus Politik, Militär und Journalismus gezielt mit einer Phishing-Attacke auf den Messengern Signal und WhatsApp angegriffen, wie netzpolitik.org im Januar berichtete. Anfang Februar warnten der deutsche Verfassungsschutz und das BSI vor dem Angriff und verwiesen auf „wahrscheinlich staatlich gesteuerte Cyberakteure“.
Nachdem niederländische Geheimdienste den Angriff Russland zugeschrieben hatten, veröffentlichte netzpolitik.org weitere Hinweise auf diese Spur, deren Muster sich zudem in Belarus und Armenien beobachten lässt. Am vergangenen Freitag haben nun auch das US-amerikanische FBI und die IT-Sicherheitsbehörde CISA die Attacke russischen „Cyberakteuren“, die mit russischen Geheimdiensten in Verbindung stünden, zugeschrieben.
Russisches Hosting und Phishing-Programm
Die Recherche von Correctiv untermauert nun diese Behauptung. So konnte Correctiv die laufende Angriffswelle in Deutschland mit früheren Kampagnen in der Ukraine und Moldau in Verbindung bringen. Zudem konnte Correctiv die Nutzung des russischen Hosting-Dienstleisters Aeza und den Einsatz eines russischen Phishing-Programms Defisher nachweisen. In Kombination mit dem politischen Zuschnitt spreche dies dafür, dass es sich um eine zusammenhängende politische Kampagne handle, die ihren Ursprung in Russland habe, folgern die Rechercheure.
Eine Auftraggeberschaft des russischen Staates kann dies nicht beweisen. Die eindeutige Attribution ist bei Hackerangriffen in der Regel sehr schwierig, da es viele Faktoren gibt, um die Herkunft eines Angriffs zu verschleiern oder falsche Fährten zu legen. Dazu kommen politische Interessen bei der Zuweisung der Urheberschaft und der Drahtzieher, die sich in einer militärischen Auseinandersetzung wie dem Angriffskrieg gegen die Ukraine noch verschärfen.
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Wie kann man sich schützen?
„Diese Angriffe nutzen keine Schwachstelle in der Signal-Anwendung selbst aus. Signal ist nach wie vor eine der sichersten und am weitesten verbreiteten verschlüsselten Messaging-Apps“, sagte Donncha Ó Cearbhaill, Leiter des Security Lab bei Amnesty International im Januar gegenüber netzpolitik.org.
Von Signal selbst hieß es damals gegenüber netzpolitik.org: „Signal wird Sie niemals in irgendeiner Form über einen Zwei-Wege-Chat innerhalb der App kontaktieren.“ Zudem sollten die Nutzer:innen die Registrierungssperre aktivieren. Das geht unter „Einstellungen“ –> „Konto“ und dann den Schieberegler bei „Registrierungssperre“ aktivieren. Zudem sagt Signal: „Geben Sie Ihre Signal-PIN oder Registrierungssperre niemals an Dritte weiter.“
Wenn eine Nachricht eines bislang unbekannten Accounts mit dem beschriebenen oder einem ähnlichen Inhalt ankommt, sollte man die ankommende Nachricht „melden“ und dann „melden und blockieren“ klicken. In keinem Fall sollte man den Anweisungen folgen, weil Signal niemals Nutzer:innen auf einem solchen Weg kontaktieren würde.
Sollte in Chats die Nachricht auftauchen, dass sich die Sicherheitsnummer eines Kontakts geändert hat, bedeutet das häufig nur, dass dieser ein neues Handy hat. Dennoch sollte man immer in solchen Situationen auf einem anderen Kanal als dem Signal-Textchat bei dem betreffenden Kontakt nachfragen, warum sich dessen Sicherheitsnummer geändert hat.
Für die Überprüfung eignet sich in der Regel ein Telefonat oder noch besser ein Videotelefonat. Ratsam ist zudem, sich alle mit Signal verbundenen eigenen Geräte anzeigen zu lassen und nicht mehr benötigte zu löschen.
Datenschutz & Sicherheit
Ubiquiti UniFi OS-Sicherheitslücken werden angegriffen
Seit Ende Mai 2026 sind kritische Sicherheitslücken in Ubiquiti UniFi OS bekannt. Der Hersteller hat dort aktualisierte Software bereitgestellt, um die Lecks abzudichten. Das nehmen einige Admins offenbar nicht ernst, denn nun wurden Angriffe in freier Wildbahn auf die Schwachstellen beobachtet.
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Davor warnt die US-amerikanische Cybersicherheitsbehörde CISA nun. Sie hat die drei kritischen Sicherheitslücken im Ubiquiti-Betriebssystem in den „Known Exploited Vulnerabilities“-Katalog aufgenommen, was heißt, dass die Behörde Kenntnis von darüber attackierten Installationen hat. Es handelt sich gleich um drei kritische Sicherheitslücken in Ubiquiti UniFi OS, die nun angegriffen werden.
Drei kritische Sicherheitslücken
Angreifer mit Zugriff auf das Netzwerk können etwa an einer unzureichenden Zugriffskontrolle von UniFi-OS-Geräten ansetzen und unbefugt Änderungen daran vornehmen (CVE-2026-34908, CVSS 10.0, Risiko „kritisch“). Eine Path-Traversal-Schwachstelle ermöglicht bösartigen Akteuren zudem, auf Dateien aus dem zugrundeliegenden Betriebssystem zuzugreifen und diese zu manipulieren, um so Zugriff auf das Konto im System zu erlangen (CVE-2026-34909, CVSS 10.0, Risiko „kritisch“). Angreifer können zudem eine unzureichende Eingabevalidierung ausnutzen, um Befehle einzuschleusen (CVE-2026-34910, CVSS 10.0, Risiko „kritisch“).
Die Sicherheitsmitteilung von Ubiquiti weist noch keine Informationen zu den beobachteten Angriffen aus. IT-Verantwortliche sollten prüfen, ob ihre Ubiquiti-UniFi-OS-Instanzen bereits auf Version 5.1.12 oder neuer respektive Version 5.0.8 für UniFi OS Server aktualisiert wurden oder ob das Update noch fällig ist – und dieses gegebenenfalls umgehend installieren. Die CISA nennt keine Details zu den Angriffen, sodass Art und Umfang unbekannt bleiben. Es gibt daher auch keine Hinweise für erfolgreiche Angriffe (Indicators of Compromise, IOC), mit denen Admins die Systeme auf Einbruchsspuren untersuchen könnten.
Die CISA warnt noch vor einer weiteren angegriffenen Schwachstelle in Lantronix EDS5000. Das HTTP-RPC-Modul protokolliert mittels Shell-Befehlen mit, wenn Login-Anfragen fehlschlagen. Durch den Nutzernamen-Parameter können Angreifer Befehle einschleusen, die mit root-Rechten ausgeführt werden (CVE-2025-67038, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“). Betroffen ist die Version EDS5000 2.1.0.0R3, wer die Server einsetzt, sollte nach Aktualisierungen Ausschau halten und diese installieren.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Zoho Corp. ManageEngine: Kritische SSO-Lücke ermöglicht Kontenübernahme
Mehrere Produkte von Zoho Corp. ManageEngine sind anfällig für eine Schwachstelle, die die Single-Sign-on-Integration (SSO) mitbringt. Angreifer könnten dadurch Konten übernehmen.
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Das schreibt Zoho Corp. ManageEngine in einer Sicherheitsmitteilung. Sofern User sich mittels SSO in ManageEngine ADSelfService Plus, RecoveryManager Plus, M365 Manager Plus oder ADAudit Plus einloggen und diese Produkte als integrierte Komponenten innerhalb ManageEngine AD360 eingebunden sind, kann das Problem auftreten. Die erstellten SSO-Tickets, mit denen die Sitzungen authentifiziert werden, können von Angreifern vorhergesagt werden, wodurch diese Konten übernehmen können (CVE-2026-11374, CVSS 9.0, Risiko „kritisch“).
Betroffen sind den Angaben zufolge ADSelfService Plus bis einschließlich Build 6528, RecoveryManager Plus bis inklusive 6320, M365 Manager Plus bis einschließlich 4816 und ADAudit Plus bis inklusive 8702. Die Versionen ADSelfService Plus 6529, RecoveryManager Plus 6321, M365 Manager Plus 4817 und ADAudit Plus 8703 sowie neuere Pakete schließen diese Sicherheitslücke.
Servicepacks installieren
Zohocorp stellt die Updates als Servicepack zum Herunterladen bereit. Die sind jeweils für die einzelnen betroffenen Produkte verfügbar:
Die Sicherheitslücke scheint noch nicht in freier Wildbahn angegriffen zu werden, darüber schreiben die Autoren der Mitteilung nichts. Die Schwachstelle hat ein IT-Forscher mit dem Handle 0xmanhnv über das Zoho-Bug-Bounty-Programm an den Hersteller gemeldet.
Zuletzt wurden im vergangenen November mehrere teils kritische Sicherheitslücken in unterschiedlichen Produkten von Zohocorp ManageEngine bekannt. Angreifer konnten etwa dadurch SQL-Befehle aufgrund einer SQL-Injection-Schwachstelle oder generell Befehle einschleusen.
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(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Jugendschutz-Empfehlungen: Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor
Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen bauen die Empfehlungen auf, die die Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute vorgestellt hat.
Seit Herbst 2025 haben die 18 Mitglieder der vom Familienministerium einberufenen Kommission, darunter Jurist*innen, Bildungsforscher*innen und Mediziner*innen, an den Empfehlungen gearbeitet. Die Leitfragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens – und wer trägt die Verantwortung dafür?
Die Empfehlungen reichen vom Babyalter bis zur Volljährigkeit und richten sich an verschiedene Menschen und Institutionen, die Kinder beim Aufwachsen im Digitalen begleiten – Eltern ebenso wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen oder Jugendhilfe. Vor allem enthalten sie aber zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik.
In der öffentlichen Debatte geht es allerdings vor allem um eine Frage: Sollten Kinder und Jugendliche aus Sozialen Medien ausgesperrt werden? Und falls ja: bis zu welchem Alter? Bereits vor der Vorstellung der Empfehlungen hatten sich Politiker*innen beider Regierungsparteien für ein solches Verbot ausgesprochen – bis hin zu Bundeskanzler Merz, der erst Sympathien bekundete und später zu einem „Nein“ umschwenkte.
Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Die drei Dimensionen bedingen einander“, heißt es dazu in den Empfehlungen: „Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung darf nicht strukturelle Verantwortung auf Kinder abwälzen, Teilhabe darf nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen.“ Verantwortung dürfe nicht allein auf Eltern oder die Kinder selbst geschoben werden. Vielmehr müssten auch Plattformen dafür geradestehen, wenn es um die Gestaltung ihrer Produkte geht.
Das klingt nach einem salomonischen Urteil, das die Interessen und Bedürfnisse aller Seiten abwägt und zu einem Mittelweg kommt. Aber was heißt das konkret?
Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?
Die Kommission empfiehlt, Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren zu verbieten – allerdings nur als eine von zwei Alternativen. Unter der Überschrift “Risiko- und designorientiert regulieren” empfiehlt sie, das bereits existierende Gesetz für digitale Dienste (DSA) weiter zu schärfen.
Der DSA sieht bereits vor, dass Plattformen in der EU Kinder und Jugendliche besonders vor Gefahren schützen müssen, allerdings kritisieren die Expert*innen die Vorschriften als zu allgemein. Auch bemängeln sie, dass der DSA Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen verpflichtet. Zugleich schreiben sie, dass pauschale Social-Media-Verbote ab 15 oder 16 Jahren nach australischem Vorbild zu kurz greifen, “weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleich behandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern”.
Sie schlagen daher für die Konkretisierung der EU-Regeln zwei Alternativen vor und verschieben damit die Entscheidung für oder gegen ein Verbot an die Politik:
Alternative 1: gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre.
Alternative 2: keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams).
In beiden Fällen gelte: „Nationale Alleingänge“ sollten vermieden werden und die Regeln EU-weit einheitlich sein.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bevorzugt offenbar den ersten Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“ Für Kinder jünger als 13 solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.
Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen.
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Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?
Als Teil der ersten Alternative – Social-Media-Verbot – geben die Expert*innen auch eine Empfehlung für strenge Alterskontrollen ab – denn ohne diese lässt sich ein Mindestalter von 13 Jahren nicht durchsetzen.
Zugleich kritisieren sie, dass Plattformen derzeit weitgehend selbst entscheiden können, wie sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. „Biometrische oder verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre und Selbstbestimmung.“ EU und Bund sollten daher klare Vorgaben dafür machen, mit welchen Methoden Alterskontrollen stattfinden dürfen und dabei bestimmte Mindeststandards festlegen. So solle etwa nur das Erreichen eines Mindestalters an die Plattform kommuniziert oder das biometrische Daten nur auf dem Endgerät verarbeitet werden.
Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?
Ja, ergänzend zu den genannten Alternativen für die Schärfung der europäischen Regeln im DSA. Weil die Gefahren für Minderjährige nicht nur in einzelnen Inhalten, sondern in der Gestaltung der Dienste selbst liegen, müssten auch diese für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, schreiben die Expert*innen.
Konkret empfehlen sie, für die Accounts von Minderjährigen einen verbindlichen Katalog von sicheren Voreinstellungen einzuführen. Er soll beispielsweise algorithmisch gesteuerte Feeds, personalisierte Werbung, suchtverstärkenden Funktionen oder manipulative Designs wie Endlos-Scrolling verbieten.
Dadurch verlagere sich der Schutz auf die Gestaltung der Plattform und sei nicht mehr davon abhängig, wie medienkompetent einzelne Kinder oder Eltern sind.
Was sagt die Kommission zu einem Handyverbot an Schulen?
Politiker*innen hatten in der Vergangenheit immer wieder ein bundesweites Handyverbot an Schulen gefordert. „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein“ schreibt die Expert*innenkommission dazu. „In Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken.“
Die Fachleute kritisieren, dass die Regeln je nach Bundesland oder Schulform derzeit unterschiedlich ausfallen und empfehlen eine „weitgehende Einschränkung“ von privaten Handys an Schulen, die auch in den Schulgesetzen verankert wird.
An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse sollen private Geräte im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden, so die Empfehlung. Ab der achten Klasse sollen Schulen gemeinsam mit ihren Schüler*innen Nutzungskonzepte erarbeiten.
Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?
Um die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren zu reduzieren, sollen Eltern nach der Geburt bessere Beratungsangebote erhalten, die generell ausgebaut und besser unterstützt werden sollen. Es außerdem sinnvoll, Eltern im Umgang mit den Bildern ihrer Kinder zu sensibilisieren.
Zugleich empfehlen die Expert*innen, ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung, auch eine gesetzliche Regelung, die die Rechte von Kindern um einen „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ erweitert. Eltern sollen also im Zweifel auch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Erziehungspflichten im Digitalen vernachlässigen.
Auch für diese Empfehlung äußerst Familienministerin Prien „große Sympathie“.
Was war der Arbeitsauftrag?
Ende 2025 hatte das Bundesfamilienministerium die Kommission einberufen. Die 18 Mitglieder kommen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.
Ihre Arbeit wurde zuletzt vor allem vor dem Hintergrund eines diskutierten Social-Media-Verbotes wahrgenommen. Der eigentliche Arbeitsauftrag ist jedoch wesentlich breiter und beginnt schon mit der Frage, wie die digitale Welt auf Kleinkinder wirkt.
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Der Auftrag an die Fachleute war, zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungslage zu machen und darauf basierend Empfehlungen abzugeben. Die Leitfrage lautet: Wie können Kinder und Jugendliche die beste Chance auf Teilhabe im Netz bekommen und zugleich vor Gefahren geschützt werden?
Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?
Ursprünglich war geplant, dass die Kommission ein Jahr lang arbeitet. Dann hat zum Jahresbeginn die Diskussion um ein Social-Media-Verbot in Deutschland und in der EU stark angezogen – nachdem Australien im Januar ein solches Verbot eingeführt hat. Der Bundeskanzler bekundete seine „Sympathien“ für ein Social-Media-Verbot und schwenkte später zu einem Nein um, Fachpolitiker*innen der SPD veröffentlichten ein Forderungspapier.
Das Familienministerium geriet unter Druck und entschied, den Bericht auf einen Termin vor der Sommerpause vorzuziehen.
Bereits Ende April erschien außerdem ein Zwischenbericht zum Forschungsstand. Er schloss ein Social-Media-Verbot nicht aus. Zugleich ging daraus hervor, dass ein pauschales Verbot nach australischem Vorbild Kindern und Jugendlichen eher nicht hilft. Dafür seien die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.
Was passiert auf Ebene der EU?
Wichtiger als die Entwicklung in Deutschland ist im Zweifel ohnehin, was die EU-Kommission festlegt, denn die Regulierung des Internets erfolgt überwiegend gesamteuropäisch. Auch dort machen Politiker*innen jedoch massiven Druck für ein Verbot und Alterskontrollen.
Die EU-Kommission hat ebenfalls ein Gremium eingesetzt, das Empfehlungen zum Jugendschutz abgeben soll. Teils sitzen darin die gleichen Personen wie in der Expert*innenkommission des Familienministeriums. Die Ergebnisse werden zum 13. Juli erwartet. Danach wird die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen planen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte allerdings schon vor der Veröffentlichung klar, wohin die Reise gehen soll. „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie im Mai. Mit „Aufschub“ ist in diesem Fall gemeint: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze.
Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?
Um Jugendliche unterhalb eines bestimmten Alters von Plattformen fernzuhalten, müsste das Alter aller Internet-Nutzer*innen verlässlich geprüft werden. Nach derzeitigem Stand der Technik passiert das entweder über die Kontrolle von Ausweispapieren, über eine biometrische Erfassung des Gesichts, mit der das Alter geschätzt wird, oder mit einer Kombination aus beiden Verfahren.
Auch für einen Altersnachweis mit der App, die die EU-Kommission vor einigen Wochen als „datensparsame“ Alternative und vermeintlichen „Goldstandard“ vorgestellt hat, müssten Nutzer*innen zunächst ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.
Fachleute kritisieren, dass mit den Voraussetzungen für solche Alterskontrollen auch die technische Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen im Netz verlässlich zu identifizieren. Anonym könnte dann niemand mehr auf den Plattformen unterwegs sein. Das ist allerdings eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie.
Für Jugendliche hätte eine solche Deanonymisierung ebenfalls negative Folgen. Auch sie profitieren davon, freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz zu bekommen, etwa zu sexueller Orientierung oder Aufklärung.
Eine weitere, womöglich noch größere Gefahr: Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel auch weitere Nutzergruppe aus dem Netz ausgesperrt oder politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich auch der Deutsche Ethikrat, der ebenfalls beauftragt war, sich zu einem Social-Media-Verbot zu äußern. Die Fachleute in diesem Gremium sprachen sich – aus den genannten Gründen – klar gegen ein solches Verbot aus.
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