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Intel Arc Pro B70: Erste umfangreichere Gaming-Tests von Intels potenzieller Arc B770
Intels größere BMG-G31-GPU hatte eine schwere Geburt hinter sich. Unter anderem als professionelle Arc Pro B70 ist die Battlemage-GPU dann immerhin doch noch erschienen, die Gaming-Version Arc B770 wurde dagegen leider gestrichen. Spiele können aber auch auf der Profi-Karte dargestellt werden.
Spiele-Benchmarks mit der Intel Arc Pro B70
Die chinesische Seite Expreview (via Videocardz) hat in einem Test auch Spiele untersucht, sodass sich gut einschätzen lässt, in welchem Leistungsbereich eine potenzielle Arc B770 gelandet wäre. Mit den Ergebnissen zeigt sich auch ein Detail, warum eine Gaming-Version der BMG-G31-GPU auch ohne AI-Boom und Speicherkrise zumindest wirtschaftlich für Intel keinerlei Sinn ergeben hätte.
Getestet werden insgesamt acht Sequenzen mit dem 3DMark sowie fünf Spiele, jeweils mit Rasterizer- und Raytracing-Grafik. Als Gegenspieler treten eine GeForce RTX 5060 Ti mit 16 GB sowie eine Intel Arc B580 an, die sich gegen die Gunnir Arc Pro B70 TF in Full HD stellen. Zum Einsatz kommen Cyberpunk 2077, Monster Hunter Wilds, Marvel Rivals, Assassin’s Creed Shadows und Black Myth Wukong in den Rasterizer-Benchmarks sowie F1 25, Doom: The Dark Ages, Cyberpunk 2077, Assassin’s Creed Shadows sowie Monster Hunter Wilds bei den Raytracing-Tests.
RTX-5060-Ti-Performance wird erreicht
In den Raster-Tests liegt die Arc Pro B70 im Schnitt der fünf Spiele um 32 Prozent vor der Arc B580. In Anbetracht dessen, dass erstere 60 Prozent mehr Ausführungseinheiten hat, ist das kein sonderlich gutes Ergebnis, kann jedoch potenziell auch damit erklärt werden, dass unter anderem die Speicherbandbreite nicht im selben Maß skaliert. Je nach Spiel gibt es auch große Schwankungen. Marvel Rivals läuft zum Beispiel 41 Prozent schneller, Assassin’s Creed Shadows dagegen nur um 17 Prozent.
Mit den Ergebnissen kommt die Arc Pro B70 nicht ganz an die GeForce RTX 5060 Ti heran, die immer noch 8 Prozent schneller ist. In Cyberpunk 2077 kann sich die Intel-Karte zwar auch mal um 14 Prozent vor der GeForce platzieren, in den restlichen vier Spielen ist die Nvidia-Karte dagegen um bis zu 20 Prozent schneller.
Besser sieht es dann bei den Raytracing-Tests aus. Im Schnitt liefert die Arc Pro B70 39 Prozent mehr FPS als die Arc B580, sodass es einen Gleichstand mit der GeForce RTX 5060 Ti gibt. In Cyberpunk 2077, Doom: The Dark Ages und F1 25 ist die Intel-Grafikkarte schneller als das Gegenstück von Nvidia, in den anderen Spielen hingegen langsamer.
Intel braucht für die Leistung deutlich größere Chips als Nvidia (und AMD)
Damit ist die Intel Arc Pro B70 zumindest in den getesteten Rasterizer-Spielen etwas langsamer als die GeForce RTX 5060 Ti, in Raytracing-Titeln dagegen gleich schnell. Die BMG-G31-GPU von Intel ist mit einer Größe von 368 mm² in TSMC N5 jedoch massiv größer als der GB206 der RTX 5060 Ti, der im Vergleich auf winzige 181 mm² kommt – bei kaum besserer TSMC-4N-Fertigung. Im Vergleich zu AMDs RDNA-4-Portfolio sieht es nicht viel besser aus. Das zeigt, warum es zumindest wirtschaftlich auch außerhalb von Boom- und Krisenzeiten keinerlei Sinn ergibt, eine Arc B770 an Spieler zu verkaufen. Intel müsste im Vergleich zu AMD und Nvidia deutlich höhere Produktionskosten für dieselbe Leistung in Kauf nehmen.
Darüber hinaus gibt es in dem Artikel auch Benchmarks mit verschiedenen 3DMark-Tests, bei denen die Arc Pro B70 deutlich besser im Vergleich zur GeForce RTX 5060 Ti abschneidet. Intel-Grafikkarten sind im 3DMark jedoch traditionell deutlich besser als in Spielen, was jedoch keine praxisrelevante Bedeutung hat. Aus diesem Grund geht die Redaktion nicht weiter auf die Ergebnisse ein.
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Nicht erst im Herbst: Preiserhöhungen bei Apple sollen nun kurz bevor stehen

Preiserhöhungen hat Noch-Apple-CEO Tim Cook erst kürzlich bestätigt. Über den Zeitpunkt und konkrete Preiserhöhungen verlor der Konzern jedoch noch kein Wort. Nun gibt es erste Gerüchte über den Start: der soll bald erfolgen. Und die Verteuerung? Die könnte gerade beim iPhone empfindlich ausfallen.
Konkrete Mutmaßungen kommen von zwei prominenten Stellen. Einerseits vom The Wall Street Journal, das mit Cook überhaupt erst das Interview zu den Preissteigerungen geführt hat, und andererseits von Marc Gurman, der für Bloomberg regelmäßig aus dem Inneren des Konzerns berichtet.
Zeitpunkt: Schon sehr bald
Über die Plattform X vermutet Gurman, dass sich Apple nicht ohne Grund schon jetzt zur Ankündigung von Preissteigerungen hinreißen lässt. Nach Ansicht des Tech-Journalisten stehen die Preissteigerungen „unmittelbar bevor“ und könnten über die bald startenden Back-to-School-Aktionen abgefedert werden. Sowohl in den USA als auch in Deutschland startet Apple für gewöhnlich von Juli bis Oktober Bundle-Rabatte, bei denen Studierende und Schüler, sowie deren Eltern, von Rabatten beim Kauf einer oder mehrerer Apple-Bildungsprodukte wie iPads oder Macs profitieren. Diese gewährt Apple traditionell zusätzlich zu dem ohnehin immer verfügbaren Bildungsrabatt auf diese Produkte.
iPhone 18 Pro ab 1.499 Euro in Deutschland?
Informationen zur Höhe der Preissteigerung hatte Gurman nicht parat. Hier hat sich jedoch The Wall Street Journal geäußert und stellte für das iPhone 18 Pro einen deutlich gesteigerten Preis in Aussicht. Während das aktuelle iPhone 17 Pro gerade ab 1.099 US-Dollar in den USA von Apple verkauft wird, soll das im Herbst erwartete iPhone 18 Pro hingegen ab satten 1.299 US-Dollar starten. Dies entspräche einer Preiserhöhung von knapp 200 US-Dollar, die auch in Europa durchschlagen dürfte.
Hierzulande verkauft Apple das iPhone 17 Pro für 1.299 Euro in der Basis-Konfiguration mit 256 GB Speicher. Bei einer Übertragung des Preises wäre in Deutschland wohl mit Preisen ab 1.499 Euro oder gar 1.549 Euro zu rechnen, da die Preiserhöhung des The Wall Street Journal natürlich netto ist.
Hintergrund für die Preiserhöhung soll laut dem Bericht die von Cook beklagte Erhöhung der Speicherpreise durch den KI-Boom sein. Laut dem The Wall Street Journal, das sich auf Angaben von TechInsights beruft, soll bei einem iPhone 17 Pro das 12-GB-RAM-Modul noch 39 US-Dollar im Einkauf kosten, im neuen iPhone 18 Pro muss der Konzern wohl eher mit 145 US-Dollar kalkulieren. Die 256 GB an Systemspeicher sollen von 13 US-Dollar im Einkauf auf 51 US-Dollar steigen.
Noch höhere Preise sind denkbar
Wie MacRumors zudem anmerkt, könnte der Preis noch höher ausfallen, denn ein neues Kameramodul soll laut dem Analysten Ming-Chi Kuo den Preis für die Kamerakomponenten alleine ebenfalls um 50 Prozent erhöhen. Bei Berücksichtigung des neuen Kameramoduls wäre daher sogar ein Startpreis von 1.399 US-Dollar denkbar, wenn Apple auf seiner Marge von 44 Prozent bestünde. Die Berechnungen von MacRumors zeigen: Hierzulande wird dann im schlimmsten Fall ein Preis von 1.599 Euro oder gar 1.649 Euro realistisch werden.
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Windows 11 könnte folgen: Microsoft hebt Konto-Bindung für Edge auf

Microsoft lockert offenbar die Bindung einiger Produkte an ein Microsoft-Konto. Damit deutet sich ein Kurswechsel an und entfernt sich von der bisher verfolgten Strategie einer möglichst engen Nutzerbindung. So soll sich künftig auch im Edge-Browser ein Google-Konto verwenden lassen. Windows 11 könnte der nächste Schritt sein.
Damit würde sich ein Strategiewechsel andeuten und Microsoft sich von den besonders aggressiven Bindungsmechanismen der vergangenen Jahre entfernen. Im Eintrag ID 565860 der Microsoft-365-Roadmap kündigt der Konzern an, dass Edge ab Juli auch die Anmeldung mit einem Google-Konto unterstützen soll, um unter anderem Passwörter und Lesezeichen zu synchronisieren. Bereits in der Vergangenheit konnten sich Edge-Nutzer bereits mit einer Gmail-Adresse bei einem Microsoft-Konto anmelden.
Laut einem Bericht von Windows Latest, die vorab Zugriff auf eine Edge-Version mit der bereits implementierten Funktion erhalten haben, findet sich im Profilmenü unterhalb der bestehenden Schaltfläche „Anmelden, um zu synchronisieren“ künftig ein neuer Bereich „Oder mit … anmelden“, inklusive einer Google-Schaltfläche.
Aus reiner Freundlichkeit dürfte Microsoft die Funktion allerdings nicht eingeführt haben. Offensichtlich zielt der Konzern darauf ab, für Chrome-Nutzer attraktiver zu werden und die Hürden für einen Wechsel zu Edge weiter zu senken. Bereits bisher bot Edge umfangreiche Möglichkeiten zum Import von Chrome-Daten, sodass der Schritt als konsequente Fortsetzung dieser Strategie erscheint.
Derzeit bereits in der Testung
Die Funktion befindet sich derzeit noch in der Entwicklung und soll ab dem genannten Zeitpunkt schrittweise für Windows und macOS eingeführt werden. Ein Microsoft-Konto bleibt weiterhin nutzbar, wird aber nicht mehr zwingend vorausgesetzt. Unternehmensadministratoren können die Funktion zudem über die Richtlinie „NonMicrosoftAccountSignInEnabled“ steuern.
Wird die Abschaffung des Kontozwangs bei Windows 11 der nächste Schritt sein?
Darüber hinaus verdichten sich laut dem Bericht die Hinweise darauf, dass Microsoft die bereits im März dieses Jahres bekannt gewordenen internen Überlegungen zum Ende des Kontozwangs unter Windows 11 weiter vorantreibt. In den vergangenen Jahren entwickelte sich das Thema zunehmend zu einem Katz-und-Maus-Spiel zwischen dem Konzern und findigen Anwendern: Während Microsoft die Daumenschrauben immer weiter anzog und Möglichkeiten zur Umgehung unterband, fanden Nutzer regelmäßig neue Wege.
Vor diesem Hintergrund könnte auch die Unterbindung verschiedener bekannter Methoden im OOBE-Prozess (Out of the Box Experience) vom Oktober 2025, mit denen sich Windows 11 weiterhin mit einem lokalen Konto nutzen ließ, als letztes Aufbäumen des Konzerns verstanden werden, den Kontozwang aufrechtzuerhalten.
Anwender hatten es wieder in der Hand
Ob die aktuellen Änderungen tatsächlich einen dauerhaften Kurswechsel markieren oder lediglich dazu dienen sollen, zunächst mehr Nutzer in das Microsoft-Ökosystem zu holen, bleibt offen. Sollte Microsoft den Kontozwang unter Windows 11 jedoch tatsächlich aufgeben, wäre dies ein weiteres Beispiel dafür, dass Anwender mit ihrem Verhalten tatsächlich Einfluss auf Unternehmen nehmen können – auch wenn dafür bisweilen ein langer Atem erforderlich ist.
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„Widerrufsbutton“: Gesetz zu einfachem Widerruf für Online-Käufe gilt jetzt

Ab sofort gilt im deutschen Onlinehandel eine neue Pflicht: Händler müssen Verbrauchern eine deutlich sichtbare Schaltfläche zum Widerruf bereitstellen, über die Verträge digital mit wenigen Schritten widerrufen werden können. Ziel der Regelung ist es, den Widerruf genauso einfach zu gestalten wie den Vertragsabschluss selbst.
Widerruf auf Knopfdruck
Eine eindeutige und leicht auffindbare Schaltfläche zum Widerruf ist ab sofort überall da zwingend vorgeschrieben, wo das gesetzliche Widerrufsrecht auch bisher schon greift. Betroffen ist nahezu der gesamte an Verbraucher gerichtete Onlinehandel, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Dazu zählen klassische Online-Shops, aber auch Verkaufsplattformen, Streamingdienste, digitale Abos, Online-Kurse sowie online abgeschlossene Finanzverträge wie Kredite oder Versicherungen. Für Marktplätze wie Amazon oder eBay liegt die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Der Widerruf muss zweistufig erfolgen: Zunächst führt ein leicht auffindbarer, optisch hervorgehobener und eindeutig beschrifteter Button – etwa mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ – auf eine Eingabemaske. Dort sind nur grundlegende Angaben wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse erforderlich, falls nicht bereits hinterlegt. Grundsätzlich dürfen Verbraucher zum Widerruf nicht mit einem Kundenkonto angemeldet sein und ein Grund für den Widerruf darf auch nicht abgefragt werden. Anschließend bestätigt ein zweiter Klick den Vorgang verbindlich.
Händler sind verpflichtet, den Eingang automatisiert und unverzüglich zu bestätigen. Fehlt ein solcher „Widerrufsbutton“ hingegen oder werden Kunden nicht auf ihn hingewiesen, verlängert sich das Widerrufsrecht um ein Jahr.
Umsetzung einer EU-Richtlinie
Die neue Pflicht basiert auf einer EU-Richtlinie zur Stärkung von Verbraucherrechten im Onlinehandel aus dem November 2023. In Deutschland wurde die Vorgabe Anfang Februar 2026 in nationales Recht überführt, am heutigen 19. Juni 2026 treten die neuen Vorgaben in Kraft. Damit ist der Widerrufsbutton für alle Onlineverträge verpflichtend, auf die deutsches Verbraucherrecht anwendbar ist.
Auch in Österreich ist ein entsprechendes Gesetz bereits auf den Weg gebracht worden, aber noch nicht in Kraft getreten. Aktuell heißt es, die neuen Vorgaben zum Widerruf sollen in Österreich bis Jahresende verpflichtend werden. Die Schweiz ist von der EU-Richtlinie offenkundig nicht betroffen.
Stärkung der Verbraucherrechte
Das grundsätzliche Widerrufsrecht selbst bleibt auch mit der neuen EU-Richtlinie unverändert. Die gesetzliche Frist beträgt weiterhin in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss oder Warenerhalt. Bestimmte Produkte sind weiterhin ausgenommen, etwa individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Lebensmittel oder digitale Inhalte und Dienstleistungen, wie auch etwa virtuell erworbene Videospiele.
Politisch wird die Reform dennoch als Stärkung des Verbraucherschutzes bewertet. Verbraucherzentralen begrüßen die Maßnahme und sehen darin mehr Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Kritik kommt hingegen aus der Wirtschaft. Handelsverbände warnten vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand, insbesondere für kleinere Unternehmen. Branchenverbände sehen darüber hinaus Risiken durch mögliche Fehlbedienungen, Missbrauchsszenarien und eine erhöhte Gefahr von kostspieligen Abmahnungen.
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