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Freitag: Gericht gegen AGB-Klauseln von 1&1, Foxconn für E-Auto-Werk in Polen


Der Mobilfunk-Provider 1&1 darf Mobilfunk-Verträge nicht automatisch um 1 Jahr verlängern, hat ein Oberlandesgericht jetzt entschieden. Demnach sind gleich sieben AGB-Klauseln unzulässig und unwirksam. Dazu gehört auch das Verbot stationärer Endgeräte fremder Anbieter, die SIM-Karten aufnehmen können. Derweil sucht ElectroMobility Poland nach einem Fehlstart mit eigenen Elektroautos die Kooperation mit Foxconn. Mit Unterstützung des taiwanischen Elektrotechnikkonzerns soll ein gemeinsames Werk für E-Autos in Schlesien entstehen. Bislang ist der Plan für das polnische Werk aber nicht unterschriftsreif. In Kalifornien bestreitet Meta Platforms ein Gerichtsurteil, nach dem der Konzern Online-Dienste grob fahrlässig designt hat, sodass Kinder süchtig und krank wurden. Doch Meta will nicht haften. Der Prozess sei falsch gelaufen, das Urteil aufzuheben. Dabei geht es um die Frage der Auswirkungen von Inhalten oder Plattformdesign – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Verbraucherschützer verbuchen einen Erfolg gegen einseitige Vertragsbedingungen des Mobilfunkers 1&1 Telecom. Das Oberlandesgericht Koblenz hat gleich sieben AGB-Klauseln für unzulässig und unwirksam erklärt. Beispielsweise untersagte 1&1 zu Unrecht die Nutzung stationärer Endgeräte, die kein Produkt von 1&1 sind. Außerdem verlängerte der Anbieter Verträge automatisch um zwölf Monate. Letzteres ist ein klarer Widerspruch zum Telekommunikationsgesetz, das in Paragraf 56 nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer das jederzeitige Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist vorsieht. Zudem ist eine Klausel intransparent und damit ungültig, dass ins Kundenkonto hochgeladene Rechnungen „mit dem Zugang“ fällig werden, so das Urteil gegen 1&1: Kunden dürfen SIM-Karte in Modem stecken.

Der 2016 von mehreren staatlichen Energieunternehmen Polens gegründete Zusammenschluss „ElectroMobility Poland“ (EMP) strebt eine Partnerschaft mit dem taiwanischen Elektrotechnikkonzern Hon Hai Technology an, im Westen als Foxconn bekannt. Gemeinsam soll ein neues Werk für Elektroautos in Jaworzno gebaut werden, zu dem auch ein neues Forschungs- und Entwicklungszentrum gehört. EMP wollte bereits 2023 eigene Elektroautos unter der Eigenmarke „Izera“ produzieren, doch das Projekt wurde nach massiven Verzögerungen aufgegeben. Nun plant EMP mit Foxconn offenbar einen zweiten Anlauf. Bislang gibt es nur Gespräche auf hoher Ebene, verbindliche Vereinbarungen sollen in der zweiten Hälfte dieses Jahres unterzeichnet werden: Polnische E-Autofirma plant Kooperation mit Foxconn für neues Werk in Südpolen.


Foxtron Model B (Bild: fds)

Meta Platforms bekämpft das Millionenurteil Geschworener, wonach der Datenkonzern seine Online-Dienste grob fahrlässig so gestaltet hat, dass Kinder süchtig und psychisch geschädigt wurden. Schlimmer noch: Meta hat laut Urteil böswillig agiert, sodass der Schadenersatz auf 4,2 Millionen US-Dollar verdoppelt wurde – für eine einzige Klägerin. Meta meint, der Prozess sei falsch gelaufen, weshalb der Richter das Urteil der Geschworenen umkehren oder zumindest annullieren müsse. Der Datenkonzern beruft sich dabei auf eine Norm im US-Bundesrecht, die Immunität für Inhalte verleiht, die von Dritten gepostet werden. Die Klage stützt sich aber auf das von Meta selbst gestaltete Produktdesign wie endlose Webseiten und automatisch ablaufende Videos, was „süchtig macht”: Meta Platforms akzeptiert Urteil nicht.

Die DENIC eG, zuständig für .de-Domains, beginnt mit der Verifizierung von Domainkontaktdaten und verschickt E-Mails mit Handlungsaufforderungen an Domaininhaber. Der Zeitpunkt für die bereits länger geplante Maßnahme ist ungünstig, weil die Verifizierung ausgerechnet unmittelbar nach einem folgenschweren Konfigurationsfehler in DNSSEC-Einträgen beginnt. Mails mit DENIC-Bezug und einer Handlungsaufforderung, jetzt dringlich etwas zu verifizieren, können wie eine geschickte Phishing-Kampage wirken, die ein aktuelles Ereignis als Trittbrettfahrer nutzt. Die DENIC will diese Maßnahme aber nicht verschieben, da die europäische NIS-2-Richtlinie verlangt, Domainkontaktdaten im Zweifel zu verifizieren. Betroffen sei ein einstelliger Prozentsatz: DENIC fordert zur Verifizierung von Domaininhaberdaten auf.

Wer ein technisches Gerät kauft und dafür einen Ratenkredit beim Händler abschließt, schließt rechtlich zwei voneinander unabhängige Verträge: einen Kaufvertrag mit dem Händler und einen Kreditvertrag mit einer Bank. Tritt während der Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, kann diese Konstellation die Rückabwicklung erheblich verkomplizieren. Zudem gilt zu beachten, dass die Filialen großer Handelsketten häufig rechtlich selbstständige Gesellschaften sind. Für die Gewährleistung ist deshalb stets die konkrete Filiale zuständig, in der die Ware gekauft wurde – eventuell schwierig nach einem Umzug. Im c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“ erklären wir, welche Rechte Sie haben und wie Sie Fallstricke bei der Abwicklung umgehen: Worauf Käufer bei Reklamationen, Ratenkauf und Gewährleistung achten sollten.

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Auch noch wichtig:


(fds)



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Pass Designer: Neue App erlaubt jedem, eigene Apple-Wallet-Pässe zu erstellen


Mit iOS 27 bringt Apple nützliche Veränderungen in die Wallet-App auf dem iPhone: Erstmals ist es möglich, direkt in der Anwendung eigene Karten zu gestalten, falls diese als Foto, Screenshot oder PDF vorliegen. Für Veranstalter gibt es allerdings auch eine Neuerung: Die können künftig sehr einfach selbst Wallet-Pässe generieren – mit einer eigenen App namens Pass Designer, die auf dem Mac läuft. Das Tool steht bereits für registrierte Entwickler zum Download bereit.

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Pass Designer läuft allerdings erst ab macOS 27, um es auszuprobieren, muss man sich also auch trauen, die aktuelle erste Entwicklerbeta auf seinem Rechner zu installieren. Klüger ist es, einen Test-Mac zu verwenden, um die in der Vorabversion noch enthaltenen Fehler zu umschiffen. Pass Designer ist komprimiert keine 20 MByte groß und arbeitet als in sich geschlossene Mac-Anwendung.

Die App ermöglicht es, Pässe in Echtzeit zu gestalten und zu verändern, der Look taucht automatisch in einem Vorschaufenster auf. Um zu starten, beginnt man entweder ein neues Design oder übernimmt vorhandene Karten im .pkpass-Format. Alternativ lassen sich auch Templates öffnen. Verfügbar sind derzeit Boardingpässe, Coupons, Veranstaltungstickets, Loyalitätskarten für Ladengeschäfte und generische Pässe. Zudem kann man sogenannte Poster-Pässe generieren, bei denen ein großes Bild verwendet wird.

Pass Designer erinnert an die Möglichkeiten, die man in der Wallet-App in iOS 27 nun auch hat, allerdings gehen die Funktionen deutlich darüber hinaus. So kann man mit Pass Designer auch semantische Tags für strukturierte Daten integrieren, um dynamische Funktionen wie Kalenderintegration, Routenführung oder Siri-Vorschläge zu ermöglichen. Die App beherrscht Anpassungen der Passkomponenten und hilft bei der Erstellung von Zertifikaten und Wallet-Identifiern.

Vor Pass Designer gab es verschiedene Web-Werkzeuge, um eigene Pässe für Organisationen herzustellen. Zudem booten Apps wie NeatPass das Design auch für Einzelpersonen an, um aus PDFs automatisch Karten zu generieren, um weniger Plastik und Papier mitschleppen zu müssen. Pass Designer dürfte bis Herbst seine Betaphase hinter sich lassen, dann erscheint auch macOS 27 alias Golden Gate.

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(bsc)



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Nachrüstung für Apples Time Capsule: Open-Source-Projekt hält SMB am Leben


macOS 27 schneidet bekanntlich allerlei alte Zöpfe ab: So ist es das erste Mac-Betriebssystem, das nicht mehr auf Intel-Maschinen lauffähig ist, künftig werden nur noch Apple-Silicon-Macs unterstützt. Doch dabei bleibt es nicht. Auch ein altes (und noch immer erstaunlich beliebtes) Stück Hardware verliert den Support: Die mit Festplatten ausgestatteten Router der AirPort- beziehungsweise Time-Capsule-Serie können keine Time-Machine-Backups mehr anlegen. Apple hatte dies bereits im Sommer 2025 angekündigt. Grund ist eine wichtige Protokolländerung in Golden Gate.

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Denn mit dem Update wird auch der Support für das traditionelle Apple Filing Protocol, kurz AFP, aus dem System genommen. Dies ist eigentlich nur logisch, da Apple schon seit vielen Jahren standardmäßig auf Samba (SMB) setzt. Allerdings beherrschen AirPort- beziehungsweise Time-Capsule-Geräte nur AFP und SMBv1. Und letzteres funktioniert mit macOS ebenfalls nicht mehr.

Apple hatte seine AirPort-Geräte offiziell im Jahr 2018 vom Markt genommen, nachdem sie zuletzt kaum gepflegt wurden. Sie galten nicht nur als WLAN-Geräte als verlässlich, sondern auch als praktisches Backup-NAS für Time-Machine-Sicherungen. Time Capsule und AirPort Disk, wie die Funktion zuletzt hieß, wurden bislang nicht durch neue Modelle ersetzt.

Wer seinen Apple-Router dennoch weiter für Backups nutzen will – etwa nachdem er oder sie die interne Festplatte aufgerüstet hat –, muss einen Hack anwenden. Den bietet zum Glück mittlerweile ein regelmäßig gepflegtes Open-Source-Projekt auf GitHub: TimeCapsuleSMB. Die Idee dabei: Samba 4 auf die Time Capsule bringen, das dann SMBv3-Support liefert. Möglich ist dies via Python oder einer macOS-GUI-App, die einen aktuellen Samba-Server auf die Geräte bringt.

Läuft auf der Time Capsule ein NetBSD 6 (Geräte der 5. Generation ab 2013), startet der Server automatisch. Ältere Geräte mit NetBSD 4 benötigen eine manuelle Aktivierung oder eine umgeflashte Firmware mit Boot Hook. Das Projekt des Programmierers James Chang kann die Geräte über eine SMB-URL im Finder einbinden, man muss sich also nicht auf Apples (sicherlich demnächst obsoleten) Legacy-Stack verlassen. Eine ausführliche FAQ erläutert das Vorgehen.

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(bsc)



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Von NASA-Sonde Lucy besucht: Asteroid Donaldjohanson taumelt um die Sonne


Der erdnussförmige Asteroid Donaldjohanson dreht sich nicht einfach nur um eine Achse, sondern taumelt auf seiner Bahn um die Sonne um eine weitere. Das haben Auswertungen jener Daten ergeben, die die NASA-Sonde Lucy bei ihrem Vorbeiflug im Frühjahr 2025 gesammelt hat. Wie die US-Weltraumagentur jetzt ausführt, dauert eine Umdrehung des Himmelskörpers um sich selbst 10,5 Erdentage, die gleichmäßige Schwankung erfolgt im Rhythmus von 26,5 Erdentagen. Das unerwartete Bewegungsmuster geht demnach wohl auf die unsymmetrische Gestalt des Asteroiden in Verbindung mit dem sogenannten YORP-Effekt zurück: eine Veränderung der Rotation unter dem Einfluss der Sonnenstrahlung. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt war an der Forschung beteiligt.

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Darstellung der Bewegungsachsen


(Quelle: DLR)

Laut den Forschungseinrichtungen wurden auf dem Asteroiden zudem eisenreiche Tonmineralien nachgewiesen, die auf das Vorhandensein von flüssigem Wasser vor langer Zeit hinweisen würden. Das könnte bedeuten, dass Donaldjohanson aus Fragmenten eines größeren, kohlenstoff- und wasserreichen Asteroiden besteht, die vor 155 Millionen Jahren im Asteroidenhauptgürtel weiter zerbrochen sind. Damit wäre er unerwartet jung. Der Kontakt mit dem Wasser müsse aber kurz gewesen sein, weil die Stoffe sonst ersetzt worden wären. Insgesamt erinnere die Zusammensetzung an jene der Asteroiden Bennu und Ryugu, die denselben Ursprung haben – aber später nicht mehr zerbrochen sind.

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Bei der Annäherung an Donaldjohanson aufgenommene Bilder von Lucy


(Quelle: NASA/Goddard/SwRI/Johns Hopkins APL)

Lucy ist am 20. April 2025 an Donaldjohanson vorbeigeflogen. Schon unmittelbar danach hatte Forschungsleiter Hal Levison vom Southwest Research Institute die Form des Himmelskörpers als „seltsam“ und „auffallend kompliziert“ beschrieben. Der Asteroid ist demnach etwa 8 km lang und bis zu 3,5 km breit. Der Vorbeiflug war die Generalprobe für die eigentliche Mission der Sonde. Sie soll ab dem Sommer 2027 gleich mehrere Asteroiden besuchen und erforschen, die dem Jupiter auf der gleichen Umlaufbahn um die Sonne vorauseilen oder nachfolgen – die Jupiter-Trojaner. Die primitiven Himmelskörper gelten als Fossilien der Planetenentstehung. Benannt wurde die Sonde nach einem mehr als drei Millionen Jahre alten Fossil des Menschen-Vorfahren Australopithecus afarensis.


(mho)



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