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Pushback-Dokumentar: Norwegisches Gericht lehnt Auslieferung von Tommy Olsen an Griechenland ab


Das norwegische Berufungsgericht Hålogaland hat die Auslieferung des Aktivisten und Pushback-Dokumentars Tommy Olsen an Griechenland einstimmig abgelehnt. Das Gericht befand, dass die Handlungen, die griechische Behörden Olsen vorwerfen, nach norwegischem Recht keine Straftaten darstellen. Zudem erkannte es eine Gefahr der Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Der Beschluss eines Verwaltungsgerichts, das im März die Auslieferung Olsens grundsätzlich erlaubte, ist damit nichtig.

Der Norweger Tommy Olsen kam 2015 als Freiwilliger auf die Insel Lesbos, um Schutzsuchende auf Booten als Ersthelfer in Empfang zu nehmen und ihre Ankunft zu dokumentieren. 2017 gründete er dazu von Tromsø aus Aegean Boat Report, zunächst als Facebook-Seite und auf Twitter mit zehntausenden Followern, seit 2018 als formell registrierte Nichtregierungsorganisation.

Postings gegen das Verschwinden

Aegean Boat Report empfängt über Handy und andere digitale Kanäle Videos, GPS-Koordinaten und Lageberichte von Geflüchteten auf See und veröffentlicht sie umgehend. Die Logik dahinter: Wenn die Ankunft der Menschen auf dem Festland oder Inseln in Griechenland öffentlich nachvollziehbar ist, können Behörden sie schwerer zurückweisen – oder die Betroffenen leichter dagegen gerichtlich vorgehen.

Griechische Grenztruppen sind seit Jahren dafür berüchtigt, Geflüchtete in türkische Gewässer oder über die Landgrenze in Richtung der Türkei zu entführen, damit diese keinen Asylantrag stellen können. In der Ägäis kommt es dabei immer wieder zu vielen Toten. Zuletzt hatten Küstenwächter im Februar ein Schlauchboot vor Chios gerammt, 15 Menschen starben dabei.

Vor zwei Wochen wurde ein Frontex-Bericht öffentlich, wonach auch die EU-Grenzagentur bestätigt, wie die Besatzung eines griechischen Patrouillenbootes bei einem Vorfall vor einem Jahr in der Ägäis mit Stöcken auf ein Boot mit 31 Migrant:innen einschlug. Dieses sei daraufhin gesunken, sieben Menschen starben, darunter ein Kind.

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Vorwurf wegen „krimineller Vereinigung“

Griechische Behörden hatten Olsen im Dezember 2025 mit einem Europäischen Haftbefehl verfolgen lassen. Am 16. März klingelten schließlich vier Polizist:innen an seiner Wohnung in Tromsø und nahmen ihn vorübergehend in Auslieferungshaft. Die Vorwürfe gehen auf griechische Ermittlungen aus dem Jahr 2022 zurück. Darin geht es um die angebliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Schleusung sowie Beihilfe zur irregulären Einreise.

Die Anklage bezieht sich auf einen Vorfall, bei dem ein Geflüchteter, der zweimal von griechischen Behörden in die Türkei zurückgedrängt worden war, die Vorfälle auf Videos öffentlich machte. Als er beim dritten Versuch gemeinsam mit weiteren Schutzsuchenden in Griechenland ankam, informierten Olsen und der Aktivist Panayote Dimitras von der griechischen NGO Helsinki-Monitor – der ebenfalls angeklagt ist – die griechischen Behörden. So wollten sie sicherstellen, dass die Neuangekommenen Zugang zum Asylverfahren erhalten.

Olsen bestreitet alle Vorwürfe. Bereits nach seiner Festnahme hatte er auf dem X‑Account von Aegean Boat Report geschrieben: „Griechische Behörden wollen mich zum Schweigen bringen und haben deshalb eine Geschichte fabriziert, in der sie mich beschuldigen, mit Schleusern zusammenzuarbeiten.“

Griechenland wegen Pushbacks verurteilt

Das norwegische Berufungsgericht stützte sich bei seiner Entscheidung auch auf Erkenntnisse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, auf Berichte von UN-Sonderberichterstattern sowie EU-Rechtsstaatsberichte, die ebenfalls schwerwiegende Bedenken bezüglich der Pushback-Praxis Griechenlands dokumentieren. Kritisiert wird darin auch die gezielte Verfolgung von Menschenrechtsverteidiger:innen in Griechenland.

Erst im Juni 2025 war Athen wegen illegaler Pushbacks vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Das Berufungsgericht erkannte ausdrücklich an, dass die Tätigkeiten, wie sie griechische Behörden auch Olsen anlasten, durch das Völkerrecht und die Meinungsfreiheit geschützte Aktivitäten sind.

Urteil mit europäischer Tragweite

Das Urteil kommentierte die Organisation am Freitag: „Dies ist nicht nur ein wichtiger persönlicher Sieg für Tommy Olsen. Es ist auch eine wichtige Entscheidung für Journalist:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen, humanitäre Helfer:innen und alle, die Rechtsverletzungen an Europas Grenzen dokumentieren.“

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Olsens norwegischer Verteidiger Brynjulf Risnes sieht in der aktuellen Entscheidung des Berufungsgerichts eine Weichenstellung mit europäischer Tragweite, die „sowohl in Griechenland als auch in anderen Ländern Beachtung finden“ werde.

Auch sein griechischer Anwalt Zacharias Kesse kommentierte das Urteil als „deutliche Botschaft an die griechischen Gerichte und Staatsanwaltschaften hinsichtlich der Grenzen des Rechtsstaats, der Meinungsfreiheit und des Missbrauchs des Strafverfahrens“.

Kampf noch nicht beendet

Bereits in allen früheren, ähnlichen Prozessen gegen ihn in Griechenland war Olsen freigesprochen worden. „Das ist eine enorme Erleichterung“, sagte Olsen unmittelbar nach Bekanntgabe der aktuellen Entscheidung. „Auch meine Familie ist unglaublich erleichtert.“

Trotz des Erfolgs bleibt Olsens Bewegungsfreiheit eingeschränkt: Der Europäische Haftbefehl Athens kann in anderen EU-Staaten vollstreckt werden. „Das macht meine Arbeit schwierig, und ich kann auch meine Familie nicht in den Urlaub ins Ausland mitnehmen“, sagte Olsen am Freitag.

Ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegen und das griechische Auslieferungsersuchen vor den Obersten Gerichtshof bringen wird, war zunächst offen. Auch muss sich zeigen, ob die Justiz in Athen womöglich in Abwesenheit gegen Olsen verhandelt. Zunächst feierte der Aktivist mit seiner Familie. „Dieser Prozess war wohl schlimmer für sie als für mich“, sagte Olsen.



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Schwachstellen in Synology MailPlus Server lassen Angreifer passieren


Setzen Angreifer erfolgreich an Sicherheitslücken in Synology MailPlus Server an, können sie unter anderem auf Dateien zugreifen oder über DoS-Attacken Abstürze auslösen. Seitens des Herstellers gibt es derzeit keine Warnungen zu laufenden Attacken.

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In einer Warnmeldung listen die Entwickler insgesamt drei Schwachstellen auf. Zwei davon sind als „kritisch“ eingestuft (CVE-2025-15660), eine (CVE-2026-13136) weist den maximalen CVSS Score 10 von 10 auf. In beiden Fällen sind unbefugte Dateizugriffe und DoS-Angriffe möglich.

Die dritte Lücke (CVE-2026-13135) ist mit „mittel“ eingestuft. Hier können Angreifer auf interne, nicht näher beschriebene Services zugreifen.

Die Entwickler versichern, die Sicherheitsprobleme in MailPlus Server 4.0.1-21663 für DSM 7.2.1, 7.2.2 und 7.3 gelöst zu haben.


(des)



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„Akute Bedrohung“: Innenminister fordern vollständiges Verbot von Indymedia


Die Innenminister der Länder haben auf ihrer Konferenz in Hamburg Mitte Juni ein Signal gegen den organisierten Linksextremismus gesetzt. Bei dem Treffen einigte sich das Gremium auf eine neue Initiative gegen das als linksextremistisch eingestufte Portal indymedia.org. Sie appellieren in dem nun veröffentlichten Beschluss offiziell an das Bundesinnenministerium, „alle rechtlichen Möglichkeiten für ein vollständiges Verbot“ zu prüfen und sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen. Damit griff die Konferenz ein Anliegen auf, das der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) einbrachte.

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Die Konferenz weist darauf hin, dass das geltende Straf- und Gefahrenabwehrrecht bereits ausreichende Grundlagen biete, um entschieden gegen die Plattform vorzugehen. Als konkrete Instrumente nennen sie die Beschlagnahme von Webseiten, Löschungsaufforderungen an Host-Provider sowie „Netzsperren als ultima ratio“. Von diesen Optionen soll in der Vollzugspraxis konsequenter Gebrauch gemacht werden.

Hessen startete die Initiative, weil das Bundesland laut Poseck eine besorgniserregende Zunahme linksextremer Straftaten verzeichnete. Der Christdemokrat bezeichnete das Portal als das derzeit wichtigste Informations- und Propagandamedium der Szene, das Straftaten und Gewalt aktiv fördere.

In der Begründung zeichnen die Innenminister ein ernstes Bild der Sicherheitslage. Linksextremismus stelle vor allem angesichts von Angriffen auf kritische Infrastrukturen, gewaltsamen Ausschreitungen und einer zunehmenden internationalen Vernetzung eine hohe Bedrohung für die Gesellschaft und die freiheitliche demokratische Grundordnung dar.

Die Szene instrumentalisiere gesellschaftliche Themen wie Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und die Wehrpflicht, heißt es. Ziel sei es, in breitere Schichten vorzudringen und immer jüngere Menschen – darunter insbesondere Schülerinnen und Schüler – zu erreichen. Daher gewinne die Absprache im Koalitionsvertrag auf Bundesebene für das Erarbeiten einer Strategie gegen linksextremistische Strukturen an Bedeutung.

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Das Vorhaben berührt juristisch sensibles Terrain. Bereits im August 2017 hatte das damals von Thomas de Maizière (CDU) geführte Bundesinnenministerium den Indymedia-Ableger „linksunten“ auf Basis des Vereinsgesetzes verboten. Die darauffolgenden Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Strafverfahren erwiesen sich im Nachgang aber als Hürdenlauf.

Mehrere Gerichte erklärten die Razzien später für teilweise rechtswidrig. Strafverfahren gegen mutmaßliche Administratoren und Unterstützer wurden eingestellt, da sich keine konkrete Betreiberstruktur nachweisen ließ. Es waren sogar Redaktionsräume des Senders Radio Dreyeckland betroffen, was das Bundesverfassungsgericht rügte. Die Einstufung der Webseite als Verein blieb in der Rechtswissenschaft ebenfalls umstritten, auch wenn sie das Bundesverwaltungsgericht 2020 bestätigte.

Während „linksunten“ abgeschaltet blieb, existiert die Plattform „de.indymedia.org“ bis heute. Der neue Anlauf der Innenministerkonferenz zielt darauf ab, dieses rechtliche Vakuum zu beenden. Das Gremium dürfte damit aber wieder eine komplexe Debatte über die Grenzen digitaler Repression und die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe im Internet anstoßen.


(afl)



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PC-Fernverwaltung: Man-in-the-Middle-Attacken auf HCL BigFix möglich


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Aufgrund von Softwareschwachstellen in Ruby-Komponenten, die HCL BigFix nutzt, können Angreifer Systeme attackieren. Erfolgreiche Attacken können unter anderem zu Abstürzen führen.

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Admins, die in Firmen HCK BigFix etwa zum Verteilen von Sicherheitspatches auf Firmen-PCs nutzen, sollten zeitnah die Version 2.0.18 installieren. Wenn das nicht geschieht, sind Systeme verwundbar und Angreifer können an sechs Sicherheitslücken ansetzen.

Die Lücken stecken Warnmeldungen zufolge in der E-Mail-Bibliothek Ruby Net-imap und dem Dokumentationstool Ruby Yard Gem.

Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, ist eine davon in Ruby Net-imap mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft (CVE-2026-42246). Hier kann sich der Beschreibung zufolge ein Angreifer als Man-in-the-Middle in Verbindungen einklinken und Verbindungen ohne TLS-Verschlüsselung starten. Wie das konkret ablaufen kann, ist bislang unklar.

Durch das erfolgreiche Ausnutzen der verbleibenden Lücken kommt es primär zu DoS-Zuständen. Diese Schwachstellen sind mit „mittel“ und „niedrig“ eingestuft.

Bislang gibt es seitens HCLSoftware keine Hinweise, dass Angreifer die Lücken bereits ausnutzen. Admins sollten die Sicherheitsupdates zeitnah installieren.

Im Mai haben die Entwickler in HCL BigFix SCM Reporting eine Schadcode-Lücke geschlossen.

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(des)



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