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Apps & Mobile Entwicklung

Linux Gaming: Angepasstes Proton integriert OptiScaler


Linux Gaming: Angepasstes Proton integriert OptiScaler

Das angepasste Proton-CachyOS erhält eine Integration von OptiScaler. Dadurch wird es über Umgebungsvariablen möglich, das Tool direkt in Spielen zu aktivieren, ohne den Umweg über Goverlay oder manuelle Installation gehen zu müssen. Aktuell bleiben die Konfigurationsmöglichkeiten aber eingeschränkt.

OptiScaler wird Teil von Proton-CachyOS

Das beliebte Tool OptiScaler, welches den Tausch von in Spielen integrierten Upscalern ermöglicht, wird nun Teil von CachyOS-Proton.
Durch das Setzen der Umgebungsvariable

PROTON_USE_OPTISCALER=1

lässt sich nun OptiScaler direkt aktivieren. Auch das Anpassen des .dll-Names, durch welchen sich OptiScaler im Spiel einklinkt, ist über eine Variable möglich:

PROTON_OPTISCALER_NAME=

Ohne gesetzte Variable wird standardmäßig dxgi.dll verwendet.

Die bereits integrierten Optionen zur Aktivierung von FSR4 bleiben wie bereits in Proton-CachyOS integriert.

PROTON_FSR4_RDNA3_UPGRADE=4.0.2

aktiviert die FP8-Version von FSR4 unter RDNA3-Karten und lädt die Version 4.0.2 herunter. Das Setzten der Variable auf „1“ lädt FSR in Version 4.0.0 in das Spiel. Die RDNA4-Version der Variable hingegen nutzt nun standardmäßig 4.1.0.

PROTON_FSR4_UPGRADE=1

Da OptiScaler gelegentlich weitere Anpassungen benötigt, findet sich die Konfigurationsdatei bei Aktivierung im Spielepräfix:

/drive_c/windows/system32/umu/

Proton-CachyOS?

Proton-CachyOS ist eine angepasste Variante von Valves Proton. Der Vorteil liegt in den erweiterten Funktionen, wie der Unterstützung von FSR4 und jetzt auch OptiScaler, welche vom Standard-Proton nicht geboten werden. Auch finden oft neue Funktionen vorab Verwendung, wie die native Kompatibilität von Wayland. Auch gibt es oft neue Programmversionen der einzelnen Proton-Komponenten wie Wine, DXVK oder VKD3D.

Proton-CachyOS ist oft Teil von CachyOS, lässt sich aber auch unter jeder anderen Linux-Distribution nutzen. Hierzu genügt ein Download von GitHub in das Steam-Verzeichnis unter compatibilitytools.d. Auch Tools wie ProtonPlus stellen eine Möglichkeit dar, Proton-CachyOS und andere Proton-Varianten direkt im eigenen System zu hinterlegen.

OptiScaler macht, was Entwickler und Hersteller nicht wollen

OptiScaler hat sich als mächtiges Werkzeug herausgestellt, wenn es darum geht, die in Spielen integrierten Upscaling-Methoden und Versionen auszutauschen. DLSS-exklusive Titel wie Control können so auch FSR nutzen. Insbesondere in der FSR4-Anfangszeit war OptiScaler unter Linux wichtig, um Spielen mit der neuesten Upscaler-Version auszustatten.

Downloads

  • Optiscaler

    5,0 Sterne

    Aus FSR 3.1 mach FSR 4? Mit Hilfe von Optiscaler ist dies und noch mehr möglich.



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Europäischer Gerichtshof: Rekordstrafe wegen Googles Android-Verstößen bleibt bestehen


Die Rekordstrafe gegen Google bleibt bestehen. Weil der Konzern die marktbeherrschende Stellung im Bereich Android und der Suchmaschinen missbräuchlich ausgenutzt hat, muss der Konzern in der EU 4,1 Milliarden Euro zahlen. Somit endet ein über Jahre dauerndes Verfahren.

Der Beschluss der EU-Kommission stammte bereits aus dem Jahr 2018. Begründet wurde die Strafe mit den Vorgaben, die Google den Smartphone-Herstellern machte, die Android verwenden wollten. Diese mussten sowohl die Google-Suche als auch den Chrome-Browser und weitere Google-Apps vorinstallieren, um eine Lizenz für den Play Store zu erhalten.

Hinzu kamen noch weitere Punkte in den Vereinbarungen zwischen Google und den Smartphone-Herstellern, mit denen Google seine Marktmacht ausspielte. Werbeeinnahmen wurden etwa nur dann weitergeleitet, wenn Smartphone-Hersteller und Mobilfunktreiber auf die Vorabinstallation konkurrierender Suchmaschinen verzichteten.

Fall ging durch mehrere Instanzen

Die Strafe belief sich ursprünglich auf 4,343 Milliarden Euro. In einem ersten Urteil aus dem Jahr 2022 hatte der Gerichtshof der EU den Beschluss der EU-Kommission bereits bestätigt, reduzierte die Summe aber aufgrund einer angepassten Schadensanalyse auf 4,1 Milliarden Euro. In der EU ist das nach wie vor eine Rekordstrafe.

Auch gegen dieses Urteil hatte Google Rechtsmittel eingelegt. Diese weisen die EuGH-Richter nun zurück. Laut der Mitteilung des EuGH wurden keine Rechtsfehler begangen. Google hatte etwa argumentiert, Vorlieben der Nutzer sowie die Qualität der Google-Dienste wären der relevante Faktor für die Abkommen. Das hätte aber nicht nachgewiesen werden können.

Dasselbe gilt für weitere Aspekte des Falls. Die Richter bestätigen etwa die Marktmissbrauch-Analyse der EU-Kommission. So waren die Vereinbarungen zwischen Google und den Smartphone-Herstellern sowie Mobilfunkbetreibern geeignet, die „Absatzmöglichkeiten für nicht kompatible Android-Versionen einzuschränken und somit die beherrschende Stellung von Google zu verstärken“. Somit bleibt die Strafe bestehen.



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Stimme ab!: Die Foto-Challenge „Spiegelungen“ ist gestartet


Stimme ab!: Die Foto-Challenge „Spiegelungen“ ist gestartet

Die Community-Foto-Challenge zum Thema „Spiegelungen“ ist gestartet. Aus rekordverdächtigen 37 Einsendungen könnt ihr eigene Favoriten wählen. Von Makroaufnahmen bis zum Stadtpanorama ist dieses Mal alles vertreten.

Vorgeschlagen wurde das Thema vom ComputerBase-User S.a.M., einem alten Hasen aus der Community. Die Community war am Ende dafür.

Da das Thema sehr breit gefasst ist, sollte sich für jeden Geschmack ein Favorit finden lassen. Mit drei Stimmen muss sich dann auch keiner auf ein einzelnes Bild festlegen, sondern kann auch andere Fotos entsprechend würdigen. Die Redaktion wünscht allen Teilnehmern viel Erfolg!

Der altbekannte CB-Fotowettbewerb läuft weiterhin parallel und hat keinen Einfluss auf diese Challenge. Betreut werden beide vom User lowrider20.

Bei Fragen oder Anregungen könnt ihr euch direkt an ihn wenden, oder euch im unten verlinkten Thread melden.

  • [CBFFC] Juni/Juli 2026 – „Spiegelungen“ – Einsendungen und Abstimmung
  • [CBFFC] ComputerBase Forum Foto Challenge – Eure Themen, eure Bilder – Thementhread



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Cyberangriff: Hacker griffen offenbar Zulieferer für Militär-IT an


Eine Tochtergesellschaft von ThyssenKrupp Marine Systems (TKMS) ist Ziel eines Cyberangriffs geworden. Nach übereinstimmenden Berichten deutet vieles darauf hin, dass es sich um Atlas Elektronik handelt. Eine offizielle Bestätigung des Unternehmens steht jedoch bislang aus.

Hinweise verdichten sich auf Atlas Elektronik

Ausgelöst wurde die Berichterstattung durch einen Bericht der Wirtschaftswoche, die von einem erfolgreichen Hackerangriff auf eine TKMS-Tochter berichtet. Den Namen des Unternehmens nennt das Magazin jedoch nicht. Inzwischen sprechen allerdings mehrere Indizien dafür, dass Atlas Elektronik betroffen ist.

So führt die Ransomware-Gruppe „The Gentlemen“ auf ihrer Leak-Seite ausdrücklich „TKMS / Atlas Elektronik“ als mutmaßliches Opfer auf. Auch weitere Berichte aus dem Finanz- und IT-Sicherheitsumfeld kommen zu diesem Schluss. Weder TKMS noch Atlas Elektronik haben den Vorfall bislang offiziell bestätigt oder den betroffenen Unternehmensnamen genannt.

Marineelektronik gehört zur kritischen Infrastruktur

Atlas Elektronik zählt zu den wichtigsten deutschen Entwicklern von Marineelektronik. Das Unternehmen liefert unter anderem Sonarsysteme, Führungs- und Waffeneinsatzsysteme sowie Unterwassertechnik für U-Boote und Überwasserschiffe. Zu den Kunden gehören neben der Deutschen Marine auch zahlreiche internationale Streitkräfte. Das Unternehmen soll unter anderem das moderne Schleppsonar für die geplanten MEKO-Fregatten F128 der deutschen Marine bereitstellen.

Sollte sich der Angriff auf Atlas Elektronik bestätigen, wäre damit nicht nur ein klassischer Industriebetrieb betroffen, sondern ein Unternehmen, das eine zentrale Rolle bei militärischer Hochtechnologie spielt. Gerade solche Unternehmen gelten seit Jahren als bevorzugte Ziele von Erpressungsgruppen und staatlich unterstützten Cyberangreifern.

Ausmaß des Angriffs bleibt unklar

Welche Daten die Angreifer tatsächlich erbeutet haben und ob interne Systeme verschlüsselt wurden, ist derzeit nicht bekannt. Ebenso unklar ist, ob es sich ausschließlich um einen Erpressungsangriff handelt oder ob auch ein möglicher Spionagehintergrund besteht.

Bis zu einer offiziellen Stellungnahme bleibt deshalb offen, ob Atlas Elektronik tatsächlich das betroffene Unternehmen ist. Die bislang bekannten Informationen und die Einträge der Angreifer sprechen jedoch deutlich in diese Richtung.



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