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Niederlage für Elon Musk: Richterin stellt das Musk-vs.-OpenAI-Verfahren ein


Richterin Yvonne Gonzales Rogers hat das Verfahren Musk vs. OpenAI nach elf Verhandlungstagen eingestellt. Die Jury hatte zuvor diesen Schritt nach zweistündiger Beratung einstimmig empfohlen. Für Elon Musk ist es eine Niederlage, er konnte sich mit seinen Vorwürfen nicht durchsetzen.

Zentraler Grund für die Einstellung des Verfahrens sind abgelaufene Fristen in zwei Klagepunkten, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Das gilt zunächst für Verletzung von Treuhandpflichten – also Musks Vorwurf, OpenAI-CEO Sam Altman und Präsident Greg Brockman hätten vermeintlich OpenAI als Charity „gestohlen“. Damit hinfällig ist auch der Klagepunkt, Microsoft habe sich beteiligt. Ebenso verjährt sind die Rücktrittsforderungen gegen Altman und Brockman.

Musk hätte eher klagen müssen

Um zu verhindern, dass sich OpenAI von einer gemeinnützigen Organisation in eine gewinnorientierte Struktur wandelt, hätte Musk binnen drei Jahren gegen die Pläne vorgehen müssen. Als er die Klage im Jahr 2024 eingereicht hatte, war diese Zeit aber schon lange abgelaufen. Er selbst war 2017 noch in die internen Diskussionen involviert, die Struktur von OpenAI zu wandeln. Dabei musste er im Verlauf des Verfahrens einräumen, diese Pläne damals selbst vorangetrieben zu haben, bis er das Unternehmen im Streit verließ.

Die Jury hatte bei diesem Verfahren eine beratende Funktion, die Entscheidung lag bei Richterin Gonzales Rogers. Weil es aber „erhebliche Beweise“ gebe, die den Befund der Jury stützen, war sie bereit, das Verfahren sofort einzustellen.

Laut Gonzales Rogers handelt es sich bei der abgelaufenen Verjährungsfrist um eine Tatsachenfrage. Daher rechnet sie Musk auch keine große Chance vor einem Berufungsgericht aus.

Unspektakuläres Ende eines Tech-Dramas

Damit endet der lang erwartete und heftig umkämpfte Tech-Prozess des Jahres unspektakulär. In den elf Verhandlungstagen kam es zu der Befragung von zahlreichen prominenten Personen, darunter Sam Altman, Greg Brockman, Microsoft-CEO Satya Nadella sowie die ehemaligen OpenAI-Führungskräfte Mira Murati und Ilya Sutskever.

  • Elon Musk vs. OpenAI: Musk kämpft in den ersten Prozesstagen mit seiner Version der Geschichte
  • Elon Musk vs. OpenAI: Wie Sam Altman vor Gericht auf die Lügen-Vorwürfe reagiert

Elon Musk sagte an drei Tagen vor Gericht aus. Er machte bei seiner Befragung allerdings keine gute Figur, Prozessbeobachter hatten ihm vor dem Verfahren ohnehin schlechte Chancen ausgerechnet. Bestätigt haben sich hingegen Sorgen, es ging vor allem darum, den Ruf der Beteiligten zu sabotieren, analysiert The Verge. Es wurde demnach nichts erreicht, außer schmutzige Wäsche zu waschen.

Klage ist kein Hindernis für Börsengang mehr

Angesichts des anstehenden Börsengangs ist die Einstellung des Verfahrens für OpenAI dennoch ein Erfolg. Das KI-Unternehmen plant diesen Schritt für das Jahresende, die Bewertung könnte bei über 1 Billion US-Dollar liegen. Teil des Plans ist die Umwandlung der Unternehmensform, mit dem Ende des Verfahrens wurde nun ein potenzielles Hindernis aus dem Weg geräumt.



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Chatkontrolle: EU-Staaten halten weiter an anlassloser Überwachung fest


Die EU-Mitgliedstaaten wollen die bereits als gescheitert geltende Regelung zur freiwilligen Chatkontrolle erneut auf die politische Agenda setzen, gleichzeitig wächst im Europäischen Parlament der Widerstand. Nach der Sommerpause werden zudem die Verhandlungen über die langfristig geplante Chatkontrolle-Verordnung fortgesetzt.

Der Versuch, ein totes Pferd zu reiten

Nachdem sich im März 2026 überraschend bereits das EU-Parlament gegen die anlasslose Überwachung von Messenger-Nachrichten ausgesprochen hatte und anschließend auch die Trilog-Verhandlungen ohne Ergebnis geblieben waren, galt die Chatkontrolle trotz eines laut dem ehemaligen EU-Parlamentarier der Piratenpartei Patrick Breyer „demokratisch hochbedenklichen Manöver“, mit dem eine neue Abstimmung erzwungen werden sollte, im Grunde als gescheitert.

Nun wollen mehrere Regierungen von EU-Mitgliedstaaten die bereits als erledigt betrachtete gesetzliche Grundlage für die freiwillige Chatkontrolle erneut auf den Weg bringen und eine Übergangsregelung schaffen. Diese soll es Anbietern von Kommunikationsdiensten weiterhin ermöglichen, Nachrichten und Dateien freiwillig auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie entsprechende Verdachtsmomente zu durchsuchen und Funde an Strafverfolgungsbehörden zu melden. Darüber berichtet Netzpolitik.org unter Berufung auf veröffentlichte Verhandlungsdokumente.

Der erneute Vorstoß erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Verhandlungen über die dauerhaft geplante Chatkontrolle-Verordnung trotz zahlreicher Kompromissvorschläge weiterhin festgefahren sind. Für die langfristige Regelung konnte bislang keine Mehrheit gefunden werden. Sie steht seit geraumer Zeit in der Kritik, weil sie weitreichende Eingriffe in die private digitale Kommunikation ermöglichen könnte.

Keine Annäherung in Sicht

Die Positionen der beteiligten Institutionen liegen dabei weiterhin weit auseinander. Während die EU-Kommission Hosting-Dienste und Kommunikationsplattformen verpflichten möchte, die Inhalte sämtlicher Nutzer auf Hinweise zu Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch zu durchsuchen, spricht sich das Europäische Parlament lediglich für gezielte Durchsuchungen verdächtiger Nutzer aus und lehnt eine allgemeine Überwachung sämtlicher Kommunikationsinhalte weiterhin ab. Die Mitgliedstaaten bevorzugen dagegen bislang überwiegend freiwillige Scans durch die Anbieter und sprechen sich ebenfalls gegen eine generelle Verpflichtung aus. Damit steht die EU-Kommission mit ihrem Vorhaben nach wie vor allein da.

An Vorschlägen der verschiedenen Ratspräsidentschaften mangelte es in den vergangenen Monaten dagegen nicht. Zuletzt stand ein Kompromiss zur Debatte, der freiwillige und verpflichtende Maßnahmen miteinander kombinieren sollte. Dabei könnten unterschiedliche Regelungen für öffentlich zugängliche und private Inhalte gelten, doch auch dieser Vorschlag fand keine Mehrheit. Zwar zeichnet sich eine gewisse Gesprächsbereitschaft innerhalb der verschiedenen Institutionen ab, gleichzeitig wird aber ebenso deutlich, dass für die meisten Beteiligten Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation nicht unter die Verordnung fallen darf. Eine anlasslose Massenüberwachung aller Nutzer wird daher weiterhin mehrheitlich abgelehnt.

Neue Regierung in Deutschland für Kontrollen

Im Gegensatz zur deutschen Vorgängerregierung, die das Vorhaben seinerzeit noch weitestgehend ablehnte, drängt die aktuelle Koalition auf eine schnelle Wiedereinführung der Kontrolle. So soll das Bundesinnenministerium die deutsche Delegation in Brüssel angewiesen haben, die Wiederherstellung der Rechtslage vor dem Auslaufen der Interimsverordnung mit höchster Priorität voranzutreiben, sofern diese freiwillige Maßnahmen ergänzt und nicht ersetzt. Auch innerhalb der EU-Kommission wird auf eine rasche Wiedereinführung gedrängt, da einzelne Unternehmen ihre freiwilligen Scans nach der Sommerpause einstellen könnten, falls keine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird.

Der Versuch der derzeitigen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, trotz der deutlichen Ablehnung in der Vergangenheit einen neuen Anlauf zur Verlängerung im Sinne der Befürworter der Chatkontrolle zu unternehmen, stieß erwartungsgemäß auf scharfe Kritik im Europäischen Parlament. Die zuständige Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) bezeichnete das Vorgehen der Mitgliedstaaten als „unlauteres Manöver“ und kündigte an, einer Verlängerung unter den vorgeschlagenen Bedingungen nicht zuzustimmen.

Im September soll es weitergehen

In dieser Legislaturperiode dürfte allerdings kaum noch mit einer Einigung zu rechnen sein, denn mit dem Wechsel der EU-Ratspräsidentschaft von Zypern zu Irland verschiebt sich der weitere Zeitplan erneut. Mitte Juli sollen die technischen Verhandler noch einmal zusammentreffen, bevor die Sommerpause beginnt. Die nächsten Trilog-Verhandlungen sind für den 29. September 2026 angesetzt, vor dem Herbst ist damit nicht mit einer grundsätzlichen Einigung über die künftige Chatkontrolle in der Europäischen Union zu rechnen. Angesichts der weiterhin verhärteten Positionen ist die Wahrscheinlichkeit einer Einigung zudem als gering anzusehen.

Kinderschutz auch ohne anlasslose Kontrolle wirksam

Die ursprüngliche Regelung untersagte grundsätzlich die Überwachung elektronischer Kommunikation ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Zwischen 2021 und April galt jedoch eine zeitlich befristete Ausnahme, die freiwillige Scans durch Plattformbetreiber erlaubte. Netzpolitik.org berichtet zudem, dass das Auslaufen dieser Ausnahme bislang nicht zu einem Rückgang der Meldungen an Strafverfolgungsbehörden geführt habe. Mehrere große Technologieunternehmen setzen die freiwillige Erkennung von Missbrauchsinhalten weiterhin fort und berufen sich dabei auf andere datenschutzrechtliche Grundlagen. Damit erscheinen auch die Argumente der Befürworter der Regelung widerlegt, wonach ohne die Ausnahmeregelung deutlich weniger Fälle von Kindesmissbrauch entdeckt würden.

Wir danken Foren-Teilnehmer Flutefox für den Hinweis!



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Company of Heroes 3: Final Stand kommt Ende Juli


Relic Entertainment kündigt mit Company of Heroes 3: Final Stand einen eigenständigen Ableger der Echtzeitstrategieserie an. Statt klassischer Kampagne oder Gefechte gegen andere Spieler steht ein Überlebensmodus im Mittelpunkt, der alleine oder zu zweit im Koop gespielt werden kann.

Company of Heroes als Wellenverteidigung

Final Stand übernimmt die Grundidee von Company of Heroes, verschiebt den Fokus aber deutlich. Spieler bauen Stellungen auf, halten ihre Linie und müssen immer stärker werdende Angriffswellen abwehren. Hinzu kommen Bossgegner und dynamische Ereignisse auf dem Schlachtfeld, die einzelne Durchläufe voneinander unterscheiden sollen.

Der Company-of-Heroes-3-Ableger wird zur Roguelite-Erfahrung. Gemeint ist damit, dass Spieler ihre Strategie von Runde zu Runde anpassen und mit Fortschritt, Upgrades und wechselnden Situationen umgehen müssen. Der Modus soll damit stärker auf Wiederholbarkeit ausgelegt sein als eine klassische Einzelspieler-Kampagne.

Vier Fraktionen und eigenständiger Release

Zum Start stehen vier Fraktionen zur Auswahl: US Forces, Wehrmacht, British Forces und Deutsches Afrikakorps. Jede Fraktion soll eigene Strategien, Fähigkeiten und Fortschrittswege bieten. Der Ableger richtet sich damit nicht nur an erfahrene Company-of-Heroes-Spieler, sondern soll auch ohne Vorwissen funktionieren.

Wichtig ist dabei: Final Stand benötigt kein installiertes oder gekauftes Company of Heroes 3. Es handelt sich um eine eigenständige Veröffentlichung für den PC via Steam. Der Start ist für den 29. Juli 2026 geplant. Parallel dazu soll auch Update 2.5.0 für Company of Heroes 3 erscheinen.

Relic experimentiert mit der Marke

Mit Final Stand probiert Relic einen ungewöhnlichen Weg aus. Company of Heroes steht traditionell für taktische Echtzeitstrategie mit Deckungssystem, Einheitenmanagement und Frontverläufen. Der neue Ableger nutzt diese Grundlagen, verpackt sie aber in ein schnelleres und leichter zugängliches Format.

Das kann auch als Versuch gelesen werden, die Marke für neue Spieler zu öffnen, ohne die Kernmechaniken vollständig aufzugeben. Wellenverteidigung und Roguelite-Elemente sind bekannte Muster aus anderen Genres, treffen hier aber auf das taktische Fundament von Company of Heroes. Ob dieser Ansatz bei der bestehenden Community ankommt, dürfte stark davon abhängen, wie viel strategische Tiefe Final Stand trotz des kompakteren Formats bewahrt.

Laut der Ankündigung soll Final Stand 28,99 Euro kosten. Zum Start ist ein Rabatt von 10 Prozent geplant, Besitzer von Company of Heroes 3 sollen zusätzlich 20 Prozent Bundle-Rabatt erhalten.



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GeForce Now: Zwölf neue Spiele im Juli


GeForce Now: Zwölf neue Spiele im Juli

Bild: Nvidia (hochskaliert)

Zum Start in den Juli erweitert Nvidia den Cloud-Gaming-Dienst GeForce Now um weitere Titel. Den Anfang machen Monopoly: Star Wars Heroes vs. Villains und Meccha Chameleon, im Laufe des Monats folgen zehn weitere Spiele aus unterschiedlichen Genres.

Star Wars auf dem Spielbrett

Im Mittelpunkt des aktuellen GFN-Thursdays steht Monopoly: Star Wars Heroes vs. Villains. Die Neuauflage des Brettspiel-Klassikers setzt auf bekannte Schauplätze, Fraktionen und Fähigkeiten aus dem Star-Wars-Universum. Gespielt wird wahlweise auf der hellen oder dunklen Seite.

Für GeForce Now ist der Titel seit dieser Woche über Steam und Ubisoft verfügbar. Ebenfalls neu hinzugekommen ist Meccha Chameleon, das auch bei der Redaktion gut ankam. Wie üblich setzt der Dienst voraus, dass die Nutzer die jeweiligen Spiele in einem unterstützten Store besitzen.

Weitere Spiele folgen im Monatsverlauf

Für den restlichen Juli nennt Nvidia zehn weitere Neuzugänge. Zu den bekannteren Namen zählt Assassin’s Creed Black Flag Resynced, das am 9. Juli über Steam und Ubisoft Connect folgen soll. Am 15. Juli sind Denshattack! und The Mound: Omen of Cthulhu vorgesehen, einen Tag später soll Heave Ho 2 starten. Außerdem kommen im Juli:

  • FogpiercerJuly – 17. Juli
  • ZeroSpace July – 20. Juli
  • The Planet Crafter – 21. Juli
  • Carnival Hunt – 23. Juli
  • The Ranchers – 30. Juli
  • Corsair Cove – 31. Juli

Nachträge aus dem Juni und Rabattaktion

Neben der Juli-Liste nennt Nvidia auch zehn Spiele, die im Juni zusätzlich zur zuvor angekündigten Auswahl auf GeForce Now gelandet sind. Dazu gehören unter anderem Doom Eternal aus dem Epic Games Store, The Elder Scrolls Online über Xbox und World of Tanks: Heat.

Weiterhin läuft noch bis zum 8. Juli der Summer Sale für GeForce Now. Auf Premium- und Ultimate-Jahrses-Abo wird ein Rabatt von 35 Prozent gewährt.



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