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Künstliche Intelligenz

Brüssel ordnet Algorithmen: EU-Kommission konkretisiert die Hochrisiko-KI


Die praktische Umsetzung der KI-Verordnung nimmt weiter Gestalt an. Die EU-Kommission hat den lange erwarteten Entwurf ihrer Leitlinien zur Einstufung von KI-Hochrisiko-Systemen mitsamt umfassender Anhänge im Rahmen einer öffentlichen Konsultation vorgelegt. Die Initiative soll mehr Licht in den AI Act bringen und eine einheitliche Anwendung sowie wirksame Durchsetzung von Artikel 6 gewährleisten. Der bildet das Fundament für die Risikoklassifizierung.

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Die Richtlinien sind als Orientierungshilfe für die nationalen Marktüberwachungsbehörden gedacht, zu denen in Deutschland maßgeblich die Bundesnetzagentur gehört. Gleichzeitig geben sie Entwicklern, Anbietern und Betreibern von KI-Technologien ein Werkzeug an die Hand, um rechtssicher zu bestimmen, ob ihre Anwendungen in die sensible Hochrisiko-Kategorie fallen.

Dabei hebt die Kommission hervor: Es geht um die fundamentale Ja-Nein-Frage, ob ein System als hochriskant einzustufen ist. Die aufgeführten Praxisbeispiele versteht sie nicht als abschließende Liste, sondern als dynamisches Dokument.

Die EU-Kommission behält sich vor, die Exempel fortlaufend zu aktualisieren, um sie an die technologische Entwicklung anzupassen. Weitere Leitfäden, die die konkrete Einhaltung der Auflagen sowie spezifische Pflichten für Anbieter und Betreiber etwa beim Kennzeichnen von Chatbots und Deepfakes im Detail regeln, sind bereits in der Mache. Die Kommission erläutert, dass sie den Umfang des Hochrisiko-Begriffs bewusst beschränkt und proportional gestaltet habe. Er konzentriere sich strikt auf Systeme, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder spürbare negative Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger darstellten.

Die systematische Einteilung fußt auf zwei Säulen. Unter Artikel 6 Absatz 1 fallen KI-Systeme, die entweder selbst als Produkt unter die europäischen Harmonisierungsvorschriften laut Anhang eins fallen oder als Sicherheitskomponente in einem solchen Produkt eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Endprodukt einer verpflichtenden Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden muss.

Die Richtlinien liefern für diesen Bereich wichtige regulatorische Elemente sowie eine Evaluierungsmethodik. Dabei steht nicht das einzelne Produkt im Fokus, sondern das Vorkommen in der bestehenden Liste der Harmonisierungsvorschriften, die künftig ebenfalls modifiziert werden kann.

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Der zweite Pfeiler betrifft Artikel 6 Absatz 2. Dieser bezieht sich auf eigenständige Systeme, die in Anhang drei des AI Acts als risikoreich ausgewiesen werden. Zur Veranschaulichung gliedert die Kommission diesen Bereich in acht übergeordnete Kategorien, darunter kritische Infrastrukturen, Bildung sowie Biometrie.

Für Diskussionsstoff in der Wearable-Branche dürfte ein Beispiel aus dem Bereich der Emotionserkennung sorgen. Der Entwurf sieht vor, dass KI-Systeme in Smartwatches, die zum Ausmachen von Gefühlen eingesetzt werden und dabei biometrische Daten wie den Herzschlag tracken, als Hochrisiko-Anwendungen einzustufen sind.

Um der europäischen Industrie die Umstellung auf die neuen Standards zu erleichtern, gewährt die EU den Unternehmen mehr Zeit. Im Zuge des KI-Omnibus wurden die ursprünglichen Fristen nach hinten geschoben: Die strengen Verpflichtungen für KI-Systeme nach Artikel 6 Absatz 2 greifen ab dem 2. Dezember 2027, während für Produkte nach Absatz 1 die Schonfrist sogar bis zum 2. August 2028 gilt.

Mit Blick auf die Harmonisierung stellt die Kommission klar, dass „die Einstufung eines KI-Systems als Hochrisiko-System gemäß Artikel 6 Absatz 2 eine einheitliche Wirkung in allen Mitgliedstaaten haben wird“. Sinn ist die Einhaltung klarer Mindeststandards, kein Verbot. Die Brüsseler Juristen betonen, dass diese Systeme „angemessenen Anforderungen unterliegen, um sicherzustellen, dass sie präzise und wie beabsichtigt funktionieren und Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte ordnungsgemäß bewertet und gemindert werden“.

Der Entwurf schließt auch Schlupflöcher für Entwickler. Ein Anbieter kann demnach „ein KI-System nicht einfach dadurch von der Regulierung befreien und als ‚risikoarm‘ einstufen“, indem er es „mit einer Anforderung für ein menschliches Eingreifen versieht“. Auch die im Gesetz verankerten Ausnahmen des Filtermechanismus sind kein Freifahrtschein: „Die Bedingungen müssen eng ausgelegt werden.“


(wpl)



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NASA-Weltraumteleskop Swift: Rettungsmission nach Rekordvorbereitung gestartet


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Die NASA hat eine bislang beispiellose Mission zur Rettung eines Weltraumteleskops gestartet: Das robotische Raumschiff LINK wurde von einer Rakete im Südpazifik ins All geflogen. LINK wurde um 10:36 Uhr MESZ am Freitag mit der Pegasus-XL-Rakete von einem speziellen Flugzeug in 12 km Höhe gestartet, hat die US-Weltraumagentur mitgeteilt. Damit ist LINK auf dem Weg zum Weltraumteleskop Swift, das so weit abgesunken ist, dass sein Absturz droht. Dort soll LINK in etwa zwei Wochen ankommen und das Instrument aus der Nähe inspizieren. Danach soll es das Gerät greifen und langsam in eine höhere Umlaufbahn schieben, damit es dort die Forschung wiederaufnehmen kann. Zuerst muss sich LINK aber auf der Erde zurückmelden, die NASA informiert über den Verlauf in einem Blog.

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Neil Gehrels Swift Observatory wurde 2004 gestartet, damals hieß das Gerät nur Swift. Das Weltraumteleskop untersucht primär Gammastrahlenblitze, „die stärksten Explosionen im Universum“. An Bord hat es drei verschiedene Forschungsinstrumente, die im sichtbaren, im ultravioletten, im Röntgen- und im Gammaspektrum arbeiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Burst Alert Telescope (BAT), das zu jeder Zeit etwa ein Sechstel des Himmels abdeckt und dort Gammablitze entdecken kann. Wenn einer entdeckt wird, kann es die anderen Instrumente rasch darauf ausrichten, Observatorien auf der Erde können direkt nachziehen. Während seines Betriebs hat das Gerät unzählige Ereignisse beobachtet. 2018 wurde es zu Ehren des verstorbenen Forschungsleiters umbenannt.

In den vergangenen Jahren hat die verstärkte Sonnenaktivität nun aber dafür gesorgt, dass die Ausläufer der Erdatmosphäre Swift stärker abbremsen als ursprünglich erwartet. Ohne Gegenmaßnahme würde es wahrscheinlich in Monaten abstürzen. Um das zu verhindern, hat die NASA Katalyst Space Technologies deshalb 30 Millionen US-Dollar bezahlt. Im Gegenzug sollte Katalyst in Rekordzeit ein Raumfahrzeug fertigstellen, das den Orbit von Swift anheben kann. Was normalerweise Jahre dauert, wurde danach innerhalb von Monaten erledigt. Im Winter hat die NASA Swift weitgehend deaktiviert, damit das Weltraumteleskop durch die Drehungen um sich selbst nicht zu stark absinkt. Damit es gerettet werden kann, darf es nicht unter 300 km sinken.


(mho)



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Microsoft stellt offenbar Surface Laptop Go und Surface Go ein


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Microsoft stellt offenbar die beiden Baureihen Surface Laptop Go und Surface Go ein. Sie würden sich damit in eine lange Liste von fallengelassenen Geräteserien einreihen: Surface Studio, Surface Laptop Studio, Surface Duo, Surface Hub, Surface Book, Surface Headphones und Surface Earbuds.

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Der Surface Laptop Go verschwindet bereits seit einiger Zeit aus dem deutschen Handel. Aus der letzten 3er-Generation ist nur noch eine Variante bei einem einzelnen Händler verfügbar. Aber auch dieses Gerät ist mit Intels Alder-Lake-Prozessor Core i5-1235U technisch veraltet. Das Tablet Surface Go 4 ist zumindest bisher noch bei zahlreichen Händlern verfügbar.

Die im Microsoft-Umfeld gut vernetzte Webseite Windows Central hat sich das Aus von eigenen Quellen bestätigen lassen. Einen weiteren Hinweis liefert Microsofts Surface-Webseite, die nur noch drei Geräteklassen auflistet: das Topmodell Surface Laptop Ultra, den normalen Surface Laptop und das High-End-Tablet Surface Pro.

Die Go-Geräte sind die günstigsten Notebooks und Tablets von Microsoft. Das Surface Go soll insbesondere im Unternehmenseinsatz beliebt gewesen sein. Ausschlaggebend für das Aus könnten die hohen Speicherpreise für RAM und NAND-Flash sein. Im Surface Laptop Go 3 befanden sich bis zu 16 GByte LPDDR5-RAM und eine 256-GByte-SSD. Das Surface Go 4 hat 8 GByte LPDDR5 und bis zu 256 GByte Universal Flash Storage (UFS).

Der Surface Laptop Go lebt derweil gewissermaßen als 13-Zoll-Version des normalen Surface Laptops weiter, allerdings mit besserer Ausstattung. Dazu zählen eine höhere Bildschirmauflösung und eine beleuchtete Tastatur. Der Startpreis liegt allerdings bei fast 1000 Euro.

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(mma)



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Kommentar zur Fußball-WM: Keine Fernseh-Millionen für Krümelfußball


ARD und ZDF zeigen die nächtlichen Spiele der Fußball-WM in ihren Mediatheken. Damit erfüllen sie ihren öffentlichen Auftrag: Spiele von großem öffentlichem Interesse sollen für alle ohne Bezahlschranke frei zugänglich sein. Gut so.

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Ein Kommentar von Hartmut Gieselmann

Ein Kommentar von Hartmut Gieselmann

Redakteur Hartmut Gieselmann, Jahrgang 1971, ist seit 2001 bei c’t. Er leitet das Ressort Anwendungen, Datenschutz & Internet und bearbeitet unter anderem aktuelle Themen rund um die Bereiche KI, Netzpolitik und Datenschutz.

Nur leider sieht das Bild in den Mediatheken aus, als hätte jemand sein Frühstücksmüsli auf den Bildschirm gespien. Spieler wirken wie Minecraft-Klötzchen, Bälle fransen aus, und das Publikum vermatscht im Pixelbrei.

Wir haben das mit eigenen Messungen unterlegt: Die Livestreams von ARD und ZDF erreichen knapp 6 Mbit/s. Da sind die Bilder zwar nicht besonders scharf, fransen aber immerhin nicht aus. In den Mediatheken sind’s aber nur rund 3,2 bis 5,5 Mbit/s. Da hilft dann auch kein Full HD, wenn der alte Spruch von Sepp Herberger nicht mehr gilt: Der Ball muss rund bleiben, auch im digitalen Zeitalter.

Und dann kommt MagentaTV: Die Telekom streamt in Full HD mit mehr als 6 Mbit/s. Auch das ist für Fußball nicht üppig, aber sichtbar sauberer. Auf der Telekom-Hardware geht es sogar in 4K mit knapp 20 Mbit/s. Also ungefähr das Drei- bis Vierfache dessen, was ARD und ZDF in ihren Apps liefern. Die Technik wäre also da.

ARD und ZDF haben laut Medienberichten rund 152 Millionen Euro an die Telekom als Hauptlizenznehmer der FIFA gezahlt, um zumindest einen Teil der WM-Spiele zeigen zu dürfen. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Über 150 Millionen Euro für eine Zweitverwertung in Krümelqualität, die allenfalls für Smartphones, aber nicht für heute übliche Fernsehgrößen genügt. Was für ein Eigentor!

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Dabei verlangt der Medienstaatsvertrag (§13 MStV) nicht einmal, dass ARD und ZDF unbedingt alles zeigen müssen. Er verlangt, dass Spiele von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung frei empfangbar sind: also etwa Spiele der deutschen Nationalmannschaft, Eröffnungsspiel, Halbfinale und Finale. Das könnte auch ein Privatanbieter leisten.

Sinnvoller wäre deshalb gewesen: ARD und ZDF hätten mit der Telekom ausgehandelt, dass besonders wichtige Spiele ohne Bezahlschranke direkt unverschlüsselt über MagentaTV laufen. Frei verfügbar, aber in besserer Qualität. Stattdessen bekommen wir teure Doppelstrukturen und schlechtere Streams.

Langfristig müsste Deutschland die Rechtefrage grundsätzlicher klären. Der Fußball profitiert massiv von öffentlicher Infrastruktur: Polizei, Verkehr, Stadienumfeld, Nachwuchsförderung und gesellschaftlicher Aufmerksamkeit. Wenn der DFB die Rechte dann an die FIFA abtritt und die FIFA sie als Monopolware teuer an öffentliche Sender zurückverkauft, dann läuft hier etwas grundsätzlich schief.

Mein Vorschlag zur Güte: Der DFB darf die internationalen TV-Rechte an die FIFA geben. Aber Spiele der deutschen Nationalmannschaft, die in Deutschland laut MStV frei verfügbar sein müssen, sollten zu regulierten, gedeckelten Konditionen direkt an hierzulande frei empfangbare Anbieter gehen.

Denn öffentliches Interesse am Fußball darf nicht bedeuten: Die Allgemeinheit zahlt erst die Infrastruktur, dann die Rundfunkbeiträge und am Ende bekommt sie den Ball nur noch als Pixelmatsch zurück. Wenn Fußball ein gesellschaftliches Ereignis bleiben soll, darf seine Übertragung nicht wie ein Monopolprodukt behandelt werden, das die Öffentlichkeit teuer zurückkaufen muss.

Update 3. Juli:

Nach Vergleichen mit Messungen des WDR und Rückfragen beim Router-Hersteller Fritz haben wir eine Fehlinterpretation der durchschnittlichen Streaming-Raten gefunden. Die Fritzbox zeigt in ihrem Online-Monitor unter „Top-Verbraucher“ offenbar nicht den Mittelwert für den Downstream an, sondern einen kombinierten Durchschnitt aus Up- und Downstream. Wenn der Upstream nahe null liegt, entspricht dieser Durchschnittswert deshalb nur etwa der Hälfte des tatsächlichen Downstreams.

Unsere ursprünglich angegebenen Streaming-Werte waren daher nur halb so hoch wie die tatsächlichen Werte. Die ARD peilt in der Mediathek eine durchschnittliche Bitrate von 5 Mbit/s an, die die Android-App im FullHD-Modus auch erreicht – mal etwas mehr, mal etwas weniger. Wir haben die Werte im Text entsprechend geändert; unser Urteil zur Bildqualität ändert sich dadurch aber nicht.

Der Hersteller Fritz prüft, ob die Software ergänzt werden kann, um solche Fehlinterpretationen künftig zu verhindern.


(hag)



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