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Video: Das passiert mit Social-Media-Accounts nach dem Tod


Was passiert mit E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen, Chats und privaten Fotos nach dem Tod? Sie werden vererbt. Das hat der Bundesgerichtshof 2018 in einem Urteil bestätigt. Die Mehrheit der Deutschen kümmert sich zu Lebzeiten aber kaum um ihren „Digitalen Nachlass“ – zum Nachteil der Angehörigen.

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Wie kommen Hinterbliebene nun an Accounts und ihre Daten? Wie veranlasst man die Löschung von Nutzerkonten? Und wie sorgt man vor, damit die Liebsten nicht im Wirrwarr aus Formularen, Vollmachten und Erbscheinen versinken? Das erklären wir im Video.


(rah)



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Schulen in Rheinland-Pfalz: Strenge Regeln für Handys in Planung


Neue Regeln für die Nutzung von Handys in der Schule will die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Ute Eiling-Hütig (CDU) nach Möglichkeit bis zum nächsten Schulhalbjahr vorlegen. Mindestens bis zum Ende der 10. Klasse sollte für die Schülerinnen und Schüler ein Verbot der privaten Handynutzung während der Schulzeit gelten, skizzierte die Bildungsministerin ihre Pläne.

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Es werden aber noch Gespräche mit den Schulträgern, Verbänden und innerhalb der Landesregierung laufen. Erörtert werde dabei auch, wie eine Regelung für Ganztagskinder, Berufsschulen und die Oberstufe umgesetzt werden könne, erklärte die Bildungsministerin.

Grundsätzlich gehe es ihr aber nicht um ein reines Handyverbot, sondern die private Nutzung während der Schulzeit, betonte Eiling-Hütig. Das umfasse auch die Pausen und die Wege auf dem Schulgelände zu den Klassenräumen. Es gebe bereits Schulen in Rheinland-Pfalz, die freiwillig mit Fächern zur Ablage der Mobilfunkgeräte und Handygaragen agierten. Nun gehe es darum, verbindliche und verpflichtende Regelungen zu schaffen.

Für ein allgemeines Handyverbot für die Schülerinnen und Schüler sei sie aber nicht, sagte die Bildungsministerin. Alleine aus Sicherheitsgründen, für die Erreichbarkeit auf dem Schulweg und für die Nutzung des ÖPNV bei Verspätungen von Bus und Bahn könne ein Handy wichtig für die Kinder und Jugendlichen sein. „Aber dafür braucht ein Handy keine Apps“, betonte die Mutter einer mittlerweile erwachsenen Tochter.

Sie könne sich daher eine Art „Kinderhandy“ vorstellen, das die Erreichbarkeit sicherstelle. Gleichzeitig müsse aber dafür gesorgt sein, dass die nicht zu kontrollierenden Inhalte aus den Apps nicht auf die Schülerinnen und Schüler einprasselten, sagte Eiling-Hütig. Entscheidend sei daher, die Eltern mit in diese Diskussionen einzubeziehen.

„Ich finde die Auffassung, dass man Kindern soziale Teilhabe wegnimmt, wenn man sie auffordert: Nutzt das Handy weniger – das zeugt von einer falschen Einstellung zu diesem Gerät“, erklärte die Bildungsministerin. „Denn dieses Gerät sorgt dafür, dass ich einen Mangel an sozialer Teilhabe habe, einen Mangel an sozialen Kontakten. Mir ist es wichtiger, dass Kinder in Präsenz Kontakt haben.“

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„Ein Gespräch über WhatsApp finde ich nicht so gelungen wie eins, das ich direkt in Präsenz führe“, betonte die 58-Jährige. Erfahrungen aus Schulen mit privatem Handyverbot zeigten, dass dann wieder Grüppchen von Kindern auf dem Flur zusammenstünden, miteinander redeten „und nicht mit ihrem rechteckigen digitalen Kasten kommunizieren“. Es werde wieder auf dem Schulhof Fußball gespielt und sich miteinander beschäftigt.

Im Unterricht sollten die Lehrkräfte aber auch gezielt mit dem Handy oder Tablet arbeiten. „In Sozialkundeunterricht holt man das Handy raus, geht auf TikTok und schaut sich eine Sequenz an. Und dann erklären die Kinder, was sie davon halten“, skizzierte die Ministerin eine Möglichkeit. Auf diesem Weg könne es im Unterricht um das Erkennen von Fake News, den Umgang mit KI oder die Aufbereitung von Ereignissen gehen.

Rückenwind für ihre Pläne bekommt die Bildungsministerin von Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU). „Weil uns Lernruhe und soziales Miteinander in den Schulen sehr am Herzen liegt, gilt: Die private Handynutzung in der Unterrichtszeit und in der Schulzeit muss Lehr- und Lernzwecken vorbehalten sein“, hatte er jüngst betont und Handlungsempfehlungen für verbindliche Regelungen zum Umgang mit Smartphones angekündigt.

Der Landkreistag unterstützt diese Haltung. Die SPD als Koalitionspartner innerhalb der schwarz-roten Landesregierung hatte vor der Landtagswahl dagegen ein generelles Handyverbot an Schulen abgelehnt. Stattdessen sollte ein Handyverbot nach Alter gestaffelt sein, in Abstimmung mit der Schule und der Medienpädagogik.

Eine von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Expertengruppe hat jüngst die Empfehlung ausgesprochen, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse 7 zu verbieten. Die Fachleute plädieren dafür, das einheitlich in allen Schulgesetzen festzulegen. Ab Klasse 8 sollen Schulen demnach verpflichtet werden, verbindliche Nutzungskonzepte zu erarbeiten.

Die Landesschülerinnen- und Landesschülervertretung (LSV) warnt eindringlich vor pauschalen Handyverboten an Schulen sowie möglichen Social-Media-Verboten. Cybermobbing, problematische Inhalte oder exzessive Mediennutzung dürften nicht ignoriert werden. Doch pauschale Verbote seien keine nachhaltige Lösung. Sie beseitigten die Ursachen nicht, sondern würden die Probleme lediglich aus dem Blickfeld verschieben.

Cybermobbing mache nicht vor der Schule halt und verschwinde nicht, wenn das Smartphone in die Tasche stecke, mahnt die LSV. Ein Handyverbot bekämpfe nicht den Hass im Netz, sondern schiebe das Problem nur ins Private ab. „Was wir an den Schulen wirklich brauchen, ist emotionale Unterstützung, echte Aufklärung und die Kompetenz, respektvoll miteinander umzugehen.“ Die Schülerinnen und Schüler müssten befähigt werden, digitale Medien verantwortungsvoll zu nutzen, Risiken zu erkennen und sich wirksam vor Gefahren wie Cybermobbing, Hassrede oder Desinformation zu schützen.

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(nen)



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PV-Direktvermarktung: Wie kleine Dachanlagen ohne Verluste in den Markt wechseln


Die geplante Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) könnte den Ausbau privater Photovoltaikanlagen ausbremsen. Das bestätigt eine Analyse der Denkfabrik Agora Energiewende, die auf Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) basiert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die bewährte feste Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen bis 25 Kilowatt-Peak zu streichen.

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Stattdessen sollen Privathaushalte ihren überschüssigen Solarstrom selbst über den Markt vertreiben oder die Einspeisung unterbinden. Was nach Marktintegration klingt, droht an hohen bürokratischen und finanziellen Hürden zu scheitern und den Solarmarkt für Privatleute empfindlich zu treffen.

Kleine PV-Dachanlagen auf Wohngebäuden sind der Studie zufolge mit rund 38 Gigawatt-Peak installierter Leistung für fast ein Drittel des deutschen Solarstroms verantwortlich. Bislang garantierte die gesetzliche Einspeisevergütung eine verlässliche und kalkulierbare Refinanzierung der Investitionen. Fällt sie weg, wird der Betrieb eines Solarsystems für viele Eigentümer unwirtschaftlich. Betroffen sind vor allem Haushalte in der Wendephase: Sie haben oft ihren Energiebedarf noch nicht ganz elektrifiziert, besitzen also weder eine Wärmepumpe noch ein E-Auto, und speisen so den Großteil ihres sauberen Stroms ins Netz ein.

Laut der Untersuchung müsste ein 4-Personen-Haushalt seinen Strom über die derzeit am Markt verfügbaren, ungeförderten Direktvermarktungsmodelle verkaufen. Damit entstünden jährliche Mehrkosten von 185 bis 277 Euro gegenüber dem heutigen System – je nach Höhe des Eigenverbrauchs. Ursache für die Verschlechterung sind die Dienstleistungs- und Transaktionskosten der Vermarkter, die derzeit bei rund 140 Euro im Jahr plus Einrichtungsgebühren liegen.

Bei geringem Eigenverbrauch schrumpft der finanzielle Vorteil der Anlage dadurch so stark zusammen, dass der Bezug von reinem Netzstrom wirtschaftlich attraktiver wird. Vor allem Haushalte der unteren Einkommensschichten, die ohnehin geringere finanzielle Spielräume für die Energiewende haben, würden als Investoren wegbrechen.

Noch drastischer fallen die Konsequenzen der Nulleinspeisung aus. Diese Option erhöht die jährliche Belastung für einen Haushalt im Bestand um 281 bis 333 Euro. Ökonomisch und ökologisch ist das die schlechteste Variante: Wertvolle Solarenergie, die zur Mittagszeit die Strompreise an der Börse dämpfen könnte, geht verloren. Gleichzeitig steigen die Stromkosten für alle, da die verbrauchsnahe Erzeugung künstlich verknappt wird.

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Agora Energiewende plädiert daher für einen sanfteren und längeren Übergang. Die vorgesehenen zwei Jahre Vorlaufzeit seien viel zu kurz, um die notwendige digitale Infrastruktur aufzubauen. Nötig sei eine Verschiebung der verpflichtenden Direktvermarktung auf 2031. In der Übergangszeit müssten die Voraussetzungen für eine digitale und unkomplizierte Marktteilnahme geschaffen werden.

Dazu gehören laut den Experten standardisierte digitale Schnittstellen, eine automatisierte Marktkommunikation und ein beschleunigter Smart-Meter-Ausbau. Erst dann könnten Vermarkter und Aggregatoren in einen echten Wettbewerb um effiziente Lösungen treten. Ziel müsse es sein, die jährlichen Vermarktungskosten für Kleinanlagen durch digitale Prozesse auf unter 50 Euro zu senken.

Die Verlängerung der fixen Einspeisevergütung würde das staatliche EEG-Konto 2030 mit nur rund 160 Millionen Euro an zusätzlichen Förderkosten für Neuanlagen belasten. Angesichts der Gesamtausgaben von aktuell rund 8 Milliarden Euro für die Solarförderung sind das Peanuts. Zumal die Kosten des EEG-Kontos ab Beginn der nächsten Dekade einbrechen dürften, da die teuren Altanlagen aus den Boomjahren um 2010 sukzessive aus der zwanzigjährigen Förderung fallen.

Sollte die Direktvermarktung die Wirtschaftlichkeitsschwelle bis 2031 trotzdem nicht erreichen, schlägt der Thinktank eine Rückfalloption vor. Die Verteilnetzbetreiber sollten dann verpflichtet werden, den Strom privater Kleinanlagen gebündelt zum aktuellen Börsenstrompreis zu vermarkten und die Erlöse abzüglich Bearbeitungsgebühr an die Prosumer weiterzureichen.

Zugleich warnen die Forscher vor einer Überforderung der Anlagenbetreiber bei der parallel debattierten Reform der Netzentgelte. Zwar sei eine stärkere Beteiligung von Solaranlagenbesitzern an den Netzkosten prinzipiell fair, da sie die Infrastruktur weiter als Backup nutzten. Ein geplanter Grundpreis dürfe aber rund 100 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Alles darüber würde die Rentabilität privater Solarsysteme endgültig vernichten und den Ausbau zum Erliegen bringen.

Die Energiewende im Eigenheim bleibt der Studie zufolge dennoch ein Erfolgsmodell, wenn sie ganzheitlich gedacht wird. Wer Solaranlage, Speicher, Wärmepumpe und E-Mobil kombiniert, senkt seine Gesamtenergiekosten im Vergleich zu fossilen Technologien um rund ein Drittel und schützt sich vor künftigen Preisschocks auf den Rohstoffmärkten. Damit dieser Kostenvorteil nicht nur einkommensstarken Haushalten vorbehalten bleibt, fordert die Denkfabrik eine staatliche Unterstützung für finanziell schwächere Familien. Durch soziale Leasingmodelle für E-Fahrzeuge und Wärmepumpen sowie maßgeschneiderte Förderprogramme ließe sich die soziale Teilhabe an der Energiewende sichern.

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Frequenzen: Das große Habenwollen | heise online


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Kampf um Funkfrequenzen geht in die nächste Runde. Dabei könnte es dem terrestrischen Fernsehsignal an den Kragen gehen – und die Veranstaltungstechniker weiter beschränken. Dabei fehlt es weiter an sauberen Datengrundlagen. Und auch andere Akteure müssen schauen, wie sie ihre Bedarfe decken können.

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Funkfrequenzen sind eine der wichtigsten Ressourcen der Digitalisierung. Denn während es technisch kein Problem ist, neben einem Glasfaseranschluss einfach einen zweiten zu bauen, würden zwei Nutzer auf der gleichen Funkfrequenz für überlagernde Informationen, also eine große Schüssel ungenießbaren Datensalats sorgen. Es muss hier alles bestens geregelt ablaufen, damit immer nur einer an einem Ort das jeweilige Frequenzband aktiv nutzt. Deshalb sind die meisten Frequenzen in einem komplizierten Verfahren „zugewiesen“: Es gibt im Rahmen der Weltfunkkonferenz gemeinsame Festlegungen der Staaten, welche Nutzungen in welchen Bereichen zulässig sind.

Anschließend legen die Mitgliedstaaten in ihren jeweiligen Regionen meist gemeinsam fest, wie die jeweiligen Frequenzbereiche konkret genutzt werden sollen. Nur so lässt sich unerwünschter Datensalat im Äther einigermaßen wirksam verhindern – am Ende muss sich jeder in sein Stückchen zugewiesenen Funks einsortieren.

Wie kompliziert das in der Praxis aussieht, zeigt der Frequenzplan der deutschen Bundesnetzagentur für den Bereich von 0 bis 3 Terahertz: vom Weltraumforschungsfunk über Wetterradare, Hörhilfen und Grubenfunk bis hin zum Mobilfunk, WLAN und Fernsehrundfunk ist sauber ausdifferenziert, wer wo überhaupt herumfunken darf. Und die Zahl der Nutzungsideen steigt seit Jahren stetig an.

Da sich die Anwendungspraxis über die Jahrzehnte ändern kann, werden die Zuweisungen immer wieder geändert – nach Jahrzehnten. Und genau das ist der Moment, an dem es um potenzielle Milliardengeschäfte geht – und um die Frage zukunftsfester Technologien. Denn dadurch, dass Funkfrequenzen ein rares Gut sind, gilt die Pflicht für alle Beteiligten, dass diese effizient eingesetzt werden müssen. Und genau da setzen die Mobilfunkunternehmen nun bei einem bestimmten Bereich an. Denn mit einer Umwidmung von Frequenzen könnten diese erstaunlich viel Geld und Aufwand sparen. Ihr Problem: Derzeit ist das Band noch belegt. Und dass die jetzigen Nutzer und andere ihnen einfach so einen Teil des Feldes überlassen, ist nahezu ausgeschlossen.

Eine eigene Studie haben die drei großen Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica dafür in Auftrag gegeben, um Zahlen beizusteuern – den vierten Anbieter 1&1 sehen die drei weiterhin nicht als gleichwertig an. Und wer der Darstellung der WIK-Consult (Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste) folgt, dem erscheint die Problematik klar: das lineare, digitale Antennenfernsehen DVB-T2 würde von nur 2,33 Millionen TV-Haushalten für den Empfang in stationären Geräten genutzt, rechnet Bernd Sörries für WIK-Consult vor. Doch diese Zahlen, erläutert Sörries, stammten aus keiner eigenen Erhebung und eine gewisse Ungenauigkeit sei gegeben – das Wissen der Nutzer um ihren genauen Empfangsweg sei begrenzt.

Gut zu erheben hingegen: Die Zahl der darüber zur Verfügung gestellten linearen Programme nimmt weiter ab. Private Sender nutzen den Weg nicht mehr, um sich die Verbreitungskosten zu sparen und auch beim Öffentlich-Rechtlichen stehen Streichungen von Sendern an – die möglicherweise auch den Betrieb weiterer Multiplexe überflüssig machen könnten.

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Dazu sei DVB-T2, das von manchen Politikern aufgrund der klassischen One-To-Many-Logik auch für die Bevölkerungsinformation im Verteidigungs-, Katastrophen- oder Zivilschutzfall für relevant gesehen wird, flächendeckend gar nicht verfügbar, so die Studienautoren. Sondern vor allem in Ballungsräumen. Das Gesamtbild zeige: das alles sei eben nicht ressourceneffizient, meinen die Studienautoren – und die Mobilfunker sehen das genau so.

Das sogenannte LTE-Advanced-Band 71 hat es den Mobilfunkern angetan. Denn das bietet aus Sicht der Betreiber eine ganze Vielzahl von Vorteilen: 35 Megahertz werden zwischen 663 und 698 für den 5G-Uplink genutzt, der Downlink läuft über die entsprechenden 35 Megahertz Spektrum zwischen 617 und 652 MHz. Nun werden kundige Leser sich wundern – denn dieser Bereich liegt unterhalb der 700 MHz, mit denen in Deutschland der Mobilfunk bislang überhaupt erst anfängt. Und weil die Frequenzen so vergleichsweise niedrig sind, taugt das Band 71 auch nicht für große Datenübertragungsmengen für große Kundenmengen, anders als etwa die Bereiche zwischen 2 und 3,6 Gigahertz.

Dafür hat das Band einen entscheidenden Vorteil: Es durchdringt Wände, Bäume und andere klassische Hindernisse, die die Reichweite insbesondere der höheren Frequenzen stark einschränken. Und es kann den Mobilfunkern helfen, Strecke zu machen. Insbesondere für das Schließen sogenannter Weißer (kein) oder Grauer (nur ein Anbieter) Flecken ist das attraktiv. Denn jeder Mast, jede Sendeanlage auf einem Dach kostet Geld. Die WiK-Studie geht von 386.000 Euro pro Mast und 180.000 Euro pro Dachstandort aus. Bis 2040 würden dann laut WiK-Consult, wenn das bisher für andere Zwecke genutzte UHF-Band eingesetzt werden könnte, gut 4.400 Basisstationen eingespart werden – also etwa 850 Millionen Euro pro Betreiber. Und ganz nebenbei: in den USA wird „LTE Band 71“ bereits genutzt – weshalb einige Endgeräte dazu eigentlich auch bereits in der Lage wären. Und in den USA wird dieser Bereich auch in Zukunft durch Mobilfunk genutzt werden, auch für LTE-Advanced-Nachfolger.

Da die Kosten am Ende auf irgendeine Weise die Kunden zahlen: Was also spricht dagegen, das Band neu aufzuteilen? Einiges. Denn die anderen Nutzer haben ihre eigenen Wünsche. Aus Sicht der drei großen Mobilfunker am unproblematischsten ist dabei die Bundeswehr: deren Geräte würden technisch nur am unteren Ende des umstrittenen Spektrums technisch sinnvoll zu nutzen sein – also zwischen 470 und 530 MHz. Bereits heute gilt durch eine Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Funkmikrofone: „Beim Betrieb von Funkmikrofonen im Frequenzbereich 470 – 608 MHz kann es in einzelnen Kanälen des Rundfunk-Kanalrasters aufgrund von anderweitigen primären Frequenznutzungen zu örtlich und zeitlich begrenzten Einschränkungen kommen, die hinzunehmen sind.“

Darüber kann Jochen Zenthöfer von der Initiative „SOS – Save our Spectrum“ nur lächeln. „Kurioserweise wird geheim gehalten, dass es sich bei diesem sogenannten Primärnutzer um die Bundeswehr handelt“, sagt er. Dass sich Wladimir Putin von diesem Versuch der Tarnung täuschen ließe, daran zweifelt er. Für die Veranstaltungstechniker sei dieser Nutzer aber problematischer als etwa die friedliche Koexistenz mit der DVB-T2-Ausstrahlung. „Das Problem mit der Bundeswehr ist, dass diese nicht konstant funkt, sondern jederzeit an jedem Ort ihre Geräte anschalten kann und uns dann stört“, erklärt er. „Das Militär sendet im Wattbereich, wir als Veranstaltungsleute im Milliwattbereich.“

Das um ein vielfaches stärkere Signal überlagert also kurzerhand die Signale bei Festivals, Konzerten und anderen Events, wo Funkmikrofone zum Einsatz kommen sollten. Und dann ist da noch ein Aspekt: Das Militär funke nicht nur in Kasernen, die auch mal innerorts liegen, erklärt Zenthöfer, etwa in Saarbrücken oder Erfurt. Wenn Bundeswehrkonvois sich bewegen oder Übungen abgehalten werden, dann würden sich 20 Kilometer breite Senderschneisen quer durch die Republik bewegen.

Tatsächlich sieht das vor wenigen Wochen verabschiedete Änderungsgesetz zum Telekommunikationsgesetz eine Art Generalvollmacht für Militärs von Bundeswehr und Verbündeten, aber eben auch Behörden vor. Die sollen „zur Ausübung gesetzlicher Befugnisse“ sowohl freie als auch zugeteilte Frequenzen nutzen dürfen, wenn davon „keine unverhältnismäßigen Nutzungsbeeinträchtigungen zu erwarten sind.“ Dass dem Militär eine solche Genehmigungsfreiheit erteilt wird, überrascht in diesen Zeiten weniger. Doch gerade bei den Behörden ist das anders.

Gerade der Behördenfunk BOS, das eigenständige Funknetz unter anderem für die Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr und Polizei, will eigentlich regulär in den umstrittenen UHF-Frequenzbereich einziehen – als eigenständiges Netz. Davon halten die Mobilfunker nichts, und hier pflichtet selbst Jochen Zenthöfer von der Veranstaltungstechniker-Initiative SOS der WiK-Consult-Studie im Auftrag der Telekommunikationsformen zu. Doch genau das sehen die BOS-Spezialisten anders: 60 Megahertz, also 2 Blöcke á 30 Megahertz, sollen es schon sein. Bei den Mobilfunkern sorgt das für Irritation. Denn selbst unabhängig von der Sinnhaftigkeit eines eigenständigen Funknetzes für die Behörden wäre das wieder nicht effizient: dieser Bedarf, der 2022 bereits ausgerechnet wurde, würde nur in Ausnahmesituationen entstehen – in denen die Mobilfunker jederzeit bereit wären, Netzkapazitäten zur Verfügung zu stellen.

Doch auch die Mobilfunkunternehmen würden nur einen Teil der Wahrheit sagen, meint Zenthöfer. Denn mit Mobilfunkern könnten sich die Veranstaltungstechniker kein Spektrum teilen. Die hätten ohnehin bereits bei den vorangegangenen Runden jede Menge Funkfrequenzen hinzubekommen – als auf Digitalfernsehen umgestellt wurde, etwa.

Auf der einen Seite sind es noch ein paar Jahre, bis die jetzigen Frequenzen neu vergeben werden. Doch bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die öffentlich-rechtlichen Sender als Hauptnutzer nur noch begrenzt um DVB-T2HD kämpfen werden. Selbst wenn es kaum harte Daten dazu gibt, wie viele Nutzer diesen Weg nutzen: im aktuellen 25. Bericht der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“ (KEF) werden 260 Millionen Euro für die terrestrische Fernsehverbreitung eingeplant. Wie viel davon tatsächlich bei einer Abschaltung eingespart werden könnte, ist dabei unklar. So stehen DVB-T2-Sender häufig auf denselben gemieteten Infrastrukturen wie die nur langsam ausphasende UKW- und die digitale DAB-Radioverbreitung. Klar aber ist: sie kostet deutlich mehr als das Livestreaming – bislang zumindest.

Tatsächlich gibt es also noch keine klaren Prognosen – aber dass alles nach 2031 im UHF-Bereich so bleiben wird, scheint nahezu ausgeschlossen. Die Diskussion jedenfalls ist bereits in vollem Gange.


(mho)



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