Künstliche Intelligenz
Ab 2028: EU erweitert USB-C-Pflicht auf Ladegeräte
Die Europäische Kommission hat die Ökodesign-Anforderungen für externe Netzteile (External Power Supplies, EPS) überarbeitet. Die neuen Regeln sollen Verbraucherkomfort sowie Ressourcen- und Energieeffizienz erhöhen. Hersteller haben drei Jahre Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.
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Die neuen Vorschriften gelten für externe Netzteile, die Geräte wie Laptops, Smartphones, WLAN-Router und Computermonitore aufladen oder mit Strom versorgen. Diese Produkte müssen ab 2028 höhere Energieeffizienzstandards erfüllen und interoperabler werden. Das heißt konkret, dass USB-Ladegeräte auf dem EU-Markt mindestens über einen USB-Typ-C-Anschluss verfügen und mit abnehmbaren Kabeln funktionieren müssen.
Mit der Vorschrift legt die EU unter anderem auch Mindestanforderungen der Effizienz für Netzteile mit einer Ausgangsleistung bis 240 Watt fest, die über USB Power Delivery (USB-PD) laden. Netzteile mit einer Ausgangsleistung über 10 Watt müssen künftig auch im Teillastbetrieb (10 Prozent der Nennleistung) Mindestwerte bei der Energieeffizienz erfüllen, was unnötige Energieverluste reduzieren soll.
Einsparungen
Die Maßnahme soll den Energie- und Umwelt-Fußabdruck reduzieren, der mit der Herstellung und Nutzung der Geräte verbunden ist. Laut der EU-Kommission werden jährlich über 400 Millionen Netzteile verkauft.
Die neuen Anforderungen sollen nach Angaben der Kommission bis 2035 jährliche Einsparungen von rund 3 Prozent des Energieverbrauchs über den Lebenszyklus von externen Ladegeräten ermöglichen. Das entspreche der Energie, die rund 140.000 Elektroautos in einem Jahr verbrauchten. Zusätzlich sollen damit die Treibhausgasemissionen um 9 Prozent und Schadstoffemissionen um etwa 13 Prozent sinken. Weiter rechnet die EU vor, dass Verbraucherausgaben bis 2035 um rund 100 Millionen Euro pro Jahr sinken könnten.
Die EU-Kommission ist überzeugt, dass die verbesserte Interoperabilität der Netzteile auch den Komfort für Verbraucher steigern soll. Um die einheitlichen Netzteile kenntlich zu machen, sollen diese ein „EU-Common-Charger“-Logo tragen. Auf diesen soll unter anderem die maximale Leistung leicht erkennbar angegeben werden.
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Aufbau auf bestehenden EU-Regelungen
Die Erweiterung baut laut EU auf der Harmonisierung von Ladeanschlüssen und Schnellladetechnologie für Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops im Zuge der überarbeiteten Funkanlagenrichtlinie auf. Diese zusätzlichen Änderungen der Ökodesign-Verordnung für externe Netzteile stellen entsprechende Anforderungen an deren Ladegeräte und eine breitere Nutzung des sogenannten „Common Chargers“ im Allgemeinen. Laut der EU-Kommission soll es dazu führen, dass zusätzlich 35 bis 40 Prozent des EU-EPS-Marktes interoperabel werden – zusätzlich zu den etwa 50 Prozent, die bereits aufgrund der Funkanlagenrichtlinie angenommen werden.
Energiekommissar Dan Jørgensen erklärte: „Einheitliche Ladegeräte für unsere Smartphones, Laptops und andere Geräte, die wir täglich nutzen, sind ein kluger Schritt, der die Verbraucher in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig Energieverschwendung und Emissionen reduziert. Die praktische Änderung, die wir heute bei externen Netzteilen einführen, wird den Europäern helfen, Geld zu sparen und gleichzeitig unsere Umweltauswirkungen zu verringern.“
Zeitplan und Inkrafttreten
Die neue Verordnung wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Hersteller haben dann drei Jahre Zeit, also bis Ende 2028, ihre Produkte anzupassen. Es ist nur eine von zahlreichen weiteren Maßnahmen der EU-Kommission, um elektronische Geräte nachhaltiger zu machen.
Schon seit dem 28. Dezember 2024 gilt in Deutschland und der gesamten EU die Pflicht für einheitliche USB-C-Ladekabel bei Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, Tablets und weiteren Geräten. Ab Anfang 2026 wird die Auflage auf Laptops ausgeweitet. Seit dem 20. Juni 2025 müssen Smartphones und Tablets zudem ein Energielabel mit Informationen zu Lebensdauer, Robustheit, Batterie-Effizienz und Reparierbarkeit tragen. Hersteller sind verpflichtet, fünf Jahre nach Verkaufsende Betriebssystem- und Sicherheitsupdates bereitzustellen und Ersatzteile bis zu sieben Jahre verfügbar zu halten.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Game Over: JetBrains beendet Fleet und startet mit KI‑Plattform neu
Der tschechische Tool-Hersteller JetBrains beendet die Weiterentwicklung der Entwicklungsumgebung (IDE) Fleet und wird sie ab dem 22. Dezember 2025 nicht mehr zum Download anbieten. Fleet war als moderne, leichtgewichtige und plattformübergreifende Entwicklungsumgebung gedacht, die eine Alternative zu den IntelliJ-basierten JetBrains-Tools bieten sollte.
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Zwei parallele IDE-Familien hatten offenbar für Verwirrung gesorgt und wenig zusätzlichen Nutzen gebracht. Trotz moderner Architektur und schlankem Design konnte sich Fleet nicht klar im JetBrains-Portfolio positionieren. Viele Nutzerinnen und Nutzer sahen laut Blogbeitrag keinen überzeugenden Grund, von etablierten Umgebungen wie IntelliJ IDEA, PyCharm oder WebStorm zu wechseln.
Neues Produkt für KI‑gestützte Entwicklung
Statt Fleet fortzuführen, arbeitet JetBrains nach eigenen Angaben an einer neuen Entwicklungsumgebung auf der Grundlage der bestehenden Technologie. Im Mittelpunkt steht das Konzept des Agentic Development, bei dem KI-Agenten selbstständig Aufgaben übernehmen wie das Aktualisieren von Tests, das Refaktorieren von Code oder das Erstellen neuer Funktionen.
Entwicklerinnen und Entwickler geben Anweisungen, prüfen die Ergebnisse und steuern den Prozess. So soll eine neue Art des Zusammenarbeitens zwischen Mensch und Maschine entstehen, die langfristig einen zentralen Platz in der Produktstrategie von JetBrains einnimmt.
Hintergrund zu Fleet
Fleet entstand ab 2019 als Experiment von JetBrains, mit dem Ziel, eine leichtgewichtige und cloudfähige Alternative zu den klassischen IntelliJ‑IDEs zu schaffen. Die in Kotlin entwickelte Umgebung sollte mit modularer Architektur, schnellerem Start und Remote‑Fähigkeiten neue Arbeitsweisen ermöglichen. Nach der Ankündigung 2021 wurde Fleet mehrfach neu positioniert – zunächst als Multi‑Language‑Editor, später als smarter, KI‑gestützter Editor mit IDE‑Funktionen. Viele der dabei erprobten technischen und gestalterischen Konzepte flossen später in andere JetBrains‑Produkte ein.
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(mdo)
Künstliche Intelligenz
Software Testing: Contract Tests – Wer braucht das wirklich?
In dieser Episode sprechen Richard Seidl und Andrej Thiele über API-Tests im Alltag moderner Teams. Andrej Thiele stellt zwei Wege vor: einerseits versionierte OpenAPI-Spezifikationen mit Renovate für Sichtbarkeit von Änderungen und andererseits Consumer-driven Contract Tests mit Pact, Pact Broker sowie JUnit, eingebettet in die CI-Pipeline. Brechen Contracts, stoppt der Release-Prozess – und damit steht Qualität vor Tempo.
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Nach seinem Diplom in Informatik an der TU Dortmund 1999 arbeitete Andrej Thiele als Softwareentwickler bei Firmen in unterschiedlichen Bereichen der Industrie, zum Beispiel Digitalisierung von Radiosendern, Telekommunikation, Mobile und Embedded Devices. Im Jahr 2008 wechselte er in die Beratung und agierte dort als Senior Consultant in verschiedenen Projekten und Rollen: von Entwickler über Architekt und technischer Projektleiter bis hin zum Test-Coach für Entwickler. Seit 2016 arbeitet er bei der Conciso GmbH und veranstaltet dort unter anderem ein regelmäßiges Coding Dojo als Meetup und er ist als Topic Lead für Qualitätssicherung in der Weiterbildung der internen Mitarbeiter sowie der Durchführung von Schulungen bei Kunden tätig. Zusätzlich ist er regelmäßig als Sprecher auf verschiedenen Konferenzen zu sehen.
Bei diesem Podcast dreht sich alles um Softwarequalität: Ob Testautomatisierung, Qualität in agilen Projekten, Testdaten oder Testteams – Richard Seidl und seine Gäste schauen sich Dinge an, die mehr Qualität in die Softwareentwicklung bringen.
Die aktuelle Ausgabe ist auch auf Richard Seidls Blog verfügbar: „Contract Tests – Wer braucht das wirklich? – Andrej Thiele“ und steht auf YouTube bereit.
(mai)
Künstliche Intelligenz
EU einigt sich auf abgeschwächtes Lieferkettengesetz
Die EU will das europäische Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten abschwächen, noch bevor es angewendet wird. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, dass die Vorgaben nur noch für wenige große Unternehmen gelten sollen, wie beide Seiten mitteilten. Das Parlament und die EU-Mitgliedsländer müssen die Änderung noch genehmigen, normalerweise ist das aber reine Formsache.
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Die Vorgaben sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen.
Zudem sollen Firmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen – wodurch für Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit entfällt. Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, soll eine Strafe von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden können. Zudem soll es nach Angaben aus dem Parlament und der EU-Staaten künftig keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.
Merz forderte komplette Abschaffung
Dem jetzt erfolgten Schritt war ein heftiger politischer Schlagabtausch vorausgegangen. Die konservative Europaparlamentsfraktion um CDU und CSU hatte vor knapp einem Monat mit der Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien den Weg für eine Abschwächung des Regelwerks freigemacht. Zuvor hatten sich auch die EU-Staaten für weniger strenge Vorschriften ausgesprochen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel sogar eine komplette Abschaffung der Richtlinie gefordert. Als ein erster Kompromiss zur Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes im Europaparlament scheiterte, nannte Merz dies „inakzeptabel“ und forderte eine Korrektur.
Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Das Vorhaben wurde von Firmen vehement kritisiert – sie kritisierten vor allem, die bürokratische Belastung sei unzumutbar, wenn entlang der teils komplexen Lieferketten in der Wirtschaft potenzielle Regelverstöße überprüft werden müssten.
Brisante Mehrheitsbildung im Parlament
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Die rechte Mehrheit zugunsten der Abschwächung des Lieferkettengesetzes im Parlament wurde von Liberalen, Sozialdemokraten und Grünen heftig kritisiert. Die Entscheidung war brisant, da die konservative EVP, zu der auch CDU und CSU gehören, die Mehrheit abseits der üblichen Bündnisse gesucht und gefunden hatte.
Eigentlich arbeiten EVP, Sozialdemokraten (S&D) und Liberale in einer Art informeller Koalition zusammen. Sie haben eine knappe Mehrheit im Parlament. Das Lieferkettengesetz dürfte nun aber das erste große Gesetzesprojekt werden, das auch final mit einer klar rechten Mehrheit durchs Parlament geht. Welche Auswirkungen das auf die kommende Zusammenarbeit von EVP, S&D und Liberalen haben wird, ist noch unklar.
Kritik von SPD und Grünen
Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken sprach von einem schwarzen Tag für Europa, da Menschenrechte und Klimaschutz offenkundig nur noch billige Verhandlungsmasse seien. „Ein Kompromiss mit den demokratischen Kräften des Parlaments wäre möglich gewesen, scheiterte aber an der Erpressungstaktik der Konservativen“, so Wölken.
„Die Konservativen im Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben heute Nacht den letzten Nagel in den Sarg des EU-Lieferkettengesetzes geschlagen“, kritisiert die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini.
(olb)
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