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Altersverifizierung für Wikipedia? Beschwerde in Großbritannien abgewiesen


Das oberste Gericht in Großbritannien hat einen Antrag der Wikimedia Foundation gegen Teile des neuen Online Safety Acts abgelehnt. Die Vorgaben könnten nach Überzeugung der Organisation dafür sorgen, dass die Reichweite der beliebten Onlineenzyklopädie massiv eingeschränkt und zentrale Funktionen abgeschaltet werden müssen. Dem folgte der zuständige Richter am High Court nicht. Er stellte aber klar, dass die Regierung „kein grünes Licht“ dafür habe, die neuen Regeln in einer Art umzusetzen, die den Betrieb der Wikipedia signifikant behindern. Noch sei es jedoch verfrüht, darüber zu urteilen. Obendrein habe bislang keine der Konfliktparteien eine Überprüfung beantragt, ob diese strikten Vorgaben für Wikipedia überhaupt gelten.

Hintergrund des Rechtsstreits sind Vorgaben des Online Safety Acts, der vor allem Kinder und Jugendliche besser im Internet schützen soll. Dafür werden Onlineportalen Kategorien zugeordnet, die mit unterschiedlich strikten Vorgaben verbunden sind. Die Wikimedia Foundation ist überzeugt, dass die Wikipedia anhand des Gesetzestexts in die Kategorie 1 eingestuft werden müsste, das ist die höchste mit den schärfsten Vorgaben. In dem Fall müsste der Betrieb der Onlineenzyklopädie aber fundamental geändert werden, behauptet die Organisation. So müsste die Zahl der Besucher und Besucherinnen der Wikipedia um etwa drei Viertel verringert werden. Zudem müssten zentrale Funktionen deaktiviert werden, etwa weil Inhalte von verifizierten und von anonymen Usern nicht getrennt werden können.

Solange der Wikipedia aber noch keine Kategorie zugeordnet wurde, könne ein Gericht auch nicht darüber urteilen, ob diese Einteilung gerechtfertigt ist, erklärte nun der High Court. Sollte die zuständige Medienaufsicht Ofcom entscheiden, dass Wikipedia nicht zur höchsten Kategorie gehört, „dann wird es keine weiteren Probleme geben“. Andernfalls stehe der Wikimedia Foundation der Weg zu einer rechtlichen Überprüfung offen. Sollte eine Einstufung der Wikipedia auf Basis des Online Safety Acts zur Folge haben, dass die Wikipedia nicht mehr weiter betrieben werden könne, könnte die Regierung verpflichtet sein, eine Ergänzung des Gesetzes oder eine Ausnahmeregelung zu prüfen. Soweit sei es aber bislang nicht.

Der Online Safety Act sorgt seit Wochen für Aufregung in Großbritannien. Das Gesetz verpflichtet Plattformen mit benutzergenerierten Inhalten zur Verifizierung des Alters der Besuchenden, ganz unterschiedliche soziale Netzwerke haben deshalb bereits eine Altersverifizierung angekündigt. Social Media ist auch das eigentliche Ziel der Gesetzgebung; Wikipedia könnte gewissermaßen versehentlich ins Fadenkreuz gelangt sein. „Die Wikipedia ist aufgrund seiner Größe und der dort von Nutzern erstellten Inhalte in den Geltungsbereich der strengeren Vorschriften geraten, obwohl die Verantwortlichen (überzeugend) argumentiert haben, dass sie sich von anderen User-Zu-User-Plattformen unterscheiden“, zitiert die BBC die Datenschutzexpertin Mona Schroedel.


(mho)



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Fotografie: Architektur sehen lernen mit den richtigen Grundlagen und Techniken


Gebäude sind weit mehr als nur Wände, Fenster und Dächer – sie sind gebaute Ideen, eingefrorene Zeitzeugen, Ausdruck von Kultur, Technik und Ästhetik. Wir begegnen ihnen täglich, oft übersehen, manchmal bestaunt, selten wirklich verstanden. Doch wer mit der Kamera durch die Straßen zieht, beginnt Architektur mit neuen Augen zu sehen: als Spiel aus Licht und Schatten, aus Linien, Formen und Perspektiven. Architekturfotografie ist mehr als bloßes Dokumentieren – sie ist eine visuelle Auseinandersetzung mit dem Raum, mit Struktur und Atmosphäre. Sie zeigt, wie ein Gebäude wirkt, nicht nur, wie es aussieht.

Dabei ist der Einstieg einfacher, als viele denken – und zugleich eine spannende kreative Herausforderung. Denn gute Architekturfotos entstehen nicht durch teures Equipment allein, sondern durch ein geschärftes Auge, technisches Verständnis und das richtige Gespür für Timing und Komposition. Wann ist das Licht perfekt? Welche Perspektive betont die Architektur? Wie lenkt man den Blick des Betrachters durch das Bild? Und wie lässt sich die Stimmung vor Ort so einfangen, dass sie in der Aufnahme weiterlebt?




Marcel Wiest arbeitet seit 2019 als selbstständiger Fotograf in Berlin. Seine Architekturfotografie zeichnet sich durch schlichte, warme Klarheit aus. Mit seiner Kamera sucht er ständig  neue Perspektiven, um die ästhetischen Möglichkeiten seiner urbanen Umgebung auszuloten.

Wir führen Sie Schritt für Schritt in die Welt der Architekturfotografie: von der Wahl der richtigen Kamera und Objektive über die optimale Belichtung und Bildgestaltung bis zu den Feinheiten der Nachbearbeitung. Sie erfahren, wann sich ein Stativ bezahlt macht und wie Sie mit einfachen Mitteln eindrucksvolle Ergebnisse erzielen – ob draußen bei Sonnenlicht oder drinnen bei diffusem Fensterlicht.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Fotografie: Architektur sehen lernen mit den richtigen Grundlagen und Techniken“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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AWS und SAP kooperieren bei souveräner Cloud


Sicherheitsgehärtete Cloud-Anwendungen von SAP werden künftig auch über die AWS European Sovereign Cloud der Amazon Tochter AWS zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist laut dem Walldorfer Softwarekonzern, dass als erste Produkte zunächst die Business Technology Platform (BTP) und Cloud ERP-Suite in der neuen unabhängigen Cloud für Europa verfügbar sein werden.

Der Start der ersten Region der AWS European Sovereign Cloud ist in Brandenburg bis zum Jahresende 2025 geplant. Laut Amazon-Tochter AWS wird sie unabhängig von den bestehenden AWS-Regionen betrieben und soll keine kritischen Abhängigkeiten von Infrastrukturen außerhalb der EU haben.

Mit dem jetzigen Schritt erweitert SAP die Bereitstellungsoptionen für sein Sovereign Cloud-Portfolio. Anfang September hatte SAP mitgeteilt, bis 2035 über 20 Milliarden Euro in den Auf- und Ausbau dieses Angebots zu investieren. Neben dem Betrieb auf konzerneigenen IaaS-Plattform und On-Site-Infrastrukturen in einem von Anwendungsfirmen bestimmten RZ wird über die AWS European Sovereign Cloud nach Ländern wie Australien, Kanada oder Großbritannien nun auch hierzulande die Hyperscaler-Variante angeboten.

Im Unterschied zu SAPs „Full Stack“-Offerte verantworten die Walldorfer hier allerdings lediglich den Betrieb der Anwendungs- und Plattformebene, also BTP sowie Cloud ERP, einschließlich aller Funktionen, Sicherheits- und Compliance-Mechanismen. Der Konzern tritt auch nicht als Reseller der AWS-Services auf.

In puncto Infrastruktur müssen sich Nutzer auf das Souveränitätsversprechen des Betreibers AWS verlassen. Zudem klammert die jetzt verkündete Kooperation in Deutschland den öffentlichen Sektor aus. Schließlich ist SAP über die Tochterfirma Delos mit einem speziellen Cloud-Angebot unterwegs, dessen Infrastruktur auf dem Azure-Stack basiert und sich an Behörden richtet. Neben Microsoft-Produkten soll die deutsche Verwaltung darüber bald auch KI von OpenAI beziehen können.


(axk)



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Großbritannien: Meta führt werbefreie Versionen von Facebook und Instagram ein


Meta führt in Großbritannien werbefreie Versionen von Facebook und Instagram ein. Kunden, die sich hierfür entscheiden, müssen monatliche Beträge zwischen £2,99 für die Webversion und £3,99 für die Nutzung via App in iOS oder Android zahlen. Das Angebot, zwischen kostenfreien Versionen mit Werbung oder bezahlten Versionen ohne Werbung zu wählen, steht Nutzern über 18 Jahre offen. Die höheren App-Preise begründet Meta mit den Gebühren von Apple und Google, die für jeden Kauf an die App-Store-Betreiber anfallen.

Nutzer in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz haben diese Wahl schon länger. Bereits im Oktober 2023 führte das US-Unternehmen die Option ein, Werbung zu entfernen. Hier kostet sie 5,99 Euro pro Monat beim Abschluss über die Webseite oder 7,99 Euro pro Monat, wenn der Abschluss in den Apps erfolgt. Neben dem Verzicht auf Werbung verspricht das US-Unternehmen auch, bei Bezahlkunden auf die Verwendung von Nutzerdaten für Werbezwecke zu verzichten.

Das Angebot war Metas Versuch, zwischen den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) und den Werbeeinnahmen als Haupteinnahmequelle einen Mittelweg zu finden. Werbung macht etwa 97 Prozent von Metas Umsatz aus.

Bei der EU-Kommission stieß „Pay or consent“ – also Bezahlen oder Einverständnis für Werbung geben – nicht auf Gegenliebe. Im April gab sie bekannt, dass sie wegen eines DMA-Verstoßes eine Strafe von 200 Millionen Euro verhängt. Ob zwischenzeitlich vorgenommene Nachbesserungen den Vorschriften genügen, ist noch in der Prüfung.

Großbritannien sieht die Kaufoption bislang positiver. Seit dem Ausscheiden aus der EU, dem sogenannten Brexit, hat Großbritannien weniger rigide Datenschutzvorschriften. Die britische Datenschutzbehörde ICO begrüßt das neue Modell. Meta kritisiert indessen die EU-Regulierung als „übergriffig“.


(mki)



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