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Analyse: Verbraucher haben mit dem Digital Markets Act größere Auswahl


Kaum ein gutes Haar lassen US-Tech-Riesen wie Apple und Google am Digital Markets Acts (DMA) der EU. Auch Nutzer und der Mittelstand gehörten zu den Verlierern, so ihre Einwände. Der Dachverband der europäischen Verbraucherorganisationen, Beuc, bricht dagegen nun eine Lanze für die neuen, seit 2024 geltenden Wettbewerbsregeln. In den vergangenen Jahrzehnten litten Verbraucher ihm zufolge unter missbräuchlichen Praktiken von Big-Tech-Unternehmen wie geschlossenen Ökosystemen (Walled Gardens), der Bindung an bestimmte Dienste (Lock-ins), eingeschränktem Zugang zu Alternativen und höheren Preisen. Der DMA sei entstanden, um diese unfairen Praktiken effektiver anzugehen und von vornherein zu verhindern.

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Das traditionelle Wettbewerbsrecht habe sich auf den schnellen Technologiemärkten als zu langsam und wenig schlagkräftig erwiesen, schreibt Beuc in einem Bericht zu den „ersten Blüten“ der Wettbewerbsverordnung. Kartellverfahren dauerten oft Jahre und der Schaden sei in der Zwischenzeit längst eingetreten. Digitale Märkte seien parallel für das tägliche Leben der Konsumenten essenziell geworden – etwa für den Zugang zu Informationen, den Einkauf von Produkten oder die Kommunikation.

Achtzehn Monate nach Inkrafttreten des DMA ist es laut den Brüsseler Verbraucherschützern noch zu früh für eine abschließende Bilanz: Viele der erfassten Gatekeeper („Torwächter“) hielten sich noch nicht vollumfänglich an die Vorschriften. Dennoch hätten sich bereits konkrete Vorteile für die Verbraucher ergeben. Ein wichtiger Erfolg sei etwa, dass iOS-Nutzer nun einen Auswahlbildschirm erhalten, um ihren Standardbrowser festzulegen. Seit dem Apple-Update 18.2 im Oktober 2024 könnten Nutzer aus einer Liste der meistgeladenen Internet-Navigationswerkzeuge wählen. Darunter seien auch Wettbewerber wie Ecosia, DuckDuckGo, Opera und Brave. Das sei ein bedeutender Fortschritt im Vergleich zur Zeit vor dem DMA, als Nutzer zum vorinstallierten und -eingestellten Safari gedrängt wurden.

Ferner könnten Verbraucher auf iOS- und iPadOS-Geräten nun auch Standard-Apps für eine Vielzahl von Kategorien frei wählen, ist der Analyse zu entnehmen. Mit dem Update 18.4 seien Nutzer in der Lage, von Drittanbietern installierte Apps für Navigation, Übersetzung, E-Mail, Anrufe, Messaging, Kamera oder Fotos als Standard festzulegen und sogar vorinstallierte Apple-Apps zu entfernen. Zuvor seien eigene Anwendungen des iPhone-Bauers oder von ihm bevorzugte Drittanbieter-Apps voreingestellt gewesen.

Im Bereich der kontaktlosen Zahlungen auf iPhones sind Verbraucher ebenfalls nicht mehr gezwungen, Apple Pay zu nutzen, lobt Beuc. Alternative Zahlungsdienstleister konnten so seit Anfang 2025 erstmals ihre Dienste für iPhone-Nutzer einführen. Schließlich sei auch der Zwang zur Nutzung von Gmail für die Erstellung eines Google-Kontos etwa für den Einsatz der Mobilplattform Android Geschichte. User könnten nun stattdessen eine E-Mail-Adresse eines Drittanbieters verwenden. Hierzulande untersagte es das Landgericht Mainz Google vor wenigen Monaten ausdrücklich auf DMA-Basis, den eigenen E-Mailservice Gmail bei der Einrichtung eines Android-Smartphones zu bevorzugen.

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Trotz dieser ersten Erfolge sieht Beuc noch Bereiche, in denen Gatekeeper mutmaßlich gegen den DMA verstoßen. Um die volle Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten, fordert der Verband die EU-Kommission dringend auf, die Durchsetzung der Vorschriften auf die nächste Stufe zu heben. Dies erfordere schnellere Verfahren, ausreichende Ressourcen und die formelle Eröffnung von Untersuchungen in den noch offenen Verdachtsfällen. Dabei soll die Kommission auf eine Kombination aus Dialog und entschiedenen Sanktionen setzen, um eine schnelle Einhaltung zu erzwingen.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Torwächter unvollständige oder nicht konforme Lösungen einführten, bevor sie eine finale Einigung mit der Kommission erzielten. Das führe zu Frustration bei den Anwendern. Die Brüsseler Regierungsinstitution sollte daher die Befugnis erhalten, die Einführung neuer Compliance-Lösungen einzufrieren, bis sie von Dritten geprüft und freigegeben worden sind. Ferner müssten Gatekeeper verpflichtet werden, die Neutralität ihrer Lösungsansätze zu testen und die Ergebnisse der Kommission und Dritten zugänglich zu machen.

Zudem empfiehlt Beuc, den DMA an neue Technologien anzupassen. Dazu gehöre die Prüfung der Benennung von Cloud-Diensten wie iCloud und OneDrive als zentrale Plattformdienste, da diese oft standardmäßig auf neuen Geräten voreingestellt seien und Lock-in-Effekte erzeugen könnten. Auch Systeme für generative KI wie ChatGPT, Gemini, Meta AI und Copilot sollten als solche wichtigen Services eingestuft werden, möglicherweise unter der Kategorie der virtuellen Assistenten. Dies soll verhindern, dass Gatekeeper ihre bestehenden Dienste missbrauchen, um ihre eigenen Chatbots wettbewerbswidrig zu fördern. Nicht zuletzt unterstützt der Verband die Prüfung von Interoperabilitätsanforderungen für Social-Media-Dienste von Gatekeepern, um Netzwerkeffekte aufzubrechen, die Verbrauchern Wechsel erschweren.


(nen)



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Fahrassistenz: Hyundai entwickelt „Vision Pulse“-Sensorfusion mit Lidar und UWB


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Assistenzfunktionen im Auto sind auf eine verlässliche automatische Umgebungserkennung möglichst nahe an der Echtzeit angewiesen. Jeder, der solche Systeme schon benutzt hat, weiß allerdings, dass sie nicht immer richtig liegen in ihrer Einschätzung. Die Hoffnung der Industrie liegt dennoch darin, mithilfe dieser Fähigkeiten den Fahrer immer besser unterstützen und künftig ganz ersetzen zu können. Wie alle großen Mitspieler arbeitet auch der Hyundai-Konzern mit seiner Automarke Kia fleißig an der Perfektionierung des assistierten Fahrens und stellt ein System namens „Vision Pulse“ vor. Da jede zurzeit bekannte Methode zur Ortsbestimmung und Umfelderfassung unter bestimmten Bedingungen fehlerbehaftet arbeitet, setzt man mehrere Techniken gleichzeitig ein, damit sie sich mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen ergänzen. Man bezeichnet das etwas verallgemeinernd als „Sensorfusion“.

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Schon seit Längerem hat sich eine Positionierung von anderen Verkehrsteilnehmern mithilfe von Lidar bewährt, auch wenn selbst dieses teure System in Grenzbereichen fehlerbehaftet sein kann. Eine parallel arbeitende Umfelderfassung auf Basis elektromagnetischer Ultrabreitband-Signale im Gigahertzbereich (UWB, wie „Ultra Wideband“) kann diese Fehler in Quasi-Echtzeit korrigieren und damit die Grundlage für eine zentimetergenaue, zuverlässige Raumorientierung bieten. Zudem ist UWB praktisch nicht durch andere Funkwellen störbar und wird auch nicht gebeugt. Mehrere wissenschaftliche Arbeiten haben das mittlerweile gut zeigen können. Die Hoffnungen auf diese Art der Umfelderkennung sind daher groß. Dazu kommt, dass die Ultrabreitbandtechnik im Gegensatz zu Lidar äußerst kostengünstig ist und vergleichsweise wenig Strom benötigt.

Der Hyundai-Konzern möchte diese Art der Sensorfusion künftig in Pkws seiner Marken Hyundai, Kia und Genesis einsetzen, um die Qualität ihrer Assistenzsysteme zu verbessern. Als Markennamen hat man sich „Vision Pulse“ ausgedacht. Der Konzern verspricht, die Assistenz sei damit in der Lage, in einem Umkreis von 100 m Objekte mit einer Fehlertoleranz von nur 10 cm zu orten und spricht von einer Erkennungsgenauigkeit von über 99 Prozent „auch bei widrigen Wetterbedingungen oder Dunkelheit“. Seine „hohe Kommunikationsgeschwindigkeit zwischen 1 und 5 Millisekunden“ soll ein „effektives Sicherheitsmanagement in Echtzeit“ ermöglichen. Algorithmen extrahieren aus den Daten die Positionen und Bewegungsrichtungen mehrerer für das Fahrzeug relevanter Objekte, selbst wenn sie sich mit hoher Geschwindigkeit bewegen, wie Hyundai schreibt. Das System wird in diesem Video von Kia gezeigt:

Zusätzlich soll der Empfänger zur Ortung über die eigene Wellenausbreitung auch die UWB-Signale nutzen, die andere mit dieser Technologie arbeitende Geräte abstrahlen. Damit soll die Erkennung noch differenzierter werden und immer dichter, je mehr dieser kleinen Sender auf den Straßen unterwegs sind. Hyundai baut sie, wie viele andere Hersteller bereits in die eigenen Autos für die Kommunikation mit einem Funkschlüssel ein. Zudem nutzen auch einige Smartphones, Smartwatches und Tracker UWB für bestimmte Funktionen.

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Hyundai schlägt sogar vor, auf dieser Basis möglichst viele kleine Sender an Fußgänger zu verteilen und damit bei Kindergarten- und Schulkindern zu beginnen. Gerade die verletzlichsten Verkehrsteilnehmer wären dann potenziell besser geschützt als die meisten anderen. Noch befindet sich das System in einer Testphase unter realistischen Alltagsbedingungen und realen industriellen Umgebungen. Kia und Hyundai Motor testen zurzeit in einem eigenen Entwicklungszentrum in Hwaseong und dem Seehafen in Busan (beide in Korea), wie Vision Pulse helfen kann, Zusammenstößen zwischen Arbeitsfahrzeugen und Fußgängern vorzubeugen.

Mehr über Hyundai


(fpi)



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HomePod 2: Unschönes Jubiläum | heise online


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Geburtstag der nervigen Art: Anfang Februar feierte Apples HomePod 2, die zweite Generation des größeren der beiden Smart Speaker des Herstellers, seine dreijährige Verfügbarkeit ohne Upgrades. Wer die Hardware heute kauft, bekommt also Technik von 2023 – für 349 Euro. Ob und wann Apple eine neue Modellvariante auf den Markt bringt, ist unklar, aktuelle Gerüchte dazu gibt es nicht. Beim billigeren HomePod mini sieht es allerdings noch schlechter aus: Dieses Modell hat Apple seit November 2020 (!) nicht mehr aktualisiert, zwischenzeitlich nur mit neuen Farbvarianten versehen.

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Rückblick: Als der HomePod 2 am 3. Februar 2023 auf den Markt kam, hatte Apple den Vorgänger von 2018 bereits seit gut zwei Jahren eingestellt. Entsprechend waren viele Gerüchteköche überrascht, dass Apple noch einmal nachlegte. Was erschien, war dann eine leicht modernisierte Variante des allerersten HomePod: Der HomePod 2 bekam den schnelleren S7-Chip, eine Ultra-Wideband-Unterstützung über den U1, ein – mit etwas Mühe – entnehmbares Stromkabel sowie einen Luftfeuchtigkeits- und Temperatursensor.

Zudem baute Apple eine Erkennung von Geräuschen – etwa Rauchmelderalarmen – ein. Die Anzahl verbauter Hochtöner (Tweeter) wurde jedoch reduziert und auch an den Mikrofonen wurden zwei eingespart. Sonstige Neuerungen, etwa ein echtes Display, wurden jedoch nicht integriert. Verkauft wird die Hardware auch heute noch in zwei Farbvarianten: „Mitternacht“ (ein Schwarz-Blau-Ton) und Weiß.

Besitzer des HomePod, die ihr Gerät bei Erscheinen gekauft haben, klagten zwischenzeitlich über Probleme mit dem Display und der Netzverbindung. Ein Gerät in der Mac & i-Redaktion verabschiedet sich regelmäßig als Home Hub (HomeKit-Steuerzentrale) aus dem Netzwerk. Nach mehreren Einsatzjahren offenbar häufiger auftretende Probleme mit dem Touchsensor, die zu „Geisterklängen“ führen, scheint es beim HomePod 2 hingegen nicht zu geben.

Momentan ist unklar, wie es beim HomePod weitergeht. Seit vielen Monaten gibt es Gerüchte, dass Apple ein neues Modell mit Display plant – oder ein iPad-ähnliches HomeKit-Steuergerät mit Lautsprecher-Dock. Zuletzt war es aber auch hier ruhiger in der Apple-Spekulantenszene geworden. Fans des HomePod brauchen also Geduld. Die veraltete Hardware sollte man aber nur noch kaufen, wenn man sie wirklich braucht.

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(bsc)



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AirDrop-Support für Android: Google weitet Verfügbarkeit auf weitere Geräte aus


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Googles Quick Share und Apples AirDrop arbeiten seit dem 21. November 2025 zusammen, sodass Daten zwischen iPhones, Macs und Android-Geräten nahtlos ohne zusätzliche Software übertragen werden können. Den Startschuss machte Google mit den eigenen Pixel-10-Geräten. In diesem Jahr soll der Datenaustausch für weitere Android-Geräte freigegeben werden. Unter anderem bestätigte Nothing den Einzug der Funktion.

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Im Zuge einer Veranstaltung bestätigte Eric Kay, Vice President of Engineering für die Android-Plattform, gegenüber Android Authority, dass die AirDrop-Interoperabilität in diesem Jahr weit über Pixel-Smartphones hinaus ausgeweitet werden soll.


Quick Share auf Android-Samrtphone mit AirDrop auf iPhone

Quick Share auf Android-Samrtphone mit AirDrop auf iPhone

Verstehen sich: Quick Share auf Android-Smartphone mit AirDrop auf iPhone.

(Bild: Google)

Weiter erläuterte er: „Wir haben viel Zeit und Energie investiert, um sicherzustellen, dass wir etwas entwickeln konnten, das nicht nur mit dem iPhone, sondern auch mit iPads und MacBooks kompatibel ist.“ Nachdem Google gezeigt habe, dass dies funktioniere, arbeitet das Unternehmen mit seinen Partnern daran, die Interoperabilität „auf den Rest des Ökosystems auszuweiten“. Nutzerinnen und Nutzer könnten sich „schon bald auf einige spannende Ankündigungen freuen“, sagte Kay.

Der Google-Manager nannte noch keine Partner für den AirDrop-Support, allerdings kündigte Nothing-CEO Carl Pei schon im November an, diese Funktion auf den eigenen Smartphones zu integrieren. Ferner deutete Qualcomm auf X an, AirDrop-Unterstützung auf Smartphones mit Snapdragon-Chip zu bringen.

Offenbar war die Interoperabilität zwischen Quick Share und Apples AirDrop kein Projekt, das nur für die eigenen Pixel-Geräte bestimmt war. Denn Google hatte die AirDrop-Interoperabilität nicht an eine bestimmte Systemkomponente für Pixel-Geräte gekoppelt. Stattdessen hat Google die Quick-Share-Erweiterung von einem System-App-Stub zu einer vollständigen APK mit eigenem Play-Store-Eintrag erweitert. Durch diese Entwicklung hat Google den AirDrop-Support zu einer vollen Quick-Share-Funktion gemacht. Ob die Erweiterung jedoch für sämtliche Geräte mit Quick-Share-Unterstützung angeboten wird, ist noch unklar.

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Zusätzlich zur kommenden AirDrop-Interoperabilität für Android-Geräte bemüht sich Google laut Kay darum, den Umstieg auf Android für iPhone-Nutzer zu vereinfachen: „Wir werden auch daran arbeiten, den Umstieg für diejenigen zu vereinfachen, die sich dafür entscheiden, ihre Daten zu übertragen, und sicherzustellen, dass sie alles haben, was sie von ihrem alten Telefon hatten. Es gibt also noch viel mehr zu tun.“

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Schon im Dezember 2025 bestätigten Google und Apple, dass sie hinsichtlich eines einfacheren Datentransfers zwischen Android und iOS enger zusammenarbeiten. Dabei sollen mehr Dateiformate als bisher von einem aufs andere Betriebssystem übertragen werden können. Unter anderem sollen Kontakte, Kalenderereignisse, Nachrichten, Fotos, Dokumente, WLAN-Netzwerke, Passwörter und auch Daten aus Apps von Drittanbietern transferiert werden können. Im Unterschied zu den bisherigen Lösungen soll der optimierte Weg auch drahtlos ablaufen. Die EU begrüßte bereits Apples und Googles Pläne, einen nahtloseren Datenumzug zwischen iPhone und Android-Geräten zu ermöglichen.


(afl)



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