Künstliche Intelligenz
Anfänglicher Liebling der Blogger: Typepad wird Ende September geschlossen
Nach mehr als 20 Jahren endet in wenigen Wochen die Geschichte von Typepad. Die Blogging-Software hat Anfang des Jahrtausends mit dazu beigetragen, die Online-Tagebücher zu einem Massenphänomen zu machen. In einem Blogeintrag erklären die Verantwortlichen jetzt, dass sich Nutzer und Nutzerinnen von Typepad nach dem 30. September nicht mehr einloggen können. Die Accounts und alle damit zusammenhängenden Dienste würden dann unwiderruflich gelöscht. Ab diesem Datum nehme das Unternehmen auch keine Zahlungen mehr an; darüber hinaus bezahlte Beträge sollen erstattet werden. Wer will, könne seine Daten noch bis zum 30. September exportieren, beispielsweise um sie in eine WordPress-Seite zu importieren.
Seit fünf Jahren ohne neue User
Typepad gibt es seit 2003, der Dienst sollte die Blogging-Software Movable Type für eine breite Nutzerschaft verfügbar machen. Genutzt wurde der Dienst dann aber nicht für Blogs von Privatleuten, auch verschiedene Medienorganisationen haben zwischenzeitlich darauf gesetzt. Später geriet der Dienst aber unter anderem gegenüber WordPress ins Hintertreffen, seit fünf Jahren konnten sich keine neuen User mehr dafür registrieren. Noch im März haben die Verantwortlichen auf die Nachfrage eines Nutzers versichert, dass man aber nicht vorhabe, den Dienst für die noch aktiven User einzustellen. Trotzdem wurde damals aber bereits eine Exportfunktion angekündigt, die ist seit dieser Woche verfügbar.
Die Typepad zugrunde liegende Technik Movable Type wurde von der Firma Six Apart entwickelt und hat in den frühen 2000er-Jahren die Blogging-Szene dominiert. Dann haben die Verantwortlichen aber Wagniskapital angenommen und eine schnelle Erweiterung ihrer Firma vorangetrieben. Schließlich änderte Six Apart die Lizenzierung der vormals freien Software, woraufhin ein Großteil der begeisterten Nutzerschaft zum Konkurrenten WordPress gewechselt ist. Noch später hat Six Apart Movable Type unter der GPL wieder als Open Source veröffentlicht, aber schon damals war darüber spekuliert worden, dass das wohl zu spät war. Zwei Versionen war auch wieder Schluss mit Open Source. Movable Type gibt es weiterhin, aber für Typepad endet die Geschichte nun 18 Jahre später.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Für Mini-PCs: Nvidia veröffentlicht Details zum starken Kombiprozessor GB10
Nvidia hat seine kompakte Workstation DGX Spark schon Anfang Januar auf der CES enthüllt (damals noch unter dem Codenamen Project Digits) und auch erste Details zum darin verwendeten Kombiprozessor GB10 genannt. Erst auf der derzeit im kalifornischen Stanford stattfindenden Fachkonferenz Hot Chips wurde aber die genaue Partitionierung des Chipletverbunds enthüllt. Wobei Chiplets in Nvidias Wortschatz nicht existieren: Die Firma spricht in Anlehnung an ein „ganzes“ Die stattdessen von Dielets. Deren gibt es nur zwei, nämlich das mit der GPU (G-Dielet) und das mit dem restlichen System-on-Chip (S-Dielet). Beide laufen bei TSMC in einem nicht näher bezeichneten 3-Nanometer-Prozess vom Band.
Das GPU-Chiplet stammt von Nvidia selbst und beherbergt eine Grafikeinheit der Blackwell-Generation mit Tensor-Kernen der 5. Generation. Die Grafikeinheit beherrscht DLSS 4 und Raytracing; bei CUDA-Rechenaufgaben stehen 32 Teraflops im Datenblatt. Ungewöhnlich: Gemäß der gezeigten Blockdiagramme gehören auch Video-De- und Encoder zum GPU-Chiplet. Diese findet man üblicherweise im SoC-Teil eines Chipletverbunds, damit das GPU-Chiplet beim Videogucken abgeschaltet bleiben kann.
Die Verbindung zum SoC-Chiplet geschieht mittels Nvidias hauseigenem NVLink-C2C, worüber bis zu 600 GByte/s fließen. Die Bandbreite ist notwendig, da sich in der GPU lediglich 24 MByte Cache befinden. Alle Speicherzugriffe, die darüber hinaus gehen, müssen über NVLink-C2C durchs SoC-Chiplet, denn die Speichercontroller für über 256 Bit angebundene 128 GByte LPDDR5X-9400 sind dort untergebracht.
Mediatek-Zulieferung
Das SoC-Chiplet ist eine Auftragsarbeit von Mediatek, in der sich zu eigenen Funktionsblöcken (Intellectual Property, IP) auch welche aus anderen Quellen gesellen. Unter anderem die NVLink-C2C-Schnittstelle kommt von Nvidia, während die zwanzig ARM-Kerne von ARM stammen. Nvidia zufolge sind die Kerne in zwei Clustern à zehn Kernen zusammengefasst, denen jeweils 16 MByte gemeinsamer Level-3-Cache zur Seite stehen. Obendrein gibt es 16 MByte System-Level-Cache, der aus CPU-Sicht einem L4-Cache entspricht. Was Nvidias aktuellen Folien nicht sagen, aber schon länger bekannt ist: Die beiden Cluster sind nicht identisch. Stattdessen gibt es je einen mit Cortex-X925 und Cortex-A725. Somit sind es auch nicht die gleichen Kerne wie beim Serverboard GB200, wo Nvidia Neoverse-Kerne verwendet.
Blockdiagram von GB10: Das SoC-Chiplet links stammt von Mediatek, das GPU-Chiplet rechts von Nvidia.
(Bild: Nvidia)
Im SoC steckt ein Display-Controller für einen HDMI- und drei Displayport-Ausgänge. Letztere werden als USB-C-Buchsen ausgeführt; passend dazu ist ein USB-Controller an Bord. In GB10 sind zwei Sicherheitscontroller implementiert: Einer kümmert sich um Secure Boot und andere Low-Level-Funktionen, der andere steht UEFI und Betriebssystem zur Verfügung und kann auch als Firmware-TPM (fTPM) dienen. Schließlich wäre da für externe Systembausteine noch ein PCI-Express-Controller, der PCIe 5.0 spricht. Acht solche Leitungen binden den Netzwerkchip ConnectX an, über den sich zwei DGX Spark zu einem großen Ganzen verbinden lassen, um noch größere KI-Modelle laufen zu lassen. Weitere PCIe-Leitungen laufen auf der Hauptplatine zur M.2-SSD und dem WLAN-Bluetooth-Controller.
Systemisches
Nvidia zufolge darf GB10 im DGX Spark bis zu 140 Watt verbraten, die sich je nach Rechenlast zwischen CPU- und GPU-Kernen verteilen. Letzteres ist an sich SoC-typisch und würde nicht für Stirnrunzeln sorgen, wäre da nicht eine ungewöhnliche Implementierung. Wie oben geschrieben besteht GB10 aus zwei Chiplets von zwei Firmen, die mittels NVLink-C2C verbunden sind. NVLink-C2C ist seinerseits eine Datenschnittstelle, aber keine zur Leistungsverteilung. Die gewählte Lösung: Obwohl beide Chiplets auf einem Package sitzen und logisch wie ein großes Ganzes agieren, sind sie auf der Versorgungsebene getrennt – und benötigen daher jeweils eigene Stromversorgungen.
Diese ungewöhnliche Gegebenheit hat Nvidia freilich nicht selbst verraten. Und auch den ganzen DGX-Spark-Partnern kann das egal sein, weil sie fertige Hauptplatinen von Nvidia zugeliefert bekommen. GB10 soll aber den eng verwandten Ableger N1X bekommen, der mit bis zu 80 Watt Thermal Design Power (TDP) für Gaming-Notebooks gedacht ist. Ergo fluchen die Notebookhersteller, weil sie auf ihren individuellen Mainboards eben zwei Versorgungen bauen müssen, was teuer ist und Platz frisst. Beide müssen obendrein für die Spitzenwerte von 80 Watt dimensioniert sein, auch wenn sie in der Praxis überwiegend jeweils eher mittelmäßig ausgelastet sein werden.
Offener Zeitplan
Die Frage eines Konferenzteilnehmers, wann er denn mit der Auslieferung seiner Spark-Vorbestellung rechnen könne, sorgte im Publikum für Erheiterung, doch eine Antwort blieb Nvidia auf der Hot Chips wie zuvor schuldig. Zum Hintergrund: Vorbestellungen sind seit dem Frühjahr für mehrere Tausend Euro möglich, doch selbst die bisherigen butterweichen Angaben zur Verfügbarkeit wurden allesamt gerissen. Bis dato haben daher weder Nvidia selbst noch Partner, die bis auf Gehäuse und Kühlung identische Spark-Systeme verkaufen wollen, etwas ausgeliefert. Es gab noch nicht einmal eine öffentliche Demo eines laufenden DGX-Spark-Systems.
Nvidia wird die Workstation DGX Spark mit GB10 nicht nur selbst verkaufen, sondern auch über Partner (hintere Reihe). Diese können aber lediglich Gehäusedesign und Kühlsystem anpassen.
(Bild: heise medien / Florian Müssig)
Offiziell nennt Nvidia keine Gründe, doch aus informierten Kreisen ist längst durchgesickert, dass Fehler im Chip Nacharbeit erforderten. Der Display-Controller hatte im ersten Stepping einen derart großen Bug (er spuckte nur eine Bildschirmauflösung aus), dass die Entwickler zurück ans digitale Reißbrett mussten. Es waren neue Belichtungsmasken nötig, was bei jeder Chipentwicklung den Zeitplan um mehrere Monate nach hinten wirft. Der Respin für den Display-Controller ist dem Vernehmen nach inzwischen erfolgt, war Insidern zufolge aber wiederum nicht die einzige Problemzone. Auch bei den CPU-Kernen soll etwas gehakt haben, was die Ingenieure letztendlich aber ohne neue Belichtungsmasken in den Griff bekamen.
Linux? Windows? Beide?
Nvidia selbst sieht für DGX Spark nur das hauseigene Ubuntu-Linux-Derivat DGX OS vor, doch alle Partner möchten ihren Kunden auch Windows anbieten. Und für Gaming-Notebooks mit N1X ist Windows-Unterstützung unumgänglich, sodass Nvidia früher oder später passende Treiber stricken muss. Schließlich muss auch Microsoft ins Boot geholt werden: GB10 beziehungsweise N1X sind die ersten ARM-Prozessoren für Windows 11, die nicht von Qualcomm stammen. Es wäre nicht verwunderlich, wenn es deshalb unter der Haube an so mancher Stelle knirscht.
Und dann ist da noch der Knackpunkt, dass Windows 11 anders als Linux aktuell gar kein echtes Unified Memory beherrscht. Das macht derzeit schon AMDs Strix Halo alias Ryzen AI 300 Max zu schaffen: CPU und GPU nutzen dort zwar physisch denselben Speicher, aber nicht logisch. Beide habe getrennte Speicherbereiche, zwischen den Daten wie eh und je umkopiert werden müssen, wenn sie CPU und GPU austauschen. Diesen Knoten kann nur Microsoft selbst lösen.
(mue)
Künstliche Intelligenz
BitTorrent-App iTorrent: Apple entzieht Entwickler offenbar Sideloading-Lizenz
Der BitTorrent-Client iTorrent ist nicht länger über den AltStore in der EU erhältlich. Apple habe die erforderliche Berechtigung zum Vertrieb von Apps in alternativen App-Marktplätzen „ohne Vorwarnung“ entfernt, beklagt der Entwickler in einem Github-Thread, entsprechend könne er die App nicht mehr bereitstellen – weder im AltStore noch über einen anderen alternativen App-Marktplatz. Er habe den iPhone-Konzern kontaktiert, aber nach längerer Wartezeit nur „generischen Müll“ als Antwort erhalten. Zuletzt wurde ihm demnach von Apples Developer-Support mitgeteilt, neue Informationen seien „beim Eskalationsteam angefragt“.
iTorrent-Problem besteht seit Wochen
Das Problem besteht bereits seit Mitte Juli und ist auch nach Wochen ungelöst. Bei dem alternativen App-Marktplatz AltStore PAL, über den sich iTorrent bislang laden ließ, zeigt man sich ebenfalls ratlos. Etwas sei in Apples App-Vertriebsportal „App Store Connect“ kaputtgegangen und habe dazu geführt, dass iTorrent nicht mehr in AltStore PAL gelistet wird, schreibt der Anbieter Riley Testut und merkt an, dass es sich um eine der dort populärsten Apps handelt. AltStore sei bereits über Wochen mit Apple in Kontakt, geändert habe sich nichts. Es sei „richtig schwer, einen App-Marktplatz zu betreiben, wenn Apps einfach willkürlich verschwinden“, so Testut.
Ob Apple iTorrent gezielt blockiert oder nur das wacklige und von Apple ungewollte Gerüst zum Sideloading-Vertrieb von iOS-Apps Probleme verursacht, bleibt vorerst offen. Ein anderer BitTorrent-Client ist weiterhin im AltStore zu finden – ebenso wie eine Porn-App, die Apple zähneknirschend zugelassen hat.
Apple ermöglicht Sideloading – aber ungern
Der Digital Markets Act zwingt Apple innerhalb der EU, alternative App-Läden und den Sideloading-App-Vertrieb über eine Webseite zuzulassen. Vor kurzem musste der Konzern das bislang umständliche Download-Prozedere von App-Läden deutlich verschlanken, sodass nun auch normale Nutzer das bewerkstelligen können.
Entwickler müssen sich aber weiterhin für Apples Dev-Portal registrieren und ihre Apps zur Prüfung bei Apple einreichen – auch für den Vertrieb außerhalb des App Stores. Apple prüft die Apps nach eigener Angabe sowohl automatisiert als auch durch Mitarbeiter, hat aber gelobt, bei alternativen Vertriebswegen nicht mehr inhaltlich einzugreifen. In mindestens zwei Fällen blockierte der Konzern Sideloading-Apps trotzdem, darunter einen Macintosh-128K-Emulator sowie einen Virtualisierer. Letzteren ließ das Unternehmen – wohl auf Druck der EU-Kommission – schließlich doch noch zu.
(lbe)
Künstliche Intelligenz
.med startet: Gesundheitsbranche erhält eigene Top-Level-Domain
Am 2. September wird die seit Jahren wachsende Welt der Top-Level-Domains (TLD) um eine Facette reicher: Ab Dienstag ist die Domainendung .med allgemein verfügbar. Sie ist grundsätzlich für das Gesundheitswesen gedacht und soll es etwa medizinischen Fachkräften wie Ärzten, Kliniken, Forschungseinrichtungen, Pharma-Unternehmen und digitalen Gesundheitsanbietern ermöglichen, sich eine eigene, aussagekräftige Internetadresse zu sichern.
Verfechter des neuen Namensraums betonten, dass dieser mehr Vertrauen und Klarheit schaffen könnte: Von Selbstdiagnose-Apps über alternative Behandlungsmethoden bis hin zu „TikTok-Medizin“ nimmt die Zahl medizinisch wirkender Inhalte im Netz rasch zu. Oft ist für Nutzer nicht ersichtlich, wer hinter den Angeboten steht. Die Endung .med soll daher als sichtbares Zeichen für seriöse medizinische Inhalte dienen. Sie helfe Patienten und Partnern, heißt es, professionelle Anbieter sofort zu erkennen und sich von unseriösen Informationen zu unterscheiden.
Auch zu einer verbesserten Kommunikation im Gesundheitssystem soll die neue TLD beitragen: Eine klare digitale Identität sei besonders nützlich, argumentieren die Befürworter, da viele geeignete Domain-Namen mit Endungen wie .de oder .com bereits vergeben seien. Eine eigene .med-Domain könne nicht nur für Webseiten, sondern auch für professionelle E-Mail-Adressen genutzt werden. Damit lasse sich der Austausch innerhalb der Branche standardisieren.
„Kulturkampf“ über die .med-Zulassung
Die Einführung von .med hat sich hingezogen. Als Hauptursache für die Verzögerungen gilt die sorgfältige Prüfung, die die zentrale Domainverwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) für „sensitive“ TLDs vorsieht. Der Begriff „med“ ist international stark mit dem Gesundheitswesen und der Medizin assoziiert. Es besteht daher die Sorge, dass eine freie, unregulierte Vergabe der Domain zu Missbrauch führen könnte. So gab es einen regelrechten „Kulturkampf“ darüber, ob ein solch sensibler Begriff als Handelsgut an jedermann verkauft werden darf. Und auch die Mittelmeeranrainer hätten ursprünglich gerne .med gehabt.
Als übergeordnete Verwalterin (Registry) machte die in Cleveland ansässige US-Firma Medistry das Rennen. Um die Domain an den Start zu bringen, musste sie ihre Geschäftsstrategie anpassen. Anfangs sollte die Vergabe über ein „Request for Proposal“-Verfahren erfolgen, was restriktiv gewesen wäre. Erst die Entscheidung, .med für einen breiteren Personenkreis zu öffnen, beschleunigte den Prozess. Die damit einhergehende Liberalisierung musste jedoch auch mit gewissen Schutzmaßnahmen kombiniert werden, um insbesondere Markenrechte abzusichern.
Preise: Premium
Prinzipiell steht .med nun für alle Interessenten offen. Hauptsächliche Zielgruppe bleiben aber Akteure des Gesundheitswesens. Die TLD ist bei einer Vielzahl von Registrierungsstellen weltweit erhältlich. Als Registrare fungieren etwa Variomedia, Domainregistry.de, INWX, GoDaddy oder Tucows. Medistry spricht von einer Premium-Domain, an der es großes Interesse gebe: Bis Mitte August habe es während der ersten 12 Wochen der Vorregistrierungsphase über 42.000 Anmeldungen gegeben. Große medizinische Organisationen und Marken wie Biogen, CVS, Stanford, Bayer, Mayo Clinic und Ozempic seien bereits am Start.
Christian Dallmayer, Chef des Starnberger Registrars united-domains, nennt als Preis für Neuregistrierungen gegenüber heise online 79 Euro fürs erste Jahr und 279 Euro für jedes weitere in der Verlängerung. Bis 11. September hätten Vorbesteller Zeit, ihre Domain verbindlich zu registrieren. Zum Vergleich: Die ähnliche TLD .healthcare wird dort mit 84 Euro pro Jahr angepriesen. Verfügbarkeit und Kosten bei anderen Anbietern variieren.
(mho)
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