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Datenschutz & Sicherheit

Anklage: Angestellte von Cybersicherheitsfirmen führten Ransomware-Angriffe aus


In den USA wurden zwei Männer angeklagt, die während ihrer Anstellung für Cybersicherheitsfirmen selbst Ransomware-Attacken ausgeführt und damit mehr als eine Million US-Dollar erbeutet haben sollen. Das berichtet die Chicago Sun-Times und erklärt, dass einer der beiden für eine Firma namens DigitalMint gearbeitet hat, die Lösegeldverhandlungen führt. Der zweite war demnach bei Sygnia angestellt. Der Konzern simuliert für die Kundschaft unter anderem Ransomware-Angriffe. Beschuldigt wird demnach auch eine nicht identifizierte dritte Person, die ebenfalls für DigitalMint gearbeitet hat. Die Firma hatte die Ermittlungen im Sommer publik gemacht, die ganze Tragweite der vorgeworfenen Handlungen war damals aber nicht deutlich geworden.

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Wie die Zeitung aus Chicago ausführt, sollen die beiden Beschuldigten die Ransomware ALPHV eingesetzt haben. Die kann man mieten, im Gegenzug muss ein Teil der Beute an die Verantwortlichen gegeben werden. Die Männer sollen damit einen Hersteller von Medizingeräten aus Florida angegriffen und im Nachhinein erpresst haben. Verlangt hätten sie 10 Millionen US-Dollar für die Rückgabe der gesperrten Daten, bekommen hätten sie 1,27 Millionen. Weitere Angriffe und die Versuche, in einem Fall fünf Millionen US-Dollar, in einem eine Million und in einem 300.000 zu erpressen, blieben demnach erfolglos. Die Angriffe liefen demnach bis zum April dieses Jahres.

Einer der beiden Beschuldigten wurde demnach dann im Juni vom FBI verhört und hat die Vorwürfe anfangs abgestritten. Später hat er sie aber wohl eingestanden und erklärt, dass er die Beute bei dem einen geglückten Angriff in Form von Kryptowährung erhalten und ihre Herkunft mithilfe von Mixing-Diensten zu verschleiern versucht habe. Der US-Bundespolizei gegenüber habe er erklärt, dass er mit dem Geld Schulden habe abbezahlen wollen und fürchte, „für den Rest seines Lebens“ ins Gefängnis zu müssen. Nachdem ihm gesagt worden sei, dass das Haus seines Komplizen durchsucht worden sei, habe er später danach auf Google gesucht. Die Anklage folgte dann Anfang Oktober.

DigitalMint hat zwar im Juli eingestanden, dass es Vorwürfe gegen einen Angestellten gibt, damals hieß es aber lediglich, dass sich ein Experte für Lösegeldverhandlungen selbst Anteile davon zugeschustert haben sollte. Dass er selbst hinter Ransomware-Angriffen stecken sollten, war damals nicht öffentlich bekannt. Gegenüber der Chicago Sun-Times hat die Firma jetzt darauf verwiesen, dass ihr in der Anklage kein Wissen um die Taten und keine Beteiligung daran unterstellt wird. Genau wie Sygnia versichert die Firma, die Ermittlungen zu unterstützen, den Tatverdächtigen sei umgehend gekündigt worden.


(mho)



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Datenschutz & Sicherheit

Der Kampf um die Chatkontrolle ist noch nicht vorbei


Seit dreieinhalb Jahren streiten die EU-Institutionen über eine verpflichtende Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, auf Anordnung die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Die EU-Staaten können sich im Rat bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Letzte Woche hat die dänische Ratspräsidentschaft einen neuen Kompromiss vorgeschlagen. Euractiv hat den Vorschlag veröffentlicht. Wir veröffentlichen das Dokument ohne Wasserzeichen.

Anderer Ansatz erforderlich

Dänemark erklärt darin den bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. Die EU-Staaten haben ganze 37 Mal in der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung und mehrmals auf Ebene der Ständigen Vertreter verhandelt.

Einigen konnten sie sich nicht. Manche Staaten wollen eine weitreichende verpflichtende Chatkontrolle. Andere Staaten haben „Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Grundrechte der Nutzer und der Cybersicherheit“ und „Zweifel hinsichtlich der Verfügbarkeit zuverlässiger und genauer Technologien zur Erkennung“ strafbarer Inhalte.

Deshalb ist Dänemark „der Ansicht, dass ein anderer Ansatz erforderlich ist“.

Verpflichtende Chatkontrolle streichen

Dänemark schlägt vor, im Gesetzentwurf den ganzen Abschnitt zu „Aufdeckungspflichten“ zu streichen, also Artikel 7 bis 11. Das sind die „Aufdeckungsanordnungen“, also die Verpflichtung zur Chatkontrolle.

Die „vorübergehende Ausnahme“ der Vertraulichkeit der Kommunikation will Dänemark hingegen „dauerhaft machen“. Laut Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dürfen Internetdienste die Inhalte ihrer Nutzer:innen nicht „mithören, abhören, speichern oder auf andere Arten abfangen oder überwachen“.

Die freiwillige Chatkontrolle war seit 2002 verboten, ist seit 2021 vorübergehend erlaubt, mit dem Gesetz soll sie dauerhaft erlaubt werden.

Risiko für Straftaten mindern

Internet-Dienste sollen das Risiko mindern, dass ihre Dienste für Straftaten genutzt werden. Dazu zählt unter anderem eine Altersüberprüfung. Jetzt soll auch die freiwillige Chatkontrolle als mögliche Minderungsmaßnahme gelten.

Dienste, die ein „hohes Risiko“ haben, für Straftaten genutzt zu werden, sollten „weiterhin verpflichtet werden, Maßnahmen zur Entwicklung relevanter Technologien zu ergreifen, um das Risiko des sexuellen Missbrauchs von Kindern, das auf ihren Diensten festgestellt wurde, zu mindern“.

Sprungbrett für weitere Arbeiten

Dänemark will die verpflichtende Chatkontrolle aber nicht vollständig aufgeben. Die Ratspräsidentschaft will eine „Überprüfungsklausel“ einführen. Die fordert die EU-Kommission auf, „die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der künftigen Aufnahme von Aufdeckungspflichten unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen zu bewerten“. Das kann „zu einem neuen Legislativvorschlag der Kommission führen“.

Die EU-Kommission hat die verpflichtende Chatkontrolle überhaupt erst vorgeschlagen und treibt sie unermüdlich voran. Dänemark schlägt also vor, dass die Kommission die freiwillige Chatkontrolle bewerten soll. Wenn es ihr nicht reicht, soll sie nochmal ein EU-Gesetz mit verpflichtender Chatkontrolle vorschlagen.

Die Ratspräsidentschaft bezeichnet den Kompromissvorschlag „als Sprungbrett für weitere Arbeiten zum Schutz von Kindern im Internet“.

Zustimmung nicht absehbar

Ob die EU-Staaten diesen Kompromiss mitgehen, ist bisher nicht absehbar. Im ersten Halbjahr hat die polnische Ratspräsidentschaft einen sehr ähnlichen Vorschlag gemacht. Dieser Vorschlag fand nicht genug Zustimmung, die Mehrheit der EU-Staaten beharrte auf verpflichtender Chatkontrolle.

Morgen tagen die Ständigen Vertreter der EU-Staaten erneut und diskutieren den Vorschlag.



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Datenschutz & Sicherheit

Sicherheitspatch: IBM InfoSphere Information Server für DoS-Attacken anfällig


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IBMs Datenintegrationsplattform InfoSphere Information Server ist verwundbar. Mit einem jüngst veröffentlichten Sicherheitsupdate haben die Entwickler eine Schwachstelle geschlossen.

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Den IBM-Entwicklern zufolge findet sich die Sicherheitslücke (CVE-2025-58754 „hoch„) im HTTP-Client Axios, den InfoSphere Information Server nutzt. Setzen Angreifer erfolgreich an der Lücke an, kommt es zu DoS-Zuständen, was in Abstürzen resultiert.

Bislang gibt es keine Berichte zu Attacken. Das kann sich aber schnell ändern. IBMs Entwickler geben an, das Sicherheitsproblem in den folgenden Ausgaben gelöst zu haben:

  • IBM InfoSphere Information Server version 11.7.1.0
  • IBM InfoSphere Information Server version 11.7.1.6
  • IBM Information Server 11.7.1.6 Service pack 1
  • IBM Information Server Microservices tier rollup patch 1 for 11.7.1.6 Service pack 1 installations

Kürzlich hat IBM im Monitoringtool Tivoli Monitoring zwei Sicherheitslücken geschlossen.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Datenbank Redis: Schwachstelle ermöglicht Ausführung von Schadcode


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Die Entwickler der In-Memory-Datenbank Redis haben eine Sicherheitslücke darin geschlossen. Sie ermöglicht Angreifern, beliebigen Schadcode auszuführen.

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Im Github-Repository von Redis findet sich ein Schwachstelleneintrag, der die Sicherheitslücke erörtert. Demnach können Nutzerinnen und Nutzer den Befehl XACKDEL mit mehreren IDs aufrufen und dadurch einen Stack-basierten Pufferüberlauf auslösen. Das wiederum kann zur Ausführung von zuvor eingeschleustem Code führen (CVE-2025-62507, CVSS zwischen 7.7 und 9.8, Risiko „hoch“ bis „kritisch„). Das Problem liegt darin, dass der Redis-Code den Fall nicht abfängt, wenn die Anzahl an IDs über die STREAMID_STATIC_VECTOR_LEN hinausgeht. Dadurch überspringt er eine Reallokation, die schließlich in den Stack-basierten Pufferüberlauf mündet.

Die Redis-Entwickler rechnen einen CVSS4-Wert von 7.7 aus, was einem hohen Risiko entspricht. Die SUSE-Maintainer kommen hingegen auf CVSS4 9.3 respektive CVSS3.1 9.8, beides der Risikostufe „kritisch“ entsprechend.

Das Problem tritt ab Redis 8.2 auf. Die Version 8.2.3 und neuere enthalten den Fehler hingegen nicht mehr. Admins, die Redis einsetzen, sollten auf diese oder neuere Fassungen der Datenbank aktualisieren. Wer das Update noch nicht durchführen kann, sollte temporäre Gegenmaßnahmen einleiten. Die Redis-Programmierer erklären, dass Nutzerinnen und Nutzer von der Ausführung des anfälligen Befehls XACKDEL ausgeschlossen werden können. Dazu lässt sich der Zugriff auf den Befehl mittels ACL (Access Control List) beschränken.

Vor rund vier Wochen haben die Programmierer bereits eine als kritisches Risiko eingestufte Sicherheitslücke in Redis geschlossen. Mit sorgsam präparierten LUA-Skripten war es möglich, eine Use-after-free-Situation zu provozieren und dabei eingeschleusten Programmcode auszuführen. Das hat die Vorversion 8.2.2 von Redis korrigiert.


(dmk)



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