Künstliche Intelligenz
Anwalt klagt: Es kann doch nicht nur einen Mark Zuckerberg geben
Bei Facebook wurde offenbar einmal zu viel der Film „Highlander“ gesehen. Dem bekannten Spruch „Es kann nur einen geben“ folgend, haben es Mitarbeiter des sozialen Netzwerks offenbar nicht für möglich gehalten, dass es mehr als einen Mark Zuckerberg geben kann. Um ihren Chef zu schützen, sperrten sie einen Namensvetter mehrfach aus. Dumm nur, dass der gute Mann Anwalt ist: Er hat Facebook jetzt auf Schadensersatz verklagt.
Das Internet ist voll von heißen IT-News und abgestandenem Pr0n. Dazwischen finden sich auch immer wieder Perlen, die zu schade sind für /dev/null.
Mark S. Zuckerberg, der im US-Bundesstaat Indiana auf Insolvenzen spezialisiert ist, argumentiert, dass er bei Facebook vertreten sein muss. Schließlich seien es seine Mitbewerber auch, und fehlende Auffindbarkeit koste ihn Einnahmen. Dem Lokalsender WTHR sagte er, durch die mehrfache Sperre seines Accounts sei ihm ein Verdienstausfall entstanden, den er jetzt einklagen wolle.
Der kleine Unterschied
Der kleine Unterschied in den Namen der beiden Marks ist der zweite Vorname. Während der Facebook-Gründer Mark Elliot Zuckerberg heißt, steht auf der Visitenkarte von dem Anwalt Mark Steven Zuckerberg. Das hielt die Prüfer bei Facebook aber offenbar nicht davon ab, dem Anwalt das Annehmen einer falschen Identität zu unterstellen.
Das Missverständnis konnte dann auch jeweils aufgeklärt werden. Doch meistens dauerte es nicht lange, bis sein Account erneut gesperrt wurde. Mit der Klage erhofft sich der Anwalt Zuckerberg, dass sein Ansinnen endlich mal ernst genommen wird. Er hätte kein sonderliches Interesse daran, gegen Meta zu klagen, zumal Facebook über mehr Geld und Anwälte verfüge. Aber er sehe keinen anderen Ausweg mehr, argumentiert er. Meta erklärte auf Anfrage von WTHR, dass in Menlo Park sehr wohl bekannt sei, dass es mehr als einen Mark Zuckerberg geben kann. Man wolle der Sache auf den Grund gehen.
(mki)