Künstliche Intelligenz
Apple TV: Update im September mit eingebauter Kamera?
Drei Jahre ist es her, dass Apple seine kleine Set-Top-Box, das Apple TV, mit frischer Hardware ausgestattet hat. Jetzt verdichten sich Gerüchte, dass im Herbst eine Neuauflage kommen könnte. Umstritten ist allerdings noch, ob dabei nur vorhandene Komponenten auf den neuesten Stand gebracht werden. Oder ob Apple vielleicht etwas komplett Neues wie eine Kamera einbaut.
Bloomberg-Reporter Mark Gurman hatte den Ball vor einiger Zeit ins Rollen gebracht, als er für das Jahr 2025 ein neues Apple TV 4K vorhersagte. Jetzt meldete sich eine Quelle beim Apple-Nachrichtenblog MacRumors und stellte in Aussicht, dass Apple das Gerät im Herbst durch ein neues ersetzen soll. Das alte werde dann komplett aus dem Verkauf genommen.
Kamera-Hinweise in tvOS 26
Die Kamera-Gerüchte nahmen ihren Anfang mit der Einführung von FaceTime auf dem Apple TV. Dies ist allerdings nur zusammen mit einem geeigneten iPhone nutzbar, wobei das Smartphone als Kamera für die Videokonferenz fungiert. Tester von tvOS 26 bemerkten allerdings, dass Apple in der nächsten Version des Apple-TV-Betriebssystems offenbar den Gebrauch einer Kamera intensivieren will, was darauf hindeutet, dass es nicht beim jetzigen Behelf bleiben soll. Wie eine Apple-TV-Kamera allerdings sinnvoll in das Kästchen eingebaut werden soll, damit sie brauchbare Bilder liefert, bleibt bislang offen.
Weiterer heißer Kandidat für das Update ist die Einführung von Apples KI, der Apple Intelligence. Diese könnte die sprachgebundene Navigation deutlich verbessern und die Bedienung, die hauptsächlich mit einer Fernbedienung mit wenigen Knöpfen erfolgt, erleichtern. Allerdings setzt die Apple Intelligence mindestens den A17 Pro-Chip oder den A18 voraus sowie ausreichend Arbeitsspeicher. Beides könnte mit dem Update des Geräts in die Tat umgesetzt werden.
Vorstellung am 9. September?
Apple könnte auch seinen eigenen Wi-Fi- und Bluetooth-Chip erstmals in das Apple TV einbauen, was für die Nutzer aber keine deutliche Veränderung mitbringen dürfte.
Als wahrscheinlicher Termin gilt derzeit der 9. September. Für diesen Tag wird auch die Vorstellung der diesjährigen iPhones erwartet.
(mki)
Künstliche Intelligenz
HMI-Display mit Prozessor und Dreh-Encoder von Elecrow
Nach dem Hype um runde Displays und den überall verwendeten Encodern zum Drehen und Klicken musste es wohl so kommen: Elecrow bietet mit den CrowPanel-HMI-Displays kompakte runde Anzeigen an, die gleich einen Rotary-Encoder mit Tastenfunktion integriert haben. Das 1,28-Zoll-Modell zeigt 240 × 240 Pixel, die größere 2,1-Zoll-Variante 480 × 480 Pixel – beide mit IPS-Technik und kapazitivem Touch am Display.
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(Bild: Elecrow)
Im Innern arbeitet ein ESP32‑S3 mit Dual-Core-Prozessor (240 MHz), 8 MB PSRAM und 16 MB Flash. Dank integriertem WLAN und BLE 5.0 eignet sich das Modul für IoT-Anwendungen und drahtlose Bedienoberflächen. Neben dem Encoder und Touch-Bedienung stehen Schnittstellen für UART, I²C und FPC zur Verfügung. Versorgt wird das Gerät über eine 5-V-Spannung. Ein LED-Ring sorgt auf Wunsch für ambientes Licht.
Für die Programmierung werden aktuell Arduino IDE, Espressif IDF, Lua RTOS, Home Assistant, PlatformIO und Micro Python unterstützt, sowie die LVGL‑Grafikbibliothek, über die sich eigene Benutzeroberflächen am PC gestalten lassen – ideal für schnelle Prototypen oder auch Serienentwicklung. Das 1,28‐Zoll-Modell kostet rund 29 US‑Dollar, das größere knapp 36 US‑Dollar – hinzukommen recht üppige Versandkosten. Die Geräte sollen ab dem 5. November lieferbar sein.
Neben dem „Haben-wollen“-Faktor ist aber einiges an Kreativität gefragt, um Anwendungen jenseits der üblichen Verdächtigen zu finden. Smarte Licht- oder Lautstärkeregler – UI‑Module für 3D‑Drucker, Audio‑Controller, Synthesizer oder CNC‑Bedienfelder – handliche IoT‑Bediengeräte im Smart‑Home‑Bereich oder am PC, sowie als Lern- und Ausbildungsplattform für Embedded Systems.
(caw)
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Enormer Finanzanlage-Betrug: 9 Europäer verhaftet
Über dutzende Kryptowährungs-Angebote soll ein europäisches Verbrechernetzwerk mehr als 600 Millionen Euro eingenommen und über Blockchains gewaschen haben. Vergangene Woche wurden neun Personen an ihren jeweiligen Wohnsitzen verhaftet: in Köln, Katalonien und auf Zypern.
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Gleichzeitig gab es Hausdurchsuchungen, wie Eurojust mitteilt. Dabei wurden lediglich 300.000 Euro in bar beschlagnahmt. Auf Bankkonten wurden demnach 800.000 Euro sichergestellt, in Kryptowährungen weitere umgerechnet 415.000 Euro. Federführend waren Behörden in Frankreich und Belgien. Koordiniert wurden die Ermittlungen und Zugriffe über Eurojust, die Koordinierungsstelle der Europäischen Union für die Strafjustiz.
Den Verhafteten wird vorgeworfen, durch Versprechungen hoher Renditen Kryptowährungen eingenommen und nie wieder hergegeben zu haben. Die Opfer wurden mittels Reklame in Sozialen Netzwerken, nicht bestellter Telefonanrufe, als Nachrichtenmeldungen verkleideter Texte, Prominenten untergeschobener Testimonials und Erzählungen über angeblich reich gewordene Investoren angelockt.
Mehr nordkoreanische Geldwäscher auf US-Sanktionsliste
Die Unterwelt der Kryptowährungen ist seit Jahren auch ein gefundenes Fressen für Staatsverbrecher Nordkoreas – einerseits als Einnahmequelle, andererseits als Methode zur Geldwäsche und Umgehung internationaler Sanktionen. Am Dienstag haben die USA wegen Geldwäsche zwei Unternehmen und acht Nordkoreaner auf die Sanktionsliste gesetzt. Die Acht sind allesamt Männer; fünf leben nach US-Angaben in der Volksrepublik China, zwei in der Russischen Föderation und einer in Nordkorea selbst.
In den ersten neun Monaten des Jahres 2025 konnten die elf Mitgliedsländer des Multilateral Sanctions Monitoring Teams (MSMT) nicht weniger als 1,645 Milliarden US-Dollar in Kryptowährungsdiebstählen auf nordkoreanische Täter zurückführen. Die IT-Beratung Elliptic schätzt noch höher. Neben der Lieferung von Waffen, Munition und Soldaten an die Russische Föderation dürfte das die größte Einnahmequelle der Erbdiktatur sein, sagt der jüngste Bericht des MSMT vom Oktober. Es schätzt, dass Nordkorea aus diesen beiden Tätigkeitsfeldern inzwischen pro Jahr mehr lukriert, als das Land vor den ab 2016 in Kraft getretenen internationalen Sanktionen insgesamt jährlich verdient hat.
Zusätzlich hat das Land eine Armee an Agenten, die sich bei ausländischen Unternehmen unter falschen Identitäten als Mitarbeiter verdingen, speziell im IT-Bereich. Dabei eingenommene Gehälter sowie erbeutete Informationen fließen ebenfalls an das Regime. Eine Gegenmaßnahme sind persönliche Vorstellungsgespräche.
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(ds)
Künstliche Intelligenz
Bundesdatenschutzbehörde erkennt ersten Dienst gegen die Cookie-Banner-Flut an
Erstmals ist ein Dienst zur automatischen (Nicht-)Einwilligung in Browser-Cookies in Deutschland amtlich anerkannt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hat festgestellt, dass das Browser-Plugin Consenter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
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Die Anerkennung datiert vom 17. Oktober. Consenter soll Einwilligungen und Ablehnungen rund um Cookies über verschiedene Webseiten hinweg verwalten und Ende November der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Hinter dem Plugin steht die Berliner Legal-Tech-Firma Law & Innovation Technology. Zum Entwicklerteam gehören Experten der Universität der Künste Berlin (UdK), des Einstein Centers sowie des Alexander-von-Humboldt-Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG).
Zustimmungsmüdigkeit unterläuft Datenschutz
Automatisierte Cookie-Verwalter stellten einen wichtigen Schritt „zu mehr Transparenz, Nutzerfreundlichkeit und Wirksamkeit im Datenschutz“ sowie zu nutzerfreundlicherer Verwaltung einschlägiger Einstellungen dar, meint Specht-Riemenschneider. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der BfDI habe ergeben, dass sich die Mehrheit der deutschen Internetnutzer mehr Kontrolle über ihre Daten wünscht.
„Cookie-Banner führen eher zu Verwirrung als zu mehr Transparenz“, weiß Specht-Riemenschneider. User seien „zunehmend frustriert“, was zu „Zustimmungsmüdigkeit“ führe. Dem könnten Dienste zur automatischen Einwilligungsverwaltung entgegenwirken.
Unwissen und Skepsis gegenüber Cookies
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Basis für die Anerkennung von Cookie-Managern durch die BfDI ist die Einwilligungsverwaltungsverordnung der deutschen Bundesregierung, die Anfang April in Kraft getreten ist. Nutzer müssen demnach grundsätzlich nicht mehr immer wieder neu über die umstrittenen Browser-Dateien entscheiden. Stattdessen sollen sie ihre Vorgaben dauerhaft hinterlegen können. Die Verordnung setzt einen Rechtsrahmen für ein Verfahren, das die Einbindung unabhängiger Dienste ermöglicht. In Betracht kommen dafür etwa Personal Information Management Systems (PIMS) oder Single-Sign-on-Lösungen.
Trotz der aktuellen Cookie-Banner-Flut wissen nur 43 Prozent der deutschen Internetnutzer genau, was Cookies sind und wie sie verwendet werden. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Rahmen des BfDI-Datenbarometers ergeben. 83 Prozent der Teilnehmer wollen demnach selbst festlegen können, ob und wofür ihre Daten im Internet verwendet werden. 60 Prozent lehnen Cookies pauschal ab, wenn dies mit nur einem Klick möglich ist.
Zwei Drittel der Befragten können sich vorstellen, einen Cookie-Manager einzusetzen. Über 70 Prozent erwarten, dass ein solches Instrument ihnen das Gefühl gibt, bessere Übersicht über ihre Daten zu haben. Dafür müssten die Einstellungen aber auf allen Webseiten gelten, fordern 83 Prozent. Verbraucherschützer monieren, dass Webseitenbetreiber abgegebene Entscheidungen gar nicht akzeptieren müssten. Erteilten Anwender keine Zustimmung zum Setzen von Cookies, könnten Online-Dienste erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten.
(ds)
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