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Sind die Apple-Uhren wirklich CO2-neutral oder nicht? Umweltschützer:innen bezweifelten das schon länger und klagten nun gegen den Tech-Konzern – mit Erfolg. Apple darf nicht mehr mit dem Text-Zusatz werben.

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Logo PR © Apple

Greenwahsing in Printanzeigen gibt es noch zu viele, der State of Green Claims 2025 hatte das herausgearbeitet. Ein anderer Fall sorgt gerade für Diskussion in den Medien: Apple darf Smartwatches nach einem Urteil nicht mehr als »Co2-neutral« bewerben.

Erinnern wir uns an die genaue Beschreibung, was der Begriff Greenwashing in der Werbe- und Medienbranche bedeutet:

»Unter Greenwashing versteht man die Verbreitung unbegründeter oder irreführender Behauptungen in Bezug auf die Umweltauswirkungen eines Werbungtreibenden oder Produkts.«

Das Glossar (Bundesverband Digitale Wirtschaft e. V. und IAB Switzerland Association) zum Thema Nachhaltigkeit fasste das so zusammen.

Der Greenwashing-Fall Apple

Das trifft nun offiziell auf einige Applewatch-Modelle zu, da der Tech-Konzern seine smarten Uhren seit 2023 als klimaneutral beworben hatte. Umweltexpert:innen hatten schon vor längerer Zeit Zweifel daran gehegt, dass »jedes Produkt bis 2030 CO₂-neutral« sei – so wurde es gegenüber Verbraucher:innen aber beworben.

Die Begründung des Konzerns zur Unschuld war, dass zum einen auf Erneuerbare Energien und Vermeidung von Emissionen bei der Herstellung und dem Transport gesetzt werde und zum anderen, dass Kompensationszahlungen an ein Waldprojekt im Land Paraguay gehen würden. Zahlungen dieser Art werden von großen Konzernen gerne getätigt, um selbst verursachte Treibhausgasemissionen auszugleichen

Das ist im Prinzip nicht verboten, aber wenn Unternehmen das vermehrt nutzen, um sich und ihre Produkte als CO₂-neutral darzustellen, obwohl sie es manchmal gar nicht sind, ist das nicht immer ganz durchsichtig – und auch nicht im Sinne von nachhaltiger Werbung.

Kompensationszahlungen für grüne Projekte reichen manchmal nicht

Tatsächlich stößt die Problematik der Kompensationszahlungen Umweltschützer:innen immer häufiger hoch. In diesem Fall bezieht sich die Kritik an der Kompensationszahlung darauf, dass angeblich 25 Prozent der Waldfläche sicher sei, die restlichen 75 Prozent seien es nicht.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, der Vorwurf: Apple betreibt mit der Werbung Greenwashing. Das würde die Verbaucher:innen irreführen.

Das Frankfurter Landgericht hat nun zugunsten der Deutschen Umwelthilfe entschieden, dass drei der Uhren nicht mehr als klimaneutral beworben werden dürfen. Die Klage war also ein Erfolg gegen die irreführende Apple-Werbung: Der Zusatz CO₂-neutral muss weg.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, theoretisch kann der Konzern in Berufung gehen.

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