Künstliche Intelligenz
Banking-Software Hibiscus 2.12 mit Empfängerüberprüfung ausprobiert
Knapp einen Monat, seitdem eine EU-Verordnung die Namensüberprüfung von Überweisungsempfängern europaweit bei Banken verpflichtend vorschreibt, unterstützt auch die Open-Source-Banking-Software Hibiscus das neue Verfahren. „Verification of Payee“ (VoP) soll verhindern, dass Betrüger zum Beispiel Rechnungen von Unternehmen manipulieren und Zahlungen auf fremde Konten umleiten.
Die am 29. Oktober 2025 veröffentlichte Version 2.12 der Anwendungsplattform Jameica und deren Homebanking-Plug-in Hibiscus enthalten nun die erforderlichen neuen Dialoge. Die lösen beispielsweise Fälle, in denen die Namensangabe auf einer Überweisung oder einem Dauerauftrag nicht exakt mit dem des Kontoinhabers des Zielkontos übereinstimmt. Eine volle Übereinstimmung hinzubekommen, ist alles andere als leicht: Führen zum Beispiel Ehepartner ein gemeinsames Girokonto, so sind auch beide Personen mit ihren Vornamen und Nachnamen als Inhaber registriert und müssten dafür auch beide angegeben werden. Hat einer der beiden einen Doppelnamen, so ist auch dieser verzeichnet. Bei Firmen ist oft der Name des Firmeninhabers gekoppelt mit einem Gattungsbegriff wie „Schreinerei“ oder der Rechtsform – und zwar so, wie es die Firma bei der Kontoeröffnung angegeben hat.
Weicht der in der Überweisung angegebene Name nur geringfügig vom Kontoinhaber ab, ein sogenannter „Close Match“, so soll der Benutzer den vollständigen Namen angezeigt bekommen und bestätigen, dass es sich hierbei um den gewünschten Empfänger handelt. Bei größeren Abweichungen wird aus Datenschutzgründen kein Name zurückgemeldet („No Match“) und der Anwender muss blind entscheiden, ob er die Überweisung trotzdem auf eigenes Risiko ausführt oder storniert. Dafür wurde eigens das FinTS-Protokoll (Financial Transaction Services) erweitert, das auch Hibiscus für den Datenaustausch mit dem Bankserver benutzt.
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Künstliche Intelligenz
Digital Detox: Apple Watch statt iPhone nutzen
Zur digitalen Entschleunigung führen viele Wege. Manch einer richtet Zeitlimits im Smartphonebetriebssystem ein, schaltet Push-Nachrichten ab oder löscht süchtig machende Apps. Aber auch dann braucht man viel Willenskraft, um nicht ständig das Handy zu checken. Radikalere Zeitgenossen steigen gar auf ein Dumbphone um, verzichten damit allerdings nicht nur auf Instagram, LinkedIn, TikTok & Co., sondern auch auf praktische Funktionen wie Navigation oder Regenradar.
Ein bedenkenswerter Mittelweg zwischen Verzicht und Komfort ist deshalb eine dritte Methode: Man lässt das Smartphone zu Hause und geht nur mit einer Smartwatch aus dem Haus. So bleibt man unterwegs erreichbar und kann bei Bedarf auch navigieren, drahtlos zahlen oder chatten. Man scrollt aber nicht ständig sinnlos durch Newsfeeds.
Im Folgenden geben wir Tipps zum Umsetzen dieser Digital-Detox-Methode mit der Apple Watch. Dabei versuchen wir nicht, das iPhone möglichst weitgehend zu ersetzen und mit der Uhr zum Beispiel TikTok-Videos anzuschauen und via Microsoft Teams mit Kollegen zu chatten. Stattdessen konzentrieren wir uns auf Funktionen, die aus unserer Sicht halbwegs zum Digital-Detox-Gedanken passen. Die Auswahl ist subjektiv, denn manche wollen unterwegs nicht auf WhatsApp verzichten, anderen reicht es, wenn sie solche Nachrichten abends auf dem Sofa beantworten.
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Künstliche Intelligenz
Aus für offenes WLAN? Vorratsdatenspeicherung gefährdet digitale Teilhabe
Erst Anfang Oktober betonte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erneut, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Neuauflage der seit Jahren umstrittenen Vorratsdatenspeicherung präsentieren zu wollen. Sie sehe „dringenden Handlungsbedarf“, erklärte sie. Das Internet werde „förmlich geflutet“ mit Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch. IP-Adressen seien oft „der einzige Anhaltspunkt“, um die Täter zu identifizieren. Doch noch bevor Hubig ihren Referentenentwurf vorgelegt hat, wird die Kritik an dem im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben immer lauter.
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So warnt etwa Freifunk München als Anbieter von Infrastruktur für zahlreiche offene WLAN-Hotspots in einer aktuellen Stellungnahme eindringlich vor den weitreichenden und negativen Folgen der wiederholt angekündigten Überwachungsmaßnahme. Eine einschlägige Gesetzesvorlage aus dem Bundesrat sehe keinerlei Ausnahmen für gemeinnützige oder nicht-kommerzielle Anbieter wie Freifunk oder kommunale WLAN-Zugänge vor, heißt es darin. Der Verein will daher die Politik frühzeitig auf die technischen, datenschutzrechtlichen und gesellschaftlichen Probleme hinweisen, die insbesondere offene und gemeinnützige WLAN-Strukturen beträfen.
Die technische Herausforderung beginnt laut der Eingabe damit, dass die geforderte Speicherung die eindeutige Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Nutzer und die Protokollierung dieser Zuordnung voraussetzt. Bei modernen öffentlichen WLANs sei dies nur noch sehr erschwert möglich. Ein wesentliches Problem liege in der Funktionsweise von IPv6-Adressen: Moderne Endgeräte erzeugen diese Kennungen mithilfe eines Verfahrens namens SLAAC (Stateless Address Autoconfiguration) selbst. Das bedeutet, dass der Betreiber die Adressen nicht aktiv zuweist. Dazu kommen „Privacy Extensions“, die dazu führen, dass sich die IPv6-Adressen regelmäßig ändern.
Aus für Anonymität im Netz
Aber auch im älteren IPv4-Betrieb rotieren viele Endgeräte von Herstellern wie Android, Apple oder Windows heute ihre MAC-Adressen, um eine Nachverfolgbarkeit zu erschweren. Dadurch könnten selbst DHCP-Zuweisungen – also die Vergabe von Adressen durch den Netzbetreiber – keinem bestimmten Gerät mehr dauerhaft zugeordnet werden.
Die gravierende Konsequenz laut den Freifunkern: Die Umsetzung der Speicherpflicht wäre nur durch eine verpflichtende Nutzeridentifikation mit der Erhebung personenbezogener Daten realisierbar. Ein solcher Zwang zur Registrierung würde die spontane und niedrigschwellige WLAN-Nutzung erheblich erschweren.
Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Nutzerdaten würde Betreiber öffentlicher WLANs auch mit deutlich strengeren Anforderungen im Bereich des Datenschutzes konfrontieren, moniert der Verein. Diese würden über bereits bestehende Datenschutzkonzepte, Auftragsverarbeitungsverträge und technische Schutzmaßnahmen hinausgehen. Nötig wären auch erweiterte Vorkehrungen bei der Datensicherheit und der Rechenschaftspflicht. Dies führe zu höheren laufenden Kosten für Wartung, Compliance und Sicherheitsinfrastruktur. Zudem steige das Risiko bei Datenschutzverletzungen und behördlichen Auskunftsersuchen.
Fachverbände schlagen Alarm
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Dieser wirtschaftliche und organisatorische Mehraufwand sei für viele ehrenamtliche, kommunale oder kleinere gewerbliche Betreiber kaum leistbar, erläutern die Betreiber offener Netze. Das Resultat wäre ein Rückgang freier WLAN-Angebote und damit eine empfindliche Einschränkung der digitalen Teilhabe im öffentlichen Raum.
Auch die Auswirkungen auf Barrierefreiheit und digitale Inklusion wären fatal, gibt der Verein zu bedenken. Offene WLANs seien insbesondere für Menschen ohne teure mobile Datenverträge, für sozial schwächere Gruppen oder für Gäste aus dem Ausland unerlässlich. Eine verpflichtende Nutzeridentifikation oder komplexe Anmeldeverfahren würden den barrierefreien Zugang zum Internet im öffentlichen Raum massiv erschweren.
Sollte das Gesetz ähnlich wie der Bundesratsentwurf aussehen, könnte das dazu führen, „dass Freifunk in der heutigen Form nicht mehr existieren“ werde, sagte Dieter Winkler, Vorstandsmitglied bei Freifunk Rheinland, heise online. Schon die Kontrolle und Erfassung stünden entgegen der Grundidee eines freien Netzes. Letztlich wäre der Aufwand „weder zeitlich noch finanziell zu stemmen“.
Fachverbände teilen die Einwände. Auch die Bundesanwaltskammer (BRAK) bezeichnet die anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen als rechtlich und technisch problematisch und weist auf erhebliche Risiken für Datenschutz und Grundrechte hin. Der eco-Verband der Internetwirtschaft schlug vor Kurzem Alarm, dass eine pauschale Speicherpflicht „einen Rückschritt in der Digitalpolitik“ darstellen würde. Er unterstreicht ebenfalls die wirtschaftlichen Belastungen für Infrastruktur- und Netzbetreiber sowie die Risiken für Datenschutz und Rechtssicherheit.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Gesichtserkennung: Wie KI darüber entscheiden könnte, wer eingestellt wird
Kann KI allein anhand der Gesichtszüge einer Person erkennen, ob sie vertrauenswürdig ist? Eine Studie der University of Pennsylvania kommt zu dem Ergebnis, dass KI tatsächlich bestimmte Eigenschaften von Menschen prognostizieren kann, indem sie ihre Gesichtsmerkmale analysiert. Dazu sollen auch Merkmale gehören, die mit beruflichem und finanziellem Erfolg in Verbindung stehen – wie Offenheit oder Vertrauenswürdigkeit.
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Was sagt das Gesicht über den Charakter aus?
Nach Einschätzung der Forscher ist das Humankapital, eine Kombination aus kognitiven Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmalen, entscheidend für den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Bisher war es allerdings schwer, die Persönlichkeitskomponente systematisch zu erfassen. Das Forschungsteam hat deshalb jetzt ein KI-System entwickelt, das auf früheren Studien zur Persönlichkeitsbestimmung anhand von Gesichtszügen basiert. Für die Analyse wurden LinkedIn-Profilfotos von rund 96.000 MBA-Absolventen ausgewertet, um fünf Persönlichkeitsmerkmale abzuleiten: Offenheit, Gewissenhaftigkeit, Extraversion, Verträglichkeit und Neurotizismus.
Im nächsten Schritt prüften die Forscher anhand der LinkedIn-Profile, wie sich die beruflichen Werdegänge dieser Personen tatsächlich entwickelt hatten. Dabei kamen sie zu dem Schluss, dass es statistische Zusammenhänge zwischen den Merkmalen, die von der KI identifiziert wurden, und dem späteren beruflichen Erfolg gibt. So sei Extraversion demnach der stärkste Faktor, von dem sich ein hohes Einkommen ableiten lasse, während ein hoher Wert bei Offenheit eher gegen eine überdurchschnittliche Vergütung spricht.
Auch in Deutschland wird Gesichtserkennung genutzt
Gesichtserkennungstechnologien sind längst keine Neuheit mehr. Wie Futurism berichtet, kommt sie insbesondere in der Strafverfolgung zunehmend zum Einsatz. In den USA werden beispielsweise Führerscheine per Gesichtserkennung geprüft und die britische Metropolitan Police meldete kürzlich eine Rekordzahl an Festnahmen, die durch neue KI-basierte Systeme ermöglicht worden seien. Diese Einsatzfelder sind sehr umstritten, da sie erhebliche Risiken für Diskriminierung bergen. Die Studie der University of Pennsylvania deutet jetzt darauf hin, dass der Einsatz solcher Technologien in Zukunft weit über die Strafverfolgung hinausreichen könnte. Sie könnte eingesetzt werden, um darüber zu entscheiden, wer einen Kredit, eine Wohnung oder einen Arbeitsvertrag erhält – allein basierend auf dem Gesicht.
In Deutschland unterliegt die Technologie strengen rechtlichen Grenzen. Biometrische Gesichtserkennung gilt als erheblicher Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Trotzdem gibt es auch hierzulande erste Pilotprojekte. Wie Netzpolitik.org berichtet, testet die Polizei jetzt am Frankfurter Hauptbahnhof, der als Problemviertel bekannt ist, den Einsatz automatischer Gesichtserkennung. Dabei werden alle Personen erfasst, die den überwachten Bereich passieren. Die Systeme gleichen die Aufnahmen mit zuvor eingespeisten Bildern gesuchter Personen ab. Erlaubt ist das allerdings nur dann, wenn ein amtsgerichtlicher Beschluss vorliegt.
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Wo sollten die ethischen Grenzen liegen?
Trotz des generell fragwürdigen Studienaufbaus merken auch die Forscher der University of Pennsylvania an, dass der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware – beispielsweise im Bewerbungsprozess – ethisch problematisch ist. Sie glauben, dass die verbreitete Einführung dieser Technologie „Einzelpersonen dazu motivieren könnte, ihre Gesichter mithilfe von Software zu retuschieren oder sogar ihr tatsächliches Aussehen durch kosmetische Eingriffe zu verändern“, um zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt erfolgreicher zu sein.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
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