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Künstliche Intelligenz

Banking-Software Hibiscus 2.12 mit Empfängerüberprüfung ausprobiert


Knapp einen Monat, seitdem eine EU-Verordnung die Namensüberprüfung von Überweisungsempfängern europaweit bei Banken verpflichtend vorschreibt, unterstützt auch die Open-Source-Banking-Software Hibiscus das neue Verfahren. „Verification of Payee“ (VoP) soll verhindern, dass Betrüger zum Beispiel Rechnungen von Unternehmen manipulieren und Zahlungen auf fremde Konten umleiten.

Die am 29. Oktober 2025 veröffentlichte Version 2.12 der Anwendungsplattform Jameica und deren Homebanking-Plug-in Hibiscus enthalten nun die erforderlichen neuen Dialoge. Die lösen beispielsweise Fälle, in denen die Namensangabe auf einer Überweisung oder einem Dauerauftrag nicht exakt mit dem des Kontoinhabers des Zielkontos übereinstimmt. Eine volle Übereinstimmung hinzubekommen, ist alles andere als leicht: Führen zum Beispiel Ehepartner ein gemeinsames Girokonto, so sind auch beide Personen mit ihren Vornamen und Nachnamen als Inhaber registriert und müssten dafür auch beide angegeben werden. Hat einer der beiden einen Doppelnamen, so ist auch dieser verzeichnet. Bei Firmen ist oft der Name des Firmeninhabers gekoppelt mit einem Gattungsbegriff wie „Schreinerei“ oder der Rechtsform – und zwar so, wie es die Firma bei der Kontoeröffnung angegeben hat.

Weicht der in der Überweisung angegebene Name nur geringfügig vom Kontoinhaber ab, ein sogenannter „Close Match“, so soll der Benutzer den vollständigen Namen angezeigt bekommen und bestätigen, dass es sich hierbei um den gewünschten Empfänger handelt. Bei größeren Abweichungen wird aus Datenschutzgründen kein Name zurückgemeldet („No Match“) und der Anwender muss blind entscheiden, ob er die Überweisung trotzdem auf eigenes Risiko ausführt oder storniert. Dafür wurde eigens das FinTS-Protokoll (Financial Transaction Services) erweitert, das auch Hibiscus für den Datenaustausch mit dem Bankserver benutzt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Banking-Software Hibiscus 2.12 mit Empfängerüberprüfung ausprobiert“.
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Verfassungsrechtler und Politiker fordern Klarnamenpflicht im Internet


Der Verfassungsrechtler Andreas Voßkuhle hat eine Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet angestoßen. Voßkuhle, von 2010 bis 2020 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ am Donnerstag gesagt, die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar nicht ganz einfach, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle in dem Interview, das am Samstag (27.12.) erscheint. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.

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Am heutigen Freitag legte der Tagesspiegel mit weiteren Stimmen nach: Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne die Diskurskultur im Netz zivilisieren, sagte der Zeitung zufolge der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler). „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital“, so Mehring.

Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können, betonte Mehring. „Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können.“ Und wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. Dies könne öffentliche Debatten spürbar entgiften. Dabei gehe es Mehring zufolge nicht um das Einschränken von Meinungen, sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniere.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verlange eine „ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum“, berichtet der Tagesspiegel. Der Staat müsse befähigt werden, „seiner Schutzfunktion besser gerecht zu werden“, verlangte Badenberg demnach. Ermittlungsbehörden bräuchten laut Badenberg in klar definierten Fällen „eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren. Zugleich sind die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihren Beitrag zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung zu leisten.“


(hob)



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Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur


Samstagabend, 20:30 auf der Couch. Süßigkeiten wurden schon bereitgestellt und für den perfekten Heimkinoabend fehlt nur noch eines: der Film. Lieber Blockbuster, Arthouse oder Klassiker? Politthriller, Drama oder Komödie? Netflix, Disney+ oder doch Mubi? Eine gefühlte halbe Stunde zerrinnt im ziellosen Blättern durch das Filmangebot der Streaminganbieter. Die Entscheidung für einen Film rückt dabei immer weiter außer Sichtweite. Zu groß ist das Filmbuffet, zu unterschiedlich sind die Optionen – und dann noch die Meinungsflut im Netz.

Wie schön wäre eine Online-Gemeinschaft, an die man sich vertrauensvoll wenden könnte? Ein Ort, an dem Filmbewertungen noch sinnhaft erscheinen, weil Anerkennung nicht allzu großzügig verteilt wird. Ein Ort des gepflegten Austauschs über Filme, weit weg von der Polemik, die in den Kommentarbereichen etlicher sozialer Netzwerke schon lange zum netzkulturellen Alltag gehört. Was wie ein Traum ewig-gestriger Internetidealisten klingt, das ist Letterboxd für etliche Millionen vor allem junger Filmbegeisterter.

Wieso die Filmplattform gerade die Gen Z so anzieht, was die Pandemie damit zu tun hat und weshalb Letterboxd Gefahr läuft, die eigens geschaffene Filmkultur zu untergraben, erklären wir auf den folgenden Seiten.


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Bundesdigitalminister ist für Social-Media-Sperre für Kinder


Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder, wie in Australien. „Ich kann dem eine Menge abgewinnen. Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

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Aus Studien, Schilderungen und Beobachtungen wisse man, wie tiefgreifend soziale Medien in die Entwicklung junger Menschen eingriffen. „Da ist jetzt mal die Frage zu stellen: Wie ermöglichen wir ihnen eine gesunde Entwicklung, so wie sie frühere Generationen ohne soziale Medien auch hatten. Was das richtige Alter ist, muss gut diskutiert werden“, fügte er hinzu und verwies auf eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.

Das Gremium aus Wissenschaftlern und Praktikern etwa aus Medizin und Jugendschutz hatte im Herbst seine Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Empfehlungen erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um mögliche Altersgrenzen und auch um das viel diskutierte Thema Handyverbot an Schulen.



Bundesdigitalminister Karsten Wildberger: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“

(Bild: BMDS / Woithe)

Auch hier ist der Bundesdigitalminister für einen eher strikten Kurs: „Dass man sich mal ein, zwei Stunden hinsetzt, aufmerksam ist und nicht durch Dinge abgelenkt ist, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung. Insofern finde ich, ist das nicht nur zumutbar, sondern wir schulden das den Kindern auch, dass sie diese Möglichkeit haben“, so Wildberger. Auszeit gehöre dazu. Bei solchen Debatten sei es wichtig, auf diejenigen zu hören, die damit täglich zu tun hätten, und das seien die Lehrer.

Mit seinen Äußerungen gegenüber dpa geht der Bundesdigitalminister nun weiter, als er es noch im September im Interview mit c’t formuliert hatte. Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, hatte Wildberger damals betont. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Für ihn gehe es „mehr um Schutz als um Verbote“.


(hob)



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