Künstliche Intelligenz
Berliner Bildungsverwaltung will kein Handyverbot, setzt auf Eigenverantwortung
Die Berliner Bildungsverwaltung setzt bezüglich des bundesweit heiß diskutierten Themas „Handyverbot in Schulen“ weiterhin auf das Prinzip „Eigenverantwortung“. Das erklärte Susanne Gonswa, Sprecherin der Berliner Bildungsverwaltung, gegenüber der dpa.
Es gebe bisher kein landesweites Verbot und dies sei auch nicht geplant. Über die jeweilige Regelung entscheide die Schulkonferenz, der neben der Schulleitung auch Vertreterinnen und Vertreter des pädagogischen Personals, der Eltern und der Schülerschaft angehörten. „Jede Schule kann im Rahmen ihrer Schul- und Hausordnung eigenständig regeln, ob und in welchem Umfang Handys mitgeführt oder genutzt werden dürfen,“ sagte Gonswa.
Auch in Bezug auf die Primarschulen, die in Berlin bis zur sechsten Klasse reichen, stellt das Bundesland somit keine einheitlichen Regeln auf oder verlangt eine zwingende Auseinandersetzung mit dem Thema. Berlins Nachbarland Brandenburg hat dies indessen für das Schuljahr 2025/2026 angekündigt. Mit Beginn des Schuljahrs im September müssen in Grundschulen Smartphones „während des Unterrichts ausgeschaltet und in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern verstaut werden“, teilt das Bildungsministerium mit.
Verankerung im Schulgesetz und Umsetzungsforderungen
Mit seiner Entscheidung weicht Berlin auch von Bundesländern ab, die einheitliche Regeln im Schulgesetz verankert haben. Dazu zählen etwa Hessen, Bayern und Thüringen. Hessen hat ein generelles Verbot mobiler Endgeräte in seinem Schulgesetz festgeschrieben. Ausnahmen sind aber weiterhin erlaubt – gleiches gilt für Bayern. In Thüringen ist ein generelles Handyverbot für die Primarstufe im Schulgesetz festgeschrieben, das von den Schulen – auch mit individuell ausgehandelten Ausnahmen – in die Hausordnungen übertragen werden soll. Alles, was nicht explizit von Schule oder Lehrkraft gestattet ist, ist laut Schulgesetz auch nicht erlaubt. Damit Schulen der Primarstufen die Regeln aus dem Schulgesetz auch wirklich in ihre Hausordnungen übertragen, verschickte das thüringische Bildungsministerium kürzlich ein Erinnerungsschreiben. Zugleich appellierte es an die weiterführenden Schulen im Land, die „bestehenden Regelungen zur privaten Gerätenutzung zu überprüfen und das Thema in Elternversammlungen und Gremien erneut zu beraten.“
Das Land Baden-Württemberg will noch im Schulgesetz verankern, dass Schulen Regeln für den Umgang mit privaten Mobilgeräten erarbeiten müssen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte hierzu im Juni, dass die Änderung im Schulgesetz Prozesse vor Ort anstoßen solle, um „passgenaue Lösungen zu erarbeiten, die vom Konsens aller Beteiligten getragen werden“. In Schleswig-Holstein werden weiterführende Schulen mit einem neuen Erlass dazu aufgefordert, bis zum Sommer 2026 eigene Regelungen zur Nutzung von digitalen Endgeräten in ihren Schulordnungen festzulegen, Grundschulen sollten das bereits seit dem Schuljahr 2023/2024 tun.
In Bremen wurde noch kurz vor Schluss des Schuljahres 2024/2025, zum ersten Juni, ein einheitliches Handyverbot von der ersten bis zur zehnten Klasse eingeführt. Smartphones dürfen mitgeführt werden, sollen aber den gesamten Schultag lang ausgeschaltet sein. Ausnahmen gelten, wenn ein Smartphone aus gesundheitlichen Gründen benötigt wird.
Niedersachsen und Sachsen haben sich bisher eher gegen pauschale Handyverbote ausgesprochen.
(kbe)
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Wie Sie Windows 10 ein weiteres Jahr Updates verschaffen
Als Windows 7 vor mehr als fünf Jahren aus dem Support fiel, war Microsoft vollkommen klar, dass es hier und dort auch nach seinem Supportende ein wichtiges Betriebssystem bleibt. Damals betraf das vor allem Geschäfts- und Behördenkunden, die bestimmte Rechner nicht auf Windows 10 umstellen konnten, weil eine wichtige Hard- oder Software darauf nicht mehr lief oder vom Anbieter noch nicht dafür validiert wurde. Auch beim Supportende von Windows 10 ist die Idee also naheliegend, Firmen gegen Geld für bis zu drei Jahre weiterhin Updates zu liefern – nicht aus Großherzigkeit, sondern weil es Gewinn bringt.
Für Geschäftskunden haben ESU-Updates happige Preise: Wie schon bei Windows 7 kostet das erste Jahr rund 60 Euro, und dieser Preis verdoppelt sich jeweils für die beiden Folgejahre auf 120 und 240 Euro. Windows 10 drei Jahre länger mit Updates zu versorgen, kostet Firmenkunden also insgesamt über 400 Euro – pro Gerät, nicht pro Firma. Diesmal legt Microsoft das ESU-Programm aber nicht nur für Geschäftskunden auf, sondern auch für Endverbraucher, und um dieses Angebot geht es in diesem Artikel.
- Die Updateverlängerung ESU (Extended Security Updates) gibts bei Windows 10 auch für Privatkunden.
- ESU-Updates erfordern die regelmäßige Anmeldung an Windows mit einem Microsoft-Konto oder die Bezahlung von rund 30 Euro.
- Die früher geplante Option, ESU mit Rewards-Punkten oder mit persönlichen Daten zu bezahlen, hat Microsoft fallen gelassen.
Das ESU-Programm für Privatleute ist auf ein Jahr begrenzt und der Preis ist moderater. Tatsächlich haben Nutzer in Europa zwei Optionen, um die Updateverlängerung zu bezahlen – dazu gleich mehr. Beide haben gemeinsam, dass sie das Vorhandensein eines Microsoft-Kontos voraussetzen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Sie Windows 10 ein weiteres Jahr Updates verschaffen“.
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Musks geschätztes Vermögen erreicht 500 Milliarden Dollar
Elon Musk hat nach Berechnungen des Magazins Forbes als erster Mensch ein geschätztes Vermögen von mehr als 500 Milliarden Dollar erreicht. Es besteht hauptsächlich aus Aktien des Elektroauto-Herstellers Tesla und Anteilen an der nicht börsennotierten Raumfahrt-Firma SpaceX. Nach Berechnungen von Forbes liegt Musk auch schon wieder um rund 150 Milliarden Dollar vor dem Mitgründer des Software-Konzerns Oracle, Larry Ellison. Der hatte Musk erst vor wenigen Tagen vorübergehend überholt.
Wenig später bezifferte das Magazin Musks Vermögen wieder etwas niedriger bei 499,1 Milliarden Dollar. Gerade im Fall von Musk muss das Vermögen noch stärker als bei anderen Reichen geschätzt werden, weil viele seiner Unternehmen nicht an der Börse notiert sind.
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Die Marke von 400 Milliarden Dollar hatte Musk erst im Dezember geknackt. Damals hatten Anleger darauf spekuliert, dass Tesla von Musks Nähe zum gerade gewählten US-Präsidenten Donald Trump profitieren wird.
Und in den ersten Monaten von Trumps Amtszeit war Musk häufig im Weißen Haus zu sehen. Doch zum Sommer zerstritten sich die beiden – und Trump drohte sogar kurz, Musks Unternehmen von Staatsgeldern abzuschneiden. Zudem schwächeln die Ansatzzahlen von Tesla, unter anderem weil einige potenzielle Käufer von den rechten politischen Ansichten Musks und dessen Rolle bei Trumps Aushöhlung des Regierungsapparats abgeschreckt wurden.
Der Kurs ging danach zunächst runter. Doch Musk gelang es inzwischen, die Börse davon zu überzeugen, dass Tesla neues Wachstum mit Robotaxis und Robotern finden kann.
Zu Musks Unternehmen gehören unter anderem die Online-Plattform X, der KI-Entwickler xAI und die Firma Neuralink, die an Gehirnimplantaten arbeitet.
Tesla soll in Zukunft aber eine noch größere Rolle für Musks Vermögen spielen. Denn der von Musk geführte Autobauer bietet ihm die Aussicht auf ein beispielloses Aktienpaket, das rund eine Billion Dollar wert sein könnte. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Unternehmen in zehn Jahren an der Börse achtmal mehr wert ist als jetzt. Zu weiteren Bedingungen gehört, dass Musk das Jahrzehnt an der Firmenspitze bleibt sowie dass Tesla eine Million Robotaxis im Einsatz hat und eine Million KI-Roboter ausliefert.
Insgesamt könnte Musk nach dem Tesla-Vorschlag bis zu 423 Millionen Aktien bekommen – in mehreren Stufen, die meist an Schritte von 500 Milliarden Dollar beim Börsenwert gekoppelt sind. Die Aktionäre sollen auf der Hauptversammlung im November über den Plan entscheiden.
(afl)
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Kommentar: Das Elektroauto überzeugt im Alltag
Ich empfehle allen, die noch kein modernes Elektroauto ausprobiert haben, dies dringend bleiben zu lassen – sofern sie nicht bereit sind, im Anschluss an eine Probefahrt auch tatsächlich umzusteigen. Denn wer das einmal für sich ergebnisoffen ausprobiert hat, ist in der Regel für die Welt der Verbrenner verloren. Die nahezu lautlose Gewalt, mit der selbst ein Opel Corsa Electric (Test) im Vergleich zu den Verbrennern in diesem Modell spontan zupacken kann, stellt im täglichen Umgang einen fundamentalen Unterschied dar.
Dabei geht es nicht um lächerliche Beschleunigungsspielchen an der Ampel, sondern das Fahren an sich. Das drückt sich weniger in nackten Zahlen als im subjektiven Erleben aus. Ein E-Auto reagiert umgehend kraftvoll und leise, im Verbrenner muss für eine Reaktion die Drehzahl im richtigen Fenster liegen. Auch ich habe das Schalten gemocht und manch einem Antrieb gern zugehört. Was die meisten Autos mit Verbrenner akustisch aber absondern, erscheint mir verzichtbar. Auch wenn manch ein Enthusiast nun aufstöhnen mag: Vielen Autofahrern ist es schlicht egal, was ihr Modell antreibt. Möge es bitte angemessen beschleunigen, ruhig sein und keine hohen Kosten mit sich bringen.
Zahlen, die schon viele Jahre auf dem Buckel haben
„Aber die Reichweite, der hohe Kaufpreis und die stundenlangen Wartezeiten an der Ladesäule“, höre und lese ich oft. Vielfach kursieren dann Zahlen durch die Diskussion, die, nun ja, schon etliche Jahre auf dem Buckel haben. Die Wahrheit ist: Die meisten Fahrprofile bestehen fast ausschließlich aus Strecken, in denen die einmalige Reichweite keine oder fast keine Rolle spielt. Angesichts manch hartnäckiger Debatte frage ich mich auch, ob der Untergang des Abendlandes in Sicht ist, wenn man auf einer der seltenen Langstrecken nach 300 oder 400 km mal eine Pause machen muss. Eigentlich soll man das ja mit einem konventionellen Auto auch tun.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kommentar: Das Elektroauto überzeugt im Alltag“.
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