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Künstliche Intelligenz

Brüssel ordnet Algorithmen: EU-Kommission konkretisiert die Hochrisiko-KI


Die praktische Umsetzung der KI-Verordnung nimmt weiter Gestalt an. Die EU-Kommission hat den lange erwarteten Entwurf ihrer Leitlinien zur Einstufung von KI-Hochrisiko-Systemen mitsamt umfassender Anhänge im Rahmen einer öffentlichen Konsultation vorgelegt. Die Initiative soll mehr Licht in den AI Act bringen und eine einheitliche Anwendung sowie wirksame Durchsetzung von Artikel 6 gewährleisten. Der bildet das Fundament für die Risikoklassifizierung.

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Die Richtlinien sind als Orientierungshilfe für die nationalen Marktüberwachungsbehörden gedacht, zu denen in Deutschland maßgeblich die Bundesnetzagentur gehört. Gleichzeitig geben sie Entwicklern, Anbietern und Betreibern von KI-Technologien ein Werkzeug an die Hand, um rechtssicher zu bestimmen, ob ihre Anwendungen in die sensible Hochrisiko-Kategorie fallen.

Dabei hebt die Kommission hervor: Es geht um die fundamentale Ja-Nein-Frage, ob ein System als hochriskant einzustufen ist. Die aufgeführten Praxisbeispiele versteht sie nicht als abschließende Liste, sondern als dynamisches Dokument.

Die EU-Kommission behält sich vor, die Exempel fortlaufend zu aktualisieren, um sie an die technologische Entwicklung anzupassen. Weitere Leitfäden, die die konkrete Einhaltung der Auflagen sowie spezifische Pflichten für Anbieter und Betreiber etwa beim Kennzeichnen von Chatbots und Deepfakes im Detail regeln, sind bereits in der Mache. Die Kommission erläutert, dass sie den Umfang des Hochrisiko-Begriffs bewusst beschränkt und proportional gestaltet habe. Er konzentriere sich strikt auf Systeme, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder spürbare negative Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger darstellten.

Die systematische Einteilung fußt auf zwei Säulen. Unter Artikel 6 Absatz 1 fallen KI-Systeme, die entweder selbst als Produkt unter die europäischen Harmonisierungsvorschriften laut Anhang eins fallen oder als Sicherheitskomponente in einem solchen Produkt eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Endprodukt einer verpflichtenden Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden muss.

Die Richtlinien liefern für diesen Bereich wichtige regulatorische Elemente sowie eine Evaluierungsmethodik. Dabei steht nicht das einzelne Produkt im Fokus, sondern das Vorkommen in der bestehenden Liste der Harmonisierungsvorschriften, die künftig ebenfalls modifiziert werden kann.

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Der zweite Pfeiler betrifft Artikel 6 Absatz 2. Dieser bezieht sich auf eigenständige Systeme, die in Anhang drei des AI Acts als risikoreich ausgewiesen werden. Zur Veranschaulichung gliedert die Kommission diesen Bereich in acht übergeordnete Kategorien, darunter kritische Infrastrukturen, Bildung sowie Biometrie.

Für Diskussionsstoff in der Wearable-Branche dürfte ein Beispiel aus dem Bereich der Emotionserkennung sorgen. Der Entwurf sieht vor, dass KI-Systeme in Smartwatches, die zum Ausmachen von Gefühlen eingesetzt werden und dabei biometrische Daten wie den Herzschlag tracken, als Hochrisiko-Anwendungen einzustufen sind.

Um der europäischen Industrie die Umstellung auf die neuen Standards zu erleichtern, gewährt die EU den Unternehmen mehr Zeit. Im Zuge des KI-Omnibus wurden die ursprünglichen Fristen nach hinten geschoben: Die strengen Verpflichtungen für KI-Systeme nach Artikel 6 Absatz 2 greifen ab dem 2. Dezember 2027, während für Produkte nach Absatz 1 die Schonfrist sogar bis zum 2. August 2028 gilt.

Mit Blick auf die Harmonisierung stellt die Kommission klar, dass „die Einstufung eines KI-Systems als Hochrisiko-System gemäß Artikel 6 Absatz 2 eine einheitliche Wirkung in allen Mitgliedstaaten haben wird“. Sinn ist die Einhaltung klarer Mindeststandards, kein Verbot. Die Brüsseler Juristen betonen, dass diese Systeme „angemessenen Anforderungen unterliegen, um sicherzustellen, dass sie präzise und wie beabsichtigt funktionieren und Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte ordnungsgemäß bewertet und gemindert werden“.

Der Entwurf schließt auch Schlupflöcher für Entwickler. Ein Anbieter kann demnach „ein KI-System nicht einfach dadurch von der Regulierung befreien und als ‚risikoarm‘ einstufen“, indem er es „mit einer Anforderung für ein menschliches Eingreifen versieht“. Auch die im Gesetz verankerten Ausnahmen des Filtermechanismus sind kein Freifahrtschein: „Die Bedingungen müssen eng ausgelegt werden.“


(wpl)



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Microsoft stellt offenbar Surface Laptop Go und Surface Go ein


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Microsoft stellt offenbar die beiden Baureihen Surface Laptop Go und Surface Go ein. Sie würden sich damit in eine lange Liste von fallengelassenen Geräteserien einreihen: Surface Studio, Surface Laptop Studio, Surface Duo, Surface Hub, Surface Book, Surface Headphones und Surface Earbuds.

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Der Surface Laptop Go verschwindet bereits seit einiger Zeit aus dem deutschen Handel. Aus der letzten 3er-Generation ist nur noch eine Variante bei einem einzelnen Händler verfügbar. Aber auch dieses Gerät ist mit Intels Alder-Lake-Prozessor Core i5-1235U technisch veraltet. Das Tablet Surface Go 4 ist zumindest bisher noch bei zahlreichen Händlern verfügbar.

Die im Microsoft-Umfeld gut vernetzte Webseite Windows Central hat sich das Aus von eigenen Quellen bestätigen lassen. Einen weiteren Hinweis liefert Microsofts Surface-Webseite, die nur noch drei Geräteklassen auflistet: das Topmodell Surface Laptop Ultra, den normalen Surface Laptop und das High-End-Tablet Surface Pro.

Die Go-Geräte sind die günstigsten Notebooks und Tablets von Microsoft. Das Surface Go soll insbesondere im Unternehmenseinsatz beliebt gewesen sein. Ausschlaggebend für das Aus könnten die hohen Speicherpreise für RAM und NAND-Flash sein. Im Surface Laptop Go 3 befanden sich bis zu 16 GByte LPDDR5-RAM und eine 256-GByte-SSD. Das Surface Go 4 hat 8 GByte LPDDR5 und bis zu 256 GByte Universal Flash Storage (UFS).

Der Surface Laptop Go lebt derweil gewissermaßen als 13-Zoll-Version des normalen Surface Laptops weiter, allerdings mit besserer Ausstattung. Dazu zählen eine höhere Bildschirmauflösung und eine beleuchtete Tastatur. Der Startpreis liegt allerdings bei fast 1000 Euro.

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(mma)



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Kommentar zur Fußball-WM: Keine Fernseh-Millionen für Krümelfußball


ARD und ZDF zeigen die nächtlichen Spiele der Fußball-WM in ihren Mediatheken. Damit erfüllen sie ihren öffentlichen Auftrag: Spiele von großem öffentlichem Interesse sollen für alle ohne Bezahlschranke frei zugänglich sein. Gut so.

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Ein Kommentar von Hartmut Gieselmann

Ein Kommentar von Hartmut Gieselmann

Redakteur Hartmut Gieselmann, Jahrgang 1971, ist seit 2001 bei c’t. Er leitet das Ressort Anwendungen, Datenschutz & Internet und bearbeitet unter anderem aktuelle Themen rund um die Bereiche KI, Netzpolitik und Datenschutz.

Nur leider sieht das Bild in den Mediatheken aus, als hätte jemand sein Frühstücksmüsli auf den Bildschirm gespien. Spieler wirken wie Minecraft-Klötzchen, Bälle fransen aus, und das Publikum vermatscht im Pixelbrei.

Wir haben das mit eigenen Messungen unterlegt: Die Livestreams von ARD und ZDF erreichen knapp 6 Mbit/s. Da sind die Bilder zwar nicht besonders scharf, fransen aber immerhin nicht aus. In den Mediatheken sind’s aber nur rund 3,2 bis 5,5 Mbit/s. Da hilft dann auch kein Full HD, wenn der alte Spruch von Sepp Herberger nicht mehr gilt: Der Ball muss rund bleiben, auch im digitalen Zeitalter.

Und dann kommt MagentaTV: Die Telekom streamt in Full HD mit mehr als 6 Mbit/s. Auch das ist für Fußball nicht üppig, aber sichtbar sauberer. Auf der Telekom-Hardware geht es sogar in 4K mit knapp 20 Mbit/s. Also ungefähr das Drei- bis Vierfache dessen, was ARD und ZDF in ihren Apps liefern. Die Technik wäre also da.

ARD und ZDF haben laut Medienberichten rund 152 Millionen Euro an die Telekom als Hauptlizenznehmer der FIFA gezahlt, um zumindest einen Teil der WM-Spiele zeigen zu dürfen. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Über 150 Millionen Euro für eine Zweitverwertung in Krümelqualität, die allenfalls für Smartphones, aber nicht für heute übliche Fernsehgrößen genügt. Was für ein Eigentor!

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Dabei verlangt der Medienstaatsvertrag (§13 MStV) nicht einmal, dass ARD und ZDF unbedingt alles zeigen müssen. Er verlangt, dass Spiele von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung frei empfangbar sind: also etwa Spiele der deutschen Nationalmannschaft, Eröffnungsspiel, Halbfinale und Finale. Das könnte auch ein Privatanbieter leisten.

Sinnvoller wäre deshalb gewesen: ARD und ZDF hätten mit der Telekom ausgehandelt, dass besonders wichtige Spiele ohne Bezahlschranke direkt unverschlüsselt über MagentaTV laufen. Frei verfügbar, aber in besserer Qualität. Stattdessen bekommen wir teure Doppelstrukturen und schlechtere Streams.

Langfristig müsste Deutschland die Rechtefrage grundsätzlicher klären. Der Fußball profitiert massiv von öffentlicher Infrastruktur: Polizei, Verkehr, Stadienumfeld, Nachwuchsförderung und gesellschaftlicher Aufmerksamkeit. Wenn der DFB die Rechte dann an die FIFA abtritt und die FIFA sie als Monopolware teuer an öffentliche Sender zurückverkauft, dann läuft hier etwas grundsätzlich schief.

Mein Vorschlag zur Güte: Der DFB darf die internationalen TV-Rechte an die FIFA geben. Aber Spiele der deutschen Nationalmannschaft, die in Deutschland laut MStV frei verfügbar sein müssen, sollten zu regulierten, gedeckelten Konditionen direkt an hierzulande frei empfangbare Anbieter gehen.

Denn öffentliches Interesse am Fußball darf nicht bedeuten: Die Allgemeinheit zahlt erst die Infrastruktur, dann die Rundfunkbeiträge und am Ende bekommt sie den Ball nur noch als Pixelmatsch zurück. Wenn Fußball ein gesellschaftliches Ereignis bleiben soll, darf seine Übertragung nicht wie ein Monopolprodukt behandelt werden, das die Öffentlichkeit teuer zurückkaufen muss.

Update 3. Juli:

Nach Vergleichen mit Messungen des WDR und Rückfragen beim Router-Hersteller Fritz haben wir eine Fehlinterpretation der durchschnittlichen Streaming-Raten gefunden. Die Fritzbox zeigt in ihrem Online-Monitor unter „Top-Verbraucher“ offenbar nicht den Mittelwert für den Downstream an, sondern einen kombinierten Durchschnitt aus Up- und Downstream. Wenn der Upstream nahe null liegt, entspricht dieser Durchschnittswert deshalb nur etwa der Hälfte des tatsächlichen Downstreams.

Unsere ursprünglich angegebenen Streaming-Werte waren daher nur halb so hoch wie die tatsächlichen Werte. Die ARD peilt in der Mediathek eine durchschnittliche Bitrate von 5 Mbit/s an, die die Android-App im FullHD-Modus auch erreicht – mal etwas mehr, mal etwas weniger. Wir haben die Werte im Text entsprechend geändert; unser Urteil zur Bildqualität ändert sich dadurch aber nicht.

Der Hersteller Fritz prüft, ob die Software ergänzt werden kann, um solche Fehlinterpretationen künftig zu verhindern.


(hag)



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Instagram-Werbung mit Bildern von Kindesmissbrauch


Eine Recherche der britischen Rundfunkanstalt BBC bringt schockierende Versäumnisse bei der Bekämpfung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf Instagram ans Licht: Instagram-Betreiber Meta geht offenbar nur beschränkt gegen solche Werbung auf der Plattform vor, die Nutzer an indischsprachige Telegram-Gruppen für den Handel mit solchen Bildern weiterleitet. Meta streitet seine Untätigkeit ab, während einer der höchsten ehemaligen Richter Indiens die Justiz dringend gefordert sieht.

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Mit einem Konstrukt aus mehreren Accounts, die sexualisierten Content von erwachsenen Frauen enthielten, gelang es BBC-Journalisten, den Instagram-Algorithmus zum Ausspielen offensichtlich indischer pornografischer Inhalte zu bringen. Letztere zu verbreiten, ist in Indien schon per se illegal – unabhängig davon, ob es sich dabei um Minderjährige handelt oder nicht. Doch die Recherche offenbarte noch schlimmeres: Unter den Bedingungen zeigte der Algorithmus wiederholt Szenen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, sexualisierte Inhalte mit Kindern oder Kinder, die unter Tränen von gerade gemachten Missbrauchserfahrungen berichten – kombiniert mit dem Aufruf an die Nutzer: Hier klicken für mehr!

Ein entsprechender Link führte laut BBC zu einer Telegram-Gruppe, in der die angepriesenen Videos dann zu niedrigen Preisen angeboten wurden – teilweise für 99 indische Rupien (rund 90 Euro-Cent). Die BBC berichtet von insgesamt 30 solcher oder ähnlicher Fälle. 20 weitere Werbungen für Erwachsenen-Pornografie konnten die Journalisten ausmachen. Im einem näher beschriebenen Fall wendeten sich die Journalisten mit ihren Erkenntnissen an Meta. Der Konzern antwortete innerhalb von 24 Stunden und erklärte, dass der besagte Inhalt nicht entfernt wurde, weil keine Verletzung der Community-Richtlinien erkennbar sei. Bei einem anderen Fall antwortete Meta nach demselben Muster. Das verwundert vor allem, weil Metas Richtlinien für Werbetreibende das Zeigen von Nacktheit, Geschlechtsorganen und Kindesmissbrauch verbieten. Auch an Telegram meldete die BBC die entsprechenden Gruppen hinter den Instagram-Werbungen. Während Telegram sie zumeist entfernte, war eine Gruppe auch einige Zeit später noch aktiv.

Meta überprüft die Inhalte seiner Werbekunden in der Regel automatisiert. Die Prüfung umfasst verwendete Bilder, Videos, Text und Tonspuren sowie Links. Hier scheint das System nicht gegriffen zu haben. In einer Stellungnahme gegenüber der BBC räumt Meta später ein: „Kein System ist perfekt und es ist möglich, dass Verstöße von unseren Prüfungsprozessen unerkannt bleiben.“ Erkannte Fälle von Kindesmissbrauch würden an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), eine US-Einrichtung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, gemeldet.

Madan Lokur ist ehemaliger Richter an Indiens oberstem Gerichtshof. Er befürchtet, dass Meta nach den Maßstäben des indischen Gesetzes bereits kriminelle Aktivitäten mit den Praktiken bei sexuellen Werbeinhalten verfolgt, um damit Geld zu verdienen. Das geht aus seiner Sicht soweit, dass das die Justiz nach dem Grundsatz „suo moto cognizance“ handeln könnte: Ein Gericht kann dann ohne vorangegangene Hinweise wie Ermittlungen oder Klagen gegen ein Verbrechen aktiv werden.

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Werbung auf Metas sozialen Plattformen bringt dem Unternehmen den allergrößten Teil seines Umsatzes. Laut Geschäftsbericht 2025 rund 196,2 Milliarden US-Dollar von 200,1 Milliarden US-Dollar. Darunter auch etliche betrügerische Werbungen. Mit denen verfolgt Meta ein fragwürdiges System: Ein automatisches System berechnet bei jeder Werbung die Betrugswahrscheinlichkeit. Erst, wenn diese über 95 Prozent liegt, erfolgt die Sperrung. Mit höheren Werten darunter macht Meta Kasse: Die Werbetreibenden müssen für das Risiko, das sie mitbringen, für ihre Werbung draufzahlen. Im Bereich der Betrugsmaschen schlägt Meta also durchaus Profit aus potenziell problematischer Werbung.

Das wirft ein Schlaglicht auf Metas Probleme mit Kinderpornografie in Indien. Die BBC sprach darüber auch mit dem ehemaligen Meta-Vizepräsidenten Brian Boland. Von 2009 bis 2020 verantwortete er auch Metas Werbegeschäft. Dabei entfernte er auch massenhaft problematische Werbebeiträge. Doch mit der Zeit habe sich Metas Kurs hier gewandelt. „Der Tauschhandel a la ‚Mehr Nutzerinteraktionen statt Schutz vor schädlichen Inhalten’ wurde bei Meta zu einem der Kernthemen“, kritisiert er. Metas Algorithmus sei darauf ausgelegt, Nutzer auf den Plattformen zu halten, indem ihnen immer „etwas noch extremeres und verlockenderes“ angezeigt werde. Der Algorithmus sei zwar nicht darauf ausgelegt, so wörtlich, „Menschen zu Pädophilen zu machen“. Aber es sei ein mögliches Ergebnis, wenn die Meta-Verantwortlichen nicht aggressiv einen schützenden Kurs im Hinblick auf die Nutzer verfolgen würden.

Ein Problem in seinem Umgang mit dem eigenen Algorithmus und problematischer Werbung wiegelt Meta ab. Dass Meta wissentlich und absichtlich Werbung mit Kindern an Nutzer mit pädophilen Neigungen ausspiele, sei eine „kategorisch unpräzise“ Darstellung, betonte Meta gegenüber der BBC. Kindesmissbrauch sei ein grausames Verbrechen und Meta würde dieses in seinen Apps aggressiv bekämpfen. 2025 seien rund vier Millionen Accounts automatisch deaktiviert worden, nachdem sie „genügend Anzeichen für potenziell verdächtiges Verhalten“ gezeigt hätten. Metas Experten würden kontinuierlich an neuen Technologien arbeiten, um Sexualstraftätern das Handwerk zu legen und Erkenntnisse über diese auch mit anderen Unternehmen teilen.

In Deutschland hängt die Bekämpfung von solchen Inhalten maßgeblich von solchen Hinweisen aus den USA ab. Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google konnten in der Vergangenheit in Europa etwa Inhalte mit automatisierten Programmen scannen und verbotene Inhalte an das NCMEC melden. Die Organisation leitet solche Hinweise weltweit an Strafverfolgungsbehörden weiter – in Deutschland ans Bundeskriminalamt. Überhaupt erst möglich machen das die automatischen Systeme, die in Indien offenbar nicht funktionierten. Doch in der EU steht die Erlaubnis, Chats auf WhatsApp, Instagram & Co. nach möglichen Straftaten zu scannen, auf der Kippe. Im EU-Parlament geht es kommende Woche darum, eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln zu verlängern, die Online-Plattformen das Durchsuchen von privater Kommunikation erlaubt.

Zwei Baden-Württemberger Minister appellieren in einem Brief an EU-Abgeordnete, das Vorhaben zu unterstützen: „In den Jahren 2024 und 2025 wurden dem Bundeskriminalamt jeweils über 200.000 Hinweise übermittelt“, heißt es in dem Brief. Mehr als die Hälfte habe sich als strafrechtlich relevant erwiesen, schreiben Innenminister Manuel Hagel und Justizminister Moritz Oppelt (beide CDU) weiter.

Metas früherer Werbe-Chef Boland selbst hat seinen Instagram-Account im vergangenen Jahr gelöscht. Nur darin sieht er noch eine Chance auf einen positiven Kurswechsel. „Aber nur wenn massenhaft Menschen sagen: ‚Es reicht, vergesst es, ich bin raus hier‘ wird Meta letztendlich reagieren.“


(nen)



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