Künstliche Intelligenz
Brüssel ordnet Algorithmen: EU-Kommission konkretisiert die Hochrisiko-KI
Die praktische Umsetzung der KI-Verordnung nimmt weiter Gestalt an. Die EU-Kommission hat den lange erwarteten Entwurf ihrer Leitlinien zur Einstufung von KI-Hochrisiko-Systemen mitsamt umfassender Anhänge im Rahmen einer öffentlichen Konsultation vorgelegt. Die Initiative soll mehr Licht in den AI Act bringen und eine einheitliche Anwendung sowie wirksame Durchsetzung von Artikel 6 gewährleisten. Der bildet das Fundament für die Risikoklassifizierung.
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Die Richtlinien sind als Orientierungshilfe für die nationalen Marktüberwachungsbehörden gedacht, zu denen in Deutschland maßgeblich die Bundesnetzagentur gehört. Gleichzeitig geben sie Entwicklern, Anbietern und Betreibern von KI-Technologien ein Werkzeug an die Hand, um rechtssicher zu bestimmen, ob ihre Anwendungen in die sensible Hochrisiko-Kategorie fallen.
Dabei hebt die Kommission hervor: Es geht um die fundamentale Ja-Nein-Frage, ob ein System als hochriskant einzustufen ist. Die aufgeführten Praxisbeispiele versteht sie nicht als abschließende Liste, sondern als dynamisches Dokument.
Flexibilität und Fokus auf Grundrechte
Die EU-Kommission behält sich vor, die Exempel fortlaufend zu aktualisieren, um sie an die technologische Entwicklung anzupassen. Weitere Leitfäden, die die konkrete Einhaltung der Auflagen sowie spezifische Pflichten für Anbieter und Betreiber etwa beim Kennzeichnen von Chatbots und Deepfakes im Detail regeln, sind bereits in der Mache. Die Kommission erläutert, dass sie den Umfang des Hochrisiko-Begriffs bewusst beschränkt und proportional gestaltet habe. Er konzentriere sich strikt auf Systeme, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder spürbare negative Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger darstellten.
Die systematische Einteilung fußt auf zwei Säulen. Unter Artikel 6 Absatz 1 fallen KI-Systeme, die entweder selbst als Produkt unter die europäischen Harmonisierungsvorschriften laut Anhang eins fallen oder als Sicherheitskomponente in einem solchen Produkt eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Endprodukt einer verpflichtenden Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden muss.
Die Richtlinien liefern für diesen Bereich wichtige regulatorische Elemente sowie eine Evaluierungsmethodik. Dabei steht nicht das einzelne Produkt im Fokus, sondern das Vorkommen in der bestehenden Liste der Harmonisierungsvorschriften, die künftig ebenfalls modifiziert werden kann.
Smartwatches im Visier der Regulierer
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Der zweite Pfeiler betrifft Artikel 6 Absatz 2. Dieser bezieht sich auf eigenständige Systeme, die in Anhang drei des AI Acts als risikoreich ausgewiesen werden. Zur Veranschaulichung gliedert die Kommission diesen Bereich in acht übergeordnete Kategorien, darunter kritische Infrastrukturen, Bildung sowie Biometrie.
Für Diskussionsstoff in der Wearable-Branche dürfte ein Beispiel aus dem Bereich der Emotionserkennung sorgen. Der Entwurf sieht vor, dass KI-Systeme in Smartwatches, die zum Ausmachen von Gefühlen eingesetzt werden und dabei biometrische Daten wie den Herzschlag tracken, als Hochrisiko-Anwendungen einzustufen sind.
Um der europäischen Industrie die Umstellung auf die neuen Standards zu erleichtern, gewährt die EU den Unternehmen mehr Zeit. Im Zuge des KI-Omnibus wurden die ursprünglichen Fristen nach hinten geschoben: Die strengen Verpflichtungen für KI-Systeme nach Artikel 6 Absatz 2 greifen ab dem 2. Dezember 2027, während für Produkte nach Absatz 1 die Schonfrist sogar bis zum 2. August 2028 gilt.
Verbindliche Kernvorgaben
Mit Blick auf die Harmonisierung stellt die Kommission klar, dass „die Einstufung eines KI-Systems als Hochrisiko-System gemäß Artikel 6 Absatz 2 eine einheitliche Wirkung in allen Mitgliedstaaten haben wird“. Sinn ist die Einhaltung klarer Mindeststandards, kein Verbot. Die Brüsseler Juristen betonen, dass diese Systeme „angemessenen Anforderungen unterliegen, um sicherzustellen, dass sie präzise und wie beabsichtigt funktionieren und Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte ordnungsgemäß bewertet und gemindert werden“.
Der Entwurf schließt auch Schlupflöcher für Entwickler. Ein Anbieter kann demnach „ein KI-System nicht einfach dadurch von der Regulierung befreien und als ‚risikoarm‘ einstufen“, indem er es „mit einer Anforderung für ein menschliches Eingreifen versieht“. Auch die im Gesetz verankerten Ausnahmen des Filtermechanismus sind kein Freifahrtschein: „Die Bedingungen müssen eng ausgelegt werden.“
(wpl)
Künstliche Intelligenz
#TGIQF: Das Quiz rund um Grafikkarten
Die Speicherkrise treibt seltsame Blüten. Seitdem der KI-Hype die Speicherpreise fast mit dem in Goldpreis koppelt, reagieren Grafikkartenhersteller kreativ: Jüngst ist die über fünf Jahre alte Nvidia RTX 3060 wieder auf den Markt gekommen, nachdem sie Ende 2025 eigentlich aus den Regalen verschwunden war.
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Die mittlerweile veraltete und nur bedingt KI-taugliche Ampere-Architektur lockt gewiss keine Katze mehr hinter dem Ofen hervor, eher schon die verbauten 12-Gigabyte-Speicher. Dass der günstigere verbaute Speicher dem Ausschlag für die Wiederaufnahme der Produktion stand, liegt auf der Hand.
Dabei begleiten Grafikkarten die Computer daheim bereits seit den Pioniertagen des Homecomputings: Anfangs waren sie eine Möglichkeit einen Rechner für verschiedene Regionen oder Spezifikationen fit zu machen, waren sie insbesondere als IBM-PCs langsam im Gaming ankamen, eine Möglichkeit die Rechner länger aktuell zu halten. In den 1990ern begann das Wettrüsten: Erst um immer höhere Auflösungen und gleichzeitig darstellbare Farben, dann ab Mitte des Jahrzehnts zogen 3D-Technologien ein. Die Grafikkarten wuchsen mit ihren Aufgaben.
Der neueste Trend sind KI-Funktionen. Gerüchteweise ist für diesen Sommer ein nächstes Topmodell in der Planung. Doch welche Grafikkarte wurde so heiß, dass sie einen eigenen Spitznamen erhielt und deswegen von einem anderen Hersteller in einem Werbespot verulkt wurde? Das wollen wir von Ihnen in unserer letzten Hürde vor dem Sommerwochenende.
Auch in dieser Woche stellte Moderatorin Anna Bicker der heiseshow-Stammcrew Dr. Volker Zota und Redakteur Malte Kirchner drei Fragen vorab. Sie haben fast brasilianisch die Fallen des Quizmasters umdribbelt und souverän ihre Punkte geholt
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(mawi)
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NASA-Weltraumteleskop Swift: Rettungsmission nach Rekordvorbereitung gestartet
Die NASA hat eine bislang beispiellose Mission zur Rettung eines Weltraumteleskops gestartet: Das robotische Raumschiff LINK wurde von einer Rakete im Südpazifik ins All geflogen. LINK wurde um 10:36 Uhr MESZ am Freitag mit der Pegasus-XL-Rakete von einem speziellen Flugzeug in 12 km Höhe gestartet, hat die US-Weltraumagentur mitgeteilt. Damit ist LINK auf dem Weg zum Weltraumteleskop Swift, das so weit abgesunken ist, dass sein Absturz droht. Dort soll LINK in etwa zwei Wochen ankommen und das Instrument aus der Nähe inspizieren. Danach soll es das Gerät greifen und langsam in eine höhere Umlaufbahn schieben, damit es dort die Forschung wiederaufnehmen kann. Zuerst muss sich LINK aber auf der Erde zurückmelden, die NASA informiert über den Verlauf in einem Blog.
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Rettungsmission in Rekordzeit
Neil Gehrels Swift Observatory wurde 2004 gestartet, damals hieß das Gerät nur Swift. Das Weltraumteleskop untersucht primär Gammastrahlenblitze, „die stärksten Explosionen im Universum“. An Bord hat es drei verschiedene Forschungsinstrumente, die im sichtbaren, im ultravioletten, im Röntgen- und im Gammaspektrum arbeiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Burst Alert Telescope (BAT), das zu jeder Zeit etwa ein Sechstel des Himmels abdeckt und dort Gammablitze entdecken kann. Wenn einer entdeckt wird, kann es die anderen Instrumente rasch darauf ausrichten, Observatorien auf der Erde können direkt nachziehen. Während seines Betriebs hat das Gerät unzählige Ereignisse beobachtet. 2018 wurde es zu Ehren des verstorbenen Forschungsleiters umbenannt.
In den vergangenen Jahren hat die verstärkte Sonnenaktivität nun aber dafür gesorgt, dass die Ausläufer der Erdatmosphäre Swift stärker abbremsen als ursprünglich erwartet. Ohne Gegenmaßnahme würde es wahrscheinlich in Monaten abstürzen. Um das zu verhindern, hat die NASA Katalyst Space Technologies deshalb 30 Millionen US-Dollar bezahlt. Im Gegenzug sollte Katalyst in Rekordzeit ein Raumfahrzeug fertigstellen, das den Orbit von Swift anheben kann. Was normalerweise Jahre dauert, wurde danach innerhalb von Monaten erledigt. Im Winter hat die NASA Swift weitgehend deaktiviert, damit das Weltraumteleskop durch die Drehungen um sich selbst nicht zu stark absinkt. Damit es gerettet werden kann, darf es nicht unter 300 km sinken.
(mho)
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Microsoft stellt offenbar Surface Laptop Go und Surface Go ein
Microsoft stellt offenbar die beiden Baureihen Surface Laptop Go und Surface Go ein. Sie würden sich damit in eine lange Liste von fallengelassenen Geräteserien einreihen: Surface Studio, Surface Laptop Studio, Surface Duo, Surface Hub, Surface Book, Surface Headphones und Surface Earbuds.
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Der Surface Laptop Go verschwindet bereits seit einiger Zeit aus dem deutschen Handel. Aus der letzten 3er-Generation ist nur noch eine Variante bei einem einzelnen Händler verfügbar. Aber auch dieses Gerät ist mit Intels Alder-Lake-Prozessor Core i5-1235U technisch veraltet. Das Tablet Surface Go 4 ist zumindest bisher noch bei zahlreichen Händlern verfügbar.
Die im Microsoft-Umfeld gut vernetzte Webseite Windows Central hat sich das Aus von eigenen Quellen bestätigen lassen. Einen weiteren Hinweis liefert Microsofts Surface-Webseite, die nur noch drei Geräteklassen auflistet: das Topmodell Surface Laptop Ultra, den normalen Surface Laptop und das High-End-Tablet Surface Pro.
Mögliche Folge der Speicherkrise
Die Go-Geräte sind die günstigsten Notebooks und Tablets von Microsoft. Das Surface Go soll insbesondere im Unternehmenseinsatz beliebt gewesen sein. Ausschlaggebend für das Aus könnten die hohen Speicherpreise für RAM und NAND-Flash sein. Im Surface Laptop Go 3 befanden sich bis zu 16 GByte LPDDR5-RAM und eine 256-GByte-SSD. Das Surface Go 4 hat 8 GByte LPDDR5 und bis zu 256 GByte Universal Flash Storage (UFS).
Der Surface Laptop Go lebt derweil gewissermaßen als 13-Zoll-Version des normalen Surface Laptops weiter, allerdings mit besserer Ausstattung. Dazu zählen eine höhere Bildschirmauflösung und eine beleuchtete Tastatur. Der Startpreis liegt allerdings bei fast 1000 Euro.
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(mma)
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