Künstliche Intelligenz
Brüssel ordnet Algorithmen: EU-Kommission konkretisiert die Hochrisiko-KI
Die praktische Umsetzung der KI-Verordnung nimmt weiter Gestalt an. Die EU-Kommission hat den lange erwarteten Entwurf ihrer Leitlinien zur Einstufung von KI-Hochrisiko-Systemen mitsamt umfassender Anhänge im Rahmen einer öffentlichen Konsultation vorgelegt. Die Initiative soll mehr Licht in den AI Act bringen und eine einheitliche Anwendung sowie wirksame Durchsetzung von Artikel 6 gewährleisten. Der bildet das Fundament für die Risikoklassifizierung.
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Die Richtlinien sind als Orientierungshilfe für die nationalen Marktüberwachungsbehörden gedacht, zu denen in Deutschland maßgeblich die Bundesnetzagentur gehört. Gleichzeitig geben sie Entwicklern, Anbietern und Betreibern von KI-Technologien ein Werkzeug an die Hand, um rechtssicher zu bestimmen, ob ihre Anwendungen in die sensible Hochrisiko-Kategorie fallen.
Dabei hebt die Kommission hervor: Es geht um die fundamentale Ja-Nein-Frage, ob ein System als hochriskant einzustufen ist. Die aufgeführten Praxisbeispiele versteht sie nicht als abschließende Liste, sondern als dynamisches Dokument.
Flexibilität und Fokus auf Grundrechte
Die EU-Kommission behält sich vor, die Exempel fortlaufend zu aktualisieren, um sie an die technologische Entwicklung anzupassen. Weitere Leitfäden, die die konkrete Einhaltung der Auflagen sowie spezifische Pflichten für Anbieter und Betreiber etwa beim Kennzeichnen von Chatbots und Deepfakes im Detail regeln, sind bereits in der Mache. Die Kommission erläutert, dass sie den Umfang des Hochrisiko-Begriffs bewusst beschränkt und proportional gestaltet habe. Er konzentriere sich strikt auf Systeme, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder spürbare negative Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger darstellten.
Die systematische Einteilung fußt auf zwei Säulen. Unter Artikel 6 Absatz 1 fallen KI-Systeme, die entweder selbst als Produkt unter die europäischen Harmonisierungsvorschriften laut Anhang eins fallen oder als Sicherheitskomponente in einem solchen Produkt eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Endprodukt einer verpflichtenden Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden muss.
Die Richtlinien liefern für diesen Bereich wichtige regulatorische Elemente sowie eine Evaluierungsmethodik. Dabei steht nicht das einzelne Produkt im Fokus, sondern das Vorkommen in der bestehenden Liste der Harmonisierungsvorschriften, die künftig ebenfalls modifiziert werden kann.
Smartwatches im Visier der Regulierer
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Der zweite Pfeiler betrifft Artikel 6 Absatz 2. Dieser bezieht sich auf eigenständige Systeme, die in Anhang drei des AI Acts als risikoreich ausgewiesen werden. Zur Veranschaulichung gliedert die Kommission diesen Bereich in acht übergeordnete Kategorien, darunter kritische Infrastrukturen, Bildung sowie Biometrie.
Für Diskussionsstoff in der Wearable-Branche dürfte ein Beispiel aus dem Bereich der Emotionserkennung sorgen. Der Entwurf sieht vor, dass KI-Systeme in Smartwatches, die zum Ausmachen von Gefühlen eingesetzt werden und dabei biometrische Daten wie den Herzschlag tracken, als Hochrisiko-Anwendungen einzustufen sind.
Um der europäischen Industrie die Umstellung auf die neuen Standards zu erleichtern, gewährt die EU den Unternehmen mehr Zeit. Im Zuge des KI-Omnibus wurden die ursprünglichen Fristen nach hinten geschoben: Die strengen Verpflichtungen für KI-Systeme nach Artikel 6 Absatz 2 greifen ab dem 2. Dezember 2027, während für Produkte nach Absatz 1 die Schonfrist sogar bis zum 2. August 2028 gilt.
Verbindliche Kernvorgaben
Mit Blick auf die Harmonisierung stellt die Kommission klar, dass „die Einstufung eines KI-Systems als Hochrisiko-System gemäß Artikel 6 Absatz 2 eine einheitliche Wirkung in allen Mitgliedstaaten haben wird“. Sinn ist die Einhaltung klarer Mindeststandards, kein Verbot. Die Brüsseler Juristen betonen, dass diese Systeme „angemessenen Anforderungen unterliegen, um sicherzustellen, dass sie präzise und wie beabsichtigt funktionieren und Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte ordnungsgemäß bewertet und gemindert werden“.
Der Entwurf schließt auch Schlupflöcher für Entwickler. Ein Anbieter kann demnach „ein KI-System nicht einfach dadurch von der Regulierung befreien und als ‚risikoarm‘ einstufen“, indem er es „mit einer Anforderung für ein menschliches Eingreifen versieht“. Auch die im Gesetz verankerten Ausnahmen des Filtermechanismus sind kein Freifahrtschein: „Die Bedingungen müssen eng ausgelegt werden.“
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Musk v Altman: Das Gfrett mit Geschworenen
„How they are working on control all misinformation and manipulation”, wollte Geschworener Nummer 3 wissen. Etwa: „Wie arbeiten sie an Kontrolle aller Misinformation und Manipulation.” „Was Mr. Greg & Mr. Altman seeing (Mr. Musk) as a group-contributor or they didn’t contribute any money to start the company only they contributing with their knowledge”, schrieb Geschworener Nummer 9 an die Richterin. Ewta: „Hat (sic) Herr Greg (gemeint: Brockman) und Herr Altman Herrn Musk als Gruppen-Beitragenden gesehen oder sie haben kein Geld beigetragen um die Firma zu gründen nur mit ihrem Wissen beigetragen.”
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Gebrochenes Englisch hin oder her, im Milliardenprozess Musk v Altman waren diese und weitere Fragen der Geschworenen Themenverfehlungen. Die neun nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Kalifornier hatten in dem Zivilprozess eigentlich zu klären, ob die Beklagten den Stiftungszweck verletzt haben und/oder sich unrechtmäßig bereichert haben, sowie ob die geführte Klage überhaupt rechtzeitig eingebracht wurde. Für diese Fragen war irrelevant, ob OpenAI KI-Misinformation bekämpft oder wie viel Wasser es verbraucht.
Nach drei Wochen Gerichtssaalverhandlung hat die Jury am Montag befunden, dass Elon Musks Klage gegen OpenAI verjährt ist. Damit mussten sich die Jurymiglieder mit den Vorwürfen der Klage, zu der wochenlang Zeugen gehört und Beweise vorgelegt wurden, gar nicht mehr auseinandersetzen. Die neun Bürger durften nach Hause gehen.
Ein Brief für den Richter
Während des Verfahrens konnten die Geschworenen Fragen stellen. Nicht direkt an Parteien oder Zeugen, sondern schriftlich an die Richterin, die die Fragen mit den Prozessparteien besprechen und dann beantworten kann. Nach Freilassung der Geschworenen hat das Gericht die Fragen veröffentlicht.
Am 29. April fragte Geschworener 7: „why is forming a non-profit desirable for a technology company formation?”
Am 4 Mai schickte Geschworener[]9 diese Nachricht: „Was MR. Greg & MR. Altman hired as a W-2 employee by MR. Musk?” (Formular W-2 zeigt unselbständig Beschäftigten ihre Entlohnung sowie abgezogene Bundessteuern, Anmerkung.) Sowie: „Was They seeing him (MR. Musk) as a group-contributor or they didn’t contribute any money to start the company only they contributing with their knowledge?”
Tags darauf fragte wieder Geschworener 7: „Does the exclusive license to microsoft mean that OpenAI can not use the IP given to microsoft?”
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Und am 13. Mai interessierte sich Juror 3 für Grundlegendes zum Thema KI:
„How they are working on control all misinformation and manipulation”
„How the Energy Consumption & Emission will impact the planet”
„Water Depletion”
„How do the water used to cool down th AI data centre is helping humanity if AI is meant to serve humanity? While using gallons of water that severs human race?”
(Schreibweisen wie im Original, Anmerkung.)
Etwaige Antworten sind nicht überliefert.
Nur der Wind weiß die Antwort
Wann genau die Kläger was gewusst haben oder hätten wissen sollen, das die drei Jahre lange Verjährungsfrist ausgelöst hat, mussten die Geschworenen nicht erklären. Interne E-Mails 2017? Die Gründung einer Tochterfirma 2019? Etwas anderes? Das wissen nur die Geschworenen – wenn überhaupt, denn sie mussten sich darüber gar nicht einig sein. Lediglich die Entscheidung, „verjährt ja/nein”, musste einstimmig fallen.
Begründungen sind bei Jurys grundsätzlich nicht vorgesehen. Das kann nicht nur Kläger und Berufungsgericht ratlos zurücklassen, sondern hilft auch der Rechtsfortbildung nicht, führt also tendenziell zu mehr Gerichtsverfahren. Weil nicht erläuterte Entscheidungen zufällig wirken können, schwächen sie das Vertrauen in die Justiz. Gibt es ein Missverständnis? War jemand überfordert? Waren sie nach wochenlangem Sitzen einfach fertig und wollten so rasch wie möglich nach Hause gehen?
Für eine Handvoll Dollar
Wer könnte es ihnen vergelten? Für 50 US-Dollar brutto pro Tag müssen Geschworene bei US-Bundesgerichten alles andere stehen und liegen lassen, sich Nachrichtenmedien und Sozialen Netzen enthalten, zum Fall schweigen, und sich womöglich wochenlang einem Thema widmen, mit dem sie nie etwas zu tun haben wollten.
Häufig handelt es sich um Strafprozesse. Doch als einziges Land setzen die USA auch in zivilrechtlichen Verfahren regelmäßig Geschworene ein, so geschehen bei Musk v Altman. Die Jury soll Fakten feststellen, insbesondere bestimmen, was wirklich passiert ist, und dann entscheiden, ob das rechtens war. In manchen Verfahren legen sie auch Folgewirkungen fest, beispielsweise Schadenersatzhöhen.
21 Prozent der Erwachsenen US-Einwohner können nicht lesen und schreiben, berichtet das National Literacy Institute. Mehr als die Hälfte erreicht nicht das Lese- und Schreib-Niveau der sechsten Schulstufe. Leseschwäche sagt nichts über Intelligenz oder (Un)voreingenommenheit aus. Für die Erfassung komplexer Texte, wie sie in Zivilgerichtsverfahren üblich sind, ist Leseschwäche jedoch hinderlich.
Damit brauchen die USA wesentlich mehr Geschworene als andere Länder. Da eine Person maximal alle zwei Jahre von einem Bundesgericht verpflichtet werden kann, und viele Bürger Befreiungsgründe geltend machen, müssen die Gerichte nehmen, wen sie kriegen.
Der Bumerang
Bei Musk v Altman hätten die Geschworenen bei ihrer Beratung in mehr als 200 Dokumenten nachschlagen können. E-Mails, die Gründungscharta OpenAIs, Bilanzen und andere Finanztabellen, Steuererklärungen, Tagebuchauszüge, Verträge zwischen Microsoft und OpenAI, interne Rundschreiben, Zeitungsartikel, Blogposts, schriftliche Zeugenaussagen, Protokolle von Verwaltungsratssitzungen, interne Verhaltensvorgaben und so weiter. Genutzt haben sie die Möglichkeit nicht, denn sie haben in weniger als zwei Stunden entschieden.
Das Verfahren Musk v Altman läuft am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien unter dem Az. 4:24-cv-04722 und tritt nun in seine zweite Phase ein. Dabei müssen sich Musk und xAI gegen Vorwürfe einer Gegenklage wehren. Unabhängig davon haben Musk und xAI angekündigt, die Verjährung beim übergeordneten Bundesberufungsgericht zu anzufechten.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Rokid Glasses im Test: Smart Glasses mit KI, Live-Übersetzung & Navigation
Als Smart Glasses bringen die Rokid Glasses sowohl ein AR-Display als auch eine KI-gestützte Live-Übersetzung mit, die beeindruckt.
Mit AR-Display ausgestattet, zeigen die Rokid Glasses Informationen direkt im Sichtfeld des Trägers der Smart Glasses an, ohne dabei die Sicht stark zu beeinträchtigen. Dank der KI-Integration greift man jederzeit auf einen Assistenten zu, der einem Sprachen in Echtzeit übersetzt, mit Bilderkennung Dinge über die integrierte Kamera identifizieren kann und auf Basis von ChatGPT oder Gemini jederzeit Informationen bereitstellt. Wie gut das Zusammenspiel von KI, AR-Display und kompakter Brille funktioniert, zeigen wir im Test. Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.
Lieferumfang
Die Rokid Glasses kommen mit dreieckigem Brillenetui, einem Putztuch, zwei zusätzlichen Nasenpads, einem magnetischen Ladeadapter mit USB-C-Port sowie einer kurzen Betriebsanleitung samt Garantie- und Sicherheitshinweisen.
Ein USB-C-Kabel liegt nicht bei, zum Laden der Brille muss man entweder ein bereits daheim vorhandenes verwenden oder eines separat kaufen.
Design
Mit gerade einmal 49 g bei einer Bügellänge von 155 mm, einem Scharnierabstand von 146,3 mm, einer Glasbreite von 49 mm und einer Fassungshöhe von 44,4 mm ist die Brille angenehm leicht – bedenkt man die Technik, die in ihr steckt. Das Gestell ist aus Kunststoff und vollständig schwarz, die Scharniere bestehen aus Metall. Abseits von den etwas breiteren Bügeln würde man auf den ersten Blick nicht zwangsläufig erwarten, dass es sich um eine Smart-Brille handelt. Schaut man etwas genauer hin, fällt jedoch die Kameralinse auf, die neben dem linken Brillenglas ins Gestell eingelassen ist. Ist sie aktiv, leuchtet eine weiße LED.
Außen am rechten Bügel befindet sich ein Touchpad, markiert durch eine leicht hervorstehende Linie, oben auf dem Bügel ein Knopf, der unter anderem zum Aufnehmen von Fotos und Videos dient. Die Lautsprecher und Mikrofone der smarten Brille sind zum Ohr hin auf beiden Bügeln oben und unten positioniert. Die Brillengläser können aus dem Gestell herausgenommen und durch welche mit Sehstärke ausgetauscht werden. Dafür benötigt man einen zusätzlichen Rahmen, den man im Rokid-Shop für 40 Euro kaufen kann.
Bei der Verarbeitung gibt es für uns nichts zu beanstanden. Dank der robusten Scharniere aus Metall klappen die Bügel sicher zu. Hier wackelt nichts. Aufgrund des Kunststoffgehäuses würden wir aber nicht unbedingt empfehlen, sie fallen zu lassen oder sich je nach Unterlage versehentlich draufzusetzen.
Ausstattung
Die Rokid Glasses arbeiten mit Waveguides, eine ausführliche Erklärung der Technologie liefern die Kollegen bei heise online. Kurz und knapp: Eine im Rahmen verbaute Light Engine mit Micro-LED-Display sendet das Bild via Lichtstrahlen auf das spezielle Waveguide-Display. Das Display fängt die Lichtstrahlen ein und leitet sie weiter, um sie im Sichtfeld des Trägers zu platzieren und schlussendlich das Bild vergrößert auszugeben.
Die Darstellung des Interfaces erfolgt monochrom in Grün und erinnert direkt an die ebenfalls grüne Benutzeroberfläche des Pip-Boys aus der Fallout-Videospielreihe. Die hier verbaute 0,15cc Micro-LED-Engine arbeitet mit 1500 Nits. Anpassungen an der Farbe kann man nicht vornehmen, die Helligkeit lässt sich allerdings in 15 Stufen einstellen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn man auf einen helleren Hintergrund wie den PC-Monitor schaut. Die Positionierung des projizierten Interfaces richtet man, wenn gewünscht, per App aus. Für uns war die Standardpositionierung zu weit oben, weswegen wir sie mittig platziert haben.
Bei der Kamera der Rokid Glasses handelt es sich um eine Sony IMX681, die 12 MP auflöst und Aufnahmen in 3:4, 9:16 und 4:3 erstellen kann. Videos nimmt sie in 9:16 (3K; 30 fps oder 2K; 30 fps), 3:4 (2,5K; 30 fps), 9:19,5 (2K; 30 fps) und 4:3 (2,5K; 30 fps) auf. Einmaliges kurzes Drücken des Auslösebuttons schießt ein Foto, während anschließendes Gedrückthalten die Videoaufnahme startet. Begleitet wird diese immer von einer weiß leuchtenden LED. Neben der Foto- und Videoaufnahme dient die Kamera auch zur Bilderkennung durch die KI.
Für die Rechenleistung der Rokid Glasses ist der Snapdragon AR1 Gen 1 verantwortlich. Der Prozessor wird von 2 GB RAM unterstützt und durch einen 210-mAh-Akku mit Strom versorgt. Drahtlose Verbindungen stehen in Form von Wi-Fi 6 und Bluetooth 5.3 zur Verfügung. Vier Mikrofone an den beiden Bügeln sind für die Stimmaufnahme verantwortlich, während zwei Lautsprecher Audio direkt an den Ohren wiedergeben.
Ein Sensor, der zwischen den beiden Brillengläsern platziert ist, soll erkennen, wenn die Brille getragen wird. Das ist an und für sich ein super nützliches Feature, da die Bedienelemente an der Brille nicht reagieren, wenn man sie nicht aufgesetzt hat und die Brille so nicht aus Versehen aus dem Sleep-Modus erwacht. Während unseres Tests erwies sich der Sensor allerdings als sehr unzuverlässig. Sehr willkürlich stellt er plötzlich fälschlicherweise fest, dass die Brille nicht länger getragen wird, wodurch man sie nicht mehr bedienen kann.
Dabei ist es egal, ob man sich zuvor bewegt hat oder komplett ruhig saß. Teilweise verhält sich der Sensor dann wie ein USB-Port mit Wackelkontakt, bei dem die Brille dann abwechselnd zwischen wird getragen und wird nicht mehr getragen hin und her springt, stets begleitet von einem Signalton. Das frustriert nicht nur, sondern treibt einen fast in den Wahnsinn. Zum Glück lässt sich die Trageerkennung deaktivieren und die Brille danach ganz normal verwenden. Um die Brille dann in den Standby-Modus zu befördern, muss man beide Bügel einklappen.
Software
Für die Smart Glasses steht die App Hi Rokid im App Store und im Play Store zur Verfügung. Nachdem man die Rokid Glasses via Bluetooth mit dem Smartphone verbunden und in der App die WLAN-Zugangsdaten hinterlegt hat, bedarf es in unserem Fall zuerst einmal eines Firmware-Updates. Anschließend ist die Brille voll einsatzfähig.
Über die App kann man sowohl die Funktionen der Smart Glasses steuern (alternativ zu den Bedienelementen am Gerät) als auch diverse Einstellungen an der Brille vornehmen. Neben der Video- und Fotoaufnahme kann man die Live-Übersetzung starten, einen Teleprompter einrichten und aktivieren, die Navigation starten, eine Audioaufzeichnung beginnen oder Alipay einrichten und verwenden. Die Memo- und Kalenderfunktionen sind seltsamerweise hinter dem Menüpunkt Tipps versteckt.
Möchte man einfach so mit der KI sprechen, ist auch das möglich. Am einfachsten geht das allerdings, wenn man mit aufgesetzter Brille „Hi, Rokid“ sagt. Dann springt sie an und erwartet einen Input. Als KI-Modelle stehen ChatGPT und Gemini zur Verfügung. In den Einstellungen kann man jederzeit zwischen ihnen wechseln. Die App ermöglicht in diesem Zusammenhang auch, KI-Shortcuts einzurichten und via der Gestensteuerung zu aktivieren. Neben vordefinierten Prompts wie „Wie ist das Wetter heute?“ kann man auch eigene festlegen, dann mit maximal 300 Zeichen.
Hat man mit der Brille Fotos, Videos oder Audio-Dateien aufgenommen, werden diese zuerst auf dem Gerät selbst abgespeichert. Um sie sich ansehen zu können, muss man sie in die App importieren. Das klappt nicht immer auf Anhieb, da die Verbindung bei der Synchronisation gelegentlich abbricht. In der Regel reicht es, den Vorgang erneut zu starten. Das ist kein enormes Ärgernis, sollte bei dem Preis aber deutlich runder laufen.
Praxistest
Abgesehen von der bereits erwähnten Frustration durch die fehlerhafte Trageerkennung, machen die Rokid Glasses im Alltag einen mehr oder weniger soliden Job. Am spannendsten war für uns die Übersetzung anderer Sprachen in Echtzeit.
Wir lassen Rokid Japanisch, Chinesisch und Spanisch übersetzen. Per WLAN ist die KI in der Lage, 89 Sprachen zu übersetzen, offline sind es sechs. Die Funktion ist an sich praktisch, hat allerdings zwei Nachteile: Zum einen benötigt die KI kurz, um die Sprache zu analysieren und zu übersetzen, zum anderen passt sie die Übersetzung je nach Sprache in Abhängigkeit des Kontexts nachträglich noch einmal an. Man ist mit dem Lesen also schon ein Stückchen weiter, da verändert sich der Text obendrüber nachträglich noch einmal.
An und für sich ist das sinnvoll, da die Übersetzung so genauer sein sollte, schaut man sich aber Inhalte an oder spricht mit einer Person in Echtzeit, kann die Kombination aus Verzögerung und nachträglicher Anpassung der Übersetzung verwirren und überfordern. Praktisch ist hingegen, dass der übersetzte Text zusammen mit der Originalsprache in der App transkribiert wird und man ihn so auch nachträglich in Ruhe durchlesen kann.
Die Bilderkennung der KI via der integrierten Kamera funktioniert erstaunlich gut, sie braucht aber einige Sekunden, bis sie das Bild analysiert. Die anschließende Beschreibung ist dann allerdings sehr akkurat. Video- und Fotoaufnahmen sind passabel, jedoch nicht sonderlich berauschend. Fotos fehlt es an Detailtiefe, schon leichtes Heranzoomen macht sie pixelig. Videos sind ebenfalls nicht sonderlich hochauflösend. Insgesamt ist die Aufnahmequalität hier näher bei Tablet-Kameras als bei performanten Smartphone-Kameras angesiedelt.
Die Navigationsfunktion bedient sich des auf dem Smartphone installierten Google Maps und wirft die Route kompakt auf das AR-Display der Brille. Das ist tatsächlich enorm praktisch, da man das Smartphone dafür nicht permanent in der Hand halten muss, um regelmäßig auf den Bildschirm zu schauen. Die App warnt einen jedoch, dass man die Funktion auf keinen Fall beim Autofahren verwenden soll. Das erscheint uns sinnvoll, da die Animationen auf dem Display durchaus beim Fahren ablenken können.
Die Lautsprecher der Brille vollbringen keine akustischen Wunder, liefern den Sound aber verständlich ab. Bass ist nicht vorhanden, ein Scheppern zum Glück aber auch nicht. Wer gehofft hat, Musik relativ diskret über die Lautsprecher hören zu können, wird enttäuscht. Mitmenschen, die sich um einen herum befinden, können je nach eingestellter Lautstärke problemlos mithören.
Je nach Nutzungsverhalten holt man aus einer Akkuladung etwa sechs bis acht Stunden Laufzeit heraus. Das ist in Ordnung, Vielnutzer werden hier aber über den Tag laden müssen, da Funktionen wie die KI, Navigation sowie Foto- und Videoaufnahmen den Akku ordentlich beanspruchen.
Preis
Die UVP der Rokid Glasses liegt bei 699 Euro. Aktuell gibt es sie bei Amazon für 569 Euro.
Fazit
Die Rokid Glasses bringen vielversprechende und vor allem nützliche Funktionen mit, die aber stellenweise noch etwas unausgereift sind. Besonders beeindruckend ist die Live-Übersetzung via KI, die aufgrund von Verzögerungszeiten und nachträglicher Ausbesserung aber im Einsatz überfordert. Videos und Fotos aufzunehmen gelingt intuitiv, die Aufnahmequalität lässt allerdings zu wünschen übrig. Auch die Trageerkennung per Sensor schwächelt und funktioniert in unserem Fall nur sporadisch.
Für einen Preis von aktuell 569 Euro sind das viele Kompromisse, die man hier eingehen muss. Hervorzuheben ist jedoch die gute Einbindung der KI, die sich gut in das AR-Display der smarten Brille einfügt. Enthusiasten, denen fehlender Feinschliff nicht so wichtig ist, können hier zugreifen. Allen anderen empfehlen wir zu warten, bis die nächste Iteration der Brille erscheint.
Künstliche Intelligenz
Guter Preis, eingeschränkte Steuerung: Solarakku bei Lidl mit 2 kWh für 300 Euro
Solarspeicher sind schon seit einiger Zeit auf teils 250 bis 300 Euro pro Kilowattstunde gefallen. Von 21. bis 23. Mai unterbietet Lidl das mit einem 2-kWh-Solarstromspeicher der Eigenmarke Tronic im Sonderangebot für 299 Euro statt bisher 399 Euro, also 150 Euro pro Kilowattstunde. Das Sonderangebot gilt ausschließlich für Teilnehmer des App-basierten Kundenauswertungsprogramms Lidl Plus. Wir ordnen das Angebot auf unserem Videokanal c’t Phasenlage ein und geben eine Einschätzung ab, was der Lidl-Solarakku kann.
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Vermutlich ist der Tronic-Akku von Marstek gefertigt und weitgehend baugleich zum Marstek Saturn B2500, den wir als Plenti Solar B2500H voriges Jahr im Test hatten. Er dürfte allerdings weder die Marstek- noch die Plenti-Solar-App nutzen, sondern über die Lidl-Home-App laufen – und das ist eine gebrandete Variante der Tuya-App. Die wiederum hatten wir bei einem Test eines Solarakkus von Lionshee schon im Blick. Aus diesen Tests und Erfahrungen können wir bestimmte Ergebnisse auf das Lidl-Angebot übertragen.
c’t Phasenlage stellt Energiethemen wie Photovoltaik, Solarakkus, Balkonkraftwerke, dynamische Stromtarife, Wärmepumpen und Smart Home miteinander verzahnt dar und sammelt dazu das Know-How der Redaktionen von c’t, heise+ und den anderen heise-Magazinen. Sie finden c’t Phasenlage auf YouTube, auf Peertube und auf den gängigen Podcast-Plattformen. Achtung, diese Folge zum Lidl-Angebot ist aktuell nur auf YouTube zu finden, die Audio- und Peertube-Versionen sollen noch am Mittwochabend folgen.
(jow)
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