Datenschutz & Sicherheit

Bundesregierung darf bei Zuckerberg bleiben


Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung darf seine „Facebook-Fanpage“ weiterbetreiben. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Juli 2025 entschieden und damit den gegen die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) gerichteten Klagen des Bundes und vom Konzern Meta stattgegeben.

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte im Juni 2023 dem Bundespresseamt untersagt, eine Facebook-Fanpage für die Bundesregierung zu betreiben. Dagegen haben sich sich sowohl das Amt wie auch der Meta-Konzern gewehrt – und geklagt. Der Fall wurde vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt.

Das Gericht hat nun entschieden, dass nicht das Bundespresseamt, sondern allein Meta zur Einholung einer Einwilligung der Endnutzenden für die Platzierung von Cookies verpflichtet sei. „Es besteht kein ausreichender Ursachen- und Wirkungszusammenhang zwischen dem Betrieb der Fanpage durch das Bundespresseamt und dem mit der Speicherung und dem Auslesen der Cookies verbundenen Fernzugriff auf die Endgeräte der Nutzer“, so das Gericht. Die Cookies könnten zwar bei Gelegenheit des Besuches einer Fanpage, ebenso jedoch bei dem Besuch einer jeden anderen „Facebook-Seite“ platziert werden.

Auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seien Meta und das Bundespresseamt nicht gemeinsam für die beanstandeten Datenverarbeitungen verantwortlich, heißt es weiter. Der Beitrag des Bundespresseamtes zur Speicherung und zum Auslesen der Cookies erschöpfe sich in dem Betrieb der Fanpage. Insbesondere könne das Bundespresseamt keine Parameter für die Platzierung der Cookies und die Auswertung der erhobenen Daten vorgeben. Die bloße Ermöglichung einer Datenverarbeitung begründet nach Auffassung der Kammer indessen nicht die notwendige gemeinsame Festlegung der Mittel der Datenverarbeitung.

Datenschutzbeauftragte hatten Deaktivierung gefordert

Fanpages sind Webseiten auf dem sozialen Netzwerk Facebook, die technisch vom Meta-Konzern betrieben werden – mit all den Datenschutz-Nachteilen, die das auf einer Plattform wie Facebook so mit sich bringt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte ging davon aus, dass ein datenschutzkonformer Betrieb von Facebook-Fanpages nicht möglich ist. Das sahen auch die unabhängigen Datenschutzbehörden der Länder so und haben schon 2022 einen Kurzgutachten (PDF) verfasst, in dem sie die Deaktivierung von offiziellen Behördenseiten fordern, wenn diese einen datenschutzkonformen Betrieb nicht nachweisen können. Behörden hätten eine Vorbildfunktion und müssten sich an den Datenschutz halten, so der Tenor.

Der ehemalige Datenschutzbeauftragte Kelber ging wie schon der Europäische Gerichtshof davor davon aus, dass nicht nur Facebook, sondern auch die Bundesregierung für die Verarbeitung der Daten verantwortlich sei. Das liege daran, dass Facebook den Betreibern von Fanpages Statistiken, so genannte Insights, zur Verfügung stellt.


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Diese Funktion stellte jedoch das Bundespresseamt ab. Kelber ließ das nicht gelten und sah weiterhin eine Verantwortung der Bundesregierung. Seine Nachfolgerin Louisa Specht-Riemenschneider hatte im Spiegel-Interview aber angedeutet, dass das Ausschalten der Statistik ausreichen könnte.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster entscheiden würde, wenn die Beteiligten dieses Rechtsmittel einlegen.

Politisch verbiete sich die Fanpage

Kelber sieht die Nutzung der Fanpages des US-Konzerns weiterhin kritisch. Er bezweifelt, dass dort nur die Daten eingesammelt werden, „die für den Service notwendig sind“. Es ginge auch nicht nur um die Frage der geteilten Verantwortung.

Es müsse nämlich auch zwischen datenschutzrechtlicher und politischer Bewertung unterschieden werden, so Kelber. Er fragt etwas provokant: „Kein Koalitionspolitiker gibt z.B. der Jungen Freiheit ein Interview. Aber auf X und Meta präsent sein, das soll ok sein?“

Er schreibt, dass schon die Tatsache, „dass Meta Daten über Bürger:innen sammelt, die mit der Regierung kommunizieren“, kritisch sei. Politisch verbiete dies den Betrieb der Fanpage. „Und keine Bundesregierung hat bisher wirklich Druck ausgeübt, dass dies unterbleibt“, so Kelber. Das sei unverständlich.

Update 17:18 Uhr:
In einer Pressemitteilung schreibt die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider: „Ich werde mir die Urteilsbegründung sehr gründlich ansehen und entscheiden, ob ich die Sache der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, zur Entscheidung vorlege.“



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