Künstliche Intelligenz
Cc statt Bcc: Datenpanne um Aufarbeitung von Missbrauch in englischer Kirche
Eine Londoner Anwaltskanzlei hat mit einer Massen-Mail fast 200 Personen bloßgestellt, die über die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der englischen Kirche auf dem Laufenden bleiben wollten, darunter mutmaßlich auch Opfer. Das hat die Kanzlei Kennedy’s eingestanden und erklärt, dass alle Empfänger und Empfängerinnen für alle anderen sichtbar gemacht wurden – sie wurden also in das Feld Cc eingetragen und nicht Bcc. Ursache sei ein menschlicher Fehler, außer den E-Mail-Adressen seien aber keine weiteren Daten weitergegeben worden. Man bedaure den „schwerwiegenden Fehler“ zutiefst und übernehme die volle Verantwortung.
Verwechselung von CC und BCC sorgt immer wieder für Probleme
Dass E-Mail-Adressen über eine Verwechslung von Cc (Kopie) und Bcc (Blindkopie) offengelegt werden, passiert immer wieder. Vor 13 Jahren etwa sorgte eine falsch adressierte E-Mail für eine E-Mail-Flut im Bundestag. Später hatte eine über eine Mailing-Liste verschickte Spam-Mail ähnliche Folgen. Vor vier Jahren hat ein Bezirksamt aus Berlin per E-Mail die Besucher der Party „Friday Fuck 2-4-1“ im weltbekannten Nachtclub Berghain enttarnt, eigentlich sollten die nur einzeln über Corona-Fälle informiert werden. Wenige Wochen vorher hatte das britische Verteidigungsministerium das Leben von mehr als 250 afghanischen Übersetzern in Gefahr gebracht, als alle ihre Adressen in einer Massenmail sichtbar waren.
Im aktuellen Fall geht es jetzt um die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der Church of England. Dazu wurde im Juli eine Wiedergutmachung beschlossen, deren Details aber noch nicht feststehen. Wer sich darüber informieren möchte, den hat die Kirche aufgefordert, sich an einem „simplen System zur Benachrichtigung“ zu beteiligen. Das umfasst Benachrichtigungen per E-Mail, und genau das ist nun gehörig schiefgelaufen. Die Kirche hat versichert, keine Kontrolle über das Prozedere zu haben und erklärt, dass die Datenpanne nicht hätte passieren dürfen. Die verantwortliche Anwaltskanzlei hat nach eigener Aussage alle zuständigen Behörden informiert und will umfänglich bei den Ermittlungen helfen. Fragen dazu könne man ihr stellen – per E-Mail.
(mho)