Datenschutz & Sicherheit
Das US-Routerverbot und seine durchsichtige Begründung
Die USA lassen neue Routermodelle für den Verbrauchermarkt („Consumer-Grade“) nur noch zu, wenn sie zur Gänze in den USA entworfen, entwickelt und produziert werden. Das wäre eine tolle Nachricht für Hersteller solcher Router. Doch solche Produzenten gibt es nicht. Das zeigt sich schon daran, dass niemand „Made in USA Router for the Consumer Segment“ (MURCS) anpreist.
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Bereits genehmigte Routermodelle dürfen weiter verkauft und genutzt werden, doch sind Updates von Firmware und Software verboten. Für Sicherheitsupdates gibt es eine Ausnahme bis 1. März 2027. Was als „consumer-grade“ gilt, ja sogar, was als „Router“ gilt, bleibt offen. Und bis heute schweigt die FCC zu Fragen von heise online, ob Open-Source-Software als inländisch oder ausländisch eingestuft wird, und wie es um ausländische Patente steht.
(Bild: Daniel AJ Sokolov )
Daniel AJ Sokolov schreibt seit 2002 für heise online, anfangs aus Wien. Seit 2012 versucht er als Nordamerika-Korrespondent von heise online, Kanadier und US-Amerikaner zu verstehen und ihr Wesen begreiflich zu machen.
Gleichzeitig ist das Verbot streng: „Production generally includes any major stage of the process through which the device is made, including manufacturing, assembly, design, and development.“ Also jeder wichtige Schritt bei Design, Entwicklung, Produktion und Zusammenbau muss in den USA erfolgen. Mit Zusammenstecken asiatischer Teile in US-Gefängnissen wäre es nicht getan.
Die republikanisch geführte Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) begründet das Verbot mit einer geheimen Feststellung nicht genannter Geheimdienste, wonach ausländische Verbraucher-Router ein „inakzeptables Risiko für die nationale Sicherheit“ darstellen. Diese Feststellung erfüllt formal die gesetzliche Vorgabe (47 U.S.C., Paragraph 1601[c]) für das Verbot. Dieselbe Floskel wandte die FCC im Dezember auch beim Verbot neuer ausländischer Flugdrohnenmodelle an.
Typhoon
Die veröffentlichte Zusammenfassung der geheimen Feststellung der geheimen Geheimdienste erwähnt mögliche Folgen mangelhafter Sicherheit bei Routern: „Störung von Netzverkehr, Ermöglichung lokaler Netzspionage und Verletzung von Immaterialgüterrechten.“ Dazu kommen scheinbar harte Fakten: „Zusätzlich waren im Ausland hergestellte Router direkt verwickelt in die Angriffe von Volt, Flax und Salt Typhoon, die kritische amerikanische Kommunikations-, Energie-, Verkehrs- und Wasserinfrastruktur im Visier hatten.“
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Das ist nicht ganz falsch. Router hatten durchaus etwas damit zu tun. Und weil es nach US-Definition inländische Router nicht gibt, waren es, zwangsweise, ausländische Router.
Volt
2023 machte Microsoft darauf aufmerksam, dass chinesische Angreifer Betreiber kritischer Infrastruktur ausspionieren. Zur Verschleierung des Datenverkehrs nutzten sie tatsächlich fremde „Small Office/Home Office“-Router (SOHO). Die Abgrenzung zwischen SOHO und Consumer-Grade ist unklar, aber zweitrangig. Denn Volt Typhoons Einfallstore waren Lücken in Fortinet-Firewalls, die Verbraucher nicht zu betreiben pflegen.
Flax
Mit Flax Typhoon ist ein großes Botnet gemeint, das zum Zeitpunkt seiner Entdeckung 2024 über 260.000 Router und vernetzte Geräte des Alltagsgebrauchs (IoT) ahnungsloser Haushalte ausnutzte. Die zahlenmäßig meistbetroffenen Länder waren die USA, mit großem Abstand gefolgt von Vietnam und Deutschland. Das Botnet wird der Volksrepublik China zugeschrieben und nutzte 66 öffentlich bekannte Sicherheitslücken aus; die älteste war bereits 2015 bekannt.
Wie das amtliche Cybersecurity Advisory zeigt, sind 98,5 Prozent der Prozessoren der für Flax Typhoon missbrauchten Geräte in den USA entwickelt worden. Nur 1,5 Prozent waren demnach ARM-Geräte, deren Ursprung in britischen Designs liegt. Am Prozessordesign, das fortan amerikanisch sein muss, kann es also nicht gelegen haben. Das Advisory vom September 2024 empfiehlt unter anderem, Updates einzuspielen, Default-Passwörter durch eigene, starke zu ersetzen und Geräte vom Netz zu nehmen, wenn der Hersteller sie nicht mehr unterstützt. Woher man zuverlässig wissen soll, dass der Hersteller seine Produkte nicht mehr absichert, bleibt offen.
Salt
Salt Typhoon war eine erfolgreiche chinesische Spionage(-abwehr)-Mission in dutzenden Ländern. In den USA drangen die Angreifer bei großen Netzbetreibern ein, darunter AT&T, Verizon und T-Mobile. Ironie der Geschichte: Die Spione nisteten sich ausgerechnet in jenen Systemen ein, die die USA zum Abhören von Telefonaten und Kopieren fremder Datenübertragungen nutzen.
Die Eindringlinge nutzten bereits bekannte Lücken in riesigen Cisco-Routern, die niemand bei sich zu Hause betreibt. Die Netzbetreiber hatten es versäumt, voreingestellte Passwörter zu ändern und Updates gegen bekannte Softwarefehler einzuspielen. Gefürchtete Zero Days, also zuvor unbekannte Sicherheitslücken, wurden laut offiziellen US-Untersuchungen nicht ausgenutzt.
Das mit der Untersuchung befasste Cyber Safety Review Board hat Donald Trump auflösen lassen. Das war ihm so wichtig, dass die Anordnung am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit als US-Präsident ergangen ist.
Datenschutz & Sicherheit
SimpleHelp: Lücke in Fernwartungssoftware in freier Wildbahn missbraucht
In der Fernwartungssoftware SimpleHelp klafft eine Sicherheitslücke, die die Höchstwertung beim Risiko erreicht. Sie wurde Mitte des Monats bekannt. Jetzt haben IT-Sicherheitsexperten Cyberangriffe auf das Sicherheitsleck beobachtet.
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Davor warnt die US-amerikanische IT-Sicherheitsbehörde CISA. Sie hat die Schwachstelle dem „Known Exploited Vulnerabilities“-Katalog hinzugefügt. Details zu den Angriffen nennt die Behörde wie üblich nicht, wie diese aussehen und in welchem Umfang sie stattfinden, bleibt daher unklar. Allerdings hat Blackpoint einen Blogbeitrag veröffentlicht, in dem das IT-Sicherheitsunternehmen erörtert, dass es die Malware „TaskWeaver“ und „Djinn Stealer“ entdeckt hat, die nach Einbrüchen über die Schwachstelle CVE-2026-48558 auf die attackierten Systeme verfrachtet wurden. Die Malware läuft auf Linux ebenso wie unter macOS und Windows. Blackpoint stellt auch Hinweise für erfolgreiche Angriffe (Indicator of Compromise, IOC) bereit, anhand derer Admins prüfen können, ob sie mit der bekannten Malware attackiert wurden.
Bei der angegriffenen Schwachstelle handelt es sich um eine mögliche Umgehung der Authentifizierung, sofern „OIDC-Authentifizierung“ konfiguriert wurde. Die Identity-Tokens beim Login akzeptiert die Software, ohne zuvor ihre kryptografische Signatur zu prüfen. Angreifer aus dem Netz können dadurch ohne vorherige Anmeldung manipulierte Token senden und dadurch vollen Techniker-Zugang erhalten; in manchen Fällen lässt sich dadurch auch die Mehr-Faktor-Authentifizierung umgehen (CVE-2026-48558, CVSS 10.0, Risiko „kritisch“).
SimpleHelp: Updates verfügbar
Verwundbar sind die SimpleHelp-Versionen 5.5.15 und ältere sowie die 6.0-Pre-Release-Fassung. Laut der Release-News steht SimpleHelp 5.5.16 bereit, außerdem erhält SimpleHelp 6.0 RC2 den Sicherheitsfix, wie die Entwickler in ihrer Sicherheitsmitteilung schreiben. Sie raten IT-Verantwortlichen dringend dazu, die bereitstehenden Aktualisierungen zügig zu installieren. Die SimpleHelp-Entwickler erwähnen bislang noch nichts von den beobachteten Angriffen.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
iOS 26.5.2, iPadOS 26.5.2 und macOS 26.5.2: Wichtige Sicherheitsfixes wegen KI
Apple hat am Montagabend insgesamt drei Betriebssysteme aktualisiert sowie seinen Browser Safari für macOS 15 (Sequoia) und 14 (Sonoma) auf einen neuen Stand gebracht. Systeme und Browser enthalten keine bekannten Neuerungen, dafür stopfen sie diverse Sicherheitslöcher, die Apple laut eigenen Angaben auch aufgrund der neuen Gefahren durch KI flotter liefert.
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Angst vor KI-gestützten Angriffen
Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters teilte der Konzern mit, man reagiere schneller mit den Fehlerbehebungen, weil man aufgrund von KI eine Geschwindigkeitssteigerung bei böswilligen Hackingtools fürchtet. Sonst hätte Apple die Sicherheitspatches womöglich erst mit einer neuen Hauptversion gebracht. Das heißt: Die Fixes kommen nun mit iOS 26.5.2, iPadOS 26.5.2 und macOS 26.5.2, sonst hätte Apple auf Version 26.6 der Systeme gewartet. Bei dem Auffinden der Fehler kam auch KI zum Einsatz, unter anderem durch Anthropic.
Neben den drei neuen Betriebssystemversionen stellt Apple auch Safari 26.5.2 als Einzeldownload bereit. Allein der Browser patcht über 20 Lücken plus zwei weitere Fehler, die Apple aber nicht näher ausführt. Es geht um Informationsabfluss, Abstürze, Speicherfehler, das Verlassen der Sandbox und mehr. WebKit Canvas, WebKit Storage und WebRTC sind auch betroffen. Ältere macOS-Versionen fasst Apple hingegen nicht an, zumindest lagen zunächst weder Updates für Sonoma noch Sequoia vor.
Jeweils über 30 Lücken behoben
IOS und iPadOS 26.5.2 kommen jeweils mit knapp 30 Fixes plus Problembehebungen in drei Bereichen, die Apple nicht näher ausführt. Betroffen sind Kernel, libxslt oder IOGPUFamily, außerdem werden die WebKit-Löcher wie in Safari 26.5.2 gestopft.
macOS 26.5.2 kommt ebenfalls mit mehr als zwei Dutzend Fehlerbehebungen plus drei weiteren ohne Details. Auch hier geht es unter anderem um den Kernel und libxslit, auch Safari-Lücken wurden gestopft. Apple teilte weiter mit, dass keine Berichte zu Angriffen auf Basis der Lücken in den Systemen vorliegen. Dennoch sei es notwendig, die Zeit zwischen Ankündigung und Rollout zu verringern. Apple wird mindestens noch 26.6-Versionen bringen, bevor dann iOS 27 & Co. im September erscheinen.
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(bsc)
Datenschutz & Sicherheit
Bargeld-Verordnung: Wie die EU die Rolle des Bargelds stärken will
Vergangene Woche einigte sich das Europaparlament als letzte der drei großen EU-Institutionen auf ein Gesetzespaket zum Digitalen Euro. Zusätzlich zur digitalen Zentralbankwährung sollen die geplanten Verordnungen aber auch das Bargeld stärken. Doch wie sieht diese Stärkung genau aus? Und worin unterscheiden sich die Pläne von EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europaparlament?
Konkret geht es um das „Single-Currency-Package“: Dieses enthält neben den Vorschlägen zum Digitalen Euro auch ein EU-Gesetz, das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel („Legal Tender“) definiert.
Was bedeutet „gesetzliches Zahlungsmittel“?
Fragt man den Juristen Sebastian Omlor, ist das bitter nötig: „Die rechtliche Situation des Bargelds im Euroraum ist aktuell einigermaßen defizitär.“ Die Euro-Einführungsverordnung von 1998 stelle lediglich im Wortlaut knapp fest, dass sowohl Euro-Scheine als auch Euro-Münzen gesetzliches Zahlungsmittel seien. „In den Verordnungen der Europäischen Union oder auch mit dem staatlichen Recht etwa der Bundesrepublik Deutschland ist aber nirgends genauer niedergelegt, was wir denn unter einem gesetzlichen Zahlungsmittel verstehen“, erklärt Omlor, der Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Marburg ist und das Institut für das Recht der Digitalisierung leitet.
Omlor geht es vor allem um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Doch hinter dem juristischen Konzept des „gesetzlichen Zahlungsmittels“ stecken auch Fragen, die ganz konkret den Alltag betreffen. „Wann darf man denn sagen: ‚Ich als Händler nehme kein Bargeld‘? Oder: ‚Wir wollen nur Kreditkartenzahlungen’? Das sind die Details, die im Moment nicht konkret im Gesetz stehen“, erklärt Omlor. In anderen Worten: Es geht um eine gesetzliche Annahmepflicht und ihre Grenzen.
Ungleichbehandlung beim Digitalen Euro
Eine solche Annahmepflicht schreibt die Kommission in ihrem Vorschlag für eine Verordnung für das Bargeld vor. Doch sie will auch Ausnahmen verankern. Explizit nennt der Entwurf den Fall, dass jemand einen kleinen Geldbetrag mit einem großen Geldschein zahlt. Auch wenn ein Geschäft „ausnahmsweise“ kein Wechselgeld hat, soll die Pflicht zur Bargeldannahme wegfallen. Außerdem behält sich die Kommission das Recht vor, weitere Ausnahmen zu erlassen.
Aus Sicht von Professor Omlor ändert die Verordnung, so wie die EU-Kommission sie vorgelegt hat, fast nichts in der Geschäftsbeziehung zwischen Verkäuferin und Kunde. Das kritisieren Bargeld-Befürworter:innen. Denn anders als beim Bargeld will die EU-Kommission es beim Digitalen Euro deutlich schwerer machen, dass Geschäfte die Zahlung damit verweigern. „Das Schild ‚No Cash‘ wäre zulässig, das Schild ‚No Digital Euro’ wäre nicht zulässig“, bricht Omlor den Unterschied in der Annahmepflicht vereinfacht herunter.
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Sebastian Omlor sieht das vor allem darin begründet, dass der Digitale Euro neu ist, während das Bargeld etabliert ist. „Das heißt, der Digitale Euro müsste jetzt den Markteintritt schaffen und jedenfalls so weit ausgerollt werden, dass es für mich als privaten Zahler attraktiv wird, damit zu zahlen.“ Um eine dafür notwendige breite Akzeptanzstruktur zu schaffen, hätte sich die EU-Kommission dazu entschlossen, die Annahmepflicht beim digitalen Euro strikter auszugestalten als das beim Bargeld der Fall ist.
Gegenwind von Bürger:innen, Parlament und Mitgliedstaaten
Die Bargeld-Branche sowie eine Initiative, die dem Namen nach ein angebliches „Bargeldverbot“ bekämpft, laufen gegen diese Ungleichbehandlung Sturm. Ihre Forderung: Die EU-Verordnung zum Bargeld müsse auch „No Cash“-Schilder verbieten. Eine entsprechende Petition, die unter anderem das zum Ziel hat, wurde Ende Mai in Straßburg übergeben.
Das Lobbyieren fürs Bargeld hatte offenbar Erfolg: Die EU-Mitgliedstaaten sehen in ihrem Vorschlag zum Gesetzentwurf der Kommission ein Verbot von „No Cash“-Schildern vor, zumindest wenn Kund:innen und Verkäufer:innen beide vor Ort sind. Gleiches gilt für das Europaparlament, das sich ebenfalls dazu entschied, No-Cash-Schilder auszuschließen.
Verkaufsautomaten dürfen Bargeld laut Parlaments-Mandat zwar ablehnen, allerdings muss der Zugang der Bevölkerung zu „essenziellen Dienstleistungen“ beachtet werden. Der Volt-Abgeordnete Damian Boeselager erklärt diesen Punkt so: „Sei es jetzt am Bahngleis oder auch im Supermarkt, es soll auch weiterhin die Möglichkeit geben, mit Bargeld zu zahlen, sodass sozusagen essenzielle Dienstleistungen auch weiter angeboten werden.“
Gegen das Geldautomaten-Sterben
Die Verordnung zum Digitalen Euro greift auch ein zweites Problem der Euro-Münzen und ‑Scheine auf: Es wird schwerer, sie zu bekommen. Laut Zahlen der Bundesbank sank in Deutschland die Zahl der Geldautomaten von 2018 bis 2023 um fast 14 Prozent. Das sind in absoluten Zahlen 8.000 Automaten. Zudem gibt es seit über 20 Jahren Jahr für Jahr weniger Bankfilialen, seit 2018 fielen alleine 9.000 Standorte weg.
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Der Gesetzesvorschlag der Kommission begegnet dem Problem nicht direkt, verpflichtet aber die Staaten, in städtischen und ländlichen Gebieten „für einen hinreichenden und wirksamen Zugang zu Bargeld“ zu sorgen. Dafür müssen diese einen jährlichen Bericht erstellen und gegebenenfalls gegensteuern.
Rechtsprofessor Omlor sieht darin eine Stärkung des Bargelds. „Wir haben jetzt erstmals eine europarechtliche Vorgabe, die die Bargeldversorgung in der gesamten Union sichert“, sagt Omlor im Gespräch mit netzpolitik.org.
Die Mitgliedstaaten der EU wollen sich sogar selbst eine Pflicht auferlegen, Resilienzpläne für Bargeld zu erstellen. Auch das EU-Parlament ist für eine solche Pflicht. Hintergrund sind Sorgen vor Angriffen auf die Stromversorgung. In solchen Situationen wäre das bargeldlose Zahlen so gut wie unmöglich und die Nachfrage nach Münzen und Scheinen stiege stark an.
Nutzung des Bargelds geht in Deutschland zurück
Am Ende bleibt die Rolle des Bargelds auch eine Frage der Praxis. Denn je stärker Menschen Bargeld nutzen, desto mehr Anreize haben Politik und Unternehmen, eine breite Akzeptanz und Versorgung sicherzustellen. Der Trend geht in Deutschland allerdings in die andere Richtung: Die Bargeldnutzung gehe kontinuierlich zurück, schreibt die Bundesbank in einer kürzlich veröffentlichten Studie. Zum ersten Mal wurde die Mehrheit der erfassten Zahlungen unbar durchgeführt.
Gleichzeitig ist der gesellschaftliche Wert der Münzen und Scheine vielen klar. So gaben 80 Prozent der Befragten an, dass es „für Deutschland“ wichtig sei, bar zahlen zu können. Ob die Politik diesem gesellschaftlichen Anspruch gerecht werden kann, zeigt sich wohl auch dann, wenn Kommission, Parlament und Rat im Trilog über die finale Version der EU-Bargeld-Verordnung verhandeln. Die Verhandlungen könnten schon im Juli starten, sofern es im Europaparlament keinen Einspruch über das Mandat des Währungssausschusses gibt.
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