Datenschutz & Sicherheit
Daten beim Hotel-Check-in: Wer hat in meinem Bettchen gelegen?
Einer der mutmaßlichen North-Stream-Saboteure flog auf, weil er sich in einem italienischen Hotel anmeldete und seine Daten bei der Polizei landeten. Wie sind die Ermittler:innen an die Informationen gelangt und wie ist die Situation für Reisende bei Übernachtungen in Deutschland?

In Italien griff die Polizei vergangene Woche einen Ukrainer auf. Er soll mutmaßlich an der Sabotage der North-Stream-Gaspipelines vor drei Jahren beteiligt gewesen sein, gegen ihn gibt es einen europäischen Haftbefehl. Wie der Verdächtige letztlich aufgeflogen ist: Beim Familienurlaub gab er zur Anmeldung seine Daten an, die wurden an die Polizei übermittelt, es gab einen Treffer. Festnahme.
Es klingt fast zu einfach und für einen vielgesuchten Mann zu leichtsinnig, um wahr zu sein. Begründet ist der Ermittlungserfolg im italienischen Meldewesen für Unterkünfte. Die Betreiber von Hotels und anderen Übernachtungsbetrieben müssen die Daten ihrer Gäste erfassen, persönlich kontrollieren und spätestens innerhalb von 24 Stunden über ein einheitliches Online-Portal an die örtliche Polizeibehörde übermitteln.
Das ist in Europa ungewöhnlich, in den meisten Staaten werden die Daten der Reisenden nicht automatisch an Behörden weitergeleitet. Ähnliche Übermittlungsvorschriften gibt es jedoch etwa in Spanien, wo es seit Dezember 2024 ein neues Register für Übernachtungen, Mietwagen-Buchungen und andere touristische Angebote gibt.
Ausweis, bitte!
Doch auch wenn Reisendendaten in Deutschland nicht gleich bei der Polizei landen: Die Bitte um das Vorzeigen eines Ausweises kennen viele auch aus deutschen Hotels. Hierzulande ist eine besondere Meldepflicht jedoch zum 1. Januar 2025 für inländische Gäste weggefallen. Die frühere Ampelregierung hatte sie in einem Bürokratieentlastungsgesetz gestrichen.
Aktuell ist die Situation also: Wer als Deutsche:r in einem deutschen Hotel übernachtet, muss seine Meldedaten nicht mehr per Unterschrift quittieren und durch das Zeigen des Ausweises belegen. Für Nicht-Deutsche gelten die alten Regeln nach Bundesmeldegesetz jedoch weiter. Die Unterkünfte müssen die ausgefüllten Meldezettel 12 Monate aufbewahren. Fragen Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder andere berechtigte Ermittler:innen sie an, müssen sie diese herausgeben.
Das, so Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland, sei aber in der Vergangenheit kaum passiert. „Ab und an melden sich Ermittler im Rahmen einer Fahndung bei Hotels und lassen sich die Meldescheine zur Einsicht vorlegen.“ Dass sie „das große Besteck“ herausholen und die Meldescheine auf Schriftprobe, Fingerabdrücke oder DNA-Anhaftungen untersuchen, sei extrem selten.
Dass die Meldescheine für inländische Gäste weggefallen sind, begrüßt der Geschäftsführer des Branchenverbandes. Das erspare den Häusern einiges an Verwaltungsaufwand. Eine Ungleichbehandlung zwischen Deutschen und Ausländern hingegen widerspreche der „DNA der Hoteliers“. Diese Ungleichbehandlung liegt jedoch nicht in den Händen der deutschen Gesetzgeber:innen, die Meldepflicht ist im Schengener Durchführungsübereinkommen festgelegt und somit völkerrechtlich verbindlich.
Mehr Daten, mehr Risiko
Dennoch verlangen Hotels weiterhin Daten von ihren Gästen, auch die Frage nach dem Ausweis hören Übernachtende noch regelmäßig. Die möglichen Gründe dafür sind vielfältig. „Die Unterkünfte brauchen weiterhin Daten, um Rechnungen zu stellen“, sagt Luthe. Die müssen sie entsprechend steuerrechtlicher Vorgaben zehn Jahre aufheben. Vorschriften zur Erhebung und Weitergabe gibt es auch an Orten, wo eine Kur- oder Tourismusabgabe anfällt. Dort müssen Unterkunftsbetreiber in der Regel die Daten ihrer Gäste erheben und an kommunale Stellen übermitteln.
Was Luthe sich für die Zukunft wünscht, ist eine digitale Möglichkeit, die notwendigen Daten der Gäste schnell und sicher zu ermitteln. Dafür hatte es bereits ein Pilotprojekt gegeben, das jedoch seit dem Scheitern der deutschen ID Wallet und dem Rückzug der Ausweis-App aus den App-Stores im Jahr 2021 nicht weitergeführt wurde. Explizit als Anwendungsfall genannt sind Hotel-Check-ins nun bei der EU-weiten digitalen Brieftasche. Bis Anfang 2027 sollen alle EU-Mitgliedstaaten ihren Bürger:innen für die sogenannte EUDI-Wallet eine Lösung anbieten.
Was Übernachtungssuchende vermeiden sollten: Den Hotels und anderen ihren Ausweis zur vollständigen Kopie überlassen. Das ist zwar mit Zustimmung der Ausweisinhaber:innen prinzipiell erlaubt, nicht benötigte Angaben sollten aber in jedem Fall unkenntlich gemacht werden. Das ist besonders angesichts möglicher späterer Datenlecks relevant. So wurde im August bekannt, dass eine Hacking-Gruppe sich Zugang zu den Buchungssystemen italienischer Hotels verschaffte und danach unter anderem Scans von Ausweisdokumenten auf Plattformen zum Kauf anboten.
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Magischer Glaube an die zentrale Datenbank
Mehrere Bundesländer arbeiten an einer Schüler-ID und auch die Bundesregierung will die zentrale Erfassung aller Schüler:innen vorantreiben. Dabei argumentieren die Befürworter mit geradezu magischen Fähigkeiten der neuen zentralen Datenbank. Cem Özdemir schwärmt davon, dass mit der ID weniger Schüler die Schule abbrechen würden, andere versprechen sich bessere Noten und auch ein Schulwechsel soll bald noch einfacher gehen. Man möchte meinen: Die deutsche Bildungsmisere löst sich mit der Schüler-ID in Luft auf.
Wieder einmal werden technische Lösungen für soziale Probleme ins Feld geführt. Mal wieder wird letztlich Überwachung als Allheilmittel angepriesen. Eine zentrale Personendatenbank soll jetzt alles besser machen, während Schulen mit dem privaten Google Docs ihren Unterricht fahren, weil keine ordentliche Software zur Verfügung steht und die Schuldigitalisierung zum Software-Zoo geworden ist.
Verknüpfen ohne Sinn und Verstand
Die Bundesregierung will das neue Bildungsregister dann auch noch mit der Bürger-ID verknüpfen. Damit schafft man die technische Möglichkeit, dass neben Schulen auch Behörden wie die Bundesarbeitsagentur darauf zugreifen könnten. Die Detailtiefe der für Behörden zugänglichen Daten wird weiter erhöht. Wo früher die Daten physisch an unterschiedlichen Orten lagen, werden heute Profilbildung und Zusammenführung technisch möglich. Datenschützer:innen und Wissenschaft kritisieren deshalb die Pläne. Die Probleme sind dabei die gleichen wie bei der Steuer-ID, die im Rahmen der Registermodernisierung zur einheitliche Personenkennziffer umgebaut wurde – und ausgebaut werden soll.
Doch schon im kleinen Rahmen sind mehr Daten nicht hilfreich: So verbaut die Schüler-ID all jenen die Chancen auf einen frischen Start an einer neuen Schule oder in einer neuen Klasse. Denn in Zukunft können dann Lehrkräfte, Schulverwaltung und andere angeschlossene Stellen einsehen, warum das betreffende Schulkind eigentlich gewechselt hat – und was das Problem in der Vergangenheit war. Stigma ick hör Dir trapsen.
Überwachung statt Investition in Bildung
Zurück zur Bildungsmisere: Bessere Schulnoten gibt es nicht mit mehr Überwachung, sondern mit kleineren Klassen, modernem Unterricht, mit mehr und motivierteren Lehrer:innen und weniger Unterrichtsausfall. Weniger Schulabbrecher:innen erreicht man mit guten Bildungsangeboten, mit mehr Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit. Motivierte Schüler:innen gibt es mit coolen AG-Programmen und Nachmittags-Bildungsangeboten. Bessere Schulen sind die, wo die Schulgemeinschaft stimmt und wo nicht der Putz von der Decke bröckelt.
Mit zentralen Datenbanken adressiert man weniger das Wohl junger Menschen, sondern erreicht mehr Überwachung und Kontrolle sowie die Stigmatisierung derjenigen, die aus dem Raster fallen.
Datenschutz & Sicherheit
Alterskontrollen im Netz: Drogenbeauftragter Streeck argumentiert unsauber
Forderungen nach Alterskontrollen im Netz sind gerade in Mode. Nach den Bundesministerinnen für Justiz (SPD) und Familie (CDU) sind jüngst auch die beiden Bundesbeauftragten für Missbrauch und Drogen dem Trend gefolgt. Nachrichtenmedien reagieren darauf routiniert mit Schlagzeilen.
Die Forderungen stehen jedoch weitgehend losgelöst von der juristischen und medienpädagogischen Debatte. Aus medienpädagogischer Perspektive sind pauschale Alterskontrollen wenig zielführend. Vielmehr plädieren Fachleute für verschiedene Maßnahmen, je nach Risiko für betroffene Minderjährige. Aus juristischer Perspektive wiederum sind die Spielräume für pauschale Alterskontrollen sehr klein, gerade auf nationaler Ebene. Vielmehr gibt es Rechtsgrundlagen für verschiedene Maßnahmen, je nach Risiko für betroffene Minderjährige.
Es gibt also eine Schnittmenge aus dem, was medienpädagogisch sinnvoll und juristisch möglich wäre. Das könnte die Grundlage für eine seriöse Debatte sein. Stand aktuell ist davon aber wenig zu sehen.
Bemerkenswert unseriös ist ein Zitat des Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Hendrik Streeck. Im Interview mit der Rheinischen Post vom 25. August sagte der CDU-Politiker:
Ich bin dafür, dass es künftig strikt abgestufte Altersvorgaben für soziale Medien gibt und die Altersprüfungen auch wirklich wirksam stattfinden. Denn es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Kinder und Jugendliche, die in hohem Maße nicht altersgerechte Inhalte konsumieren, anfälliger für riskantes Suchtverhalten und problematischen Drogenkonsum werden.
Renommierte Nachrichtenmedien von tagesschau.de bis n-tv haben dieses Zitat unkritisch übernommen. Es steht exemplarisch für die Oberflächlichkeit der aktuellen Debatte und ist deshalb einen genauen Blick wert. Für die Analyse braucht es zwei Schritte.
Erstens: Irreführender Bezug auf „nicht altersgerechte Inhalte“
Streeck spricht von nicht altersgerechten Inhalten. Das ist ein Sammelbegriff. Eine anschauliche Auffächerung bietet die Kommission für Jugendmedienschutz. Riskant für Minderjährige sind demnach unter anderem:
- Darstellungen von Gewalt,
- Darstellungen von Sexualität,
- Angebote, die offen Diskriminierungen propagieren,
- Angebote, die zu zu riskantem und selbstschädigendem Verhalten anregen,
- Werbung, die Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzt,
- Werbung für Alkohol, Tabak und Glücksspiel.
Streeck zufolge sollen solche Inhalte also Suchtverhalten und Drogenkonsum fördern. Heißt das, Erotik macht Durst auf Bier? Und wer Werbung für Lootboxen sieht, greift vermehrt zum Bubatz?
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Wir haben die Stelle um Erklärung gebeten: Auf welche wissenschaftlichen Quellen bezieht sich der Drogenbeauftragte? Geantwortet hat die Pressestelle mit Verweisen auf mehrere Studien. Diese beziehen sich aber nicht pauschal auf „nicht altersgerechte Inhalte“, sondern spezifisch auf Darstellung von Drogenkonsum. In diesem Fall lässt sich der Zusammenhang tatsächlich belegen: Mediale Darstellung von Drogen kann demnach deren Konsum fördern.
Wir halten fest: Der Bezug auf „nicht altersgerechte Inhalte“ im Streeck-Zitat ist zu pauschal – und deshalb irreführend.
Zweitens: Dünner Bezug zu Alterskontrollen
Im ersten Schritt der Analyse wurde geklärt, dass der Drogenbeauftragte seine Forderung nach Alterskontrollen auf Darstellung von Drogenkonsum stützt. Der zweite Schritt der Analyse zeigt: Darstellung von Drogenkonsum spielt in der Debatte um Alterskontrollen für soziale Medien nur eine untergeordnete Rolle.
- Eine Grundlage für Alterskontrollen im Netz ist die EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL). Demnach sollen „grundlose Gewalttätigkeiten und Pornografie“ den „strengsten“ Maßnahmen wie Alterskontrollen unterliegen, weil sie als „schädlichste“ Inhalte gelten. Darstellungen von Drogenkonsum fallen nicht darunter.
- Weiter reguliert die AVMD-RL Werbung für Tabak und Alkohol. So darf audiovisuelle Werbung für alkoholische Getränke „nicht speziell an Minderjährige gerichtet sein und darf nicht den übermäßigen Genuss solcher Getränke fördern“. Aber „strengste“ Maßnahmen wie Alterskontrollen sind hier nicht vorgesehen.
- Auch das Gesetz über digitale Dienste (DSA) kann Grundlage für Alterskontrollen sein. Mehr dazu steht in den Leitlinien der EU-Kommission. Demnach können „Risiken im Zusammenhang mit dem Kauf und Gebrauch“ von Drogen durchaus Alterskontrollen begründen. Maßnahmen müssen jedoch für jeden betroffenen Dienst angemessen und verhältnismäßig sein.
- In Deutschland sucht die Medienaufsicht mit der Software KIVI automatisch nach potenziell schädlichen Inhalten für Jugendliche im Netz. Darunter fällt auch die Verherrlichung von Drogen. Die meisten Funde lieferte das Tool, Stand 2022, allerdings für politischen Extremismus und Pornografie.
Wischi-waschi-Verweise
Völlig an den Haaren herbeigezogen ist die Verbindung zwischen sozialen Medien und der Darstellung von Drogenkonsum nicht. Im Jahr 2023 zeigte etwa eine Analyse im Auftrag des Gesundheitsministeriums, „dass Werbung für E-Zigaretten und Tabakerhitzer in sozialen Medien in Deutschland – trotz Verbots – weit verbreitet und für die meist jungen Nutzerinnen und Nutzer der Plattformen zugänglich ist“.
Mit viel Fantasie lässt sich im Streeck-Zitat zumindest das Anliegen erkennen, die Debatte um Alterskontrollen um eine bislang wenig beachtete Dimension zu erweitern, nämlich um die möglicherweise problematische Darstellung von Drogen in sozialen Medien. Auf dieser Grundlage ließe sich diskutieren, ob Alterskontrollen in diesem Fall geeignet, erforderlich und zweckmäßig wären – oder auch nicht. Und ob mildere Mittel einer drastischen Maßnahme wie Alterskontrollen nicht vorzuziehen wären.
Strenge Alterskontrollen bedeuten praktisch: Alle Menschen müssen sich ausweisen oder ihr Gesicht biometrisch scannen lassen. Die Auswirkungen auf Grundrechte sind enorm. Aus gutem Grund sind die gesetzlichen Hürden dafür sehr hoch. Der Dachverband europäischer Organisationen für digitale Freiheitsrechte, EDRi, lehnt die Maßnahme sogar gänzlich ab, auch im Sinne der betroffenen Kinder. Umso wichtiger ist es, Forderungen nach Alterskontrollen gut zu begründen. Mit schnoddrig formulierten Wischi-waschi-Verweisen auf wissenschaftliche Belege klappt das nicht.
Datenschutz & Sicherheit
Bundesregierung will Schüler zentral erfassen
Man soll sich die Bildungs-ID oder auch Schüler-ID so vorstellen wie eine Steuer-ID, sagt der Grünenpolitiker Cem Özdemir. Die Idee hinter der ID ist simpel: Daten von den Bildungsverläufen der Schüler*innen sollen zentral erfasst werden, zum Beispiel Noten oder auch, wo jemand zur Schule gegangen ist. Özdemirs zentrales Argument für die neue Datenbank ist, dass man mit der Bildungs-ID Schulabbrecher vom Schulabbrechen abbringen könnte. Wie das gehen soll, bleibt allerdings unklar.
„Warum ist es allgemein akzeptiert, dass wir mit einer ID sämtliche Steuerdaten einer Person erfassen, aber bei der Bildungsbiografie fehlt ein systematischer Überblick?“ Das Kultusministerium in Baden-Württemberg habe bereits an der Arbeit einer solchen ID begonnen. Und auch das niedersächsische Kultusministerium will IDs für Schüler*innen bis 2027 einführen.
Was Özdemir nicht erwähnt: Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2025 längst angekündigt, die Länder darin zu unterstützen, Schüler-IDs einzuführen. Der Plan sieht ein bundesweites sogenanntes Bildungsverlaufsregister vor. Demnach sollen Schulverwaltungen und andere berechtigte Stellen Daten zu den Bildungsbiografie der Schüler*innen zentral abrufen können.
Mit einer ID gegen die Bildungsmisere?
Die Schüler-ID ist schon lange Thema. Zum ersten Mal diskutierte die Kultusministerkonferenz im Jahr 2003 darüber. Zuletzt stand sie bei der Bildungsministerkonferenz im März auf der Tagesordnung. Die Bildungsministerinnen Theresa Schopper (Grüne) aus Baden-Württemberg, Stefanie Hubig (SPD) aus Rheinland-Pfalz und Karin Prien (CDU) aus Schleswig-Holstein stellten dort ihr Konzeptpapier „Bessere Bildung 2035“ vor.
Hubig und Prien sind inzwischen Teil der Bundesregierung. Hubig hat das Bundesministerium für Justiz übernommen, Prien das Bundesministerium für Bildung.
Darin sprechen sie sich für eine Bildungs-ID nach kanadischem Vorbild aus. Die könne nicht nur beim Problem der Abbrecherquote helfen, sondern auch dabei die Leistungen von Schüler*innen zu steigern. Auch ein Schulwechsel soll damit leichter werden.
Sorge um Privatsphäre von Schüler*innen
Bislang ist zwar nicht klar, welche Daten der Schüler*innen genau gespeichert werden sollen. Aber die Sorge um einen zu tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen besteht. So kritisiert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gegenüber netzpolitik.org die Pläne der Bundesregierung.
Die GEW sieht solche Datenbanken kritisch und „lehnt eine bundesweite Speicherung in Form eines zentralen Bildungsregisters ab“, so ein Beschluss der Gewerkschaft von 2022. Zwar könne man den Bildungsbereich anhand von Daten besser monitoren. Doch dürften die erhobenen Daten nicht zum Zweck der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle genutzt werden, so die GEW auf Anfrage.
Auch der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Tino Melzer sieht die Einführung der ID kritisch: Eine „Identifikationsnummer ist ein eindeutiges Personenkennzeichen“, erklärt er auf Anfrage. Unter diesem Kennzeichen können Daten zu einer Person zusammengeführt werden, es kann eindeutig und dauerhaft einer Person zugeordnet werden. Das berge hohe Risiken für die betroffene Person.
Ein Risiko ist, dass dadurch Persönlichkeitsprofile möglich werden, von Personen bereits in sehr jungen Jahren. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht hätten die Befürworter der Schüler-ID noch nicht gezeigt, warum diese ID erforderlich sein soll, so Melzer. Daher bestünden im Moment datenschutzrechtliche Bedenken dagegen, die Schüler-ID einzuführen.
Datenschützer*innen warnen
Schon jetzt gibt es in den Bundesländern Schüler*innendatenbanken. Hessen etwa unterhält die Lehrer- und Schülerdatenbank, LUSD.
Im Datenschutzrecht gelten Minderjährige als besonders schutzwürdige Personengruppe, so der Pressesprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten, Philipp Wilhelmstrop. Zwar sei eine bundeseinheitliche Schüler-ID nicht in jedem Fall datenschutzrechtlich unzulässig. Doch das hänge wesentlich von der Ausgestaltung ab: Welchen Zwecken soll eine solche Schüler-ID dienen? Welche Daten werden zu einer Schüler-ID gespeichert? Wo wird eine solche ID geführt und welche Stellen haben Zugriff auf diese ID?
Klar sei nur eines: „Je mehr Daten erfasst werden, je sensibler diese Daten sind, je länger diese Daten gespeichert werden und je umfassender sie zu einer Profilbildung beitragen, desto größer ist der damit verbundene Grundrechtseingriff“ und desto höhere Anforderungen gelten für die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs.
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Wenn persönliche Informationen zum Verhängnis werden
Dass die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, Schule, Jugend- und Eingliederungshilfe immer mehr verzahnen will, könnte laut GEW noch zu einem anderen Problem führen. Wenn zuständige Personen individuelle Bildungsbiografien einsehen könnten, könnte das ihre Einstellung gegenüber bestimmten Kindern und Jugendlichen beeinflussen. Das befeuert die Gefahr von „Stigmatisierung und Diskriminierung aufgrund sozialer Lage“ und „Migrationsgeschichte“. Auch ein Schul- oder Klassenwechsel zum Neustart könnte erschwert werden, wenn die neue Schule zu viele Daten über Schüler*innen bekommt.
Die könne sich zusätzlich verschärfen, wenn die Bundesregierung die Schüler-ID mit der Bürger-ID verknüpft, wie sie es im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Diese Verknüpfung lehnt die GEW entschieden ab.
Nutzen fraglich
Indes fragen Wissenschaftler*innen: Wozu braucht es diese Verknüpfung? „Gerade in der aktuellen datenbasierten Gesellschaft sollten wir vorsichtig sein, welche Daten wir miteinander verknüpfen, gerade weil es mannigfaltige und schnelle Auswertungsmethoden gibt.“ Mandy Schiefner-Rohs, Professorin für Pädagogik an der Technischen Universität Rheinland-Pfalz, Sandra Hofhues, Professorin für Mediendidaktik an der FernUni Hagen, und Andreas Breiter, Professor für Angewandte Informatik an der Universität Bremen stellen aber insgesamt infrage, ob eine ID den versprochenen Nutzen bringen kann.
Gegenüber netzpolitik.org erklären sie, Daten aus der Schule lägen vielfach schon vor, zum Beispiel aus Schulleistungstests. Doch zuständige Stellen würden sie nicht oder nicht umfänglich auswerten. Die Frage also: Warum sollte sich das mit einer Bildungs-ID ändern?
Daten machen noch keine Bildungsgerechtigkeit
„Gleichzeitig wissen wir aus der empirischen Bildungsforschung, dass die einzelne Messung und Erhebung nicht automatisch zu Bildungsgerechtigkeit oder gutem Unterricht führt“, so Schiefner-Rohs, Hofhues und Breiter. Es ist daher unklar, was sich durch die Schüler*innen-ID pädagogisch-didaktisch verändern würde.
Die Wissenschaftler*innen warnen zudem vor „nicht-intendierten Nebenwirkungen“: Mit einer ID würden Schüler*innen immer mehr zu Datenpunkten. „Ihr Verhalten kann dann natürlich genau verfolgt und vermessen werden.“
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