Künstliche Intelligenz
Datenschutz: Rekordstrafen gegen Google & Shein wegen Cookies und Inbox-Werbung
Die französische Datenschutzbehörde CNIL geht weiter konsequent gegen Verstöße im Umgang mit Cookies und Inbox-Werbung vor. Mit mehreren, jetzt veröffentlichten Entscheidungen vom Montag verhängte sie gegen Google eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 325 Millionen Euro und gegen die chinesische Fast-Fashion-Plattform Shein eine in Höhe von 150 Millionen Euro. Damit sanktionierte sie vor allem die Nichteinhaltung von Cookie-Regeln. Die CNIL sieht die Geldbußen als Teil ihrer zahlreichen Maßnahmen zum Eindämmen „nicht konformer Praktiken beim Tracking und der gezielten Werbeansprache von Internetnutzern“.
Hintergrund: Nach einer Beschwerde der österreichischen Bürgerrechtsorganisation Noyb vom August 2022 führte die CNIL mehrere Inspektionen des E-Mail-Dienstes Gmail und des Prozesses zur Erstellung eines Google-Kontos durch. Sie ergaben, dass Google Irland und der US-Mutterkonzern in den Tabs „Werbung“ und „Soziale Netzwerke“ von Gmail Inbox-Werbung anzeigten. Die Kontrolleure kamen zum Schluss, dass solche Anzeigen nach dem französischen Post- und elektronischen Kommunikationsgesetzes die Zustimmung der Gmail-Nutzer erfordert hätte.
Ferner stellten die Prüfer fest, dass User beim Erstellen eines Google-Kontos dazu angehalten wurden, Cookies für die Anzeige personalisierter Werbung auszuwählen. Zudem klärte der Internetriese sie nicht klar darüber auf, dass das Hinterlegen der Browserdateien für Werbezwecke Voraussetzung für den Zugriff auf die Dienste von Google ist. Ihre in diesem Zusammenhang eingeholte Einwilligung war laut der CNIL daher ungültig und stellte einen Verstoß gegen das französische Datenschutzgesetz dar.
Trump dürfte not amused sein
Die Datenschützer haben Google ferner dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzeige von Werbung zwischen E-Mails in den Postfächern der Gmail-Nutzer ohne vorherige Zustimmung zu unterlassen und eine gültige Einwilligung der Nutzer für die Platzierung von Werbe-Cookies bei der Erstellung eines Google-Kontos einzuholen. Andernfalls müssen Google in den USA und in Irland je eine Strafe von 100.000 Euro pro Tag der Verzögerung zahlen. Erschwerend kam dazu, dass die CNIL den Suchmaschinen-Giganten bereits 2020 und 2021 zweimal wegen Verstößen im Zusammenhang mit Cookies sanktioniert hatte.
Beim Festlegen der Geldbuße für Shein berücksichtigte die Aufsicht etwa, dass der Online-Händler mehrere Verpflichtungen nicht erfüllte. So habe er einige Cookies ohne Einwilligung der Nutzer platziert, deren Entscheidungen nicht respektiert und sie nicht angemessen über die auf die Festplatte gekrümelten Dateien informiert. Shein bezeichnete die Strafe als „völlig unverhältnismäßig“ und kündigte Berufung an. Google verwies auf bereits eingeführte Datenschutzverbesserungen. Der Konzern will die Beschlüsse gründlich prüfen. Die Google-Sanktion dürfte US-Präsident Donald Trump nicht schmecken, da dieser nach Abschluss eines Zoll-Deals den Druck auf die EU erhöhte. Er drohte etwa mit dem Verhängen hoher Aufschläge gegen Länder, die „diskriminierende“ Regeln oder Steuern gegen US-Tech-Firmen einführen.
(mho)