Künstliche Intelligenz
Deutsche Länder wollen Zahlungen Erwachsener an Pornoseiten verhindern
Die Landesmedienanstalten wollen Finanzdienstleister dazu zwingen, Zahlungen an Erotikportale wie Pornhub und Youporn abzulehnen – auch Zahlungen Erwachsener. Rechtsgrundlage ist der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).
Das hat der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Marc Jan Eumann, dem Evangelischen Pressedienst (epd) erklärt. „Nur wenn die Porno-Anbieter Reichweiten und Einnahmen verlieren, können wir sie dazu bringen, beim Jugendmedienschutz einzulenken“, begründet Eumann die Finanzsperren. Die Medienwächter der Länder gehen schon seit fünf Jahren gegen die Pornoseiten vor.
Basis ist eine im Juni 2020 von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) erlassene und vollziehbare Unterlassungsverfügung gegen den auf Zypern sitzenden Plattformbetreiber Aylo, um Jugendschutz mit schärferen Alterskontrollen sicherzustellen. In der Folge haben 2024 mehrere Medienanstalten Sperranordnungen erlassen. Mittel der Wahl ist die Manipulation des Domain Name Systems (DNS) des Internets.
Neue Handhabe gegen Spiegeldomains
Mittlerweile haben drei Verwaltungsgerichte und zwei Oberverwaltungsgerichte Eilanträge von Aylo, die DNS-Blockaden vorläufig außer Kraft zu setzen, abgewiesen und die Verfügungen für sofort vollziehbar erklärt. Jüngst hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bestätigt, dass der Zugang zu Pornhub und Youporn über den Provider 1&1 vorerst gesperrt bleiben soll. DNS-Sperren sind durch Endnutzer leicht zu umgehen. Auch technische Tricks helfen dem Betreiber dabei, die Portale in Deutschland weiter erreichbar zu halten.
Bislang setzten die Anbieter häufig darauf, Blockaden durch sogenannte Spiegeldomains zu umgehen, weiß Eumann. Diese unterscheiden sich nur leicht von der ursprünglichen Adresse. Auch dagegen könnten die Kontrolleure dem novellierten JMStV leichter vorgehen, hebt der Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz hervor. Die heftig umstrittene Novelle, die generelle Pornofilter auf Betriebssystemebene vorschreibt, wird momentan in den Länderparlamenten beraten und soll am 1. Dezember in Kraft treten. Eumann verweist gegenüber dem epd auf Studien, wonach Pornografie Minderjährige mehr verstöre als etwa nicht sexuell motivierte Gewaltdarstellungen in einem Fernseh-Krimi.
(ds)