Künstliche Intelligenz
Deutschland-Stack: Rückgrat der staatlichen Daseinsvorsorge in der Digitalwelt
Die Bedeutung des von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) skizzierten Deutschland-Stacks ist für die Verwaltungsmodernisierung kaum zu überschätzen. Das verdeutlichte Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei, am Mittwoch auf der E-Government-Messe Smart Country Convention in Berlin. Die vorgesehene einheitliche IT-Infrastruktur mit klar definierten Schnittstellen, Cloud-Diensten und Standards sei das „Rückgrat der staatlichen Leistungserbringungen und Daseinsvorsorge in der digitalen Welt“. Letztlich mache dieser „große Anspruch“ klar, dass es um digitale öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen gehe.
Als wichtigen Baustein für den „D-Stack“ erachtet Nguyen die mit der digitalen EU-Wallet verknüpfte elektronische Identität (EUDI), die in allen Mitgliedsstaaten spätestens 2026 verfügbar sein soll. Durch die eIDAS-Verordnung werde dieses Feld schon seit vielen Jahren reguliert. Noch länger laufe in Deutschland die Debatte darüber, eine qualifizierte E-Signatur für alle Bürger bereitzustellen. Auch dieses Ansinnen werde mit der EUDI-Wallet beziehungsweise der dahinterstehenden eIDAS-Novelle Realität.
Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei.
(Bild: Sefan Krempl)
Mit dem Begriff „Stack“ dürften die meisten Bürger nichts anfangen können, räumte der Ex-Chef des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters D-Trust gegenüber heise online ein. Das Wort sende eher die Botschaft an die Tech-Community, dass sich der Staat online neu aufstellen wolle. Der Verbraucher werde sich dagegen an Anwendungen orientieren: „Wir müssen mit der Interaktion des Bürgers starten“, verweist Nguyen auf Portale und Fachverfahren, die heute als Apps besser bekannt seien. Letztlich müssten diese dem Nutzer Vorteile bringen, etwa beim Ummelden, beim Beantragen eines Personalausweises oder beim virtuellen Aufbewahren eines Führerscheins.
„Ende-zu-Ende-Denken“
Der D-Stack sollte aber „mehr sein als ein App-Store“ mit einzelnen neuen digitalen Werkzeugen, betont Nguyen. Nötig sei vielmehr ein Zusammenspiel von Funktionalität, Regulierung, Infrastruktur und Betrieb. Einbezogen werden müssten neben Vertrauensdiensten auch Interaktionsservices wie eine Bezahllösung und Datenaustauschdienste alias Plattformen. Letztere seien entscheidend, um Anwendungen mit KI zu ermöglichen. Zugleich gelte es, die europäische Dimension mit dem Euro-Stack zu berücksichtigen und ein „Ende-zu-Ende-Denken“ mit aufzunehmen. Nur so könne sich der D-Stack nahtlos in bestehende und künftige IT-Architekturen einfügen.
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Gerade die erwähnten Vertrauensdienste seien „mehr als ein bisschen Kryptografie und Software“, weiß der Manager. Ein Anbieter müsse hier einen laufenden Betrieb in einem engen Regulierungsrahmen abwickeln können, wofür allein die Zertifizierung und die nächsten elementaren Schritte zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen würden. Erst dann könnten die weitere Infrastruktur und Betriebssysteme auf den elementaren Vertrauensservices rund um E-Signaturen und eID aufsetzen. Ngyuen hob hervor, dass die Bundesdruckerei hier einige Erfahrungen aus großen Projekten einbringen könne.
Der D-Stack soll eine „sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung“ werden.
(Bild: Stefan Krempl)
Thilak Mahendran von der Denkfabrik Agora digitale Transformation hat im Juni die vage Idee des D-Stacks konkreter gefasst. Obwohl Deutschland mit Elementen wie der BundID oder der Bezahlplattform E-Payment Bund-Länder (ePayBL) viele Bausteine besitze, entsteht ihm zufolge eine funktionierende digitale Infrastruktur erst durch einen Ordnungsrahmen, der die Wiederverwendung von Diensten, klare Zuständigkeiten und einen sicheren Betrieb über alle föderalen Ebenen hinweg gewährleiste.
Government as a Platform
Der Schlüssel dazu liege in einem plattformbasierten Ansatz, führt der Experte aus: Government as a Platform (GaaP) begreife Digitalisierung nicht als bloße Summe technischer Projekte, sondern als zentrale staatliche Infrastrukturaufgabe. Ein Kernelement dieses Ansatzes sei der Deutschland-Stack – ein strategisch gefasster Plattformkern aus grundlegenden Diensten für Authentifizierung, Datenaustausch und Transaktionen. Dieser dürfe aber nicht isoliert stehen: Er sei ein Teil einer übergeordneten „Deutschland-Architektur“, die im Rahmen der föderalen Digitalstrategie entwickelt werde.
Eine Taskforce müsse bestehende zentrale Komponenten für den D-Stack stabilisieren, Sicherheitslücken schließen und Schnittstellen sowie Self-Service-Zugänge bereitstellen, fordert Mahendran. Mit dem Online-Zugangsgesetz verbundene Fokusleistungen sollten anschlussfähig gemacht werden. Der Bundestag müsse ferner gezielt Mittel für den Betrieb und die Weiterentwicklung dieser Basisbestandteile im Haushalt sichern. Der D-Stack sollte als Produkt des IT-Planungsrats verankert und durch die Förderale IT-Kooperation (Fitko) operativ gesteuert werden. Sobald der Kern konsolidiert sei, müsse das Plattformökosystem über dokumentierte Schnittstellen und Standards für externe Partner geöffnet werden.
Wichtiger Teil der Modernisierungsagenda
Der D-Stack spielt auch eine prominente Rolle in der neuen Modernisierungsagenda der Bundesregierung, die Wildberger auf den Weg gebracht hat. Dabei soll es sich demnach um eine „sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung“ handeln. Neue Elemente würden modular auf Bestehendem aufgebaut sowie „mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert“. Die Umsetzung erfolge schrittweise. Der Bund beauftrage Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion und das Once-only-Prinzip, wonach Bürger ihre Daten nur einmal gegenüber der Verwaltung angeben müssen. Der Staat stelle zudem „den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform“ bereit.
Der Agenda zufolge sollen etwa die Registermodernisierung, die Deutsche Verwaltungscloud inklusive Identity Access Management (IAM) und die EUDI-Wallet den D-Stack nutzen beziehungsweise darauf implementiert werden. Dafür hat die Exekutive Zeiträume zwischen 12 und 36 Monaten ins Auge gefasst. Ein Vorteil, der sich daraus ergeben soll, ist eine Unternehmensgründung binnen 24 Stunden. Dabei diene die BundID als Online-Identifikation für Anträge und Beglaubigungen, heißt es. Das Abwickeln anderer Aufgaben wie der digitalen Firmenanmeldung oder dem Erstellen von Steuer- und Handelsregisternummern laufe über den Stack und zugehörige Schnittstellen.
(afl)