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Deutschland-Stack: Rückgrat der staatlichen Daseinsvorsorge in der Digitalwelt


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Bedeutung des von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) skizzierten Deutschland-Stacks ist für die Verwaltungsmodernisierung kaum zu überschätzen. Das verdeutlichte Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei, am Mittwoch auf der E-Government-Messe Smart Country Convention in Berlin. Die vorgesehene einheitliche IT-Infrastruktur mit klar definierten Schnittstellen, Cloud-Diensten und Standards sei das „Rückgrat der staatlichen Leistungserbringungen und Daseinsvorsorge in der digitalen Welt“. Letztlich mache dieser „große Anspruch“ klar, dass es um digitale öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen gehe.

Als wichtigen Baustein für den „D-Stack“ erachtet Nguyen die mit der digitalen EU-Wallet verknüpfte elektronische Identität (EUDI), die in allen Mitgliedsstaaten spätestens 2026 verfügbar sein soll. Durch die eIDAS-Verordnung werde dieses Feld schon seit vielen Jahren reguliert. Noch länger laufe in Deutschland die Debatte darüber, eine qualifizierte E-Signatur für alle Bürger bereitzustellen. Auch dieses Ansinnen werde mit der EUDI-Wallet beziehungsweise der dahinterstehenden eIDAS-Novelle Realität.


Foto von Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei

Foto von Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei

Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei.

(Bild: Sefan Krempl)

Mit dem Begriff „Stack“ dürften die meisten Bürger nichts anfangen können, räumte der Ex-Chef des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters D-Trust gegenüber heise online ein. Das Wort sende eher die Botschaft an die Tech-Community, dass sich der Staat online neu aufstellen wolle. Der Verbraucher werde sich dagegen an Anwendungen orientieren: „Wir müssen mit der Interaktion des Bürgers starten“, verweist Nguyen auf Portale und Fachverfahren, die heute als Apps besser bekannt seien. Letztlich müssten diese dem Nutzer Vorteile bringen, etwa beim Ummelden, beim Beantragen eines Personalausweises oder beim virtuellen Aufbewahren eines Führerscheins.

Der D-Stack sollte aber „mehr sein als ein App-Store“ mit einzelnen neuen digitalen Werkzeugen, betont Nguyen. Nötig sei vielmehr ein Zusammenspiel von Funktionalität, Regulierung, Infrastruktur und Betrieb. Einbezogen werden müssten neben Vertrauensdiensten auch Interaktionsservices wie eine Bezahllösung und Datenaustauschdienste alias Plattformen. Letztere seien entscheidend, um Anwendungen mit KI zu ermöglichen. Zugleich gelte es, die europäische Dimension mit dem Euro-Stack zu berücksichtigen und ein „Ende-zu-Ende-Denken“ mit aufzunehmen. Nur so könne sich der D-Stack nahtlos in bestehende und künftige IT-Architekturen einfügen.

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Gerade die erwähnten Vertrauensdienste seien „mehr als ein bisschen Kryptografie und Software“, weiß der Manager. Ein Anbieter müsse hier einen laufenden Betrieb in einem engen Regulierungsrahmen abwickeln können, wofür allein die Zertifizierung und die nächsten elementaren Schritte zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen würden. Erst dann könnten die weitere Infrastruktur und Betriebssysteme auf den elementaren Vertrauensservices rund um E-Signaturen und eID aufsetzen. Ngyuen hob hervor, dass die Bundesdruckerei hier einige Erfahrungen aus großen Projekten einbringen könne.


Folie aus der Präsentation von Kim Nguyen

Folie aus der Präsentation von Kim Nguyen

Der D-Stack soll eine „sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung“ werden.

(Bild: Stefan Krempl)

Thilak Mahendran von der Denkfabrik Agora digitale Transformation hat im Juni die vage Idee des D-Stacks konkreter gefasst. Obwohl Deutschland mit Elementen wie der BundID oder der Bezahlplattform E-Payment Bund-Länder (ePayBL) viele Bausteine besitze, entsteht ihm zufolge eine funktionierende digitale Infrastruktur erst durch einen Ordnungsrahmen, der die Wiederverwendung von Diensten, klare Zuständigkeiten und einen sicheren Betrieb über alle föderalen Ebenen hinweg gewährleiste.

Der Schlüssel dazu liege in einem plattformbasierten Ansatz, führt der Experte aus: Government as a Platform (GaaP) begreife Digitalisierung nicht als bloße Summe technischer Projekte, sondern als zentrale staatliche Infrastrukturaufgabe. Ein Kernelement dieses Ansatzes sei der Deutschland-Stack – ein strategisch gefasster Plattformkern aus grundlegenden Diensten für Authentifizierung, Datenaustausch und Transaktionen. Dieser dürfe aber nicht isoliert stehen: Er sei ein Teil einer übergeordneten „Deutschland-Architektur“, die im Rahmen der föderalen Digitalstrategie entwickelt werde.

Eine Taskforce müsse bestehende zentrale Komponenten für den D-Stack stabilisieren, Sicherheitslücken schließen und Schnittstellen sowie Self-Service-Zugänge bereitstellen, fordert Mahendran. Mit dem Online-Zugangsgesetz verbundene Fokusleistungen sollten anschlussfähig gemacht werden. Der Bundestag müsse ferner gezielt Mittel für den Betrieb und die Weiterentwicklung dieser Basisbestandteile im Haushalt sichern. Der D-Stack sollte als Produkt des IT-Planungsrats verankert und durch die Förderale IT-Kooperation (Fitko) operativ gesteuert werden. Sobald der Kern konsolidiert sei, müsse das Plattformökosystem über dokumentierte Schnittstellen und Standards für externe Partner geöffnet werden.

Der D-Stack spielt auch eine prominente Rolle in der neuen Modernisierungsagenda der Bundesregierung, die Wildberger auf den Weg gebracht hat. Dabei soll es sich demnach um eine „sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung“ handeln. Neue Elemente würden modular auf Bestehendem aufgebaut sowie „mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert“. Die Umsetzung erfolge schrittweise. Der Bund beauftrage Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion und das Once-only-Prinzip, wonach Bürger ihre Daten nur einmal gegenüber der Verwaltung angeben müssen. Der Staat stelle zudem „den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform“ bereit.

Der Agenda zufolge sollen etwa die Registermodernisierung, die Deutsche Verwaltungscloud inklusive Identity Access Management (IAM) und die EUDI-Wallet den D-Stack nutzen beziehungsweise darauf implementiert werden. Dafür hat die Exekutive Zeiträume zwischen 12 und 36 Monaten ins Auge gefasst. Ein Vorteil, der sich daraus ergeben soll, ist eine Unternehmensgründung binnen 24 Stunden. Dabei diene die BundID als Online-Identifikation für Anträge und Beglaubigungen, heißt es. Das Abwickeln anderer Aufgaben wie der digitalen Firmenanmeldung oder dem Erstellen von Steuer- und Handelsregisternummern laufe über den Stack und zugehörige Schnittstellen.


(afl)



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Biometrische Überwachung: EU-Staaten stimmen für Reisepass auf dem Handy


Die EU-Staaten haben sich am Mittwoch auf ihre Position für die geplante Verordnung für digitale Reisepässe geeinigt. Der Beschluss ermöglicht dem Ministerrat die Aufnahme von Verhandlungen mit dem EU-Parlament zu dem Dossier. Es zielt darauf ab, den Grenzübertritt an den Außengrenzen des Schengen-Raums effizienter und sicherer zu gestalten. Die Verordnung etabliert Regeln für die freiwillige Erstellung digitaler Reisedokumente (Digital Travel Credentials) auf dem Smartphone, die eine digitale Kopie der im Chip des Reisepasses oder Personalausweises gespeicherten Daten enthalten.

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Kernfunktion der vorgesehenen EU-Travel-App ist für den Rat die Option für Reisende, ihre Daten bereits vor der Ankunft an der Grenze an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Dadurch sollen Grenzbeamte die Reisedokumente aus der Ferne verifizieren und auch mit Polizei- und Migrationsdatenbanken abgleichen können. Das soll Wartezeiten verkürzen, die Sicherheit erhöhen und Betrügern die Nutzung gefälschter Dokumente erschweren.

Die Entwicklung der zentralen Komponenten – der Handy-App, eines Backend-Validierungsdienstes und eines „Traveller-Routers“ zur Datenweitergabe – werde der Agentur EU-Lisa übertragen, erläutert das Ministergremium. Diese ist für das Management großer IT-Systeme im Sicherheitsbereich zuständig. Die Nutzung sei für EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige ausdrücklich optional. Das physische Reisedokument müsse beim Grenzübertritt weiterhin mitgeführt werden.

Die Travel-App ist dem Rat zufolge als zentrales Element zur Vernetzung der umfassenden EU-Grenz-Systeme konzipiert. Reisende sollen ihre digitalen Reisedokumente in Zukunft nutzen können, um etwa ihre Daten für das im Oktober 2025 in Betrieb genommene Ein-/Ausreisesystem (EES) vorab einzureichen, das biometrische Daten von Drittstaatsangehörigen digital erfasst. Ebenso ist die Integration in das für 2026 geplante Reisegenehmigungssystem ETIAS sowie bei digitalen Visa-Anträgen vorgesehen.

Ungeachtet der versprochenen Reiseerleichterungen warnen Bürgerrechtler und Datenschützer eindringlich vor den Folgen der Digitalisierung von Reisedokumenten. Sie sehen darin einen Ausbau der biometrischen Überwachungsinfrastruktur auf EU-Ebene. Die digitale Reise-App sehe zunächst automatisierte Gesichtserkennung zur biometrischen Identifikation vor, dürfte aber den Weg für eine flächendeckende und automatisierte Erfassung und Auswertung biometrischer Daten ebnen. Das würde die Reisefreiheit langfristig einschränken.


(mki)



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TCL Nxtpaper 60 Ultra im Test: Android-Smartphone mit mattem Bildschirm


Als eher kleiner Hersteller muss TCL einfallsreich sein, damit seine Produkte aus der Smartphone-Masse herausstechen. Beim Nxtpaper 60 Ultra wurde es ein spezieller Bildschirm, den es so anderswo nicht gibt. Die Preise von 480 Euro für die Version mit 256 GByte Speicher und 550 Euro für 512 GByte sortieren das Gerät in der gehobenen Mittelklasse ein.

Optisch macht das Smartphone durchaus was her. Das kantige Gehäuse mit dem großen, runden Kameraelement sieht schick aus und ist gut verarbeitet. Der Materialmix dürfte allerdings edler sein, der Rahmen aus Kunststoff fühlt sich kaum hochwertig an. Gemäß IP68 ist das Gerät gegen das Eindringen von Wasser und Staub geschützt.

Vom Namen Nxtpaper, der nach E-Paper klingt, sollte man sich nicht irritieren lassen. Im Bildschirm steckt ein LCD-Panel (Liquid Crystal Display), wie man es auch bei anderen Smartphoneherstellern findet, dem Siegeszug des OLED zum Trotz. Der Schirm ist mit 7,2 Zoll sehr groß geraten, mit einer Hand bedienen lässt sich das Smartphone kaum. Er zeigt, auch schräg von der Seite betrachtet, keine Farbverzerrungen und schafft eine Bildwiederholfrequenz von bis zu 120 Hertz. Das sorgt für sanftes Scrolling und flüssige Animationen. Die Auflösung liegt klassenüblich etwas über Full-HD.


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E-Auto Smart #5 Brabus im Test: Stark wie ein Bär, schwach bei der Software


Cuxhaven, Parkplatz „Alte Liebe“: Der Testwagen reagiert nicht mehr. Ich war ausgestiegen, um einen Parkschein zu ziehen. Nach ein paar Metern Abstand hat der Smart #5 automatisch verriegelt. Bei der Rückkehr mit dem Papierzettel ging nichts mehr. Abgeschlossen steht er vor mir, stumm und dunkel – und ich stehe am Samstagvormittag bei Windstärke sechs im Regen. Was soll es, denke ich, und gehe ins nächste Café. Die Ursache für das Liegenbleiben ist unbekannt. War es das 12-Volt-Bordnetz, die Schlüsselbatterie oder die Feuchtigkeit? Vielleicht gibt es einen Zusammenhang mit den Softwareschwächen dieses starken Elektroautos: Wie gut kann er im dicht besetzten SUV-Segment bestehen? Der Smart #5 Brabus hat 475 kW Antriebsleistung, beschleunigt in 3,8 Sekunden auf 100 km/h, hat im WLTP eine Reichweite von 540 km und kostet in dieser Spitzenversion 60.900 Euro.

  • seit 2025 auf dem Markt
  • Abmessungen: 4,7 m lang, 1,92 m breit, 1,71 m hoch, Radstand: 2,9 m
  • Antriebe: 250, 267, 432 und 475 kW
  • Batterie: 74,4 bis 94 kWh
  • Preis ab 45.900 Euro
  • Pluspunkte: Antrieb und Ladeleistung
  • Minus: unausgereifte Software

Mit 4,7 m Länge konkurriert der Smart #5 unter anderem mit dem Tesla Model Y oder dem BMW iX3. Das Platzangebot ist großzügig: Die üppige Breite von 1,92 m ohne Außenspiegel sowie die Höhe von 1,71 m schaffen Raum auch für große und gewichtige Menschen. Das Kofferraumvolumen beträgt 630 Liter, worauf sich 47 weitere Liter für den Frunk addieren.

Der #5 polarisiert: Das soll ein Smart sein? „Ich dachte, der wäre kurz und zweisitzig“, war hin und wieder zu hören. Ja, so war es, und 2027 könnte es als #2 wieder einen Mini der Marke geben. Nach heutigem Stand macht Smart aber das, was alle Volumenhersteller tun – ohne ein Kompakt-SUV geht es nicht.


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