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Künstliche Intelligenz

Die Lehren aus dem C2PA-Debakel – Fotonews der Woche 39/2025


Mit der Firmware 2.00 für die Nikon Z6 III signiert die Kamera Bilder, die nicht mit ihr aufgenommen wurden. Das ist genau das, was die „Content Authenticity Initiative“, gegründet unter anderem von Adobe 2019, verhindern wollte: Eine Kamera, die Bilder, die nicht aus ihr stammen, als quasi „echt“ ausgibt. Denn dass ein Foto mit einer bestimmten Kamera aufgenommen wurde, von wem, wann und wo genau, und das kryptografisch zu belegen, ist die ganze Idee hinter dem, was unter Namen wie CAI, C2PA oder Content Credentials gemeint ist. Die vielen Bezeichnungen, die da seit ganzen sechs Jahren unterwegs sind, zeigen schon, wie uneinheitlich die Branche agiert – und warum CAI, bleiben wir bei diesem Namen, nicht aus dem Quark kommt.

Was insbesondere Pressefotos, die in Sekunden weltweit verteilt werden, heute fehlt, ist die digitale Provenienz, also der Herkunftsnachweis. Dabei geht es nicht um absolute Fälschungssicherheit, die kann es nicht geben. Jedes System hat Lücken, Sicherheit ist ein Prozess, nicht etwas, das man durch eine einmalige Aktion wie den Kauf einer bestimmten Kamera herstellen kann. Aber am Anfang der Kette von der Aufnahme eines Bildes muss man irgendjemandem oder irgendetwas trauen, das ist die „chain of trust“. Und bei CAI, das oft auch als „Echtheitssiegel für Fotos“ bezeichnet wird, ist das die Kamera.

Darum wiegt Nikons Firmware-Bug auch ziemlich schwer, wenn es um das System CAI an sich geht: Wenn die Vertrauenskette schon im allerersten Glied massive Schwächen hat, ist es völlig egal, wie stabil der Rest ist. Da CAI noch kaum verbreitet ist, und es Wochen dauerte, bis das Ausmaß des Problems bekannt wurde, dürfte der tatsächliche Schaden, also Fake-Fotos, zwar gering sein. Wie eine falsch signierte Aufnahmen mit der Z6 III entsteht, und was der zeitliche Ablauf war, zeigt unsere ausführliche Meldung.

Dass das System unausgereift ist, wurde dadurch nämlich deutlich sichtbar. Darauf weist auch Michael J. Hußmann bei Docma hin: „Man hat nur eine einzige Chance, die Entstehung eines Bildes durch eine Aufnahme mit einer bestimmten Kamera fälschungssicher zu dokumentieren, nämlich während der Speicherung der Bilddatei in der Kamera.“ Und das ist der Punkt: Der Anfang der Kette. Alles, was danach kommt, Bearbeitung, Ausschnitt, Größenänderung, lässt sich – das ist im Workflow von C2PA vorgesehen – dokumentieren. Der Ursprung ist aber die Aufnahme an sich und deren Provenienz.

Weil ein solcher Fehler, wie bei Nikon mit der Firmware verursacht, aber offenbar bisher nicht bedacht wurde, blieb dem Unternehmen nur eine drastische Reaktion: Die Prüfung der C2PA-Signatur durch Nikons Onlinesysteme ist bis auf Weiteres ganz abgeschaltet. Und zwar für alle Nikons, nicht nur die Z6 III. Andere Prüfstellen, das zeigte der Entdecker Adam Horshack auch bereits, akzeptieren die verfälschten Bilder weiterhin. Darum schrieb ganz richtig auch Petapixel: Nikon kann das Problem allein nicht lösen.

Denn wie auch andere digitale Sicherheitsmechanismen basiert C2PA auf Zertifikaten. Das kennt man, vereinfachtes Beispiel: Wenn sie diese Kolumne gerade mit einem handelsüblichen Browser lesen, stellt der irgendwo ein kleines Schloss dar. Das sagt, dass die Verbindung zwischen Ihrem Gerät und dem Server – heise.de – tatsächlich zu unserem Angebot führt. Die Verbindung ist zwischen dem Gerät und uns verschlüsselt. Dafür hat der Server ein Zertifikat, das wir regelmäßig erneuern müssen, und das auch zurückgerufen werden kann. Wie gesagt, alles etwas vereinfacht.

Und ein globaler Rückruf dieser Zertifikate ist wohl bei C2PA nicht vorgesehen. Ebenso, dass die Kamera selbst darauf hinweist, dass ihr Zertifikat vielleicht ungültig oder veraltet ist. Das ist, neben Nikons eigenem Problem, das, was die ganze Allianz für C2PA, eben die CAI, lösen muss. Dass Nikon ein Firmware-Update bringt, und Fotos aus einer Z6 III mit Firmware 2.00 nirgendwo mehr akzeptiert werden, ist zwingend nötig.

Sinnvoll wäre aber auch noch, und da werden wir dann endlich mal konstruktiv, wenn die zahlreichen Mitglieder der CAI im Verbund neue Firmware-Versionen auf solche Lücken prüfen. Konkurrenz unter den Firmen muss da beiseitegelegt werden, auch wenn die Markteinführung einer neuen Kamera oder ein Update für C2PA-Funktionen länger dauert. Die Zerfaserung der CAI, die wir schon vor gut anderthalb Jahren festgestellt haben, muss endlich aufhören. Das ganze System muss so sicher wie möglich sein, und nicht schon bei der Aufnahme ausgehebelt werden können.

Um es auszuhebeln, reicht es im Übrigen nicht, wie vielfach behauptet, einen Monitor, eine Leinwand oder einen Ausdruck abzufotografieren. Es geht, siehe oben, um die komplette Provenienz: Wer hat das Bild wo, wann und mit welchem Gerät gemacht? Das wird verschlüsselt mit den Bilddaten in der Kamera bei Aufnahme gespeichert. Und später mit Servern abgeglichen. Wenn Max Mustermann ein Foto des US-Präsidenten, aufgenommen von seinem Monitor in Hintertupfing, veröffentlicht, dann hat das wenig Glaubwürdigkeit. Und gar keine, wenn solche Daten fehlen.

Wenn dagegen ein namentlich bekannter Berufsfotograf von einer großen Agentur dieses Bild veröffentlicht, aufgenommen vor dem Weißen Haus, dann ist allein das schon ein Hinweis auf Authentizität. Und erst recht, wenn die Daten der Aufnahme kryptografisch gesichert sind. Ein Grund, warum es C2PA braucht, ist ja, dass sich EXIF-Daten beliebig verändern lassen, ohne dass der Verlauf nachprüfbar festgehalten würde. Im Übrigen speichern C2PA-Kameras oft auch viel mehr Daten als per EXIF, teilweise auch Informationen des Autofokus für die Tiefe der Elemente in einem Bild. Darauf wies kürzlich Sony hin.

Nach diesem schwierigen Thema ist ein bisschen Entspannung angesagt. Also blicken wir doch in den Himmel, oder vielmehr, lassen Astrofotografen das tun. Denn der „Astrophotography Prize 2025“ wurde in der vergangenen Woche vergeben. Wenn man die Galerie der Bilder bei DPreview im Vollbild ansieht – unser Long Click zum Wochenende – stehen da auch die Aufnahmedaten, natürlich nicht per C2PA signiert, aber mit Namen der Fotografen. Alternativ gibt es einen Long Watch von knapp einer Stunde auf YouTube von der Preisverleihung mit Kommentaren der Juroren zu den wunderschönen Bildern.


(nie)



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Verfassungsrechtler und Politiker fordern Klarnamenpflicht im Internet


Der Verfassungsrechtler Andreas Voßkuhle hat eine Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet angestoßen. Voßkuhle, von 2010 bis 2020 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ am Donnerstag gesagt, die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar nicht ganz einfach, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle in dem Interview, das am Samstag (27.12.) erscheint. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.

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Am heutigen Freitag legte der Tagesspiegel mit weiteren Stimmen nach: Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne die Diskurskultur im Netz zivilisieren, sagte der Zeitung zufolge der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler). „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital“, so Mehring.

Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können, betonte Mehring. „Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können.“ Und wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. Dies könne öffentliche Debatten spürbar entgiften. Dabei gehe es Mehring zufolge nicht um das Einschränken von Meinungen, sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniere.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verlange eine „ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum“, berichtet der Tagesspiegel. Der Staat müsse befähigt werden, „seiner Schutzfunktion besser gerecht zu werden“, verlangte Badenberg demnach. Ermittlungsbehörden bräuchten laut Badenberg in klar definierten Fällen „eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren. Zugleich sind die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihren Beitrag zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung zu leisten.“


(hob)



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Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur


Samstagabend, 20:30 auf der Couch. Süßigkeiten wurden schon bereitgestellt und für den perfekten Heimkinoabend fehlt nur noch eines: der Film. Lieber Blockbuster, Arthouse oder Klassiker? Politthriller, Drama oder Komödie? Netflix, Disney+ oder doch Mubi? Eine gefühlte halbe Stunde zerrinnt im ziellosen Blättern durch das Filmangebot der Streaminganbieter. Die Entscheidung für einen Film rückt dabei immer weiter außer Sichtweite. Zu groß ist das Filmbuffet, zu unterschiedlich sind die Optionen – und dann noch die Meinungsflut im Netz.

Wie schön wäre eine Online-Gemeinschaft, an die man sich vertrauensvoll wenden könnte? Ein Ort, an dem Filmbewertungen noch sinnhaft erscheinen, weil Anerkennung nicht allzu großzügig verteilt wird. Ein Ort des gepflegten Austauschs über Filme, weit weg von der Polemik, die in den Kommentarbereichen etlicher sozialer Netzwerke schon lange zum netzkulturellen Alltag gehört. Was wie ein Traum ewig-gestriger Internetidealisten klingt, das ist Letterboxd für etliche Millionen vor allem junger Filmbegeisterter.

Wieso die Filmplattform gerade die Gen Z so anzieht, was die Pandemie damit zu tun hat und weshalb Letterboxd Gefahr läuft, die eigens geschaffene Filmkultur zu untergraben, erklären wir auf den folgenden Seiten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur“.
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Bundesdigitalminister ist für Social-Media-Sperre für Kinder


Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder, wie in Australien. „Ich kann dem eine Menge abgewinnen. Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

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Aus Studien, Schilderungen und Beobachtungen wisse man, wie tiefgreifend soziale Medien in die Entwicklung junger Menschen eingriffen. „Da ist jetzt mal die Frage zu stellen: Wie ermöglichen wir ihnen eine gesunde Entwicklung, so wie sie frühere Generationen ohne soziale Medien auch hatten. Was das richtige Alter ist, muss gut diskutiert werden“, fügte er hinzu und verwies auf eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.

Das Gremium aus Wissenschaftlern und Praktikern etwa aus Medizin und Jugendschutz hatte im Herbst seine Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Empfehlungen erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um mögliche Altersgrenzen und auch um das viel diskutierte Thema Handyverbot an Schulen.



Bundesdigitalminister Karsten Wildberger: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“

(Bild: BMDS / Woithe)

Auch hier ist der Bundesdigitalminister für einen eher strikten Kurs: „Dass man sich mal ein, zwei Stunden hinsetzt, aufmerksam ist und nicht durch Dinge abgelenkt ist, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung. Insofern finde ich, ist das nicht nur zumutbar, sondern wir schulden das den Kindern auch, dass sie diese Möglichkeit haben“, so Wildberger. Auszeit gehöre dazu. Bei solchen Debatten sei es wichtig, auf diejenigen zu hören, die damit täglich zu tun hätten, und das seien die Lehrer.

Mit seinen Äußerungen gegenüber dpa geht der Bundesdigitalminister nun weiter, als er es noch im September im Interview mit c’t formuliert hatte. Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, hatte Wildberger damals betont. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Für ihn gehe es „mehr um Schutz als um Verbote“.


(hob)



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