Datenschutz & Sicherheit
Digital sicher in den Urlaub
Für entspanntere Urlaubstage gibt etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) derzeit Tipps, wie digitaler Schutz gelingt. Nicht alle sind aktuell, aber Urlaubsreisende sollten dennoch einige Hinweise beachten.
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Die Hinweise vom BSI sind recht knapp gehalten. Es gelte, die „digitale Sicherheit bereits vor Reisebeginn mitzudenken. Wer Geräte, Konten und Daten rechtzeitig absichert, reduziert das Risiko, im Urlaub oder nach der Rückkehr unangenehme Überraschungen zu erleben.“ Etwa der Hinweis, Reiseunterlagen nur über vertrauenswürdige Wege abzurufen, hat aktuelle Hintergründe. So wurden viele Hotels, etwa Best Western Hotels, und von ihnen eingesetzte Buchungsplattformen wie Booking von Cyberkriminellen unterwandert, die unbefugt Zugriff auf Buchungsinformationen erlangt haben, die sie dann etwa für Phishing missbrauchen.
Oldies but Goldies
Wer auf Social Media unterwegs ist und dort Inhalte öffentlich teilt, sollte natürlich sparsam mit persönlichen Informationen und etwa Reiseplänen sein, um Betrügern und potenziellen Einbrechern keine verwertbaren Informationen zu liefern. Auch automatische Abwesenheitsnotizen können zu viel verraten.
Weniger „Goldie“ sind jedoch einige der weiteren Tipps: Öffentliche WLANs nur mit Vorsicht nutzen, ist bei weitem nicht mehr so wichtig wie noch vor einigen Jahren. Wir haben inzwischen überall geschützte Serverkommunikation über TLS-Protokolle; wer sich nicht sicher ist, ob irgendwo Klartext-Informationen über den Äther gehen, sollte etwa das WireGuard-VPN in der Fritzbox anwerfen oder eine andere VPN-Software, die bis zu einem vertrauenswürdigen Tunnel-Endpunkt verschlüsselt.
Viele Sicherheitsratgeber weisen wie das BSI darauf hin, öffentliche USB-Ladestellen und fremde Ladekabel zu meiden oder etwa auf Kabel und Adapter zu setzen, die bei den großen Onlinehändlern beispielsweise unter dem Begriff „USB Datenblocker“ zu finden sind. Das ist nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit. Seit die großen Sicherheitslücken, die etwa BadUSB-Angriffe (Einschleusen von Tastendrücken) ermöglichten, in Android und iOS ausgebügelt sind, ist die reale Gefahr gering.
Der Schutz durch das Setzen der automatischen Bildschirmsperre ist hier viel wichtiger, da das auch bei Diebstahl oder Verlust des Handys den Zugriff auf die Daten zumindest deutlich erschwert. Zugleich unterbindet das auch BadUSB-Angriffe. Alle Zugänge sollten Menschen mit Reiseplänen zudem mit starken Passwörtern (hilfreich ist hier die Länge, also etwa die Nutzung von Passphrases) und Mehr-Faktor-Authentifizierung versehen oder besser gleich auf Passkeys umstellen.
Auf Kontrollen vorbereiten
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Vor Reisen sollten Interessierte prüfen, welche Regeln im Reiseland sowie in Transitländern mit Flug-Zwischenstopps(!) gelten. Etwa die USA waren dafür verstärkt in den Schlagzeilen. Gegebenenfalls sollte man sich auf Kontrollen von Smartphones, Laptops sowie etwa Social-Media-Accounts einrichten. Dafür muss dann der Zugang herausgerückt werden. Bislang ist aber etwa die Angabe der Social-Media-Konten auf dem ESTA-Formular für die USA-Einreise noch freiwillig. Die Behörden überwachen jedoch öffentliche Social-Media-Daten und könnten daher die Daten einfordern. Sich aus Social Media auszuloggen und die Apps etwa auf dem Handy zu löschen, ist eventuell eine Vorsichtsmaßnahme, um keine Neugierde zu wecken; wenn die Grenzer nachfragen, endet das jedoch trotzdem in der Herausgabepflicht der Kontodaten. Wer in die USA reist, sollte deshalb auch auf Social Media sowie in Messenger-Diensten auf die geposteten Inhalte achten sowie auf vergebene Likes oder geteilte Nachrichten.
Aber auch in anderen Ländern sollten Reisende Vorsicht walten lassen. In Hongkong gilt seit März 2026 als Straftat, die Kooperation zu verweigern, der Polizei Passwörter und Entschlüsselungshilfe für elektronische Geräte zu leisten. Es winken ein Jahr Haft und rund 12.500 US-Dollar Strafe bei Weigerung, für Falschangaben sogar 3 Jahre Gefängnis und eine Kostennote von mehr als 60.000 US-Dollar. Auch, wer nicht so weit verreist, kann Ähnliches erleben. Der Schedule 7 des Terrorism Act 2000 im Vereinigten Königreich sieht die Kooperationsverweigerung ebenfalls als Straftat. Dort kann man dafür bis zu drei Monate ins Kittchen wandern sowie eine Strafe bis zu 2500 Pfund aufgebrummt bekommen. Wer unter dem Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) die Entschlüsselung verweigert, riskiert zwei Jahre hinter Gittern, sollte die nationale Sicherheit berührt sein, sogar bis zu fünf Jahre.
Weitere leicht verständliche Sicherheitstipps liefern auch die c’t-Security-Checklisten in der 2026er-Ausgabe (PDF-Datei auch zum Teilen). Die gehen noch etwas weiter in die Tiefe und beschränken sich dabei auf die essenziell wichtigen Aspekte.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Statistik zu polizeilichem Schusswaffengebrauch: Neue Höchststände bei Polizeischüssen und Tasereinsätzen
Die Polizeien der 16 Bundesländer setzten im vergangenen Jahr erneut häufiger Schusswaffen ein. Im vergangenen Jahr schossen Beamt*innen in 77 Einsätzen auf Personen (2024: 74, 2023: 65, 2022: 60). In 46 Fällen wurden dabei Menschen verletzt. 2024 waren es noch 37 Verletzte, im Jahr davor 33. Die meisten Schussabgaben gegen Personen erfolgten offiziell in Notwehrlagen; an zweiter Stelle steht „Fluchtvereitelung bei Verdacht eines Verbrechens oder eines gleichgestellten Vergehens“. Auch die Zahl der Warnschüsse stieg mit 50 Fällen weiter an.
Die Zahl der bei Polizeieinsätzen getöteten Personen ging hingegen wieder zurück – allerdings lediglich auf das übliche Niveau: Laut offizieller Zählung starben im Jahr 2025 insgesamt 16 Menschen. Im Jahr 2024 hatten Polizist*innen 21 Menschen erschossen, das war der höchste Wert seit Beginn der bundesweiten Erfassung von Polizeischüssen im Jahr 1984.
Die Angaben stammen aus der aktuellen Statistik „Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch (SWG)“, die von der Deutschen Hochschule der Polizei (DhPol) in Münster geführt wird. Zuständig dafür ist das Polizeitechnische Institut der DhPol. Den Auftrag für die jährlich erstellte Statistik gab die Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern. Dort wird sie jeweils auf der Frühjahrstagung vorgestellt.
Bis vor zwei Jahren war die Jahresstatistik nur über Presseanfragen oder Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zugänglich. Inzwischen wird sie von der IMK auch auf ihrer Webseite veröffentlicht; seit letzter Woche ist sie dort auch für 2025 abrufbar.
Alternative Dokumentation liefert zusätzliche Details
Seit 1976 führt auch die Zeitschrift „CILIP – Bürgerrechte & Polizei“ eine Chronologie zu polizeilichen Todesschüssen. Dort werden für 2025 insgesamt 17 Todesopfer gezählt. Die Abweichung von den Zahlen der Behörden könnte darauf zurückzuführen sein, dass ein Todesermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
So kann es vorkommen, dass eine Person zwar durch einen Polizeischuss getroffen wird, letztlich aber an anderen Verletzungen verstirbt. Von außen lässt sich dies kaum überprüfen: Anders als CILIP veröffentlicht die DhPol keine Details zu ihren Zahlen.

Von den 2025 insgesamt 93 abgegebenen tödlichen oder nicht-tödlichen Schüssen auf Personen werden nach Angaben der DhPol bis auf sieben Fälle nahezu alle als „Notwehr/Nothilfe“ eingestuft. Demnach habe jeweils eine „Leibes- und Lebensgefahr“ vorgelegen. Die Einordnung folgt dabei der Bewertung der zuständigen Staatsanwaltschaften. In diesen Fällen kommt es nach Abschluss der Todesermittlungen nicht zu einer Anklage – außer die Opfer oder ihre Hinterbliebenen versuchen, dies gerichtlich zu erzwingen.
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Neue Kategorie „Schüsse auf Personen in Fahrzeugen“
Die Statistik der DhPol enthält auch Zahlen zu Polizeischüssen auf „Sachen“. Deren Zahl stieg erneut deutlich an und lag 2025 bei 113 Fällen. 2024 waren es noch 80, im Jahr zuvor lediglich 23. Zu den „Sachen“ gehören aus Behördensicht auch Tiere, diese werden aber gesondert gezählt: 17.023 Mal schoss die Polizei im vergangenen Jahr etwa nach Wildunfällen oder bei Tollwutverdacht auf Tiere. Seit den 1990er Jahren hat sich diese Zahl etwa verzehnfacht.
Als „Sachen“, auf die von der Polizei geschossen wird, gelten auch Fahrzeuge. Befinden sich darin Personen, müssen diese Fälle jedoch als Schüsse auf Personen klassifiziert werden. In den vergangenen zwei Jahren hatte es mehrere solcher Einsätze mit Verletzten und im Fall eines Baggerfahrers mit einem Toten gegeben. In der diesjährigen Statistik hat die DhPol hierfür erstmals die Kategorie „Schusswaffengebrauch gegen Personen in Fahrzeugen“ eingeführt. Darin werden 38 Fälle gezählt.
Starker Anstieg des Schusswaffeneinsatzes bei psychischen Ausnahmesituationen
Viele Polizeischüsse richten sich gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Nach einer Auswertung von CILIP ist deren Anteil an der Gesamtzahl der durch Polizeischüsse getöteten Personen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. In den fünf Jahren von 1976 bis 1980 lag dieser bei weniger als sechs Prozent. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 waren es bereits 47 Prozent.
Das Phänomen ist auch der Innenministerkonferenz bekannt. Im Protokoll ihrer Frühjahrssitzung 2022 steht, es würden „vermehrt herausragende schwerste Gewaltstraftaten durch Personen mit psychischen Erkrankungen verübt“. Dadurch sei ein „Handlungsdruck für die beteiligten behördlichen Strukturen in Bezug auf den Umgang mit diesen Menschen“ entstanden. Eine eigene Kategorie in der jährlichen Schusswaffenstatistik gibt es jedoch nicht.
„Die Innenminister*innen nutzen spektakuläre Einzelfälle, um eine allgemeine Gefährlichkeit von Menschen in oder mit psychischen Problemen zu unterstellen“, so Norbert Pütter von CILIP. „Damit verfestigen sie ein Feindbild, das tödliche Polizeischüsse befördert.“
Als „Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch“ zählt die DhPol außerdem „unbeabsichtigte Schussauslösungen“. Deren Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr etwa verdoppelt. In 16 Fällen richteten Polizist*innen ihre Waffe gegen sich selbst. In der Statistik werden diese Vorfälle als „Selbsttötung/Selbsttötungsversuch“ geführt.
Immer mehr Tasereinsätze in Deutschland
Die Zeitschrift CILIP dokumentiert neben dem Schusswaffengebrauch auch Tasereinsätze mit Todesfolge. Seit 2018 sind elf solcher Fälle registriert. Nach offizieller Darstellung und Obduktionsberichten war die Elektrowaffe jedoch in keinem dieser Fälle unmittelbar todesursächlich: Die Betroffenen seien stattdessen meist an Herzstillstand oder Kreislaufversagen gestorben.
Immer mehr Bundesländer setzen Taser nicht mehr nur in Spezialeinheiten, sondern auch im regulären Streifendienst ein. Zu den ersten gehörten Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen – dort allerdings nur in Bremerhaven – sowie das Saarland. Inzwischen gehören Taser auch in Hessen und Berlin zur regulären Ausstattung.
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Taser-Statistiken wieder unter Verschluss
Seit 2020 führt die DhPol auf Bitten der IMK auch eine Statistik zu Tasereinsätzen. Diese enthält deutlich mehr Informationen als die Schusswaffenstatistik und dokumentiert unter anderem das Alter der Betroffenen. CILIP erhielt diese jährlich erstellten Dokumente für die Jahre 2020 bis 2023 über IFG-Anfragen. Für die Folgejahre wurden die Daten jedoch als Verschlusssache eingestuft, nachdem ein oder mehrere Bundesländer Angaben zu Spezialeinheiten als „vertraulich“ behandeln wollten.
„Der Staat muss über die Ausübung seines Gewaltmonopols Transparenz schaffen. Die offziellen Statistiken müssen deshalb nicht nur detailliert sein, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“ kritisiert deshalb Laura Schmitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Münster im Forschungsprojekt „SAFE – Schusswaffengebrauch im Polizeidienst“ auf Anfrage von netzpolitik.org.

Nach mehreren IFG- und Presseanfragen der CILIP und der Zeitung „nd“ liegen die Zahlen inzwischen auch für 2024 und 2025 vor. Auch hier ist ein deutlicher Anstieg sichtbar: Im Jahr 2025 registrierten die Bundesländer insgesamt 1.321 Tasereinsätze – darunter zählt aber auch, wenn die Waffe lediglich gezogen, aber nicht ausgelöst wurde. 1.118 der gesamten Fälle verliefen nach Angaben der Landespolizeien erfolgreich.
Die meisten Tasereinsätze erfolgten auch im letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen (2025: 347, 2024: 217), Rheinland-Pfalz (2025: 253, 2024: 100) und Brandenburg (2025: 178, 2024: 207). In fast der Hälfte aller Fälle verzeichneten die Bundesländer Verletzte; allerdings waren dies zumeist oberflächliche Verbrennungen der Haut, die durch die Pfeilspitzen an den Elektroden verursacht werden, sowie Schürfwunden.
Taser sind keine Alternative
Die flächendeckende Verbreitung von Tasern in immer mehr Bundesländern und auch bei der Bundespolizei rechtfertigen Innenminister*innen und Polizeigewerkschaften damit, dass diese eine Alternative zu Schusswaffengebräuchen seien. Anfang des Jahres beschloss deshalb auch Baden-Württemberg eine zweijährige Testphase. In Sachsen-Anhalt einigte sich der Landtag im März ebenfalls auf die Einführung als zusätzliches Ausstattung im Streifendienst – auch für Einsätze in Menschenmengen.
Eine solche Alternative sind Taser den Recherchen von CILIP und „nd“ nach aber nicht – im Gegenteil. Schusswaffeneinsätze mit immer mehr Verletzten und immer noch vielen Toten sowie die zunehmenden Tasereinsätze sprechen vielmehr dafür, dass immer mehr Polizeibeamt*innen eine zusätzliche und mitunter tödliche Waffe zur Verfügung steht. Davon sind besonders Menschen in psychischen Ausnahmesituationen betroffen.
Taser werden oft auch gegen unbewaffnete Personen eingesetzt. Damit ist ein weiteres Argument der Befürworter widerlegt: Die Elektrowaffe sollte demnach helfen, dass mehr Menschen Polizeieinsätze überleben, wenn diese mit Hieb- oder Stichwaffen hantieren. In 57 Prozent der bundesweiten Einsätze wurden Taser jedoch letztes Jahr gegen Unbewaffnete gerichtet.
Datenschutz & Sicherheit
Googles reCaptcha bekommt Handgestenerkennung | heise online
Um die Echtheit von Nutzern zu verifizieren, führt Google eine neue Option ein, die auf der Erkennung von Handgesten basiert. Inzwischen soll reCaptcha nicht mehr nur Bots und echte Nutzerinnen und Nutzer trennen, sondern etwa auch bei der Betrugsvermeidung helfen.
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Die Bestätigung per Handgeste muss erst aktiviert werden, erklärt Google in der zugehörigen Dokumentation. Die Grundlage bildet ein Machine-Learning-Modell, sprich, eine künstliche Intelligenz. Die kann Referenzpunkte von Händen auf Bildern erkennen und vermessen, laut Google geht es unter anderem um 21 Koordinaten der Fingerknöchel. Für die Prüfung fordert reCaptcha Nutzer auf, einfache Gesten vor der Kamera zu vollführen. Die Handgestenerkennung soll damit menschliche Bewegungen erkennen und insbesondere KI-Bots abwehren, die etwa die klassischen Bilderrätsel immer besser lösen können.
Rechteanforderungen von Webbrowsern
Dazu müssen Webbrowser natürlich neue Rechte anfordern. Der Mechanismus erfordert zwingend Zugriff auf die Kamera. Diese Kameraberechtigungen lassen sich in den Browsereinstellungen verwalten. Google versichert, die Videos von Handgesten ausschließlich für Sicherheitsprüfungen zu nutzen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Zudem sollen die Videos niemals mit der Identität eines Nutzers verknüpft werden. Google sichert zu, die Videos nach der Überprüfung zu löschen. Ton werde dabei nicht aufgezeichnet. Etwas widersprüchlich wirkt die Aussage, dass nach der Challenge Bilder und Videos automatisch gelöscht würden, jedoch von Google erhobene Daten gemäß der Datenschutzerklärung des Unternehmens verwendet und gespeichert werden.
Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, bietet reCaptcha weitere visuelle und Audio-Challenges an. Außerdem will der Hersteller weitere barrierefreie und sichere Alternativen entwickeln.
Zuletzt hatte Google Ende April eine Funktion eingeführt, um KI-Bots von Menschen zu unterscheiden. Der Prüfmechanismus mittels QR-Code soll etwa vor Betrug schützen, indem Nutzerinnen und Nutzer etwa mit dem Smartphone einen QR-Code einscannen, um die Anwesenheit nachzuweisen.
(dmk)
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Mysteriöse Schallkanone in Serbien: Staatsanwaltschaft beschuldigt Protestierende
Am 15. März des vergangenen Jahres protestierten Hunderttausende in der serbischen Hauptstadt Belgrad gegen die Regierung von Aleksandar Vučić. Auf dem Höhepunkt der Demonstration am Abend wurde eine weiterhin unbekannte Schallwaffe gegen die Demonstrierenden eingesetzt. Sie teilte die schnell auseinanderlaufende Menschenmenge auf einer Länge von mehr als einem Kilometer in der Mitte durch. Die Protestorganisator:innen brachen daraufhin die Großdemonstration aus Sicherheitsgründen ab – und warfen der Regierung den Einsatz der Waffe vor.
Der Fall bekam internationale Beachtung, auch durch gemeinsame Recherchen von netzpolitik.org mit Hackern, Aktivisten und Journalisten aus Deutschland und Serbien. Zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Land wandten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Gericht forderte Serbien auf, in Zukunft den Einsatz solcher Waffen zu verhindern. Welche Art von Waffe eingesetzt wurde, war Gegenstand verschiedener Untersuchungen.
Die autoritäre serbische Regierung hatte den Einsatz von Schallwaffen am 15. März immer abgestritten, obwohl sie den Besitz von Waffen des Typs L‑RAD einräumen musste.
Doch nun dreht die Regierung den Spieß gegen die Demonstrierenden um. Laut dem serbischen Sender N1 ermittelt die Belgrader Oberstaatsanwaltschaft. Sie hat bei der Polizeieinheit UKP Informationen angefordert, die belegen sollen, dass die Protestierenden den Einsatz einer Schallkanone inszenieren wollten, um die Regierung zu schwächen und um eine Reaktion der EU auszulösen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft beinhalten laut einem weiteren Bericht von N1 auch, dass die friedliche Protestbewegung mit der Simulation der Schallkanone einen Bürgerkrieg provozieren und den Präsidenten töten wollte. Der serbische Justizminister sprach davon, dass es Anzeichen von „Terrorismus“ gäbe.
„Repression und Einschüchterung der demokratischen Protestbewegung“
Laut dem Medium Nova.rs würde nun gegen vier unterschiedliche Gruppen ermittelt. Die erste Gruppe bestehe aus den Personen, die an einem Studentenplenum im Januar 2025 teilgenommen hätten. Die zweite Gruppe seien die angeblichen Ausführenden, also diejenigen, die die Bewegungen der versammelten Bürger koordiniert hätten, sagte Oberstaatsanwalt Markovic laut dem Bericht.
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Ihm zufolge wird auch gegen eine dritte Gruppe ermittelt: Personen, die mediale Unterstützung leisteten, Behauptungen über die Schallkanone in sozialen Netzwerken und den Medien veröffentlichten. Als vierte Gruppe bezeichnete er Menschen, die an der Dokumentation und medizinischen Aufarbeitung des Falles beteiligt gewesen seien.
Personen in Serbien, mit denen netzpolitik.org in Kontakt ist und die aufgrund der Ermittlungen anonym bleiben wollen, sehen die Ermittlungen einerseits als vollkommen absurd an, andererseits als klare Repression und Einschüchterung der demokratischen Protestbewegung.
Interaktive Karte
Im Nachgang der Ereignisse hat die International Research Group, die aus Hackern, Aktivisten und Journalisten aus Deutschland und Serbien besteht, eine interaktive Karte erstellt. Die Karte trägt verfügbares Material zusammen und soll dazu beitragen, die Vorgänge am 15. März in Belgrad zu rekonstruieren. Die Karte wurde fortlaufend von mehreren Akteuren aktualisiert und enthält auch nicht-verifiziertes Material. Sie lässt deshalb nur mit Einschränkungen zuverlässige Rückschlüsse zu.
Rot = Ereignisse. Blau = Kameraaufnahmen des Vorfalls. Gelb = Verdächtiges / Auffälliges / Hinweise. Grün = Zusätzliches Material
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