Künstliche Intelligenz
Digitales Gesundheitswesen: Der Patient ist multidependent
Die Ausgangssituation ist komplex: Während die aktuelle Chipkrise rund um Nexperia die Medizingerätehersteller zumindest nicht kurzfristig zu treffen scheint, wird auch diese Branche erneut an ihre Abhängigkeit erinnert. Vor allem ein Hardwareaspekt macht dem Bundesverband Medizintechnik (BVMed) sorgen: Sollte es erneut zu einer Chipmangelsituation kommen, brauche es „mehr Transparenz“ bei der Verteilung der verfügbaren Chips: „In Deutschland wäre beispielsweise eine Absprache zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium vorstellbar, um vorrangigen Zuteilung von Halbleitern an den Gesundheitsbereich zu erreichen“, schildert BVMed-Sprecher Manfred Beeres die Vorstellungen seines Verbandes. Nur ein Aspekt, der auf dem Weg zu mehr digitaler Souveränität von Nicht-EU-Staaten bedacht werden will – angesichts der derzeitigen Auseinandersetzungen zwischen China und den USA und der EU allerdings kein einfacher.
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Während die EU bei einem chinesisch-amerikanischen Handelskrieg nur zuschauen kann, hat die Nexperia-Episode die enge Lieferkettenverflechtung zwischen Firmen in der EU und der Volksrepublik noch einmal ins Bewusstsein gerufen. Ein Problem dabei: Medizintechnik zählt zu Europas wichtigsten Exportschlagern – auch in die USA. Damit gerät die EU in eine doppelte Abhängigkeit: von Chips und integrierten Komponenten aus China einerseits und von ihrem größten Absatzmarkt jenseits des Atlantiks andererseits.
Darüber hinaus drängen Anbieter aus den USA in den digitalen EU-Gesundheitsmarkt. Angesichts der politischen Wünsche werden hier derzeit neue Abhängigkeiten geschaffen. Und das in einer Zeit, in der diese politisch eigentlich als heikel gelten. Doch vieles bleibt unklar – etwa, wenn es um den Betrieb der elektronischen Patientenakte geht.
„Wenn nach eigenen Aussagen das Bundesministerium für Gesundheit keine Kenntnis über die Verträge zwischen den ePA-Betreiberfirmen IBM und Rise hat, stärkt das nicht das Vertrauen der Ärztinnen und Ärzte“, sagt etwa Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft. Datensicherheitsexperten wie Manuel Atug von der AG Kritis oder der ehemalige Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sehen das ähnlich. Nachdem sowohl dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als auch der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit das Veto-Recht entzogen wurde, kommt es maßgeblich auf das Vertrauen in die Beteiligten an.
Aber ist ein strukturelles Vertrauen in Betreiber in Zeiten von Zero-Trust-Ansätzen noch zeitgemäß? Das Gesundheitsministerium sieht bei der Sicherheit der elektronischen Patientenakte jedenfalls keine Probleme, es seien laut Antwort auf die Kleine Anfrage „umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Die Daten der ePA werden immer verschlüsselt auf Servern in der Bundesrepublik Deutschland gespeichert und können ohne den Schlüssel des Versicherten nicht durch Unbefugte gelesen werden“.
Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erklärt auf Nachfrage von heise online: Die „Schlüssel für den Zugriff auf die ePA eines Versicherten liegen in einem Hardware Security Module (HSM) bzw. in der virtuellen Ausführungsumgebung (VAU) beim Betreiber der ePA“ in einer sicheren Umgebung. Hierin habe „nur die Software selbst Zugriff, der Betreiber jedoch nicht“.
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Jede Menge lose Enden
Insbesondere im Zusammenwirken der vielen unterschiedlichen Abhängigkeiten im Gesundheitssystem und dem forcierten Ineinandergreifen der Systeme könnten neue Probleme entstehen. Denn eigentlich sollen nicht nur die Abrechnungsdaten der Krankenkassen, Daten aus Praxisverwaltungssystemen und aus der ePA der gesetzlich Versicherten miteinander verknüpft werden können, sondern auch die Daten aus Krankenhausinformationssystemen stärker einbezogen werden.
Nach dem Aus für SAPs Krankenhaussoftware konkurrieren die übrigen Wettbewerber um Marktanteile, auch US-Unternehmen mischen mit. Das sorgt für Bewegung in einem profitablen, von Übernahmen und neuen und allen EU-Anbietern wie Avelios, Dedalus, CGM und Meierhofer geprägten Markt. Für die finanziell oft angeschlagenen deutschen Kliniken kommt die ePA-Einführung mitten in einer ohnehin schon schwierigen Zeit. Bisher konnte etwa die Hälfte der Krankenhäuser die ePA testen.
Es gibt immer wieder große Zweifel, ob bei so vielen verschiedenen Soft- und Hardwarelösungen die Datensicherheit wirklich gewährleistet ist – und ob die Vorgaben der Telematikinfrastruktur dafür überhaupt ausreichen.
Patientenschutz vor Datenfluss
Einen sehr konsequenten Weg beschreitet dabei die Zahnärztin Annette Apel. „Wir arbeiten viel manuell“, schildert sie vor wenigen Tagen bei einer Veranstaltung der Interessengemeinschaft Medizin (IG Med) in Berlin. Sie sieht ihre Verweigerungshaltung gegenüber digitaler Übermittlung als Teil ihrer Patientenfürsorge. Selbst bei einer auf den ersten Blick harmlos wirkenden Behandlung würden teils höchstpersönliche Fragen eine Rolle spielen und dokumentiert werden müssen – etwa Ängste oder finanzielle Aspekte, wenn Zuzahlungen nötig sind.
Bei ihr würden etwa Röntgenbilder nicht automatisch digital weitergegeben, schildert Apel. Ihre Praxis sei, soweit es ginge, eben offline. Sie würde konsequent keine Befunde über das Internet übermitteln, und die gesetzlichen Vorschriften würden sie dazu auch nicht verpflichten können. Sie selbst erfahre dafür weniger Kritik, aber ihre Patientinnen und Patienten würden deshalb drangsaliert, wenn sie diesen etwa ausgedruckte Befunde mitgebe. Die ärztliche Schweigepflicht könne hochgehalten werden, wenn die digitalen Möglichkeiten so genutzt würden, dass die Ärztinnen und Ärzte diese selbst sichern würden, so Apel.
Die Kosten, die sie durch die Sanktionen aufgrund des fehlenden Anschlusses an die Telematikinfrastruktur habe, seien geringer als die mit der TI verbundenen Kosten und nötigen Doppelstrukturen. Solche Abwägungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens scheitert und Patienten weiterhin auf ausgedruckte Dokumente angewiesen sind.
Die zahlreichen offenen Fragen zu Verantwortlichkeiten, Versorgungssicherheit und tatsächlicher digitaler Souveränität zeigen: Es fehlt eine klare politische Linie, wie tiefgreifend und in welcher Richtung die Digitalisierung des Gesundheitswesens gesteuert werden soll. Spätestens hier rückt die nationale Digitalstrategie in den Blick – und deren Aktualisierung ist längst überfällig.
Digitalisierungsstrategie: Update dringend benötigt
Für das bereits angekündigte Update der Digitalisierungsstrategie durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) drängt sich ein weiterer Aspekt auf: Klarheit zu schaffen, inwieweit bei der Digitalisierung auch ein stärkerer Fokus auf EU-Lösungen gelegt werden soll. Erst im Juni hatte die EU-Kommission beschlossen, dass chinesische Anbieter von Medizinprodukten bei öffentlichen Aufträgen oberhalb von 5 Millionen Euro Beschaffungswert ausgeschlossen werden – einer reziproken Entscheidung, nachdem China seinen Markt strategisch abgeschottet hat. Derartige Maßnahmen wären im Zuge weiterer Handelsauseinandersetzungen durchaus denkbar – in alle Himmelsrichtungen.
Nur was das für die Verfügbarkeiten im deutschen Gesundheitssystem bedeutet, ist derweil unklar. Dass Teilausfälle der Telematikinfrastruktur für E-Rezept und Elektronische Patientenakte zeitlich fast deckungsgleich mit dem Amazon-Ausfall zu verzeichnen waren, könnte dafür ein Warnschuss sein.
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(mack)
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Microsofts Gaming Copilot macht Screenshots – aber nicht für KI-Training
Die seit Kurzem für Teilnehmer am Windows-Insider-Programm verfügbare Funktion „Gaming Copilot“ soll ständig Screenshots von Windows-PCs aufnehmen und diese an Microsoft schicken. Dort, so die Befürchtung mancher Nutzer, könnten sie für KI-Training verwendet werden. Wie Microsoft nun auf Anfrage mitteilte, soll das aber nicht der Fall sein.
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Das Unternehmen bestätigte zwar Tom’s Hardware, dass der Gaming Copilot Screenshots aufnimmt. Diese würden aber „nicht verwendet, um KI-Modelle zu trainieren.“ Außerdem würden die Bilder durch Copilot nur aufgenommen „wenn man ein Spiel spielt, und [den Copilot] aktiv verwendet“. Gedacht ist die Funktion, um Spielern Lösungshilfen zu geben. Dazu, so Microsoft, müsse der Copilot das Spielgeschehen beobachten, um zu verstehen, was der Spieler tun müsse.
Was dabei aber offen bleibt, ist wo die Verarbeitung der Screenshots – und auch von Voice-Chats in Spielen, falls dies in Copilot eingeschaltet ist – tatsächlich stattfindet. Vor der Anfrage von Tom’s Hardware hatten sich Nutzer in Forenbeiträgen beschwert, dass bei Verwendung von Gaming Copilot ständig Daten an Microsoft übermittelt würden. Ohne Detailangaben zu machen, hatte ein Spieler bei ResetEra berichtet, dass er das durch Überwachung des Netzwerkverkehrs von seinem System festgestellt hatte.
Microsoft sagt nicht, wo Daten verarbeitet werden
Damit ist weiterhin unklar, ob Microsoft die Screenshots auf seinen eigenen System analysiert. Um manche Spielinhalte verstehen zu können, ist dazu unter anderem eine Texterkennung (OCR) nötig. Ob das, und komplexere Zusammenhänge wie Laufwege von Spielern und Gegnern oder Rätselaufgaben lokal, mit oder ohne NPU, erkannt werden können, bleibt fraglich. Bei Tom’s Hardware ließ sich der Gaming Copilot auch auf einem System ohne NPU einschalten, das von Windows 11 auch nicht als geeignet für Copilot+ erkannt wird. Das legt den Schluss nahe, dass der Spiele-Kopilot auch nur mit CPU und GPU arbeiten kann – oder eben die Daten doch auf Microsofts Systemen analysieren lässt.
Laut Microsoft soll der Gaming Copilot, der sich auch über die Xbox Game Bar nutzen lässt, stets Opt-In sein – er muss also vom Spieler ausdrücklich eingeschaltet werden. Der Nutzer, der sich zuerst über den Netzwerkverkehr beschwerte, gab jedoch an, die Funktion sei nach einem Update ohne sein Zutun aktiv gewesen. Wie diese Voreinstellungen dann für alle Spieler aussehen, dürfte auch vor dem Hintergrund der europäischen DSGVO für Gaming Copilot entscheidend werden. Mittelfristig soll der Gaming Copilot nämlich über die Game Bar auf allen Systemen mit Windows 11 landen.
(nie)
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Vorfahrt für WLAN: Digitalminister Wildberger soll 6-GHz-Band für WLAN sichern
Im aktuellen, schon seit Jahren schwelenden Frequenzstreit sehen neben Verbänden aus der Breitband-, Energie- und Kommunalwirtschaft nun auch namhafte Unternehmen wie Deutsche Giganetz, Deutsche Glasfaser, EWE TEL, Fritz, Hewlett Packard Enterprise (HPE), Lancom und NetCologne die Leistungsfähigkeit von Glasfasernetzen sowie die Wettbewerbsfähigkeit Europas gefährdet. Sie fordern in einem heise online vorliegenden Brandbrief an Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU), das gesamte obere 6-GHz-Band (6425 – 7125 MHz) für die lizenzfreie Nutzung durch WLAN freizugeben. Mobilfunkanbieter beanspruchen das wertvolle Spektrum dagegen für 5G & Co.
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Die Unterzeichner appellieren mit Nachdruck an Wildberger, die deutsche Position in der Radio Spectrum Policy Group (RSPG) vor der im November anstehenden wegweisenden Entscheidung zur Zuteilung des umkämpften Frequenzbandes im Sinne der Zukunftssicherheit festzuzurren. Die RSPG ist das Frequenz-Beratungsgremium der EU-Kommission. Die Firmen und Verbände verlangen eine langfristige Nutzenbetrachtung. Dieses Spektrum sei entscheidend, um die volle Leistungsfähigkeit der in Deutschland mit hohem Aufwand errichteten Glasfasernetze nutzen zu können. Würde das obere 6-GHz-Band dem Mobilfunk zugeteilt, ginge dieses Potenzial verloren.
In Deutschland erfolgt bereits heute der weitaus größte Teil des Datenverkehrs über Festnetzanschlüsse und WLAN. Rund 90 Prozent werden darüber abgewickelt, was auch Mobilfunknetze durch sogenanntes Offloading wesentlich entlastet. Die kontinuierliche technologische WLAN-Weiterentwicklung, insbesondere durch den Wi-Fi-7-Standard, ermöglicht die Nutzung von bis zu 320 MHz breiten Nutzkanälen. Diese seien unverzichtbar für innovative und bandbreitenintensive Anwendungen wie Augmented oder Virtual Reality etwa für elektronische Gesundheitsdienste, den industriellen Einsatz oder zur Steuerung des Energiesystems, meinen die Unternehmen, welche den Brief unterzeichnet haben.
Mobilfunk auf Ballungsräume fokussiert?
Das begehrte Spektrum ist laut der lockeren Allianz das letzte noch verfügbare Band, das sinnvoll für WLAN und die Abdeckung von Innenräumen genutzt werden kann. Es biete ideale Voraussetzungen, um in wenigen Jahren zum wesentlichen Träger des in Wohnungen und Büros anfallenden Datenverkehrs zu werden. Eine gemeinsame Nutzung des oberen 6-GHz-Bandes durch WLAN und Mobilfunk wäre technisch nicht sinnvoll, da sich die Anwendungen gegenseitig stören würden.
Die Mobilfunknetzbetreiber begründen ihr Begehr mit akutem Bandbreitenbedarf in verdichteten innerstädtischen Gebieten. Die Verfasser des Schreibens stellen dies in Frage und vermuten, dass die Nutzung des oberen 6-GHz-Bandes durch Mobilfunk höchstwahrscheinlich auf Ballungsräume beschränkt bliebe. Dies würde dazu führen, dass die wertvolle Frequenzressource in großen Teilen, insbesondere im ländlichen Raum, gar nicht oder ineffektiv genutzt würde. WLAN hingegen biete bereits heute eine flächendeckende Abdeckung und trage unverzichtbar zur Digitalgesellschaft bei.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht sei die Verlagerung von Datenverkehr in Mobilfunknetze ineffizient, heißt es weiter. Die optimale Nutzung der Glasfasernetze erfordere eine maximale Übertragungsgeschwindigkeit und geringstmögliche Latenz auf den letzten Metern per WLAN.
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(nie)
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Bundesinnenminister will „Abwehrschläge“ gegen Cyberangriffe ermöglichen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will deutschen Sicherheitsbehörden mehr Möglichkeiten geben, auf laufende oder bevorstehende Cyberangriffe zu reagieren. Allerdings nicht durch Hackbacks, sondern durch „Abwehrschläge“ gegen laufende oder bevorstehende Cyberangriffe, sagte Dobrindt jetzt in einem Interview.
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In Deutschland würde man eine dauerhafte hybride Bedrohung erleben, durch Cyberattacken, Spionage, Sabotage und zunehmend durch Drohnen, sagte Dobrindt in einem Handelsblatt-Interview, angesprochen auf Cyberattacken und Sabotageakte aus Russland und die Gefahren für örtliche Unternehmen und kritische Infrastruktur. Ein wesentlicher Teil dieser Angriffe komme aus Russland. Bei Cyberangriffen sieht der Innenminister aber auch zunehmend China als Ursprungsland.
Keine Cyber-Gegenschläge
Nun sei die Schwelle zu einer neuen Eskalationsphase mit Russland überschritten, worauf man reagieren müsse. Es reiche nicht, Cyberangriffe nur mit möglichst wenig Schaden zu überstehen. Die Frage, ob er deshalb Cyber-Gegenschläge, sogenannte Hackbacks, ermöglichen wolle, verneint Dobrindt aber. „Es geht darum, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen“, sagte Dobrindt. „Dafür müssen wir im Rahmen der Gefahrenabwehr in der Lage sein, die Server-Infrastruktur oder die digitalen Systeme von Angreifern auch im Ausland lahmzulegen“, erklärte er.
„Ich bereite derzeit eine Gesetzesänderung vor, damit wir künftig die Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland attackieren können, um den Angriff und die Gefahr abzuwehren, auch wenn deren Server außerhalb der Bundesrepublik stehen“, erklärte er dazu. Im nächsten Jahr soll das Gesetz demnach im Kabinett vorgestellt werden. Zuständig für solche „Attacken auf Urheber von Cyberangriffen“ sollen dann die Sicherheitsbehörden sein, die entsprechende Fähigkeiten entwickeln und nutzen sollen. Ziel sei es nicht, eigene Angriffe zu führen, sondern Bedrohungsinfrastruktur lahmzulegen. „Also reine Abwehrschläge, keine Offensivaktionen“, stellte Dobrindt klar.
Zwar sei Gefahrenabwehr grundsätzlich Ländersache. „Aber die Sicherheitsbehörden des Bundes haben auch jetzt schon verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in bestimmten Bereichen, die hier relevant sind. Und sie arbeiten teilweise dazu mit den Ländern zusammen.“ Ob für die geplanten zusätzlichen Bundesaufgaben eine Grundgesetzänderung notwendig sei, beantwortete Dobrindt nicht.
Im aktuellen Koalitionsvertrag ist davon die Rede, dass die seit diesem Jahr amtierende Bundesregierung ihre Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr im Rahmen „des verfassungsrechtlich Möglichen“ ausbauen will. Zudem will sie die nationale Cybersicherheitsstrategie weiterentwickeln.
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Die Ampel lehnte in ihrer nationalen Sicherheitsstrategie und im Koalitionsvertrag Hackbacks als Mittel der Cyberabwehr zwar prinzipiell ab. Gleichzeitig strebte sie aber „die Schaffung einer Bundeskompetenz zur Gefahrenabwehr bei schwerwiegenden Cyberangriffen aus dem In- und Ausland durch Änderung des Grundgesetzes an“. Vor allem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) machte sich dafür stark.
(nen)
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