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Disput um Glasfaser in Gebäuden: Marktversagen oder Überregulierung


Die Bundesregierung will den Glasfaserausbau beschleunigen. Rund 30,5 Millionen deutsche Wohnungen befinden sich laut einer Makrtanalyse der Telecom-Branchenverbände VATM und Anga in Mehrfamilienhäusern. Bislang verfügen nur 2,9 Millionen dieser Wohnungen über einen Glasfaseranschluss.

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Das Manko soll durch das Recht auf Vollausbau, das im Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) steht, reduziert werden. Damit bekämen Netzbetreiber das Recht, Anschlüsse in alle Wohnungen eines Mehrparteienhauses zu legen, wenn er das Gebäude insgesamt anschließt. Zudem soll Netzbetreibern der Zugang zu im Gebäude vorhandener Infrastruktur anderer Netzbetreiber erleichtert werden. Denn in ein bereits von einem Netzbetreiber erschlossenes Mehrparteienhaus parallel weitere Glasfaserkabel zu verlegen, rechnet sich für Mitbewerber kaum und würde zudem die Bewohner nerven.

Zwar sind sowohl Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen grundsätzlich für den Glasfaser-Vollausbau. Doch die vorgesehenen Rechtsansprüche brächten Absprachen durcheinander, die Netzbetreiber mit Wohnungsunternehmen zwecks Glasfaserausbau bereits geschlossen haben. Das hat Stefan Rüter, Chief Commercial Officer bei OXG, am Dienstag auf der Breitbandmesse Anga Com in Köln erläutert. „Es wird den Partnerschaften von der Seite hineingegrätscht“, ärgert er sich. Kristin Lumme, Leiterin Multimedia bei Vonovia, verwies auf Planungen zum Glasfaserausbau, die auf mehrere Jahre angelegt sind, und die durch das Recht auf Vollausbau torpediert würden.

Rüter befürchtet, dass das im TKG-Referentenentwurf vorgesehene Recht den Ausbau von Glasfaser-Inhouse-Netzen unattraktiv machen werde. „Wir werden nicht mehr Inhouse-Netze bauen, sondern mit dieser (Regelung) weniger“, prognostiziert er. Sie führe dazu, dass „Wettbewerber wie zum Beispiel die Deutsche Telekom ein Rosinenpicken machen und einzelne attraktive Objekte plötzlich ausbauen werden.“


5 Herren und 2 Damen, allesamt in Anzügen, sitzen auf einer Bühne

5 Herren und 2 Damen, allesamt in Anzügen, sitzen auf einer Bühne

Podiumsdiskussion auf der Anga Com 2026: Alle wollen den Vollausbau, nur nicht so, wie er im TKG-Entwurf steht. Einzig Cara Schwarz-Schilling (3. v. r.) ist für den Entwurf.

(Bild: Marc Hankmann)

Die befürchtete Folge: Die in dem Szenario von der Telekom ausgelassenen Nachbargebäude alleine könnten zu wenig sein, um die Erschließung des Blocks oder der gesamten Straße für alternative Anbieter wirtschaftlich tragfähig zu machen. Damit blieben die übrigen Liegenschaften ohne Glasfaser. Umgekehrt könnte die Investition auch in das attraktive Objekt unterbleiben, müsste der Investor seine Kabel der Konkurrenz zur Verfügung stellen. Ein gordischer Knoten.

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Aus Sicht Cara Schwarz-Schillings ist die Argumentation der Kritiker jedoch lediglich der Versuch, ein natürliches Monopol, nämlich ihre Telecom-Infrastruktur in fremden Gebäuden, zu erhalten. Schwarz-Schilling leitet das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK). Sie führte auf der Anga Com aus, dass viele Marktteilnehmer an ihren Kabel in fremden Gebäuden gut verdient haben: „Davon will man halt nicht lassen.“

Mehr noch: Sie erklärte, dass der eigentlich günstige FTTH-Ausbau in Mehrfamilienhäusern in Deutschland nicht funktioniere, wie die geringe Glasfaserabdeckung belege. „Wir haben jetzt eine unregulierte Situation im Inhouse-Ausbau und stellen fest: Es ist nicht viel passiert“, sagte die WIK-Chefin. „Der marktgetriebene Ausbau bei einem Inhouse-Monopol ist eben, den Zugang zu verweigern.“ Deshalb unterstütze sie das Recht auf Vollausbau aus dem TKG-Entwurf nachdrücklich.

Die Volkswirtschaftlerin plädiert für Infrastrukturwettbewerb. „Wenn ich ein Netz baue und bis an die Straße komme, dann möchte ich auch in das Haus hineinkommen“, sagte die TK-Expertin in Köln. „Wenn man aber die Haustür zusperren kann, gibt es keinen Infrastrukturwettbewerb.“ Weil es sich bei der Inhouse-Verkabelung um ein natürliches Monopol handele, ergebe es auch Sinn, dieses zu regulieren, so Schwarz-Schilling. Sie verwies auf Länder wie Frankreich und Spanien, in denen das geschehen ist und die im Glasfaserausbau weiter sind als Deutschland.

Diese Meinung teilten auf der Anga Com jedoch weder die Vertreter der Netzbetreiber noch die der Wohnungswirtschaft. OXG-Manager Rüter wünscht sich ein Recht auf Vollausbau, dass die aus seiner Sicht eigentlichen Probleme löse: Es soll dann zum Einsatz kommen, wenn einzelne Gebäudeeigentümer den Zugang verweigern. Außerdem solle es schnelleren Glasfaserausbau bei Wohneigentumsgemeinschaften ermöglichen, die sich nur einmal im Jahr zusammensetzen, um zum Beispiel über die Modernisierung der Telecom-Infrastruktur im Gebäude zu diskutieren.


(ds)



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IT-Ausfall bei der Justiz – Was war da los?


Keine Anrufe, keine Mails: Die bayerische Justiz ist von einer großflächigen Störung zeitweise lahmgelegt worden. Die ist inzwischen laut Justizministerium behoben.

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Seit dem Donnerstagnachmittag bestand eine Störung der Netzwerkinfrastruktur im Rechenzentrum des Landesamts für Steuern. IT-gestützte Arbeitsabläufe bei Gerichten und Staatsanwaltschaften waren dadurch offenbar eingeschränkt.

Das hatte zur Folge, dass Bayerns Justiz zeitweise nicht per Festnetztelefon oder E-Mail erreichbar war. Um kurz nach Mitternacht am Freitag liefen die Systeme nach Ministeriumsangaben wieder.

Die „Standarddienste“ wie Mail und Telefon seien wieder verfügbar, teilte das bayerische Justizministerium mit. „Die Fachverfahren und die E-Akte stehen ebenfalls wieder zur Verfügung.“ Allerdings komme es „im elektronischen Rechtsverkehr noch zu Verzögerungen beim Nachrichtenversand“.

Die Gründe teilten zunächst weder das Justizministerium noch das Landesamt konkret mit. Nur von einem „Fehler im Netzwerk“ war die Rede. Später hieß es, Auslöser sei eine fehlerhafte Konfigurationsänderung an der zentralen Netzwerkinfrastruktur gewesen. „Zum aktuellen Zeitpunkt ist ausgeschlossen, dass es sich um einen Cyberangriff handelte“, teilte das Landesamt mit. „Zu keinem Zeitpunkt sind sensible Daten abgeflossen oder verloren gegangen. Ebenso bestand zu keinem Zeitpunkt unbefugter Zugriff auf die Server der Justizverwaltung.“

Der Vorfall soll „genau analysiert“ werden. Außerdem sollen möglicherweise „weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Ausfallsicherheit erarbeitet und umgesetzt“ werden.

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Nachrichten, die während des Störungszeitraums versandt wurden, wurden auf den Systemen zwischengespeichert und werden derzeit abgearbeitet, wie das Ministerium mitteilte.

Für Eilfälle stünden den Gerichten und Staatsanwaltschaften alternative Versandwege – beispielsweise das Justizportal – zur Verfügung, hieß es in der knappen Mitteilung des Ministeriums.

Laut Justizministerium drohen keine verpasste Fristen. Zwar waren von der Störung auch Faxgeräte betroffen, die für das Einreichen von Schriftsätzen bei der Justiz noch immer eine Rolle spielen. Sollte eine solche Einreichung während der Störung nicht möglich gewesen sein, „kann durch das Gericht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden“, teilte eine Ministeriumssprecherin mit. „Dies betrifft vor allem Verfahren, in denen betroffene Personen nicht anwaltlich vertreten werden.“

Alle Rechtsanwälte und Behörden seien „grundsätzlich zur Einreichung von Schriftsätzen an die Gerichte per elektronischem Rechtsverkehr verpflichtet“, hieß es weiter. Und dies sei auch während des Ausfalls fristgerecht möglich gewesen, da die „virtuelle Poststelle Bayern beim IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern durchgehend erreichbar war“. Und der Eingang dort sei für eine Frist entscheidend – nicht die Frage, wann ein Schriftsatz von dort weitergeleitet wird.

„Alle über den elektronischen Rechtsverkehr übersandten Daten, wie beispielsweise Dokumente und Nachrichten, sind sicher eingegangen und werden derzeit verarbeitet“, versicherte das Landesamt für Steuern.

„Eine digitale Justiz ohne belastbare Ausfallkonzepte ist nicht zukunftsfähig“, sagte die Landesvorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Barbara Stockinger.

Der Verein dringt nun auf ein Notfallkonzept und digitale Absicherungen. „Der Rechtsstaat muss auch dann handlungsfähig bleiben, wenn zentrale IT-Systeme versagen. Die aktuellen Ereignisse zeigen eindrücklich, dass wir resiliente und redundante Systeme benötigen, um die Funktionsfähigkeit der dritten Gewalt jederzeit sicherzustellen.“

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(afl)



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Bericht: Meta will überschüssige Kapazität aus KI-Rechenzentren vermieten


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Facebook-Mutter Meta möchte laut einem Bericht der Finanznachrichtenagentur Bloomberg ins Geschäft mit KI-Cloud-Infrastruktur einsteigen. Der Plan ist demnach, die nicht selbst benötigten Kapazitäten der derzeit massiv ausgebauten KI-Rechenzentren zu vermieten. Mit seiner „Meta Compute“-Initiative will das Unternehmen laut Bericht dabei einen Geschäftszweig aufbauen, der sowohl den Zugang zu reiner Rechenkapazität als auch zu verschiedenen KI-Modellen verkauft, die in Metas Rechenzentren laufen. Hochrangige Manager wie etwa der Infrastruktur-Chef Santosh Janardhan seien mit der Initiative betraut.

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Damit würde Meta einerseits Angeboten wie Amazon Bedrock Konkurrenz machen und andererseits auch ins Geschäftsfeld der Neoclouds wie CoreWeave und Nebius vordringen. Die Aktien der letzteren beiden Unternehmen gaben nach Veröffentlichung des Bloomberg-Berichts deutlich nach, die Meta-Aktie machte hingegen einen kurzfristigen Satz nach oben. Meta gab zu dem Bericht keine Stellungnahme ab, Bloomberg beruft sich auf anonyme Insider.

Meta-Chef Mark Zuckerberg hat laut Bloomberg bereits im Mai in einer Telefonkonferenz erklärt, dass deR Konzern die Cloud-Vermietung erwäge. „Fast jede Woche wenden sich verschiedene externe Unternehmen an uns und bitten uns entweder, einen API-Dienst einzurichten, oder fragen, ob wir Rechenleistung haben, die sie von uns zu einem Aufpreis gegenüber unseren Anschaffungskosten erwerben könnten“, sagte Zuckerberg damals. Er ergänzte: „Wir haben das bisher noch nicht getan, weil wir glauben, dass wir eine Verwendung für diese Rechenleistung haben.“ Wenn sich die Lage ändere, liege die Option aber auf dem Tisch.

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Meta dürfte so ein neues Geschäftsfeld dabei helfen, seine enormen Investitionen in KI-Infrastruktur rentabel zu machen. Das Unternehmen schraubte in diesem Jahr nach nur drei Monaten die Ausgaben für KI-Infrastruktur noch einmal nach oben. Für das laufende Jahr stellt Meta nun Kapitalinvestitionen zwischen 125 Milliarden und 145 Milliarden US-Dollar in Aussicht. Die vorherige Spanne lag bei 115 Milliarden bis 135 Milliarden US-Dollar. 2025 gab der Konzern vor allem für den Ausbau von KI-Rechenzentren gut 72 Milliarden US-Dollar aus.

Elon Musks Unternehmenskonglomerat SpaceX agiert bereits als KI-Cloudanbieter. Die Kapazitäten des „Colossus“ genannten Rechenzentrums-Clusters, den das jetzt zu SpaceX gehörende KI-Unternehmen xAI gebaut hat, werden auch an Google, Anthropic und seit kurzem an das Start-up Reflection AI vermietet. Anthropic überweist SpaceX dafür monatlich 1,25 Milliarden US-Dollar, Google 920 Millionen US-Dollar. Manche Beobachter sehen darin auch ein klares Zeichen dafür, dass die KI-Modelle von xAI keine große Nachfrage erzielen und die gebaute Kapazität deutlich über dem eigenen Bedarf liegt.

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(axk)



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Fußball-WM im Stream: Liefert Magenta die bessere Bildqualität als ARD und ZDF?


Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender zeigen zwar zahlreiche Spiele der Fußball-WM in Nordamerika. Wer die Streams und Zusammenfassungen der vergangenen Nacht jedoch in deren Apps schaut, bemerkt auf großen Fernsehern schnell Bildprobleme: Der Ball zerfranst, um Spieler bilden sich Blockartefakte, das Publikum vermatscht zu einem Pixelbrei. Das sieht in den Apps sogar schlechter aus als bei der direkten TV-Übertragung.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Neben dem durch die Haushaltsabgaben gedeckten Angebot der Öffentlich-Rechtlichen bietet auch die Telekom Streams an. Für 11 Euro pro Monat kann man alle WM-Spiele in der MagentaTV-App auf Smartphones und Streaming-Boxen schauen – ohne Mindestlaufzeit. Die App wirbt wie ARD und ZDF mit HD-Auflösung. Auf den Streaming-Boxen der Telekom „MagentaTV One“ und dem „MagentaTV Stick“ (jeweils der zweiten Generation) gibt es zudem UHD-Streams mit 4K-Auflösung und Dolby Vision – ohne höhere Abogebühren.

In diesem Test untersuchen wir, wie sich die Bild- und Tonqualität der Angebote unterscheidet. Dazu vergleichen wir die Streams der Live-TV-Wiedergabe und der Apps auf dem Apple TV mit dem MagentaTV One. Wir klären, welche Streams tatsächlich den erweiterten Farbraum nutzen, wie Sie die Farbwiedergabe richtig einstellen, was die von der Telekom beworbene Dolby-Atmos-Tonspur bringt und für wen sich die auf Magenta zugeschnittenen Streaming-Boxen der Telekom tatsächlich lohnen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Fußball-WM im Stream: Liefert Magenta die bessere Bildqualität als ARD und ZDF?“.
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