Datenschutz & Sicherheit
Dobrindt kündigt Gesetzentwurf „in den nächsten Wochen“ an
Das aktuelle „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024“ (PDF) ist nun öffentlich. Teil der Pressekonferenz waren neben BKA-Präsident Holger Münch auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus.
Laut dem Bericht ging die Zahl der Betroffenen im Zusammenhang mit Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen für das Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück.
Dobrindt und Münch nutzten die gestrige Pressekonferenz dazu, einmal mehr die rasche Einführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Die Verständigung auf einen Gesetzestext zwischen dem Justiz- und Innenministerium erfolge laut Dobrindt bereits „in den nächsten Wochen“.
Zahl der Betroffenen leicht rückläufig
Dem Bundeslagebild zufolge ist die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen 2024 im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben. Die Zahl der registrierten Opfer beim Verdacht des sexuellen Kindesmissbrauchs sank dagegen im gleichen Zeitraum um 2,2 Prozent. Beim sexuellen Missbrauch von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren ging sie um 1,4 Prozent zurück.
Auch wenn damit ein Rückgang zu verzeichnen ist, liegen diese Zahlen über dem Schnitt der vergangenen fünf Jahre, betont das BKA.
Die Bundeslagebilder des BKA basieren auf einer Auswertung der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Sie erfasst alle Fälle, die der Polizei bekannt sind und von ihr bearbeitet werden. Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst.
Aufgehelltes Dunkelfeld durch mehr Personal
Dass die Zahl der erfassten Straftaten insgesamt weiterhin hoch ausfällt, hängt laut BKA auch mit einem wachsenden Fahndungs- und Ermittlungsdruck zusammen. So sei „die Anzahl der Mitarbeitenden, die sich in den Polizeibehörden von Bund und Ländern mit Fällen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen befassen, in den vergangenen Jahren merklich erhöht worden“.
Die zusätzlichen Kapazitäten hätten dazu beigetragen, die polizeiliche Arbeit zu intensivieren und das sogenannte Dunkelfeld etwa im familiären Umfeld aufzuhellen. „Der weiterhin starke Fokus der Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich kann daher mit ein Grund für die nach wie vor hohen Fallzahlen sein“, schreibt das BKA. Laut Bundeskriminalamt bestand in knapp 57 Prozent der Fälle zwischen der betroffenen Person und den jeweiligen Tatverdächtigen nachweislich eine Vorbeziehung.
Hinzu kommt, dass 14- bis 17-Jährige bei sogenannten jugendpornografischen Inhalten fast die Hälfte der Tatverdächtigen ausmachen. In diesen Fällen dürfte es sich vornehmlich um selbsterstellte Aufnahmen handeln, die sich Minderjährige untereinander zuschicken. „Straffällige Kinder und Jugendliche sind häufig dem Phänomen der ‚Selbstfilmenden‘ zuzurechnen“, schreibt das BKA und ergänzt: „Solche Motive können Teil einer normalen jugendlichen Entwicklung sein.“
Forderung nach Vorratsdatenspeicherung
Ungeachtet dessen forderte Dobrindt gestern erneut, die Speicherung für IP-Adressen einzuführen – „als zentrales Werkzeug, um Kinder besser zu schützen und Täter vor Gericht zu bringen“.
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Bereits in ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, eine Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsdaten einzuführen. Demnach sollen Internetanbieter für einen Zeitraum von drei Monaten protokollieren, welche IP-Adresse und Portnummer zu einem bestimmten Zeitpunkt einzelnen Kund:innen zugewiesen war. Die Kombination aus IP-Adresse und Portnummer ermöglicht es, Internetzugriffe individuellen Anschlussnutzer:innen zuzuordnen, auch wenn mehrere Kund:innen über sogenannte „Shared IPs“ (geteilte IP-Adressen) eine gemeinsame öffentliche Adresse nutzen.
Die allgemeine und wahllose Speicherung von Verkehrsdaten ist juristisch hoch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie erstmals im Jahr 2010 für verfassungswidrig; hohe europäische Gerichte haben ihr enge Grenzen gesetzt. Auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024 hält im Grundsatz an der Position fest, dass eine allgemeine, anlasslose Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig ist.
Lagebild stützt Forderung nach Massenüberwachung nicht
Die Zahlen des aktuellen Bundeslagebildes rechtfertigen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht. So gibt es beim „sexuellen Missbrauch zum Nachteil von Kindern“ in mehr als drei Viertel aller Fälle einen Tatverdächtigen. Bei anderen Deliktfeldern liegt die Zahl sogar weit über 80 Prozent. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Aufklärungsquote aller Straftaten in Deutschland liegt laut PKS bei etwa 58 Prozent.
Auf Nachfrage zeigte sich der Bundesinnenminister gestern optimistisch, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorratsdatenspeicherung bald umgesetzt werde. Federführend für das Thema ist hier das Bundesjustizministerium, die Gespräche zwischen Innen- und Justizministerium verliefen „sehr positiv“, so Dobrindt.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) äußert sich derweil zurückhaltender als ihr Kabinettskollege. Laut Medienberichten ist sie zuversichtlich, „dass wir beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in dieser Wahlperiode Wichtiges erreichen können“.
Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, in der wir alle etwas gegen die Chatkontrolle tun
Liebe Leser:innen,
in den nächsten Tagen wird die Bundesregierung vermutlich beschließen, was ihre Position zur gefährlichen EU-Chatkontrolle ist. Derzeit sieht es so aus, als würde sie sich entgegen aller Stimmen der Vernunft und gegen die Grundrechte für diese neue Form der Massenüberwachung entscheiden. Damit würde der Weg frei zu einer Einigung auf die Chatkontrolle in der Sitzung des EU-Rats am 14. Oktober.
Doch noch ist es nicht zu spät, denn die Verhandlungen laufen in den Ministerien noch. Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ ruft deswegen zum Protest per Anruf, Mail und Brief auf – um an den entscheidenden Stellen vielleicht doch noch etwas zu bewegen. Hier findet ihr die Anleitung des Bündnisses. Macht mit! Schreibt freundlich und bestimmt, was ihr von dem größten Überwachungsprojekt in der Geschichte der EU haltet.
Auf netzpolitik.org begleiten wir das Thema jetzt noch engmaschiger als sonst – ihr findet hier alle wichtigen Infos, Details und Updates.
Und verdammt nochmal. Ich bin so richtig sauer darüber, dass diese Bundesregierung so beratungsresistent ist.
Wenn dir Amnesty International, der CCC, Reporter ohne Grenzen, Juristenverbände, Wissenschaftler:innen aus der ganzen Welt ebenso wie Kinderschutzorganisationen, Fußballfans und UN-Beauftragte unisono zurufen „Macht das nicht! Das zerstört die private Kommunikation, das schadet der Pressefreiheit, das ist gefährlich für die Demokratie – und macht zu allem Überfluss noch die IT unsicher“, dann muss man doch aufhorchen. Das sind relevante Teile einer aufmerksamen, demokratischen Zivilgesellschaft, die da laut und deutlich warnen. Und zwar seit Jahren.
Wenn du dann aber mit deinem Überwachungstunnelblick einfach wegschaust, weil ja Überwachung immer gegen alles hilft und die autoritäre Schiene gerade angesagt ist, dann ist das einfach nur unverantwortlich, töricht und gegen eherne Verfassungsgrundsätze und die Menschenrechte gerichtet. Wie kann man nur sehenden Auges so eine gefährliche und unnötige Überwachungsinfrastruktur aufbauen wollen? Es ist nicht zu fassen.
Deswegen: Lasst uns versuchen, dieses Ding zu stoppen.
Viel Spaß beim Anrufen, Mails- und Briefeschreiben wünscht euch
Markus Reuter
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Redis: Kritische Codeschmuggel-Lücke in Datenbank
In der Datenbank Redis haben die Entwickler mit einer aktualisierten Softwareversion vier Sicherheitslücken geschlossen. Eine davon erreicht mit einem CVSS-Wert von 10 die maximale Risikobewertung. IT-Verantwortliche sollten ihre Installationen umgehend auf den neuen Stand bringen.
In den Release-Notizen zur Version 8.2.2 nennt das Redis-Projekt die vier Schwachstellen. Angemeldete Nutzer können mit speziell präparierten LUA-Scripten den Garbage Collector manipulieren, eine Use-after-Free-Situation provozieren und so Schadcode aus dem Netz zur Ausführung bringen (CVE-2025-49844 / EUVD-2025-32326, CVSS 10, Risiko „kritisch„). Außerdem können solche LUA-Scripte einein Integer-Überlauf provozieren, was ebenfalls die Ausführung von aus dem Internet eingeschleustem Code erlaubt (CVE-2025-46817 / EUVD-2025-32363, CVSS 7.0, Risiko „hoch„).
Die weiteren Lücken sind weniger gravierend. Präparierte LUA-Skripte können außerhalb vorgesehener Speicherbereiche lesend zugreifen oder den Server zum Absturz bringen und so einen Denial of Service verursachen (CVE-2025-46819 / EUVD-2025-32327, CVSS 6.3, Risiko „mittel„). Außerdem können LUA-Skripte andere LUA-Objekte manipulieren und so ihren eigenen Code im Kontext anderer Nutzer ausführen (CVE-2025-46818 / EUVD-2025-32328, CVSS 6, Risiko „mittel„).
Fehlerkorrigierte Redis-Version installieren
Die IT-Sicherheitsforscher von Wiz haben zudem eine detaillierte Analyse der gravierendsten Lücken verfügbar gemacht. Da mindestens eine der Schwachstellen als kritisch gilt, sollten Admins umgehend ihre Redis-Instanzen auf den nun aktuellen Stand 8.2.2 oder neuer bringen. Die quelloffene Software steht in aktueller Fassung im Quelltext auf Github bereit.
Die Linux-Distributionen sollten in Kürze aktualisierte Pakete bereitstellen, sodass die Softwareverwaltung der eingesetzten Distribution die Updates ausliefern kann. [Link auf https://access.redhat.com/security/cve/cve-2025-49844]Redhat empfiehlt mangels aktualisiertem Paket derzeit beispielsweise, den Zugriff auf den Server auf vertrauenswürdige Maschinen zu beschränken. Etwa auf der Pwn2Own-Veranstaltung in Berlin hatten die IT-Sicherheitsforscher Sicherheitslücken in Redis ausgemacht und vorgeführt.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Wie das Löschen des Werbearchivs die demokratische Kontrolle untergräbt
Dieser Text erschien zuerst bei D 64 und steht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0. Wir haben den Text mit einem Statement von Google ergänzt.
Ohne Vorwarnung scheint Google seine Bibliothek politischer Werbeanzeigen in der Europäischen Union abgeschaltet zu haben. Über die Werbebibliothek konnte nachverfolgt werden, welche politischen Anzeigen seit 2018 über Googles Dienste geschaltet wurden. Damit war die von Google unterhaltene Website ein zentrales Instrument, um die Verbreitung und die Inhalte politischer Werbekampagnen untersuchen und verfolgen zu können. Während sich in der Sammlung politischer Anzeigen andere Regionen wie Brasilien, Israel oder Großbritannien auswählen, sind die 27 EU-Mitgliedstaaten nicht mehr verfügbar.
„Alle bisher im Report aufgeführten EU-Wahlwerbeanzeigen bleiben weiterhin im Google Ads Transparency Center öffentlich zugänglich – vorbehaltlich der geltenden Aufbewahrungsrichtlinien“, schreibt Google dazu auf eine Anfrage von netzpolitik.org. Der EU Political Ads Transparency Report werde jedoch nicht mehr verfügbar sein.
Bis vor wenigen Tagen konnten Nutzer:innen über Googles Werbearchiv nachverfolgen, welche politischen Anzeigen in ihrem Land geschaltet wurden. Bis 2018 konnte man nachvollziehen, welche Parteien auf welchen Plattformen Anzeigen geschaltet hatten; einzelne Anzeigen konnten über eine Stichwortsuche gefunden und angesehen werden. Auch die angesprochenen Zielgruppen und wie viel Geld für die Kampagnen ausgegeben wurde, wurden dargestellt.
Heute lassen sich die Anzeigen zwar finden, etwa wenn man nach Parteien sucht. Ihr politischer Charakter wir jedoch nicht direkt sichtbar. So wie beispielhaft bei einer Wahlwerbung der SPD für eine Bundestagskandidatin. Dort lautet das von Google vergebene Label: „Hobbys, Spiele und Freizeitaktivitäten“.
Obwohl die Werbebibliothek bei Weitem nicht perfekt war, bot sie zumindest Anhaltspunkte, um nachvollziehen zu können, wie politische Akteure versuchen, Diskurse rund um Wahlen und gesellschaftlich relevante Themen zu gestalten. Die Bibliothek war somit nicht nur eine Sammlung von Online-Werbung, sondern auch ein Archiv demokratischer Willensbildung.
Google hat eine wichtige Datenquelle zerstört
Mit dem kommentarlosen Abschalten des Archivs hat Google nicht nur eine signifikante Datenquelle für zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Analysen von politischen Kampagnen zerstört. Die Löschung der eigenen Werbebibliothek durch Google wird auch die Arbeit von Aufsichtsbehörden in den kommenden Monaten sehr viel herausfordernder machen.
Hintergrund scheint Googles Ankündigung zu sein, in der Europäischen Union keine politische Werbung mehr über seine Dienste ausspielen zu wollen. Als Grund wird die bald greifende EU-Verordnung zu Transparenz und Targeting bei politischer Werbung angegeben. Die im April 2024 in Kraft getretene und ab dem 10. Oktober 2025 geltende Verordnung verpflichtet Anbieter, die ausdrückliche Einwilligung von Datensubjekten einzuholen, bevor ihre Daten zum Targeting verwendet werden dürfen.
Angesichts der weitverbreiteten „Consent Fatigue“ und der Einsicht, dass die Hürde der Einwilligung nur einigen wenigen Privilegierten, die die nötigen Ressourcen und Zeit haben, sich mit Cookie-Bannern und Einwilligungs-Screens auseinanderzusetzen, Schutz vor der Verarbeitung persönlicher Daten bietet, ist es enttäuschend, dass die Verordnung in diesem Punkt zu kurz greift. Relevanter ist, dass das Targeting und Profiling auf Grundlage sensibler persönlicher Daten wie Name, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit ausnahmslos verboten werden. Auch Personen, die das jeweilige Wahlalter noch nicht erreicht haben, dürfen keine personalisierten Anzeigen ausgespielt bekommen.
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Die Besonderheit der Verordnung ist jedoch, dass sie erstmals definiert, was politische Werbung überhaupt ist. Dabei wird klargestellt, dass nicht nur Anzeigen von politischen Kandidat:innen oder Parteien unter die Definition fallen, sondern auch Werbeanzeigen, die politische Themen betreffen, sogenannte „issue ads“. Anzeigen zu gesellschaftlichen Themen wie Klimawandel, körperlicher Selbstbestimmung oder dem Krieg in Gaza fallen somit in die Kategorie der politischen Werbung.
Keine politischen Anzeigen mehr bei Google und Meta
Angesichts dieser (geringfügigen) Einschränkungen ihrer Geschäftsmodelle haben sowohl Google als auch Meta angekündigt, in Zukunft keine politischen Anzeigen mehr in der EU ausspielen zu wollen – zu groß seien die Beschränkungen der Targeting-Möglichkeiten, und zu aufwendig sei es, „issue ads“ zu identifizieren. Paradoxerweise bedeutet aber auch die Ankündigung der Konzerne, in Zukunft keine politische Werbung mehr ausspielen zu wollen, „issue ads“ identifizieren zu müssen. Nur so könnten sie aussortiert und blockiert werden, um nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung über politische Werbung zu fallen.
Durch das Wegfallen des Archivs zu politischer Werbung wird es für die Zivilgesellschaft und die Aufsichtsbehörden jedoch schwieriger, zu überprüfen, welche Anzeigen der Konzern in der Vergangenheit als politische Werbung eingestuft hat und welche nicht mehr geschaltet werden. Google ist für die mangelhafte Umsetzung seiner eigenen Werberichtlinien bekannt und es ist nicht unwahrscheinlich, dass es vielen Akteuren auch weiterhin gelingen wird, politische Anzeigen über Google zu schalten. Gleichzeitig wird das durch Meta und Google beschlossene de-facto-Moratorium für politische Werbung in der EU es zivilgesellschaftlichen und oppositionellen Kräften in Zukunft sehr viel schwieriger machen, ihre Botschaften zu verbreiten.
Erschwerte Kontrolle
Wer also in Zukunft verstehen möchte, wie politische Werbung demokratische Diskurse in der EU beeinflusst, muss die Nadel im Heuhaufen von Googles allgemeiner Werbebibliothek suchen, zu deren Einführung der Digital Services Act verpflichtet hat. Diese Datenbank fällt vor allem durch ihre Begrenztheit auf; es fehlen stichhaltige Informationen über das Targeting von Nutzer:innen und die Budgets von Werbekampagnen. Durch das Löschen der eigenen Werbebibliothek für politische Anzeigen schafft Google die Fiktion, nie politische Werbung in der EU angeboten zu haben. Der Konzern baut so Transparenz ab, verhindert zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Forschung und erschwert es Aufsichtsbehörden, zu überprüfen, ob er gegen die Auflagen der Verordnung zu Transparenz und Targeting bei politischer Werbung verstößt.
Dieses Beispiel zeigt erneut, dass Transparenz und gesellschaftliche Verantwortung nicht den Launen von Konzernen überlassen werden dürfen. Die Assimilierung der US-Tech-Konzerne an die Werte der Trump-Regierung hat eindrucksvoll demonstriert, wie schnell sich solche Launen ändern können. Anstatt uns also mit halbgaren Transparenzinitiativen abspeisen zu lassen, müssen wir auf echte Veränderung setzen. Ein Verbot personalisierter Werbung, das Ende des Einwilligungs-Theaters und lückenlose Transparenz, die ihren Namen verdient. In der Zwischenzeit sollten wir damit rechnen, dass dies nicht die letzte Transparenzinitiative war, die eingestampft wurde.
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