Künstliche Intelligenz
Drohnen-Abwehr: Bundespolizei darf künftig auch abschießen
Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Reform des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht. Der ehemalige Grenzschutz soll damit erweiterte Befugnisse zur Abwehr feindlicher Drohnen in Gefahrensituationen erhalten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass die Bundespolizei künftig Maßnahmen einschließlich physischer Einwirkungen wie dem „Abfangen und Abschuss“ unbemannter Flugobjekte ergreifen dürfe.
Laut Dobrindt waren die bisherigen Befugnisse zur Drohnenabwehr nicht ausreichend geregelt. Die Bundesregierung reagiere mit dem Vorhaben auf die „neue Art der Bedrohung durch Drohnen“. Zuvor hatten Sichtungen an europäischen und deutschen Flughäfen, insbesondere in München, zu Ausfällen und Verzögerungen geführt. Mit der Initiative will die Exekutive bei solchen Fällen die Bundespolizei technisch auf den neuesten Stand bringen. Sie soll in die Lage versetzt werden, mit elektromagnetischen Impulsen, Jamming von Funksignalen und GPS-Störungen gegen Drohnengelage vorzugehen. Dabei wird etwa die Verbindung zwischen Fluggerät und Pilot unterbrochen.
Der Regierungsentwurf sieht konkret eine Kompetenzerweiterung vor, um „insbesondere die Abwehr von Drohnen mit geeigneten technischen Mitteln“ rechtlich klarer zu definieren. Im Gesetzestext sind „physische Mittel der Einwirkung auf die Systeme“ vorgesehen, auch wenn Abfangen und Abschuss nicht explizit aufgeführt sind.
Abgrenzung zur Bundeswehr und geplanter Einsatz
Der Innenminister kündigte ferner eine noch nicht ganz spruchreife Änderung des Luftsicherheitsgesetzes an. Diese soll die Bundeswehr dazu ermächtigen, militärische Drohnen zu bekämpfen. Die Landespolizeien und die Bundespolizei sollen zwar deutlich stärker gegen Flugobjekte vorgehen können, nicht jedoch gegen Kampfdrohnen. In Ampel-Zeiten gab es bereits einen Entwurf, den der Bundestag aber nicht mehr beschließen konnte.
Gemäß Paragraf 38 soll die Bundespolizei auch selbst Drohnen nutzen dürfen: Die Rede ist hier vom künftigen Einsatz „mobiler Sensorträger“ – also fliegender Kameras mit Ton-, Bild- oder Videoaufnahme – zur Überwachung von Großveranstaltungen, Bahnhöfen, Bahnanlagen und Flughäfen. Die Maßnahme muss offen erfolgen. Besondere Datenerhebungen sollen einen richterlichen Beschluss erfordern.
Die Drohnenabwehr wird durch Paragraf 39 als neue Aufgabe der Bundespolizei an Flughäfen, Bahnhöfen, Ministerien und auf Schiffen verankert. Die geplante Abwehrtechnik ist aufwendig. Für das Vorhaben veranschlagt die Regierung jährliche Kosten von 25 Millionen Euro für eigene Drohnen der Ordnungshüter sowie 90 Millionen Euro für Abwehrsysteme. Hinzu kommen dem Plan nach 55 neue Vollzeitstellen, unter anderem für das Luftraummanagement.
Bundespolizei soll IT-Systeme hacken dürfen
Zugleich will die Exekutive der Bundespolizei im Einklang mit dem Referentenentwurf von Dobrindt den Einsatz von Staatstrojanern erlauben. Sie könnte damit sogar Unverdächtige präventiv überwachen. Den Beamten soll es demnach gestattet werden, digitale Kommunikation etwa via verschlüsselte Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls zu belauschen. Der vom Bundesverfassungsgericht verlangte Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sei dabei aber zu wahren.
Vorgesehen ist eine Lizenz zur „Quellen-TKÜ“. Bundespolizisten sollen also Endgeräte wie Smartphones oder Computer heimlich hacken, einen Bundestrojaner aufspielen und so laufende Gespräche vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung mitschneiden dürfen. Eine Kompetenz für noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchungen von IT-Systemen ist nicht enthalten.
Allerdings sollen die Strafverfolger auf Geräten „gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation“ überwachen und aufzeichnen dürfen, wenn sie ab dem Zeitpunkt der nötigen Richteranordnung „auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können“. Das grenzt an die besonders umstrittene und vom Bundesverfassungsgericht noch geprüfte „Quellen-TKÜ plus“, mit der die Geheimdienste von Bund und Ländern schon zusätzlich auf gespeicherte Chats und Mails zugreifen dürfen.
(mki)
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Canva verschenkt Affinity: Wie sich die Grafiksuite für Profis eignet
Das australische Softwareunternehmen Canva hat die Grafiksuite Affinity kostenlos freigegeben. Das ist ein Paukenschlag, denn der größte Konkurrent Adobe genießt seit langem ein Quasimonopol auf professionelle Anwendungen für Bildbearbeitung, Vektorgrafik und Schriftsatz.
Im März 2024 hatte Canva die Software vom britischen Hersteller Serif übernommen. Affinity Photo, Affinity Designer und Affinity Publisher kosteten zuletzt jeweils 85 Euro, etwas mehr als ein Monat Adobe Creative Cloud. Nun sind alle drei Einzelprogramme in einer gemeinsamen Oberfläche unter dem schlichten Titel „Affinity“ erschienen; die Arbeitsbereiche „Pixel“, „Vektor“ und „Layout“ repräsentieren die früheren Einzelprogramme.
Viele Nutzer klagen über den Abozwang bei Adobe; nun bekommen sie Affinity kostenlos. Genügen die Anwendungen den Ansprüchen professioneller Grafiker oder erschöpft sich der Funktionsumfang im Einsatz für Heimanwender? Das zeigt der Test.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Canva verschenkt Affinity: Wie sich die Grafiksuite für Profis eignet“.
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iX-Workshop: Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren
KI-gestützte Tools wie Microsoft 365 Copilot bieten neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung. Als IT-Fachleute stehen Sie vor der Herausforderung, diese Technologien sicher und effizient zu implementieren und zu verwalten.
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Vorbereitung, Lizenzierung, Integration und Konfiguration
In diesem Workshop Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren erhalten Sie eine Einführung in die grundlegenden Konzepte und die Architektur von Microsoft 365 Copilot und lernen die Anforderungen und die Lizenzierung sowie die Updatekanäle und Netzwerkanforderungen kennen. Darüber hinaus behandelt der Workshop die administrative Integration und Konfiguration von Microsoft 365 Copilot, einschließlich Einstellungen, Anbindung an Microsoft 365 Services, technische Vorbereitung von Exchange, OneDrive, SharePoint und Teams sowie das Zusammenspiel mit Entra ID. Neben allgemeinen administrativen Empfehlungen spielen Datenschutz- und Sicherheitsaspekte eine zentrale Rolle.
Interaktiver Workshop mit Praxisübungen
Der nächste Workshop findet am 8. Dezember 2025 statt und bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis. Neben theoretischen Konzepten erhalten Sie praktische Übungen, um das Gelernte in realen Szenarien anzuwenden, Probleme zu lösen und Best Practices kennenzulernen.
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Dezember 08.12.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr |
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Februar 05.02.2026 |
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April 15.04.2026 |
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Juli 24.07.2026 |
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November 17.11.2025 |
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Durch den eintägigen Workshop führt Cloud-Architekt Aaron Siller, ein erfahrener IT-Berater mit Schwerpunkt auf Microsoft Cloud-Technologien wie Azure, Microsoft 365 und Intune. Er unterstützt Unternehmen bei der Migration von traditionellen On-Premise-Anwendungen zu Microsoft 365 und der Azure-Cloud.

(ilk)
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Warnungen vor KI-Blase: Nvidias Rekordzahlen beruhigen Finanzmärkte doch nicht
Die Euphorie über die unerwartet guten Geschäftszahlen von Nvidia hat die Finanzmärkte nur vorübergehend stimuliert, die großen US-Aktienindizes beendeten den Donnerstag im Minus. Sogar die Nvidia-Aktien sackten schließlich wieder ab und gaben den Großteil der Gewinne wieder ab. Der Bitcoin verlor inzwischen sogar über 7 Prozent seines Werts und wird gegenwärtig nur noch für etwa 86.000 US-Dollar gehandelt. Laut der Finanzagentur Bloomberg handelte es sich um den dramatischsten Richtungswechsel an einem Handelstag seit dem Frühjahr, Händler und Händlerinnen würden nach einer Erklärung suchen. Besonders häufig wurde darauf verwiesen, dass Sorgen um eine KI-Blase durch die Nvidia-Zahlen eben nicht ausgeräumt wurden.
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Das Rätselraten folgte einem Tag, der eigentlich unerwartet gut angefangen hatte. Grund waren die Geschäftszahlen von Nvidia, der Halbleiterhersteller konnte seinen Umsatz im jüngsten Quartal um 62 Prozent auf 57 Milliarden US-Dollar steigern. Das war deutlich mehr als erwartet, und in der Folge machten die Nvidia-Aktien einen Sprung um mehr als 4 Prozent. Auch für den Rest sah es anfangs gut aus, bevor die Stimmung plötzlich kippte. Der Handelstag endete für Nvidia mit einem Minus von über 3 Prozent, auch andere Tech-Aktien sackten ab, besonders heftig traf es beispielsweise AMD mit einem Tagesverlust von fast 8 Prozent. Auch Intel-Aktien gaben mehr als 4 Prozent ab.
Wie schon so oft in den vergangenen Wochen hatten die Entwicklungen an den Finanzmärkten aber noch heftigere Folgen für die Kryptowährungen. Nachdem der Bitcoin erst zum Wochenbeginn erstmals seit Monaten wieder unter die Marke von 90.000 US-Dollar gefallen war, ging es jetzt noch einmal merklich nach unten. Aktuell tendiert der Preis um 86.000 US-Dollar, 7 Prozent weniger als noch 24 Stunden zuvor. Eigentlich hatte sich der Preis zuletzt bei etwa 92.000 US-Dollar eingependelt. Die Entwicklungen von Donnerstag verdeutlichen, dass die Sorgen um eine KI-Blase, die womöglich platzen könnte, keineswegs allein durch die anhaltenden immensen Geschäftserfolge von Nvidia vertrieben werden können.
(mho)
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