Künstliche Intelligenz
Drohnenführerschein: Amt hebt Kostenbescheid für vier Jahre alte Prüfungen auf
Ende Juli berichtete heise online, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zweifelhafte Kostenbescheide in Höhe von 25 bis 45 Euro an Drohnenfans verschickt. Diese richteten sich an Bürger, die vor sage und schreibe vier Jahren den Kompetenznachweis A1/A3 – umgangssprachlich „kleiner Drohnenführerschein“ – erworben beziehungsweise sich (zugleich) als Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugs registriert hatten. Für Kritik sorgte damals auch und vor allem, dass die Bescheide sogar an Nutzer gingen, die besagte Bescheinigungen zwischen dem 18. Juni 2021 (dem Beginn der Kostenpflicht) und dem 15. August 2021 erworben hatten, obwohl das LBA auf Nachfrage von heise online selbst erklärte, dass die Informationen zur Gebührenpflicht in diesem Zeitraum wohl nicht auf dem offiziellen Onlineportal des Amtes veröffentlicht worden waren. So konnte das Luftfahrt-Bundesamt nur sagen, dass Nutzer diese Information „spätestens ab dem 16. August 2021“ auf besagter Seite erhielten. Dennoch trieb das LBA das Geld seinerzeit unbeirrt ein.
Doch nun scheint es eine Wende zu geben: So erhielt heise online von seinem Leser Jörn Ahrens die Nachricht, dass sein Gebührenbescheid nach seinem Widerspruch aufgehoben wird – sprich: Ahrens muss nicht zahlen beziehungsweise bekommt sein Geld zurück, Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Der entsprechende Bescheid über 45 Euro, der Widerspruch und der Aufhebungsbescheid liegen heise online vor. Laut Ahrens hat er den Drohnenführerschein und die Registrierung am 11. Juli 2021 abgelegt beziehungsweise vorgenommen – also genau im strittigen Zeitraum. Der Betroffene hatte in seinem Widerspruch daher auch geltend gemacht, dass es zu diesem Zeitpunkt an der Aufklärung hinsichtlich der anfallenden Kosten mangele. Insofern ist davon auszugehen, dass das Luftfahrt-Bundesamt hier seine ursprüngliche Ansicht geändert hat – auch wenn es (wie üblich) im Aufhebungsbescheid keine konkreten Gründe für seine Entscheidung nennt.
Zur Kasse gebeten
Nach Informationen von heise online waren Betroffene zuvor mit entsprechend begründeten Widersprüchen gescheitert und hatten darauf gezahlt, um sich keinem Mahnverfahren und den damit verbundenen weiteren Kosten auszusetzen. Hinzu dürfte eine Reihe von Drohnenfans kommen, die gleich gezahlt und auf einen Widerspruch verzichtet haben, da sie aufgrund von Berichten anderer keine Erfolgsaussichten sahen. heise-online-Leser Thomas Spangenberg hatte auf Nachfrage sogar vom LBA den vorsorglichen Hinweis erhalten, dass ein erfolgloser Widerspruch mit Kosten (in der Regel in Höhe von mindestens 40 Euro) verbunden sei. Hinzu kamen eventuell Mahngebühren, da manche erst durch eine Mahnung überhaupt von dem Kostenbescheid erfuhren. Schließlich hatte das LBA den Gebührenbescheid online im persönlichen „Betreiber-/Fernpilotenkonto“ hinterlegt und darauf lediglich in einer Mail an die seinerzeit angegebene Adresse hingewiesen.
Zur Kasse bitte: Seit dem 18. Juni 2021 muss man für den EU-Leistungsnachweise A1/A3 und die Registrierung als Drohnenbetreiber bezahlen – insgesamt 45 Euro. Der Screenshot stammt aus einem Kostenbescheid.
Was nun?
Das wirft die Frage auf, wie das Luftfahrt-Bundesamt mit ebendiesen Fällen umgehen will. Erhalten diejenigen, die bereits gezahlt haben, obwohl sich ihre Bescheide auf den Zeitraum zwischen dem 18. Juni 2021 und dem 15. August 2021 bezogen, ihr Geld nun auch zurück? Und macht es dabei nach Ansicht des LBA einen Unterschied, ob diese Personen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt haben, der dann abgelehnt wurde? Diese Fragen hat heise online dem Amt zukommen lassen, eine Antwort steht bislang noch aus.
(nij)
Künstliche Intelligenz
Fehmarnsundtunnel: Wenig Gegenwind trotz Kostenexplosion
Der geplante Fehmarnsundtunnel als Hinterlandanbindung für den neuen Fehmarnbelttunnel zwischen Deutschland und Dänemark stößt offenbar auf wenig Gegenwind. Eine Vertreterin der Deutschen Bahn erklärte jetzt im Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteiner Landtags, dass es während der öffentlichen Beteiligungsphase nur 57 Einwendungen gegeben habe. Das sei für ein Projekt dieser Größe so gut wie nichts, erklärte sie laut Medienberichten.
Gemessen an dem großen Fehmarnbelttunnel zwischen Deutschland und Dänemark ist er eine Kleinigkeit: Zwischen der Insel Fehmarn und Schleswig-Holstein soll ein weiterer Tunnel entstehen, der die in die Jahre gekommene Fehmarnsundbrücke ersetzt. Die Brücke aus den 1960er-Jahren soll weiterhin für Fußgänger, Radfahrer und langsame Fahrzeuge erhalten bleiben. Der meiste Autoverkehr und die Eisenbahn sollen aber künftig unter dem Fehmarnsund durchfahren und damit auch nicht mehr dem zuweilen stark wehenden Wind auf der Brücke ausgesetzt sein. Die Bundesstraße 207 soll dann durch den Tunnel führen.
Turbulenter Weg zum Tunnel
Der Weg zum Tunnel gestaltet sich aber in vielerlei Hinsicht turbulent: Erst spät kam man auf deutscher Seite darauf, dass die alte Brücke überhaupt zum Flaschenhals für die neue Verbindung nach Skandinavien werden könnte. Nach Untersuchung des Bauwerks und verschiedener Varianten – zur Auswahl standen Tunnel und Brücken – kristallisierte sich der Absenktunnel als Lösung heraus.
Doch obwohl das Bauwerk mit 1700 Metern Länge deutlich kürzer ist als die 17,6 Kilometer lange feste Querung der Ostsee, gibt es Probleme. Erst stellte sich Mitte des Jahres heraus, dass die Fertigstellung bis Ende 2029 illusorisch ist. Das Eisenbahnbundesamt schätzt, dass es bis Ende 2032 dauern wird, bis der kleine Tunnel einsatzbereit ist. Und Anfang Oktober wurde bekannt, dass die Kosten explodieren. Statt erwarteter 714 Millionen Euro ist jetzt die Rede von 2,3 Milliarden Euro. Grund seien gestiegene Baukosten.
Nur 57 Einwendungen gegen das Projekt
Jetzt gab es aber doch mal eine gute Nachricht für die Projektverantwortlichen. Mit nur 57 Einwendungen sind weitere Verzögerungen des Projekts unwahrscheinlicher geworden. Beim großen Tunnel zwischen der dänischen Insel Lolland und Fehmarn gab es 12.000 Einwendungen. Alleine die Bearbeitung kostete schon Zeit. Hinzu kommt, dass Klagen gegen das Vorhaben keine aufschiebende Wirkung haben. Lediglich bei Eilanträgen drohe ein Planungs- und Baustopp.
Was den deutschen Planern in die Hände spielt: Auf dänischer Seite gibt es inzwischen auch Verzögerungen. Weil ein speziell für das Absenken des Belt-Tunnels zu bauendes Spezialschiff mit deutlicher Verspätung fertiggestellt wurde, kann dort der Zeitplan auch nicht gehalten werden. Das verschafft dem Bauvorhaben auf deutscher Seite etwas Luft. Alle Beteiligten wollen sich abstimmen, um die Pläne zeitlich wieder miteinander zu synchronisieren.
(mki)
Künstliche Intelligenz
KI-Update Deep-Dive feat. They Talk Tech: Prompt Injections
Wie man KI-Systeme manipuliert
Die Vision von KI-Assistenten, die selbstständig E-Mails zusammenfassen, Reisen buchen und Termine planen, wird von Unternehmen wie OpenAI, Google und Anthropic vorangetrieben. Doch diese fortschrittlichen Helfer haben eine kritische Schwachstelle, die sie dauerhaft angreifbar machen könnte. Im Deep-Dive des KI-Updates sprechen die Tech-Journalistinnen Svea Eckert und Eva Wolfangel vom c’t-Podcast „They Talk Tech“ über Prompt Injections. Eva Wolfangel ist überzeugt, dass diese Angriffe „der Grund sind, warum KI-Anwendungen für immer hackbar bleiben und die besten Freundinnen von Cyberkriminellen und Spionen“ sein könnten.
Eine Prompt Injection liegt laut Wolfangel immer dann vor, „wenn man böswillige Eingaben als legitimen Prompt tarnen kann und damit die KI manipuliert“. Dabei werden in scheinbar harmlosen Texten, E-Mails oder auf Webseiten versteckte Befehle platziert, die ein Sprachmodell (LLM) auslesen und ausführen soll. Für Menschen sind diese Anweisungen oft unsichtbar, etwa durch weiße Schrift auf weißem Grund. „Für Chatbots ist gar nix anders als sonst, die sehen den Text einfach“, erklärt Wolfangel.
In einer Demonstration, die ihr vor einiger Zeit von Forschenden gezeigt wurde, wurde das Microsoft-System Copilot angegriffen. „Der User instruiert Copilot, bitte fass mir eine E-Mail zusammen“, beschreibt Wolfangel das Szenario. In dieser E-Mail befanden sich versteckte Anweisungen, die den KI-Agenten dazu brachten, andere E-Mails des Nutzers nach sensiblen Informationen wie Verkaufszahlen oder Einmal-Passwörtern zu durchsuchen. Die gestohlenen Daten wurden dann in einen Link verpackt, der dem Nutzer zur Verfügung gestellt wurde. „Der User klickt den Link, sieht es nicht und dann geht eben diese Information an den Angreifer“, so Wolfangel.
Unsichtbare Befehle per ASCII-Code
Um solche Angriffe zu verschleiern, nutzen Angreifer Methoden wie „ASCII-Smuggling“. „Dabei werden spezielle Zeichen verwendet, um Teile einer URL für das menschliche Auge unsichtbar zu machen, während der Computer sie vollständig liest“, wie Wolfangel erläutert. Eckert ergänzt: „ASCII steht für ‚American Standard Code for Information Interchange‘ und das ist ein Zeichensatz, der jedem Zeichen, also jedem Buchstaben eine eindeutige Nummer zuweist, sodass der Computer sie dann auch verstehen und verarbeiten kann.“ Durch die Manipulation dieser Codes kann ein Link harmlos aussehen, aber im Hintergrund Daten an einen fremden Server senden.
Das Problem bei diesen Angriffen ist, dass sie keine klassische Sicherheitslücke ausnutzen, die man einfach schließen könnte. Stattdessen missbrauchen sie eine Kernfunktion der Sprachmodelle: ihre Fähigkeit, Anweisungen in natürlicher Sprache zu verstehen und zu befolgen. Zwar versuchen die Hersteller, ihre Modelle durch zusätzliche Sicherheitsanweisungen zu schützen, doch das scheint für Eckert und Wolfangel ein aussichtsloses Unterfangen. „Man müsste unendlich kreativ sein, um sich alles Mögliche auszudenken, um dem Herr zu werden. Und das ist quasi unmöglich“, sagt Eckert. Jede geschlossene Lücke wird schnell durch eine neue, kreativere Angriffsmethode ersetzt.
Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
Riskante Helfer im Alltag
Die Konsequenzen für den Einsatz von KI-Agenten sind weitreichend. Besonders riskant ist es, wenn drei Faktoren zusammenkommen, die der Sicherheitsforscher Simon Willison laut Wolfangel als „lethal trifecta“ bezeichnet: „dass eben ein Chatbot Zugriff auf private Daten hat, die Fähigkeit hat, nach außen zu kommunizieren, und außen auf Inhalte trifft, denen man nicht automatisch vertrauen kann.“ Dies ist der Fall, sobald ein Agent E-Mails liest oder auf das Internet zugreift.
Für Aufgaben wie das automatische Beantworten von E-Mails seien solche Agenten daher ungeeignet. Selbst wenn ein Nutzer jede vom KI-Agenten formulierte E-Mail vor dem Absenden prüft, könnten darin versteckte Befehle enthalten sein. „Der Aufwand, diese E-Mails zu kontrollieren, wird unglaublich hoch“, warnt Wolfangel. Ihre klare Empfehlung lautet daher: „Ich würde es jetzt aktuell tatsächlich nicht machen.“
Für viele Aufgaben, so das Fazit, seien klassische, regelbasierte Systeme die sicherere Wahl. Wolfangel erzählt von einer Fluggesellschaft, deren Chatbot einem Kunden fälschlicherweise eine Rückerstattung versprach, die das Unternehmen dann gerichtlich bestätigt zahlen musste. Das zeige die Unwägbarkeiten. Man habe es schlicht „nicht in der Hand, was die Systeme am Ende schreiben.“
(igr)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Hochverfügbares Proxmox VE-Cluster mit Ceph Storage
Virtualisierung und hochverfügbare Speichersystemen spielen eine immer größere Rolle in den Unternehmen. Proxmox VE stellt dabei eine unabhängige, offene und benutzerfreundliche Alternative zu VMware und Hyper-V dar.
In dem praxisorientierten Workshop Proxmox VE-Cluster mit Ceph-Speichersystem einrichten lernen Sie, was Proxmox VE und Ceph sind, welche Vorteile sie bieten und wie Sie diese Technologien optimal einsetzen können. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Konzepten, bewährten Vorgehensweisen und Methoden zur Fehlersuche vertraut gemacht, um diese Technologien erfolgreich im produktiven Einsatz zu nutzen. Sie erwerben umfassendes Wissen über die Einrichtung und Verwaltung eines hochverfügbaren Proxmox-Clusters und erfahren, wie Sie Ceph als skalierbare, verteilte Speicherlösung in Proxmox integrieren und für maximale Redundanz und Performance konfigurieren können.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Nach einer Einführung in die Konzepte wird Schritt für Schritt eine Cluster- und Speicherinstallation durchgeführt – von der Grundkonfiguration und Netzwerkeinstellungen bis hin zu fortgeschrittenen Ceph-Konfigurationen. Dabei lernen Sie, Risiken wie Datenverlust und Ausfallzeiten zu minimieren und erhalten wertvolle Tipps zur Fehlervermeidung und -behebung sowie Best Practices für den produktiven Einsatz.
Der Workshop richtet sich an IT-Administratoren mit Erfahrung in der Serveradministration, die Proxmox VE und Ceph zur Verbesserung ihrer Infrastruktur einsetzen möchten, sowie an Personen, die erste praktische Erfahrung mit Proxmox und Ceph sammeln möchten, aber bereits vertraut mit Konzepten der Virtualisierung und Netzwerkinfrastrukturen sind.
Oktober 16.10.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr |
Dezember 03.12.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 04. Nov. 2025 |
Ihr Trainer Yannick Haymann ist Gründer und Senior Consultant der Sysfacts AG. Seit über 15 Jahren betreut und berät er Kunden mit komplexen Infrastrukturen in verschiedensten Datacenter-Projekten.
(ilk)
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