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Droht ein Verbot in Deutschland?
Nachdem Klagen gegen den populären Werbeblocker Adblock Plus in den Jahren 2022 und 2023 erfolglos geblieben waren, schlägt der Bundesgerichtshof (BGH) nun eine neue Richtung ein. Ein vollständiges Verbot scheint damit wieder möglich. Deutschland könnte sich somit zum zweiten Staat entwickeln, der den Einsatz von Werbeblockern untersagt – nach China.
Erweiterungen wie „Adblock Plus“ der Kölner Eyeo GmbH sind weit verbreitet. Sie entfernen störende Banner und ermöglichen eine Nutzung von Online-Inhalten ohne Werbung. Allerdings entstehen dadurch zugleich neue Konflikte – insbesondere in Bezug auf die Finanzierung kostenfreier, digitaler Angebote. Die jüngste Entscheidung könnte nun den Weg für ein landesweites Werbeblocker-Verbot ebnen.
Axel Springer gegen Adblock Plus
Bereits seit Jahren steht der Medienkonzern Axel Springer mit der Eyeo GmbH in einem Rechtsstreit. Ausgangspunkt war das Landgericht Hamburg, später beschäftigte sich auch das Oberlandesgericht Hamburg mit der Klage. Im Januar 2022 sowie im August 2023 wurde die Klage jeweils abgewiesen, was zunächst wie ein Rückschlag für Springer wirkte. Der Vorwurf des Konzerns lautet, Werbeblocker würden den HTML-Code von Webseiten unrechtmäßig verändern und damit das Urheberrecht verletzen. Doch jetzt hat der BGH das Urteil des OLG Hamburg wieder aufgehoben.
Der Bundesgerichtshof sieht offenen Klärungsbedarf in drei entscheidenden Punkten:
- Unklar bleibt, welchen konkreten Schutzgegenstand Axel Springer geltend macht.
- Ebenso fraglich ist, ob dieser überhaupt urheberrechtlich geschützt werden kann.
- Schließlich muss geprüft werden, ob tatsächlich eine unzulässige Veränderung der Webseiten-Programmierung vorliegt.
Mit seinem Beschluss vom 31. Juli 2025 (Az. I ZR 131/23) verwies der BGH die Sache zur weiteren Untersuchung zurück an das OLG Hamburg. Rechtsanwalt Christian Solmecke bezeichnete diesen Schritt als Teilerfolg für die Klägerseite.
BGH-Entscheidung unter Beschuss
Kritik an der Entwicklung kommt von der Mozilla Corporation, dem Unternehmen hinter dem Browser „Firefox“. Dort betrachtet man die Entscheidung als Gefahr für das Prinzip der freien Wahl im Internet. Sollte Axel Springer den Rechtsstreit gewinnen, könnte ein wegweisender Präzedenzfall entstehen, so die Befürchtung.
Betroffen wären nicht nur Werbeblocker, sondern potenziell auch andere Browser-Erweiterungen – beispielsweise solche zur Barrierefreiheit oder zum Schutz der Privatsphäre. „Ein Browser, der jeden dem Benutzer bereitgestellten Code unflexibel ausführt, wäre eine außerordentlich gefährliche Software“, heißt es in einem Mozilla-Statement. Man hoffe, dass Deutschland nicht dem Beispiel Chinas folge und Werbeblocker verbiete.
Auf der Gegenseite stehen neben Axel Springer zahlreiche kleinere Medienhäuser sowie Verlage. Da deren Inhalte häufig kostenlos angeboten werden, finanzieren sie sich größtenteils über Werbung. Würde sich die Zahl der Werbeblocker-Nutzer deutlich steigern, würde dies das Aus für viele beliebte digitale Angebote bedeuten. Wer bestimmte Seiten unterstützen möchte, sollte daher entweder ganz auf Werbeblocker verzichten oder diese Anbieter zumindest auf die Ausnahmeliste setzen.