Künstliche Intelligenz
E-Evidence: Regierung will internationalen Zugriff auf Cloud-Daten erleichtern
Ermittlungsbehörden den Zugang zu digitalen Beweismitteln („E-Evidence“) in anderen EU-Staaten zu erleichtern, ist Ziel eines Gesetzesentwurfes, den die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Unter das Gesetz fallen Daten wie E-Mails, Chatnachrichten, IP-Adressen und Standorte von Mobiltelefonen. Mit dem Vorhaben will die Regierung die EU-Verordnung und eine zugehörige Richtlinie von 2023 über „grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel“ in Strafverfahren in nationales Recht gießen. Die neuen Vorschriften sollen Strafverfolgern ermöglichen, elektronische Beweismittel direkt von Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten anzufordern oder zunächst deren Aufbewahrung zu verlangen.
Bisher müssen sich Ermittler für den Zugriff auf Daten, die im Ausland gespeichert sind, im Wege eines klassischen Rechtshilfeersuchens beziehungsweise einer Europäischen Ermittlungsanordnung an den Sitzstaat wenden. Dort prüft die zuständige Behörde das Ersuchen und leitet es gegebenenfalls weiter. Ein potenzieller Transfer von Daten läuft ebenfalls über den amtlichen Kanal. Dieser zeit- und ressourcenintensive Prozess soll durch Direktzugriff ersetzt werden.
Die klassischen Methoden der Ermittlungszusammenarbeit seien den Herausforderungen des digitalen Raums oft nicht gewachsen, erläutert das federführende Bundesjustizministerium. Rechtshilfeersuchen könnten mehrere Monate beanspruchen – insbesondere in die USA, wo die überwiegende Zahl einschlägiger Diensteanbieter wie Meta, Microsoft, Apple und Google ihren Sitz habe. In dieser Zeit können relevante digitale Daten längst gelöscht oder veraltet sein. Dazu komme, dass die Betreiber die Daten in der Regel dezentral und flexibel nach wirtschaftlichen Kriterien speicherten, sodass sich deren Speicherort ständig ändern könne.
Herausgabe- und Sicherheitsanordnungen
Kern des neuen EU-Rechtsrahmens sind zwei neue Instrumente: Die Europäische Herausgabeanordnung ermöglicht Ermittlungsbehörden eines EU-Landes, digitale Beweismittel direkt bei Anbietern in einem anderen Mitgliedstaat anzufordern. Mit einer Sicherungsanordnung können sie zudem verlangen, dass Daten zunächst gespeichert und nicht gelöscht werden – bis gegebenenfalls eine Herausgabeanordnung folgt. Anbieter von Internetdiensten – auch solche aus Staaten außerhalb der EU – müssen dafür einen festen Ansprechpartner in der Gemeinschaft benennen, an den sich die Strafverfolger wenden können.
In der Regel müssen Herausgabeanordnungen binnen zehn Tagen befolgt werden, in Notfällen sogar binnen acht Stunden. Für besonders sensible Daten – etwa aus Behörden oder von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten – sieht der Entwurf Schutzmechanismen vor.
Deutschland säumig: EU-Kommission droht mit Klage
Der Begriff der Diensteanbieter ist weit definiert. Er umfasst Zugangsprovider, Messenger- und Videokonferenzdienste, Domain-Services, Cloud- und Hostingdienste sowie große Online-Plattformen wie Amazon, eBay, Google, Meta oder Zalando. Eingeschlossen sind auch Computerspiele-Anbieter, sofern ihre Services eine Kommunikationsfunktion beinhalten oder Datenspeicherung ermöglichen. Verletzt der Anbieter seine Pflichten, sind Sanktionen vorgesehen. Die Höhe der zu verhängenden Geldbußen kann bis zu 500.000 Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresgesamtumsatzes betragen.
In Ampel-Zeiten gab es bereits eine einschlägige Initiative, die es aber nicht mehr durch den Bundestag geschafft hat. Die EU-Kommission hat wegen der Verzögerung parallel die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht vollständiger Umsetzung der Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, die mit dem E-Evidence-Paket verknüpft ist. Sie hat dazu einen weiteren Brief in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ an die Bundesregierung geschickt. Diese hat nun zwei Monate Zeit, zu antworten und die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Sonst kann die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Cisco: Neuer Router für verteilte KI-Workloads
Der Netzwerkausrüster Cisco hat mit dem Modell 8223 einen Router vorgestellt, der speziell für verteilte KI-Workloads konzipiert ist. Der Router liefert einen Gesamtdurchsatz von 51,2 Tbit/s und soll Engpässe in sogenannten Scale-Across-Architekturen beseitigen, wie sie bei der Kopplung mehrerer KI-Rechenzentren auftreten.
Der 8223 soll laut Hersteller Switch-ähnliche Energieeffizienz bei kompakter Bauform bieten. Auf drei Höheneinheiten bietet der Router 64 Ports à 800G und verarbeitet bis zu 20 Milliarden Pakete pro Sekunde. Zudem erlaubt es 800G Coherent Optics für Datacenter-Interconnects (DCI) und Metro-Verbindungen (Metro-DCI) bis zu 1000 Kilometer.
Neuer Silicon One P200 als Herzstück
Kern der Plattform ist der eigens entwickelte Netzwerkprozessor Silicon One P200, der laut Cisco seine maximale Aggregationsbandbreite in einer 3-Schichten-Topologie von über 3 Exabit pro Sekunde erreicht. Die Deep-Buffering-Funktion des Chips soll starke Verkehrsschwankungen, etwa beim KI-Training, abfedern und so Netzwerkausfälle verhindern. Der P200 ist programmierbar, um auch zukünftige Protokolle ohne Hardware-Upgrade zu unterstützen.
Zum Start läuft der Router mit Ciscos Open-Source-Netzwerkbetriebssystem SONiC, Support für IOS XR ist geplant. Der Chip soll künftig auch in modularen Plattformen, disaggregierten Chassis und Nexus-Systemen zum Einsatz kommen. Zur Sicherheitsausstattung zählen Line-Rate-Verschlüsselung mit postquanten-resistenten Algorithmen sowie kontinuierliche Überwachung. Erste Systeme wurden bereits an Hyperscaler ausgeliefert.
(odi)
Künstliche Intelligenz
WLAN im Zug: Wo steht Deutschland im internationalen Vergleich?
Es ist nicht schwer, einen Grund zu finden, um über die Deutsche Bahn zu schimpfen. Aber wie ist es eigentlich um das WLAN bestellt, das in den Zügen kostenlos zur Verfügung steht? Ookla, ein internationaler Anbieter für Internet-Geschwindigkeitstests und Netzwerkdiagnostik, hat die Internetleistung in Zügen in Europa und Asien genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Im Vergleich landet die Deutsche Bahn im oberen Drittel.
Deutschland kann von Schweden lernen
Wie die Tagesschau berichtet, hat die Pünktlichkeit der Deutschen Bahn einen neuen Tiefpunkt erreicht. Im September 2025 kamen nur noch rund 55 Prozent der Fernzüge pünktlich. Aber nicht nur Verspätungen spielen für das Fahrgasterlebnis eine Rolle. Auch die Qualität der digitalen Services an Bord ist zu einem wichtigen Faktor geworden, vor allem dabei die WLAN-Verbindung. Pendler, die unterwegs arbeiten und Telefonate führen müssen, erwarten, dass das Internet ähnlich reibungslos funktioniert wie daheim. Privatreisende möchten während der Fahrt störungsfrei Podcasts und Serien streamen.
Im zweiten Quartal 2025 hat Ookla die WLAN-Leistung in europäischen und asiatischen Zügen genauer überprüft. Das Ergebnis: In Ländern, in denen die Konnektivität in Zügen als Teil der Eisenbahninfrastruktur betrachtet wird, lässt sich eine messbare Verbesserung des täglichen Erlebnisses für die Fahrgäste feststellen.
Die Kluft zwischen den besten und den schlechtesten Ländern Europas ist allerdings enorm. Während Schweden mit einer mittleren Download-Geschwindigkeit von 64,58 Mbit/s das Ranking anführt, bilden die Niederlande mit nur 0,41 Mbit/s das Schlusslicht. Deutschland erreicht mit durchschnittlich 14,85 Mbit/s Platz sechs. Bei der mittleren Upload-Geschwindigkeit schlagen sich deutsche Züge mit 16,09 Mbit/s etwas besser und erreichen den fünften Platz. Auch hier führt Schweden das Ranking an.
Das deutsche Zug-WLAN hat sich kaum verbessert
Ookla hat aber nicht nur den Ist-Zustand überprüft, sondern zeigt auch, welche Länder in den vergangenen Jahren stark in die WLAN-Infrastruktur ihrer Züge investiert haben. Während die Schweiz im Frühjahr 2023 das europäische Ranking noch deutlich anführte und eine mittlere Download-Geschwindigkeit von über 80 Mbit/s erreichte, hat das WLAN der Schweizer Eisenbahngesellschaft SBB inzwischen stark nachgelassen. Mit 29,79 Mbit/s landet die Schweiz jetzt nur noch auf Platz zwei.
In Schweden zeigt sich ein gegensätzlicher Trend: Bis zum ersten Quartal 2024 lag die Download-Rate noch konstant bei zwei Mbit/s – inzwischen ist die Geschwindigkeit mehr als dreißig Mal so schnell. Laut Ookla beruht Schwedens Erfolg bei der Mobilfunkabdeckung entlang der Bahnstrecken auf einer klaren Strategie, die gezielte staatliche Investitionen und verbindliche Ausbauauflagen für Netzbetreiber umfasst. So wurden unter anderem Tunnel modernisiert und neue Sendestandorte geschaffen.
Im Vergleich dazu hat sich die WLAN-Geschwindigkeit bei der Deutschen Bahn im Down- und Upload in den vergangenen Jahren kaum verbessert, sondern ist auf einem konstanten Niveau geblieben. Das Problem sind oft veraltete WLAN-Technologien: Laut der Untersuchung von Ookla laufen in den untersuchten europäischen Märkten fast zwei von fünf Verbindungen noch mit WLAN 4, einem Standard aus dem Jahr 2009.
Auch in den Zügen der Deutschen Bahn macht es einen deutlichen Unterschied, ob WLAN 4 oder WLAN 5 verwendet wird. Bei dem Netzwerk „WIFI@DB“, das in Regionalzügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn zur Verfügung steht, konnte bei der Analyse eine Leistungssteigerung von 187 Prozent beobachtet werden. Das Netzwerk „WIFIonICE“ war mit WLAN 5 sogar um 242 Prozent schneller. Beim Ausbau hinkt Deutschland aber noch hinterher: Während Südkorea mit 98,1 Prozent an der Spitze steht und die modernen 5-GHz-Bänder fast flächendeckend im Zug-WLAN nutzt, landet die Deutsche Bahn mit nur 73,4 Prozent auf dem vorletzten Platz.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Erhöhung um 24 Prozent: Der Personalausweis soll bald 46 Euro kosten
Die Bundesregierung will die Gebühr für die Ausstellung des Personalausweises anheben: Antragsteller sollen bald 46 Euro statt wie bisher 37 Euro zahlen. Hinzu kommt unverändert eine Fotogebühr in Höhe von 6 Euro, wenn man das Passbild von der Behörde anfertigen lässt. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesinnenministerium (BMI) veröffentlicht hat.
Das BMI begründet die geplante Gebührenerhöhung mit gestiegenen „allgemeinen Verwaltungskosten“ sowie Kostensteigerungen bei der Produktion des Personalausweises. Zur Deckung dieser Kosten sei die angestrebte Gebührenerhöhung „zwingend erforderlich“, schreibt das Ministerium in der Begründung (PDF) des Verordnungsentwurfs. Die Erhöhung liege zudem im Rahmen der allgemeinen Teuerungsrate. Zuletzt angehoben wurde die Gebühr im Jahr 2021 – damals stieg sie von 28,80 Euro auf 37 Euro.
Der nun geplante Anstieg auf 46 Euro ist noch nicht final von der Bundesregierung beschlossen. Aktuell können Verbände und Organisationen Stellungnahmen zu dem Entwurf des BMI abgeben.
Streit um Querfinanzierung von Aufnahmesystemen für Passfotos
Widerstand dürfte unter anderem von privaten Anbietern von Aufnahmesystemen für Ausweisfotos kommen. Sie werfen dem BMI vor, mit der Anhebung der Ausweisgebühr die Entwicklung staatlicher Aufnahmesysteme durch die Bundesdruckerei querzufinanzieren und damit private Anbieter aus dem Markt zu drängen.
„Der Wettbewerb wird ausgeschaltet und unsere betroffenen Mitglieder müssen mittelfristig ihre Unternehmen schließen“, sagte Detlef Sander, Geschäftsführer des Verbands Databund, gegenüber c’t. „Es findet hier ganz konkret und direkt eine Vernichtung von IT-Mittelständlern statt.“
Der Streit um die Aufnahmesysteme hat eine längere Vorgeschichte und hängt mit der Einführung digitaler Passfotos zusammen. Grundsätzlich können Kommunen frei wählen, ob sie dafür Geräte privater Anbieter oder die Systeme der staatlichen Bundesdruckerei („PointID“) nutzen. Viele Kommunen entschieden sich zunächst für private Anbieter.
Im Frühjahr 2025 entschied das BMI jedoch, dass die Kommunen die Lichtbildgebühr für die Nutzung der staatlichen Systeme („PointID“) in Höhe von 6 Euro nicht wie ursprünglich angekündigt an die Bundesdruckerei abführen müssen, sondern zur Deckung von Verwaltungskosten einbehalten. Damit sind die PointID-Systeme nun für die Kommunen konkurrenzlos günstig.
Refinanzierung „nach dem Solidarprinzip“
Den Vorwurf der Diskriminierung privater Anbieter weist das BMI dennoch zurück. Das kostenlose Angebot diene der Daseinsfürsorge und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet, argumentiert das Ministerium. Die Bundesdruckerei könne anders als private Anbieter nicht frei entscheiden, welcher Kommune sie ihre Lösung zu welchen Konditionen anbietet.
Die Kosten für Entwicklung, Produktion und Support der staatlichen PointID-Systeme schätzte das BMI im Jahr 2020 auf 171 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Refinanzierung soll laut BMI „nach dem Solidarprinzip über die allgemeine Pass- bzw. Personalausweisgebühr“ erfolgen. Dies wirke sich aber „eher geringfügig“ auf die geplante Gebührenerhöhung aus, sagte ein BMI-Sprecher.
(cwo)
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