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E-Evidence: Regierung will internationalen Zugriff auf Cloud-Daten erleichtern


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Ermittlungsbehörden den Zugang zu digitalen Beweismitteln („E-Evidence“) in anderen EU-Staaten zu erleichtern, ist Ziel eines Gesetzesentwurfes, den die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Unter das Gesetz fallen Daten wie E-Mails, Chatnachrichten, IP-Adressen und Standorte von Mobiltelefonen. Mit dem Vorhaben will die Regierung die EU-Verordnung und eine zugehörige Richtlinie von 2023 über „grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel“ in Strafverfahren in nationales Recht gießen. Die neuen Vorschriften sollen Strafverfolgern ermöglichen, elektronische Beweismittel direkt von Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten anzufordern oder zunächst deren Aufbewahrung zu verlangen.

Bisher müssen sich Ermittler für den Zugriff auf Daten, die im Ausland gespeichert sind, im Wege eines klassischen Rechtshilfeersuchens beziehungsweise einer Europäischen Ermittlungsanordnung an den Sitzstaat wenden. Dort prüft die zuständige Behörde das Ersuchen und leitet es gegebenenfalls weiter. Ein potenzieller Transfer von Daten läuft ebenfalls über den amtlichen Kanal. Dieser zeit- und ressourcenintensive Prozess soll durch Direktzugriff ersetzt werden.

Die klassischen Methoden der Ermittlungszusammenarbeit seien den Herausforderungen des digitalen Raums oft nicht gewachsen, erläutert das federführende Bundesjustizministerium. Rechtshilfeersuchen könnten mehrere Monate beanspruchen – insbesondere in die USA, wo die überwiegende Zahl einschlägiger Diensteanbieter wie Meta, Microsoft, Apple und Google ihren Sitz habe. In dieser Zeit können relevante digitale Daten längst gelöscht oder veraltet sein. Dazu komme, dass die Betreiber die Daten in der Regel dezentral und flexibel nach wirtschaftlichen Kriterien speicherten, sodass sich deren Speicherort ständig ändern könne.

Kern des neuen EU-Rechtsrahmens sind zwei neue Instrumente: Die Europäische Herausgabeanordnung ermöglicht Ermittlungsbehörden eines EU-Landes, digitale Beweismittel direkt bei Anbietern in einem anderen Mitgliedstaat anzufordern. Mit einer Sicherungsanordnung können sie zudem verlangen, dass Daten zunächst gespeichert und nicht gelöscht werden – bis gegebenenfalls eine Herausgabeanordnung folgt. Anbieter von Internetdiensten – auch solche aus Staaten außerhalb der EU – müssen dafür einen festen Ansprechpartner in der Gemeinschaft benennen, an den sich die Strafverfolger wenden können.

In der Regel müssen Herausgabeanordnungen binnen zehn Tagen befolgt werden, in Notfällen sogar binnen acht Stunden. Für besonders sensible Daten – etwa aus Behörden oder von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten – sieht der Entwurf Schutzmechanismen vor.

Der Begriff der Diensteanbieter ist weit definiert. Er umfasst Zugangsprovider, Messenger- und Videokonferenzdienste, Domain-Services, Cloud- und Hostingdienste sowie große Online-Plattformen wie Amazon, eBay, Google, Meta oder Zalando. Eingeschlossen sind auch Computerspiele-Anbieter, sofern ihre Services eine Kommunikationsfunktion beinhalten oder Datenspeicherung ermöglichen. Verletzt der Anbieter seine Pflichten, sind Sanktionen vorgesehen. Die Höhe der zu verhängenden Geldbußen kann bis zu 500.000 Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresgesamtumsatzes betragen.

In Ampel-Zeiten gab es bereits eine einschlägige Initiative, die es aber nicht mehr durch den Bundestag geschafft hat. Die EU-Kommission hat wegen der Verzögerung parallel die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht vollständiger Umsetzung der Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, die mit dem E-Evidence-Paket verknüpft ist. Sie hat dazu einen weiteren Brief in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ an die Bundesregierung geschickt. Diese hat nun zwei Monate Zeit, zu antworten und die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Sonst kann die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.


(ds)



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Canva verschenkt Affinity: Wie sich die Grafiksuite für Profis eignet


Das australische Softwareunternehmen Canva hat die Grafiksuite Affinity kostenlos freigegeben. Das ist ein Paukenschlag, denn der größte Konkurrent Adobe genießt seit langem ein Quasimonopol auf professionelle Anwendungen für Bildbearbeitung, Vektorgrafik und Schriftsatz.

Im März 2024 hatte Canva die Software vom britischen Hersteller Serif übernommen. Affinity Photo, Affinity Designer und Affinity Publisher kosteten zuletzt jeweils 85 Euro, etwas mehr als ein Monat Adobe Creative Cloud. Nun sind alle drei Einzelprogramme in einer gemeinsamen Oberfläche unter dem schlichten Titel „Affinity“ erschienen; die Arbeitsbereiche „Pixel“, „Vektor“ und „Layout“ repräsentieren die früheren Einzelprogramme.

Viele Nutzer klagen über den Abozwang bei Adobe; nun bekommen sie Affinity kostenlos. Genügen die Anwendungen den Ansprüchen professioneller Grafiker oder erschöpft sich der Funktionsumfang im Einsatz für Heimanwender? Das zeigt der Test.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Canva verschenkt Affinity: Wie sich die Grafiksuite für Profis eignet“.
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iX-Workshop: Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren


KI-gestützte Tools wie Microsoft 365 Copilot bieten neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung. Als IT-Fachleute stehen Sie vor der Herausforderung, diese Technologien sicher und effizient zu implementieren und zu verwalten.

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In diesem Workshop Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren erhalten Sie eine Einführung in die grundlegenden Konzepte und die Architektur von Microsoft 365 Copilot und lernen die Anforderungen und die Lizenzierung sowie die Updatekanäle und Netzwerkanforderungen kennen. Darüber hinaus behandelt der Workshop die administrative Integration und Konfiguration von Microsoft 365 Copilot, einschließlich Einstellungen, Anbindung an Microsoft 365 Services, technische Vorbereitung von Exchange, OneDrive, SharePoint und Teams sowie das Zusammenspiel mit Entra ID. Neben allgemeinen administrativen Empfehlungen spielen Datenschutz- und Sicherheitsaspekte eine zentrale Rolle.

Der nächste Workshop findet am 8. Dezember 2025 statt und bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis. Neben theoretischen Konzepten erhalten Sie praktische Übungen, um das Gelernte in realen Szenarien anzuwenden, Probleme zu lösen und Best Practices kennenzulernen.

Dezember
08.12.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
Februar
05.02.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 08. Jan. 2026
April
15.04.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 18. Mrz. 2026
Juli
24.07.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 26. Jun. 2026
November
17.11.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 20. Okt. 2026

Durch den eintägigen Workshop führt Cloud-Architekt Aaron Siller, ein erfahrener IT-Berater mit Schwerpunkt auf Microsoft Cloud-Technologien wie Azure, Microsoft 365 und Intune. Er unterstützt Unternehmen bei der Migration von traditionellen On-Premise-Anwendungen zu Microsoft 365 und der Azure-Cloud.


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(ilk)



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Warnungen vor KI-Blase: Nvidias Rekordzahlen beruhigen Finanzmärkte doch nicht


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Die Euphorie über die unerwartet guten Geschäftszahlen von Nvidia hat die Finanzmärkte nur vorübergehend stimuliert, die großen US-Aktienindizes beendeten den Donnerstag im Minus. Sogar die Nvidia-Aktien sackten schließlich wieder ab und gaben den Großteil der Gewinne wieder ab. Der Bitcoin verlor inzwischen sogar über 7 Prozent seines Werts und wird gegenwärtig nur noch für etwa 86.000 US-Dollar gehandelt. Laut der Finanzagentur Bloomberg handelte es sich um den dramatischsten Richtungswechsel an einem Handelstag seit dem Frühjahr, Händler und Händlerinnen würden nach einer Erklärung suchen. Besonders häufig wurde darauf verwiesen, dass Sorgen um eine KI-Blase durch die Nvidia-Zahlen eben nicht ausgeräumt wurden.

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Das Rätselraten folgte einem Tag, der eigentlich unerwartet gut angefangen hatte. Grund waren die Geschäftszahlen von Nvidia, der Halbleiterhersteller konnte seinen Umsatz im jüngsten Quartal um 62 Prozent auf 57 Milliarden US-Dollar steigern. Das war deutlich mehr als erwartet, und in der Folge machten die Nvidia-Aktien einen Sprung um mehr als 4 Prozent. Auch für den Rest sah es anfangs gut aus, bevor die Stimmung plötzlich kippte. Der Handelstag endete für Nvidia mit einem Minus von über 3 Prozent, auch andere Tech-Aktien sackten ab, besonders heftig traf es beispielsweise AMD mit einem Tagesverlust von fast 8 Prozent. Auch Intel-Aktien gaben mehr als 4 Prozent ab.

Wie schon so oft in den vergangenen Wochen hatten die Entwicklungen an den Finanzmärkten aber noch heftigere Folgen für die Kryptowährungen. Nachdem der Bitcoin erst zum Wochenbeginn erstmals seit Monaten wieder unter die Marke von 90.000 US-Dollar gefallen war, ging es jetzt noch einmal merklich nach unten. Aktuell tendiert der Preis um 86.000 US-Dollar, 7 Prozent weniger als noch 24 Stunden zuvor. Eigentlich hatte sich der Preis zuletzt bei etwa 92.000 US-Dollar eingependelt. Die Entwicklungen von Donnerstag verdeutlichen, dass die Sorgen um eine KI-Blase, die womöglich platzen könnte, keineswegs allein durch die anhaltenden immensen Geschäftserfolge von Nvidia vertrieben werden können.


(mho)



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