Datenschutz & Sicherheit
Entwickler*innen erzählen, warum Games über Sex wichtig sind
Unter Gamer*innen und Entwickler*innen gab es Ende Juli einen internationalen Aufschrei, als tausende Videospiele für Erwachsene von den Marktplätzen Steam und Itch.io verschwunden sind. Betroffen waren sogenannte NSFW-Spiele („not safe for work“), die teils erotisch oder pornografisch sind, teils andere Themen für Erwachsene behandeln.
Als Grund für die Entfernung solcher Erwachsenen-Spiele („Adult Games“) nannten Steam und Itch.io Druck von Zahlungsanbietern, die damit gedroht haben sollen, den Plattformen andernfalls ihre Dienstleistungen zu entziehen. Auf diese Weise können Unternehmen wie Visa, Mastercard und PayPal indirekt beeinflussen, welche Inhalte öffentlich verfügbar sind und welche nicht. Druck auf die Zahlungsanbieter kam wiederum von der australischen Anti-Porno-Gruppe „Collective Shout“. Deren Aktivist*innen setzen sich unter anderem gegen Inhalte ein, die sie als schädliche Sexualisierung einstufen.
In einem Statement auf der eigenen Website schrieb Itch.io: „Es tut uns wirklich leid“. Die Plattform habe alle NSWF-Spiele aus den Suchergebnissen entfernt, also de-indexiert. Um weiter Zahlungen durchführen zu können, habe man schnell handeln müssen. Die Plattform kündigt an, alle Spiele zu prüfen. Inzwischen sollen zumindest kostenlose Titel wieder über itch.io zu finden sein. Mastercard hatte öffentlich bestritten, Druck auf Steam-Anbieter Valve ausgeübt zu haben. Valve wiederum verwies auf Druck durch Partnerbanken von Mastercard.
Der Streit um die verschwundenen NSWF-Spiele ist nur ein weiteres Beispiel für Overblocking von Inhalten, die um Sexualität, Erotik, sexualisierte Gewalt oder Queerness kreisen. Overblocking nennt man es, wenn eigentlich unbedenkliche Inhalte einer Sperrung zum Opfer fallen. Oftmals kritisieren Betroffene, dass damit wichtige Stimmen verloren gehen. Deshalb hat netzpolitik.org nun Spielentwickler*innen aus verschiedenen Ländern gebeten, ihre Perspektive aufzuschreiben. Sie sprechen über den kulturellen Wert von NSFW-Games und die Gefahr von Selbstzensur.
Arden Osthof: „Vorsorglich Selbstzensur betreiben“
Arden ist Game Developer aus Deutschland.
„Visa und Mastercard verbreiten durch das erzwungene Entfernen der betroffenen Spiele vor allem Unsicherheit. Welche Inhalte sind erlaubt und welche nicht? Die Regeln sind schwammig und widersprüchlich. Es genügt nicht, sich mit Gesetzen und Plattform-Richtlinien von Steam und Itch.io auszukennen, wenn aus heiterem Himmel auch noch Zahlungsdienstleister den Geldhahn abdrehen können.
Wer sein Spiel nicht auf einem der große Marktplätze verkaufen kann, steht kommerziell vor dem Aus. Es braucht klare Regeln, um planen zu können, sonst riskiert man jahrelange Arbeit für nichts. Es bleibt also nur, auf Nummer sicher zu gehen, vorsorglich Selbstzensur zu betreiben und lieber keine riskanten und tabuisierten Themen behandeln. Darunter leiden unsere Kunst, Kultur und Demokratie.
Gerade Itch.io war bislang überlebenswichtig für Spiele, die sich mit Sexualität und Pornografie beschäftigen. Das bahnbrechende Spiel ‚Ladykiller in a Bind‘ von Christine Love erzählt zum Beispiel eine Geschichte voller Intrigen, Drama und lesbischem BDSM. Es war zu seinem Release nicht auf Steam sondern nur Itch.io erhältlich. Auch Werke von Robert Yang, die queere Subkulturen und Geschichte (wie ‚The Tearoom‘, in dem es um historisches Cruising und moderne Überwachung geht) behandeln, werden immer wieder von Plattformen wie Steam und Twitch verboten.
Noch sind diese Werke auf Itch.io verfügbar. Aber offenbar werden nun sexuelle und erotische Inhalte von Zahlungsdienstleistern willkürlich als ‚akzeptabel‘ oder ‚ekelhaft‘ eingeteilt. Was bedeutet das für queeren Sex, für Kink oder Fetische? Es ist gerade bei diesen Themen so wichtig, uns gegen rechte Attacken zu wehren. Denn jede Einschränkung, die auf gefühlter Bedrohung statt auf Wissenschaft und Realität baut, untergräbt am Ende unsere Kunstfreiheit und Demokratie.“
Alice Ruppert: „Eine Frage des Prinzips“
Alice ist Game Designer aus der Schweiz.
„Das Eingreifen der Zahlungsanbieter ins Geschäft von Plattformen wie Steam und Itch.io auf Druck der christlichen Rechten ist ein Affront. Ich entwickele zwar selbst keine Erwachsenen-Spiele, aber ihre Existenz ist für mich eine Frage des Prinzips. Bloß, weil mich durchschnittliche Porno-Spiele als bisexuelle Frau nicht besonders ansprechen, ist das kein Grund für eine Zensur. Es ist vielmehr ein Argument für mehr Sex-Spiele, für mehr Diversität im Markt.
Sex, Intimität, Liebe, aber auch sexualisierte Gewalt und deren Folgen dürfen, sollen, müssen in unseren Medien thematisiert werden. Alleine schon, um Überlebenden den Raum zu geben, durch Kunst ihr Erlebtes zu verarbeiten. Ich wünsche mir, dass diese Darstellungen diskutiert, analysiert und kritisiert werden, aber keinesfalls, dass sie verboten oder zensiert werden.“
KB: „Wie sollen wir noch über Sex reden?“
KB ist Game Developer aus den USA.
„Ich mache feministische Aufklärungsarbeit, und wenn dabei etwas schädlich ist, dann ist es Sex-Negativität. Wenn man Pornografie und Erotik verbannt, dann verbannt man auch den Ausdruck von Sex und Sexualität. Dadurch macht man sexuelle Aufklärungsarbeit noch schwerer. Wie sollen wir noch über Sex reden, wenn wir keine ehrlichen Ausdrucksweisen mehr nutzen können?
Ich entwickle Spiele über sexuelle Gesundheit und Aufklärung sowie über Prävention sexueller Gewalt. Auch Spiele zu solchen Themen wurden entfernt, ebenso wie erotische Spielen. Porno-Spiele zu verbieten, ist schädlich, Punkt. Wo verläuft schon die Grenze zwischen erotischen Medien und Bildungsmedien? Ich glaube, viele konservativ denkende Menschen stufen schon die reine Existenz von queeren Menschen als ‚pornografisch‘ ein.“
Taylor McCue: „Durch mein Spiel konnte ich endlich darüber sprechen“
Taylor ist Indie Game Developer aus den USA.

„Bei Erwachsenen-Spielen geht es nicht nur um persönliche Befriedigung. Die Spiele schaffen Räume, um Dinge wie Sex oder sexuelle Gewalt zu thematisieren. Verbietet man Erwachsenen-Spiele, dann verschwinden auch diese Räume. Es gibt wirklich noch nicht viele Game Developer, die überhaupt Spiele über sexuelle Traumata entwickeln. Gerade weil solche Spiele gebannt werden, habe manche es bereits aufgegeben. Das macht mir besonders Sorgen.
In meinem Spiel ‚HFTGOOM‘ habe ich über meine Erfahrungen mit Sexarbeit und sexuellen Traumata gesprochen. Jede*r verarbeitet Traumata anders. Autor*innen schreiben ein Buch über ihre Erfahrungen, Künstler*innen malen ein Bild und Spieleentwickler*innen programmieren eben ein Spiel darüber. Für die anderen sind Traumata ein akzeptierter Teil ihrer Werke, während Game Developer wie ich sich dabei auf sehr dünnem Eis bewegen.
Ich musste alle Zahlungsmöglichkeiten entfernen, damit mein eigenes Spiel wieder auf der Plattform spielbar ist. Dabei ist mein Spiel grundsätzlich kostenlos. Es hatte lediglich eingebaute Bonus-Features für Spieler*innen, die mir etwas spenden.
Bevor ich ‚HFTGOOM‘ entwickelt habe, hatte ich mich geschämt. Ich hatte Angst, über meine Erfahrungen mit Sexarbeit und Traumata zu sprechen. Erst durch mein Spiel konnte ich endlich darüber sprechen, und das hat mein Leben gerettet. Andere Leute haben mir in E-Mails von ähnlichen Erfahrungen erzählt. Das Spiel hat ihnen geholfen, sich weniger einsam zu fühlen. Wenn solche Spiele aus dem Internet verschwinden, dann werden sich Menschen wie ich einsam und isoliert fühlen.“
Lucy Blundell: „Es limitiert nur unser gesellschaftliches Verständnis dieser Themen“
Lucy ist Game Developer aus England.
„Ich habe Glück, dass meine Spiele bisher – noch – nicht entfernt wurden. Queere Spiele, die meine Arbeit inspiriert haben, sind jedoch entfernt worden. Oft stehen Spiele, die sich mit Geschlecht, Sex und Sexualität beschäftigen, stehen im Fadenkreuz der Zensur. Diese Spiele werden häufig von Frauen und marginalisierten Menschen entwickelt und behandeln Themen, über die ohnehin selten öffentlich gesprochen wird.
Als weibliche, behinderte Spieleentwicklerin verdiene ich meinen Lebensunterhalt mit der Entwicklung von Spielen. Seit fast zwei Jahren arbeite ich an meinem nächsten Projekt, und nun fürchte ich, dass diese Arbeit umsonst gewesen sein könnte – obwohl es sich lediglich um queere Inhalte handelt und nicht um NSFW-Material.
Da die meisten Videospiele von Männern geleitet und gestaltet werden, ist es selten, dass eine weibliche Hauptfigur Spieler*innen schockiert, provoziert oder herausfordert. Genau das passiert in meinem Spiel ‚One Night Stand‘. Ich habe es entwickelt, um meine Sorgen darüber auszudrücken, wie sich Menschen nach einem One-Night-Stand manchmal abgelehnt fühlen. Das Spiel erinnert daran, dass die andere Person trotz der zwanglosen Natur eines One-Night-Stands Gedanken und Gefühle hat.
Videospiele sind für mich ein wichtiges Werkzeug, um Empathie zu fördern, weil sie es den Spieler:innen ermöglichen, in die Rolle anderer zu schlüpfen. Deshalb ist es entscheidend, dass Frauen und andere marginalisierte Menschen nicht zensiert werden. Die Zensur von Spielen über Intimität, Nacktheit oder Sex schmälert nicht nur das Einkommen marginalisierter Menschen, sie beschränkt auch unser gesellschaftliches Verständnis dieser Themen.“
Datenschutz & Sicherheit
Kritische Infrastruktur: Bundestag verabschiedet NIS2-Gesetz
Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und der AfD hat der Bundestag am Donnerstagnachmittag das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz für mehr Sicherheit in Netzen und Informationssystemen verabschiedet. Mit dem Gesetz setzt Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) mit über einem Jahr Verspätung um.
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Das Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zu erhöhten Schutz- und Präventionsmaßnahmen gegen Angriffe auf ihre Systeme. Zugleich erweitert es den Kreis der betroffenen Unternehmen und Behörden erheblich. Das sind unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport oder digitale Dienste. Auch für Behörden und die Verwaltung gelten neue Regeln.
Erweiterte Schutzmaßnahmen
Die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen müssen künftig Schutzmaßnahmen wie etwa Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup-Konzepte oder Verschlüsselungslösungen ergreifen. Cyberangriffe müssen binnen 24 Stunden dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden, das mit dem Gesetz mehr Aufsichtsbefugnisse erhält und bei schwerwiegenden Verstößen Bußgelder verhängen kann.
Während sich die Linke enthielt, stimmte die Fraktion Bündnis90/Grüne gegen das Gesetz. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, den Schutz kritischer Infrastrukturen endlich mit einem „echten Kritis-Dachgesetz“ zu regeln. Das Kritis-Dachgesetz soll weitere Teile der EU-Vorgaben umsetzen. Ein Entwurf der Bundesregierung wird derzeit in den Ausschüssen beraten, auch die Vorschläge der Grünen landen nun dort.

heise security veranstaltet am 10. Dezember ein Webinar zu NIS-2, das nicht nur erklärt, wer konkret von NIS-2 betroffen ist, sondern auch, was die Richtlinie in der Praxis für ein Unternehmen bedeutet.
Deutschland hängt mit der Umsetzung von NIS2 und dem Kritis-Dachgesetz deutlich hinterher. Die Ampel-Regierung hatte ihren Entwurf nicht mehr vor dem Scheitern der Koalition durch den Bundestag bekommen, sodass Schwarz-Rot einen neuen Entwurf vorlegen musste. Eigentlich hätte die Richtlinie schon im Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die EU droht im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens bereits mit Konsequenzen.
Der Branchenverband Bitkom begrüßte die Entscheidung des Bundestags als überfällig. Mit dem Gesetz werde die Cybersicherheit in Deutschland gestärkt, allerdings könnten die Neuregelungen „erhebliche Auswirkungen“ auf die Investitionsentscheidungen von Unternehmen haben. „Äußerst positiv“ sei, dass nun auch Bundesbehörden in den Anwendungsbereich von NIS-2 einbezogen werden.
Konsequenzen für Netzbetreiber
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Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) spricht von einem „grundsätzlich wichtigen und notwendigen Schritt für mehr Sicherheit“. Die Netzbetreiber sind aber skeptisch, was die Regeln für den Einsatz kritischer Komponenten betrifft.
„Der Gesetzentwurf erlaubt Eingriffe nicht nur bei Mobilfunkkomponenten, sondern pauschal auch bei Glasfasernetzen – selbst für bereits eingesetzte Komponenten“, sagt Sven Knapp, Leiter des Breko-Hauptstadtbüros. „Das sorgt für Unsicherheit.“ Der Breko appelliert an den Bundesrat, sich für eine „präzisere und praxistaugliche Regelung“ stark zu machen.
(vbr)
Datenschutz & Sicherheit
Grüne geben Polizeidaten für Palantir frei
Das Ergebnis war nicht überraschend: Der Landtag in Baden-Württemberg hat gestern ein neues Polizeigesetz beschlossen. Die grün-schwarze Mehrheit im Parlament schafft damit die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Software von Palantir. Sie soll ab dem zweiten Quartal 2026 einsatzbereit sein.
Vorausgegangen war ein Streit um die Beschaffung des Palantir-Systems. Denn Beamte im Innenministerium von Thomas Strobl (CDU) hatten bereits im Frühjahr den Vertrag dafür geschlossen. Die notwendige Rechtsgrundlage gab es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht. Der grüne Koalitionspartner war von den Verantwortlichen im Ministerium erst im Nachhinein in Kenntnis gesetzt worden und betont nun, der Vertrag sei „ohne unsere Zustimmung“ entstanden.
Die Grünen reagierten erst ungehalten, einigten sich aber mit dem Koalitionspartner über einen politischen Deal. Es ging dabei um den Nationalpark Schwarzwald. Die Grünen pressten nach SWR-Informationen der mitregierenden CDU eine Vergrößerung um 1.500 Hektar ab, wenn im Gegenzug Palantir abgenickt würde.
Die Grünen in der Landesregierung mögen Bauchschmerzen gehabt haben, aber sie stimmten dafür. In der grünen Basis fand der Deal wenig Anklang: In mehreren grünen Kreisverbänden wie in Ulm, Tübingen, Mannheim oder Karlsruhe sprach sich die Parteibasis gegen den Einsatz von Palantir aus. Ein Parteimitglied startete eine Petition an den baden-württembergischen Landtag, die mehr als 13.000 Unterstützer unterzeichneten und kurz vor dem gestrigen Beschluss im Petitionsausschuss noch zu Kontroversen führte.
Palantir alternativlos?
Beim Streit um die Software des US-Konzerns geriet die Frage in den Hintergrund, ob die gesetzliche Regelung zur Erlaubnis der automatisierten polizeilichen Datenanalyse den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Denn der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Tobias Keber hatte in einer Stellungnahme eine ganze Reihe von Kritikpunkten aufgeworfen und im Petitionsausschuss nochmal unterstrichen.
Doch der Streit um den US-Konzern dominierte die Diskussion. Es ging nicht mehr darum, ob und welche Form von polizeilicher Massendatenauswertung kommen soll, sondern nur noch um den Vertragspartner.
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„Wir hätten lieber keinen Vertrag mit Palantir“, sagte Oliver Hildenbrand, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. Über die Erlaubnis zu einer massenhaften Datenfahndung über Polizeidatenbanken hinweg, die nun beschlossen ist und Millionen Menschen betreffen wird, wurde hingegen kaum noch gesprochen.
Die Grünen wollten der Polizei das Instrument nicht über Jahre vorenthalten, fügte Hildenbrand an, und meint damit konkret die Software von Palantir. Damit stützt er die Argumentation von Innenminister Strobl, der Palantir als „technologischen Marktführer auf dem Gebiet“ und mithin als praktisch alternativlos bezeichnet hatte. Das jedoch ist alles andere als unumstritten, wie die Konkurrenten des Konzerns nicht müde werden zu betonen.
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Die Grünen im Ländle betonen, dass Palantir nur für fünf Jahre im Einsatz sein soll. Die grüne Landtagsfraktion verspricht: „Wir wollen auf eine einsatzbereite Alternative umsteigen – so schnell wie möglich und spätestens bis 2030.“ Ein eigens eingebrachter Entschließungsantrag soll den Ausstiegswillen unterstreichen.
Ob die polizeilichen Nutzer aber tatsächlich schon nach kurzer Zeit wieder aussteigen werden, ist keineswegs sicher. Denn Palantir-Systeme sind nicht interoperabel mit alternativen Produkten. In ein anderes System umzusteigen, ist entsprechend aufwendig. Die Polizeien in den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen, die bereits Palantir-Nutzer sind, zeigen das: Die selbstverschuldete Abhängigkeit besteht trotz Kritik seit vielen Jahren und bis heute.
„Experimentierklausel“ gibt Polizeidaten frei
Mit der Änderung des Polizeigesetzes hat die Mehrheit im Landtag die Polizeidaten für Palantir freigegeben, aber zugleich die Datentore noch viel weiter geöffnet. Denn auch die Verarbeitung von Daten „bei der Entwicklung, dem Training, dem Testen, der Validierung und der Beobachtung von IT-Produkten einschließlich KI-Systemen und KI-Modellen außerhalb von rein wissenschaftlichen Forschungsarbeiten“ ist nun erlaubt. Diese von Strobls Innenministerium „Experimentierklausel“ genannte Regelung allein ist ein Dammbruch, der kommerziellen Unternehmen Zugriffe auf hoheitliche Datenschätze erlaubt, die niemals für solche Zwecke erhoben wurden.
Dass selbst „KI-Systeme und KI-Modelle“ dabei explizit enthalten sind, versieht diese Datenfreigabe für Entwicklung und Tests mit einem unkontrollierbaren Element. Denn einmal als Trainingsdaten beispielsweise in KI-Sprachmodelle eingegangen, sind die Daten kaum rückholbar. Als Begründung dient blanker Pragmatismus: „KI-Anwendungen benötigen […] zur Entwicklung und zum Testen realitätsnahe Trainingsdaten.“ Dazu brauche man „die Nutzung polizeispezifischer – in aller Regel auch personenbezogener – Daten“ eben.
Ignoranter gegenüber dem Grundsatz der Zweckbindung, der zum Kern des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gehört, geht es wohl kaum. Wenn sich dagegen juristischer Widerstand regen würde, wäre das nicht überraschend. Doch unterdessen könnten kommerzielle Unternehmen über diese „Experimentierklausel“ den polizeilichen Datenschatz längst gehoben haben.
Dobrindt plant ebenfalls Datenanalyse
Die Zustimmung im Ländle könnte ein Vorgeschmack auf die anstehenden Diskussionen für die Pläne im Bund sein, die seit dem Sommer bekannt sind: Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Datenbestände der Polizeien des Bundes zusammenführen und analysieren lassen. Das hatten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Ob Dobrindt dafür auch auf Palantir setzen wird, ließ er bisher offen.
Dobrindt ist „in höchstem Maße unglaubwürdig“
Allerdings sind die Grünen im Bund in der Opposition und erklärter Gegner von sowohl Palantir als auch Massendatenauswertungen. Sie wollen den US-Konzern meiden und setzen sich deutlich ab vom Milliardär und Palantir-Mogul Peter Thiel. Sie wenden sich auch generell gegen die polizeiliche automatisierte Datenauswertung, denn sie lehnen „jede Form digitaler Massenüberwachung ab, von der Chatkontrolle über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und öffentliche Gesichtserkennung bis hin zum Einsatz von Palantir-Software“.
Das schreiben die Grünen-Bundesvorsitzende Franziska Brantner und der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz in einem Sechs-Punkte-Plan von letzter Woche. Dass konkret Palantir und generell eine automatisierte Datenfahndung alternativlos seien, sehen sie offenbar anders als ihre Parteifreunde im Süden.
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Drohnenverteidigung soll Menschen an Grenzen abwehren
Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, sollen Drohnenabwehrsysteme künftig die Außengrenzen der Europäischen Union schützen. Die geplante Aufrüstung richtet sich jedoch nicht nur gegen potenziell militärische Bedrohungen etwa aus Russland, sondern auch gegen Menschen auf der Flucht. Recherchen von netzpolitik.org zeigen, dass sich zuständige Behörden mit konkreten Plänen bedeckt halten – während Menschenrechtler*innen eindringlich warnen.
Die Pläne zur europäischen Drohnenabwehr sehen aktuell ein EU-weites System zur Erkennung, Verfolgung und Neutralisierung von fremden Drohnen vor. Allerdings soll es auch für zivile Zwecke eingesetzt werden. Demnach soll es „helfen, nicht verteidigungsbezogene Bedrohungen oder andere Gefahren zu bewältigen, die an jeder EU-Grenze auftreten können“, heißt es im Vorschlag der EU-Kommission. Dazu gehören neben dem Schutz kritischer Infrastrukturen auch transnational organisierte Kriminalität und die „Instrumentalisierung von Migration“.
Umfassendes Aufrüstungsprogramm
Das europäische Anti-Drohnensystem ist eines von vier zentralen Projekten eines umfassenden Aufrüstungsprogramms „Defense Readiness Roadmap 2030“, mit dem sich die EU-Kommission etwa auf einen potenziellen Angriff Russlands vorbereiten will. Die militärische Großmacht überzieht die Ukraine seit nunmehr knapp vier Jahren unter anderem mit massiven Luftangriffen. Den 16-seitigen Entwurf stellte die Kommission am 16. Oktober vor.
Neben der „Europäischen Drohnenabwehr-Initiative“ sieht dieser Fahrplan für die Verteidigung des Staatenbundes auch die „Eastern Flank Watch“ vor, die die Verteidigung östlicher Mitgliedstaaten verbessern soll, sowie einen Raketenabwehrschirm und ein Weltraumschutzschild. Die Drohnenabwehr hat demnach besondere Dringlichkeit und soll bis Ende 2027 voll funktionsfähig sein.
Technisch soll das System aus einer Mischung aus Maschinengewehren und Kanonen, Raketen, Flugkörpern und Abfangdrohnen bestehen, die feindliche Drohnen rammen oder in deren Nähe explodieren können. Auch die Ausstattung mit elektronischen Störsystemen und Laserwaffen ist geplant.
Wie alles begann
Angesichts des gehäuften Eindringens mutmaßlich russischer Drohnen in den EU-Luftraum seit September dieses Jahres sind Rufe nach einer verstärkten Drohnenabwehr laut geworden.
Die NATO setzt bislang vor allem millionenteure Kampfflugzeuge, Hubschrauber und Patriot-Raketen ein, um feindliche Drohnen abzuschießen, die nur wenige Tausend Euro kosten. Das Militärbündnis hat auch Kampfflugzeuge nach Estland entsandt, nachdem jüngst drei russische Kampfjets in den estnischen Luftraum eingedrungen waren.
Weitere Vorfälle von nicht identifizierten Drohnen über Flughäfen in Dänemark und Deutschland in den zurückliegenden Wochen bestärkten die europäischen Staats- und Regierungschefs offenkundig darin, dass die EU dringend einen besseren Schutz vor Flugsystemen ohne Pilot*innen benötigt.
Zu Beginn hatten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und Vertreter*innen östlicher EU-Staaten noch für einen sogenannte Drohnenwall an der östlichen EU-Flanke geworben. Diese Idee hatte von der Leyen am 1. Oktober bei einem informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs in Kopenhagen vorgestellt.
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Vom „Drohnenwall“ zur „European Drone Defence Initiative“
Allerdings reagierten die Vertreter*innen etlicher EU-Staaten sowohl auf das Konzept als auch auf den Namen skeptisch. In den darauffolgenden Tagen zweifelte unter anderem der französische Präsident Emmanuel Macron an, dass sich entlang der rund 3.000 Kilometer langen EU-Außengrenze mit Russland ein solcher Drohnenwall errichten lasse. Die Regierungschef*innen Italiens und Griechenlands, die Postfaschistin Giorgia Meloni und der Konservative Kyriakos Mytsotakis, kritisierten, dass von dem Militärprojekt vor allem östliche Mitgliedsländer profitieren würden. Andere Regierungsvertreter*innen mahnten, dass Brüssel sich damit zu sehr in Fragen der nationalen Verteidigung einmische.
Die Kommission weitete das Projekt daraufhin auf die gesamte EU aus und versah ihn zugleich mit einem neuen Namen: European Drone Defence Initiative. Außerdem überzeugte sie offenbar zögerliche EU-Mitgliedsstaaten mit dem Argument, dass das neue Drohnenabwehr-System künftig auch beim Grenzschutz und gegen undokumentierte Migration eingesetzt werden soll.
Waffen gegen „Migration als Waffe“?
Damit traf sie offenkundig einen Nerv. Anfang Oktober hatte das Europäische Parlament in seinem Beschluss zu den wiederholten Verletzungen des Luftraums der EU-Mitgliedstaaten betont, dass auch die Südflanke der EU vor „direkten Sicherheitsherausforderungen“ stehe.
Knapp zwei Wochen später plädierte Meloni dafür, dass die EU auch gegen jene Bedrohungen aufrüsten müsse, „die aus den Konflikten und der Instabilität im Nahen Osten, in Libyen, im Sahel und am Horn von Afrika entstehen.“ In Anspielung auf Putin sagte sie: „Wir wissen, dass unsere Rivalen in diesen Regionen ebenfalls sehr aktiv sind. Gleichzeitig sind wir uns der Risiken bewusst, die aus dem Terrorismus und der Instrumentalisierung von Migration erwachsen können.“
Mit dem wachsenden Einfluss Russlands in Libyen warnten Politiker*innen wie Meloni, aber auch der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner, dass Russland die Migration aus dem nordafrikanischen Land als „Waffe“ gegen die EU instrumentalisieren könnte. Seit Jahren werfen sowohl die Kommission als auch verschiedene europäische Regierungschefs Russland und Belarus vor, einen „hybriden Krieg“ gegen die EU zu führen, indem sie fliehende Menschen aus dem Mittleren Osten und Afrika an die polnische EU-Grenze schleusen und sie zu einem undokumentierten Übertritt nötigen. NGOs gehen davon aus, dass Dutzende Menschen wegen dieser Politik ihr Leben verloren haben.
Rüstungsunternehmen als „die wahren Profiteure des Vertreibungskreislaufs“
Dass Menschen, die sich auf den Weg zu den EU-Grenzen machen, als Bedrohung gesehen werden, die es zu neutralisieren gilt, stelle eine ernste Gefahr für Migrant*innen in ohnehin prekären Situationen dar, warnt Chris Jones, Leiter der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch gegenüber netzpolitik.org. „Der Einsatz von Drohnenabwehr-Systemen zur Überwachung und Kontrolle von Migration würde im Kontext der aktuellen Migrationspolitik Menschen unweigerlich in extreme Gefahr bringen“, so Jones weiter.
Chloé Berthélémy von der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) kritisiert, dass die Verschmelzung von militärischen und zivilen Anwendungen „vor allem dem militärisch-industriellen Komplex“ zugutekomme. „Diese florierende Industrie ist für viele Waffenexporte aus Europa in andere Regionen der Welt verantwortlich, die wiederum die Ursachen für Vertreibung vorantreiben: Menschen sind gezwungen, vor Konflikten, Krieg und Armut zu fliehen“, sagt Berthélémy. Dieselben Unternehmen erzielten nun zusätzliche Gewinne, indem sie Überwachungs- und Verteidigungstechnologien als vermeintliche Lösung für Migration verkaufen.
„Die Rüstungsunternehmen erweisen sich damit als die wahren Profiteure des Vertreibungskreislaufs“, so Berthélémy weiter. „Das Geld, was die EU für den Ausbau von Militär- und Überwachungssystemen ausgibt, könnte stattdessen in die tatsächliche Unterstützung und Aufnahme von Menschen investiert werden, die Schutz suchen.“
Projekt soll Anfang 2026 starten
Am 23. Oktober einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf einem Gipfeltreffen in Brüssel vorerst darauf, für konkrete Projekte zur besseren Verteidigung gegen Drohnen zusammenzuarbeiten. Die in der Abschlusserklärung gefundene Formulierung bleibt dabei deutlich hinter dem ambitionierten Plan der EU-Kommission zurück – weder der Name noch die Fristen zur Fertigstellung haben hier Eingang gefunden.
Laut Gipfelerklärung will die EU ihre Drohnenabwehr-Initiative mit Hilfe zweier Quellen finanzieren: Einerseits will sie auf das 150 Milliarden Euro schwere „Security Action For Europe“-Darlehen (SAFE) zugreifen, andererseits auf das Programm für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP), das insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereitstellt. Das SAFE-Darlehen ist ein Kreditprogramm der Europäischen Union, das es Mitgliedstaaten ermöglicht, zu niedrigen Zinsen Kredite aufzunehmen, um etwa Waffen zu kaufen.
Bis zum Ende dieses Jahres sollen sich Mitgliedsstaaten, die die Drohnenabwehr-Initiative anführen wollen, zunächst in einer sogenannten „Fähigkeitskoalition“ einfinden. Lettland und die Niederlande haben sich bereits dazu bereit erklärt. Der Start des Projekts ist auf Anfang 2026 terminiert.
Bundespolizei setzt bereits Drohnen ein
Wir haben uns bei den Regierungen verschiedener EU-Staaten erkundigt, wie sie zu der geplanten zivilen Anwendung der Drohnenabwehr stehen.
Das lettische Verteidigungsministerium schrieb uns daraufhin nur, dass „die nationale Verteidigung und die Stärkung der kollektiven Sicherheit die vorrangigen Ziele bleiben“.
Das polnische Verteidigungsministerium schrieb, dass es bereits über ein breites Spektrum an Technologien verfüge, das zur Überwachung und Verteidigung der eigenen Grenzen zum Einsatz komme. Im Hinblick auf die mögliche zivil-militärische Anwendung der Drohnenabwehr hoffe das Ministerium, dass die „Umsetzung dieses wichtigen Vorzeigeprojekts unsere Bemühungen zur Sicherung der gemeinsamen EU- und NATO-Grenzen unterstützt wird.“
Die Bundespolizei setzt jetzt schon Drohnen für die Grenzfahndung entlang von grenzüberschreitenden Straßen „zur Dokumentation und Aufklärung relevanter Vorfälle“ ein.
Weder das deutsche Verteidigungsministerium noch das Bundesinnenministerium (BMI) wollte sich zu unserer Anfrage äußern, ob die Bundesrepublik plant, die europäische Drohnenabwehr im Kampf gegen undokumentierte Migration einzusetzen.
Auf unsere Frage, mit welcher Position sich die Regierung in die Diskussion des Projekts eingebracht hat, schrieb eine BMI-Sprecherin nur, dass die genaue Ausgestaltung der geplanten Drohnenabwehr derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen auf nationaler und europäischer Ebene sei. Und ein Sprecher des Verteidigungsministeriums teilte gegenüber netzpolitik.org mit, dass das deutsche Verteidigungsministerium in den kommenden Jahren 10 Milliarden Euro in Drohnen und Drohnenabwehr investieren werde.
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