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Datenschutz & Sicherheit

„Er wusste immer genau, wo ich war“


Seit ihrer Trennung ist Aiko ist eine vorsichtige Frau geworden. Bevor sie ihren Wohnblock verlässt, wartet sie still im Eingangsbereich. Dort gibt es mehrere Türen mit Glaseinsätzen. Sie versucht zu erkennen, ob draußen jemand ist. Es könnte ja sein, dass Tom ihr wieder auflauert. Er hat schon oft auf sie gewartet oder sie auf der Straße abgefangen. Er hat sich ihr von hinten genähert und sie festgehalten. Sie sagt, Tom wollte immer wieder reden, reden, reden, über ihre Beziehung, obwohl Aiko diese schon vor Jahren beendet hat.

Um Tom zu entkommen, hat Aiko ihn wiederholt angezeigt, ein Annäherungsverbot erwirkt, eine Auskunftssperre bei den Meldebehörden hinterlegen lassen, sie ist in eine neue Stadt gezogen. Doch Tom taucht immer wieder auf. Auch an diesem Tag im Sommer 2025 steht er vor der Tür. Aiko kann das Haus nicht verlassen, ohne sich mit ihm auseinanderzusetzen. Sie ruft die Polizei – wie schon so oft.

Diese Geschichte ist eine von Gewalt. Es geht um Macht und Kontrolle und um eine Spionage-App, die jede*r mit wenigen Klicks im Netz ordern kann und mit der Menschen illegal ihre (Ex-)Partner*innen ausspähen. Jede 100. Frau wurde in den vergangenen fünf Jahren mit digitalen Mitteln gestalkt, so das Bundeskriminalamt. Aiko ist eine der Betroffenen. Mit ihrer Geschichte wird in Deutschland erstmals ein Fall öffentlich, in dem nachgewiesenermaßen eine Spionage-App als Mittel der Partnerschaftsgewalt eingesetzt wurde. Nach der Trennung installierte Tom diese auf Aikos Telefon.

Über ein Browser-Interface konnte Tom sehen, wo Aiko gerade unterwegs war, und lesen, was sie tippte. Er konnte ihre Passwörter abgreifen, ihre Chatnachrichten und E-Mails, die Anrufliste, die Kontakte, den Kalender, die Bilder und Videos, den Browser-Verlauf. Er drang tief in ihr digitales und analoges Leben ein.

Ein paar Minuten allein mit Aikos Handy

Um sie zu schützen, haben sie und Tom hier andere Namen. netzpolitik.org hat mit Aiko gesprochen und Menschen aus ihrem Umfeld befragt. Zahlreiche Dokumente und geleakte Daten aus dem Kundendienst der Spionage-App mSpy bestätigen ihre Schilderungen. Eine forensische Analyse von Aikos Telefon, die ein IT-Sicherheitsexperte für netzpolitik.org durchgeführt hat, belegt zudem, dass das Gerät mit mSpy infiziert ist.

Um mSpy zu installieren, muss man das Zieltelefon für ein paar Minuten in der Hand halten. Tom hatte, so Aiko, viele Gelegenheiten, bei denen er allein mit ihrem Telefon war.

netzpolitik.org hat Tom mit den in diesem Text geschilderten Geschehnissen und Aikos Vorwürfen konfrontiert. Einen großen Teil davon hat er bereits in Gerichtsverfahren eingeräumt. Gegenüber netzpolitik.org erklärt er nur, dass ihm zu vielen der geschilderten Punkte Belege vorlägen, die eine „deutlich andere Sicht auf die Geschehnisse zulassen“. Im Einzelnen will er sich nicht äußern und verweist auf zwei noch laufende Berufungsverfahren.

„Ich dachte, er ist ein aufrichtig guter Mensch“

Die Geschichte von Tom und Aiko beginnt Anfang 2021. Sie treffen sich auf der Dating-Plattform Bumble. Tom ist Nachwuchsregisseur, in Interviews wirkt er eloquent, zu öffentlichen Anlässen trägt er einen schmal geschnittenen Anzug. Seine Agentur schreibt über ihn, dass er mit seiner Arbeit Menschen sichtbar machen wolle, die sonst nicht gesehen würden. Auch Aiko arbeitet in einem kreativen Beruf. In ihrer Freizeit geht sie gerne ins Kino oder reist mit Freundinnen zu Kunstausstellungen.

Laut Aiko verband sie und Tom das Interesse für Kunst, Filme und Design. „Ich dachte, dass er die gleichen humanistischen Werte hat wie ich, dass er ein Idealist ist, ein aufrichtig guter Mensch“, sagt Aiko heute. Sie spricht leise, sucht nach den richtigen Worten. Immer wieder hebt sie fragend den Blick, als müsse sie die Erlaubnis zum Sprechen erst einholen.

Von August 2021 bis Mai 2022 sind Tom und Aiko ein Paar. Dann habe sie entdeckt, dass Tom mit vielen anderen Frauen Kontakt hat, sagt Aiko. Sie habe Sexvideos auf einem Datenträger gefunden. Eines, das sie mit ihm gemacht habe, sieben weitere von ihm und anderen Frauen. Sie sagt, sie habe Schluss gemacht, Tom auf mehreren Messengern blockiert. Doch er habe immer wieder im Treppenhaus gestanden. Mehrere Male habe sie zugelassen, dass er in ihre Wohnung kommt. „Ich wollte extrem von ihm weg. Aber ich bin nicht weggekommen“, sagt Aiko.

Wegen dem, was dann folgt, zeigt Aiko Tom an. Die Staatsanwaltschaft fasst Aikos Schilderungen so zusammen: „Der Beschuldigte soll seine Lebensgefährtin mehrfach auf ein Bett gedrückt, ihr mit der erhobenen Faust gedroht und mit der Faust ein Loch in eine Tür geschlagen haben.“ Zu einer anderen Gelegenheit habe er Aiko, „die zwischenzeitlich ins Badezimmer gegangen war, um von dort die Polizei zu verständigen, ihr Mobiltelefon abgenommen. Als sie in der Folge anfing zu schreien und aus dem Fenster um Hilfe zu rufen, soll der Beschuldigte ihr die Hand auf den Mund gedrückt und sie vom Fenster weggezogen haben.“

Die Staatsanwaltschaft hat keine Anklage erhoben. Sie sah kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

Nachrichten an den mSpy-Kundendienst

Am 10. Januar 2023 schickt jemand von dem E-Mail-Account, den Toms Filmhochschule für ihn damals bereitstellt, eine Nachricht an den Kundendienst der Spionage-App mSpy. Dieser Mensch schreibt, er habe ein Problem: Er sehe zwar wie gewünscht den Standort des Zieltelefons, aber es übermittele nicht mehr, was darauf getippt wird.

Auf der Suche nach einer Lösung bombardiert er den Kundendienst mit dutzenden Nachrichten. Dieser rät dazu, eine Nachricht mit dem Inhalt „1000000“ an das Zieltelefon zu senden, um die App neu zu starten. Der Kunde präsentiert einen Entwurf.

aiko rede bitte mit mir anstatt mich zu blocken zum 1000000 mal. bitte aiko. das zerstört mich so sehr.

Später nennt er das Modell des Telefons, das er überwachen will. Es ist das Modell, das Aiko nutzt. MSpy hat auf Nachfragen zum Fall nicht reagiert.

Die Nachrichten sind öffentlich, nachzulesen in einem Datensatz, mit dem Millionen von Chats im Netz landeten, die Nutzer*innen mit dem Kundendienst der Spionage-App geführt haben. Die Plattform Distributed Denial of Secrets hat den Datensatz im Juni 2024 veröffentlicht. Die Hackerin maia arson crimew gibt an, dass ihr das Paket von einer anonymen Quelle zugespielt wurde.

Von Anfang 2023 bis zum Juni 2024 kontaktiert demnach jemand von Toms E-Mail-Account aus den Support mit einer gut dreistelligen Zahl von Nachrichten. Dieser Mensch hat anscheinend mehrfach physischen Zugriff auf das Zieltelefon und installiert mSpy nach Ausfällen wiederholt neu. Er will mSpy mehrere Male kündigen, weil Funktionen ausfallen, und bucht den Service dann doch wieder.

Jahre später wird Tom wegen Nachstellung mit Hilfe einer Software vor Gericht stehen. Dabei gibt er zu, dass er die App am 28. April 2024 installiert hat und damit bis zum 24. November Zugriff auf Aikos Handydaten hatte. Laut den Nachrichten könnte er Aiko aber wesentlich länger mit der App überwacht haben, bereits ab Anfang 2023.

Für Stalking mit Spionage-Apps gibt es bis zu fünf Jahre Haft

Als mSpy vor mehr als 15 Jahren auf den Markt kam, wurde die App noch offen als Instrument für Partnerschaftsgewalt vermarktet. Später stellte das Unternehmen seine Marketing-Botschaften um.

mSpy ist laut eigenen Angaben inzwischen eine App für Eltern, die damit die Geräte ihrer Kinder überwachen – das kann in Deutschland unter Umständen legal sein, auch ohne Zustimmung. Wer hingegen andere Erwachsene heimlich überwacht, handelt eindeutig strafbar: Ausspähen von Daten, womöglich Nachstellung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Dafür können mehrere Jahre Haft drohen.

Wer ein Spionage-Tool einsetzt, begeht zudem einen besonders schweren Fall von Nachstellung, strafbewehrt mit mindestens drei Monaten und bis zu fünf Jahre Haft. Verschärfend wirkt ebenfalls, wenn die Nachstellung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten abläuft oder das Opfer gesundheitlich beeinträchtigt wird. Beides trifft im Fall von Aiko zu.

Der Mensch, der von Toms Account dem mSpy-Kundendienst schreibt, gibt an, mit der App seinen Sohn überwachen zu wollen. Tom hat keine Kinder. Frühere Recherchen zeigten: Andere Anwender*innen von mSpy gaben offen zu, dass sie Partner- oder Ex-Partner*innen ausspionieren wollten. Der Kundendienst half ihnen trotzdem weiter.

Kundenservice gibt Tipps für Straftaten

Keine Kraft mehr, sich zu wehren

Auch 2023, da sind Aiko und Tom bald ein Jahr getrennt, taucht Tom laut Aiko immer wieder vor ihrer Wohnung auf und begegnet ihr auch anderswo. „Wenn ich raus bin, hat er mich abgefangen“, sagt Aiko. Sie fährt zu einer Hochzeit, er sitzt im gleichen Zug. Sie will ins Kino, er steht davor. Das geht aus einer eidesstattlichen Versicherung von Aiko hervor, auf deren Basis ein Gericht später ein Kontaktverbot für Tom verhängt.

Aiko zieht sich in dieser Zeit von Familie und Freund*innen zurück. Sie reagiert monatelang nicht auf Nachrichten und Anrufe, berichten ihre Freund*innen. „Ich hatte Angst vor dem Handy“, sagt Aiko. Eine enge Freundin fährt aus Sorge zu Aikos Wohnung.

Die Freundin ist Ärztin in einer psychiatrischen Fachklinik. In einer Stellungnahme schreibt sie, Aiko habe ihr geöffnet und gesagt, Tom sei da und würde gegen ihren Willen bei ihr wohnen, sie habe keine Kraft mehr, sich zu wehren. Aiko bestätigt die Darstellung gegenüber netzpolitik.org.

Aiko und die Freundin sollen Tom gebeten haben, zu gehen. Dieser soll erwidert haben, Aiko wolle doch gar nicht, dass er gehe, er liebe sie, außerdem müsse er noch Wäsche waschen. Die Freundin soll ihn schließlich dazu gebracht haben, die Waschmaschine auszuräumen und die Wohnung zu verlassen.

Insgesamt elf Mal sucht Aiko eine eine Opfer- und Traumaambulanz auf, während Tom sie stalkt. Diagnose: posttraumatische Belastungsstörung, depressive Episode, panikartige Angstzustände, emotionale Labilität, Einschlafstörungen und wiederkehrende Albträume, Schamgefühle, reduziertes Selbstwertgefühl, sozialer Rückzug, Auflösungswünsche.

„Ein spontaner Rückgang ihrer hohen Symptombelastung ist unter der gegenwärtigen Hochstresssituation nicht zu erwarten“, so die Hilfseinrichtung. Aiko meldet sich immer wieder auf der Arbeit krank.

Er verfolgt sie bis nach China

Ende 2023: Aiko bucht einen Flug nach Shanghai, in die größte Stadt Chinas. Sie sagt, sie habe möglichst weit weg gewollt. Als sie ins Flugzeug steigen will, steht Tom mit ihr in der Boarding-Schlange.

„Ich dachte, das kann doch nicht sein“, sagt Aiko. Sie zweifelt an ihrer Wahrnehmung, kann sich nicht erklären, wie Tom sie gefunden hat. „Dass es so etwas wie mSpy gibt, wusste ich nicht“, sagt Aiko. Sie fügt sich. „Ich dachte, am besten lasse ich es über mich ergehen. Alles ist besser als wieder Polizei und eskalieren und ich verpasse meinen Flug.“

Aiko fasst die Reise so zusammen: Nach der Landung soll Tom mit ihr ins Hotel-Shuttle gestiegen sein, sich ein Zimmer in ihrer Unterkunft genommen haben. Um ihm zu entkommen, sei sie mit dem Taxi zurück zum Flughafen gefahren. Auch dort sei er aufgetaucht. Sie sei noch zwei Mal in neue Hotels geflüchtet, er habe sie jedes Mal gefunden. Er soll geweint haben und gesagt, er habe alle Hotels nach ihr abgesucht.

Irgendwann platzt Aiko der Kragen. „Ich habe gesagt, dass er sich verpissen soll. Ihn gefragt, ob er nicht checkt, dass ich hier bin, weil ich vor ihm fliehen will.“ Tom habe China nach rund 14 Tagen verlassen, Aiko bleibt eine weitere Woche.

Aiko sagt, dass Tom kurz nach Weihnachten bei ihren Eltern vor der Tür stand. „Ich habe hier auf dich gewartet“, soll er gesagt haben. Als sie zurück zu ihrem Wohnort fährt, soll er wieder im gleichen Zug mit ihr gesessen haben.

Die Überwachungs-Industrie

Fachleute aus Beratungsstellen, Forschung und Politik bezeichnen die Überwachung mit Spionage-Apps als digitale Gewalt, weil sie mit elektronischen Mitteln tief in die Selbstbestimmung eingreift. Programme wie mSpy nennen sie Stalkerware: Software für Stalking.

mSpy ist dabei nur eines der Produkte auf diesem Markt. IT-Sicherheitsforscher*innen sprechen von einer ganzen Industrie. Neben Spionage-Apps zählen auch GPS-Tracker oder Ortungs-Tags zu den Werkzeugen, auf die Täter*innen zugreifen.

Besonders häufig kommen Spionage-Apps in Partnerschaften und Familien zum Einsatz. Denn um sie zu installieren, brauchen die Täter*innen in der Regel einige Minuten ungestörten physischen Zugang zum Zieltelefon und den Entsperrcode des Geräts. Je näher sie einer Person stehen, desto eher haben sie beides.

Hinter mSpy steckt ein schwer zugängliches Firmengeflecht, beworben wird die Spionage-App über ein Netz von Unternehmen, die daran mitverdienen. Der Abo-Preis hängt von Buchungsdauer, Rabatten und gewünschtem Funktionsumfang ab und kann schnell 100 Euro pro Jahr übersteigen.

„Ich dachte, ich komme da nie wieder raus“

Immer wieder ruft Aiko in den Jahren, in denen Tom sie verfolgt, die Polizei zu Hilfe, zeigt Tom an. Anfang 2024 wird ein Verfahren wegen Nachstellung eingestellt. Es sei nicht „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen“, dass Aiko den Kontakt nicht gewollt habe, schreibt die Staatsanwaltschaft. Tom soll der Polizei gesagt haben, sie seien noch zusammen und Bilder gezeigt haben, auf denen er mit Aiko zu sehen war. Aiko sagt: „Ich dachte, ich komme da nie wieder raus.“

Im März 2024 schreibt jemand von Toms E-Mail-Adresse aus mehrfach an den mSpy-Kundendienst, weil bestimmte Funktionen der App ausfallen. Als der Kontakt zu Aikos Telefon für eine Weile scheinbar ganz verloren geht, fragt die Person: „can someone please help“, zig Nachrichten später: „I have to know what’s going on“.

Am 28. April um 11:08 Uhr wird die Spionage-App auf Aikos Telefon neu installiert. Wenige Minuten zuvor fragt jemand von Toms E-Mail-Adresse aus den Kundendienst, wie man mSpy installiert und bekommt eine Anleitung zugesendet. Die Nachrichten an den Kundendienst werden laut Chatprotokoll aus der Stadt verschickt, in der Aiko wohnt.

Am Tag davor klingelt Tom bei Aiko. Sie sagt, er habe geweint und gesagt, er habe keinen Schlafplatz und kein Geld und wolle nur eine Nacht bleiben. Aiko lässt ihn entgegen ihrer Vorsätze wieder in die Wohnung. Heute vermutet sie, dass er ihr Entsperrmuster kannte und mSpy installierte, während sie gerade nicht im Raum war.

Was an diesem Tag mit Aikos Telefon geschah, hinterließ Spuren auf dem Gerät. Aus einer forensischen Analyse, die netzpolitik.org bei einem unabhängigen IT-Sicherheits-Experten in Auftrag gab, geht hervor, wie sich das Geschehen vermutlich zugetragen hat: Tom installiert die App und deaktiviert dafür Sicherheitsfunktionen auf dem Handy, tippt einen Registrierungscode ein und schickt dann mit Aikos Handy eine WhatsApp-Nachricht an seine eigene Nummer:

Test Oh Keykoffer funktioniert bitte funktionieren.

K und L, sowie F und G liegen auf der Tastatur nebeneinander, vermutlich wollte Tom in Eile „Keylogger“ tippen. Ein Keylogger erfasst alle Anschläge auf der Tastatur und damit auch Passwörter, Nachrichten und Suchbegriffe, mSpy bietet diese Funktion.

Ein deutlicher Anstieg der Fälle

Wie viele Menschen andere mit Spionage-Apps ausspionieren, weiß niemand. Das Bundeskriminalamt erfasst entsprechende Anzeigen nicht gesondert. Sie fallen in die Rubrik digitale Gewalt, zusammen mit Videoaufnahmen in Umkleiden und sexualisierten Deepfakes beispielsweise. 2023 wurden laut Bundeskriminalamt 17.193 Fälle von digitaler Gewalt gegen Mädchen und Frauen von der Polizei bearbeitet.

Vor wenigen Tagen veröffentlichte das BKA eine Dunkelfeldstudie, für die Menschen zu ihren Gewalterfahrungen befragt wurden. Etwa jede 45. der befragten Frauen gab an, innerhalb der vergangenen fünf Jahre von einem Partner oder Ex-Partner gestalkt worden zu sein. Eine von hundert sagte, dass dies auch mit digitalen Mitteln geschah. Weniger als jede zehnte Frau zeigte die Taten an.

Von einem deutlichen Anstieg der Fälle von digitalem Stalking berichten Fachberatungsstellen für digitale Gewalt und der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Cordelia Moore, die lange in einer Frauenberatungsstelle zu digitaler Gewalt gearbeitet hat und heute Organisationen zum Thema berät, sagt: „In Stalkingfällen ist Cyberstalking inzwischen keine Ausnahme, sondern der Standard.“

Die Bundesregierung will den Anbietern von Spionage-Apps vorschreiben, regelmäßig das Einverständnis der Geräte-Besitzer*innen einzuholen, so steht es im Koalitionsvertrag. Eine heimliche Überwachung wie im Fall von Aikos Telefon wäre damit nicht mehr möglich – zumindest wenn sich die App-Anbieter daran halten.

Das Justizministerium des Bundes schreibt auf Anfrage, die Umsetzung werde gerade geprüft, man stehe dazu mit dem Innen- und dem Digitalministerium in Kontakt. Allerdings sitzen die Anbieter der App nicht in Deutschland, womöglich nicht einmal in der EU. Es ist unklar, welche Auswirkungen ein deutscher Alleingang hätte.

„Viel zu wenige wissen, dass es solche Tools gibt“

„Von Panikattacken gequält“

33 Fälle von verbotener Nachstellung gibt Aiko von Mai bis Dezember 2024 bei der Polizei zu Protokoll. Tom steht immer wieder vor ihrem Haus, fängt sie vor dem Kino und am Bahnhof ab, sitzt im gleichen Zug mit ihr, hält sie fest und will mit ihr sprechen. Er ruft mit unterdrückter Nummer immer wieder an, schickt ihr WhatsApp-Nachrichten.

Wieder bricht Aiko den Kontakt zu Freund*innen ab. Die Freundin, die im vergangenen Jahr Tom aus Aikos Wohnung verjagte, gibt sie nicht auf und fährt wieder zu ihr. In ihrer Stellungnahme heißt es:

Ich fand sie in ihrer Wohnung auf dem Sofa liegend vor, die Wohnung war vollständig abgedunkelt, (Aiko) war in einem verwahrlosten Zustand, von Panikattacken gequält und konnte zunächst kaum berichten, was sich in der letzten Zeit zugetragen hatte. Sie hatte mehrere Tage nichts gegessen, aus Angst, die Wohnung zu verlassen.

Mehr als ein Jahr später wird Tom für diese Taten von der Staatsanwaltschaft wegen Nachstellung angeklagt. Er wird ein umfassendes Geständnis ablegen, eine Richterin wird ihn zu mehr als einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Stalking ist eine Machtdemonstration“

Michaela Burkard vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sagt: „Stalking ist eine Machtdemonstration, die der betroffenen Person signalisiert, dass sie sich nicht entziehen kann.“ Mit Hilfe von digitalen Werkzeugen, die den Standort übermitteln, sei eine derartige Machtdemonstration noch einfacher geworden.

„Kontrolle und Stalking treten vor allem dann auf, wenn der gewaltausübende, meist männliche Part einen Machtverlust verhindern will“, sagt Burkard. Eingebettet sei das Stalking in eine patriarchale Gesellschaft, in der Macht in heterosexuellen Beziehungen oft ungleich verteilt ist.

Typisch an dem Fall von Aiko, sagt Burkard, sei das Ineinandergreifen von analogem und digitalem Stalking. „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Fortsetzung bereits bestehender Gewaltverhältnisse, sie taucht selten isoliert auf“, sagt sie.

Am 10. Juni 2024 erlässt das Amtsgericht ihres Wohnortes auf Aikos Betreiben eine einstweilige Anordnung gegen Tom. Sechs Monate lang muss er mindestens 50 Meter Abstand von ihrer Wohnung halten, darf auch ihren Arbeitsplatz und die Wohnung der Eltern nicht aufsuchen oder anderweitig, beispielsweise per Anruf, Sprach- oder Textnachricht, Kontakt mit ihr aufnehmen. Bei Zufallstreffen hat er sich sofort zu entfernen. Die Anordnung wird später immer weiter verlängert werden. Die Dokumente dazu liegen netzpolitik.org vor.

Obwohl es Tom nun verboten ist, sich Aiko zu nähern, fängt er sie über den darauf folgenden Sommer vier Mal in Seitenstraßen ihrer Wohnung ab. Er rennt auf sie zu und hält sie fest. Er schreibt unzählige Nachrichten und versucht dutzende Male, sie anzurufen.

Das Amtsgericht ihres Wohnortes verurteilt Tom Ende September zu 800 Euro Ordnungsgeld. Er hört dennoch nicht auf. Im Oktober fordert das Gericht weitere 400 Euro. Wieder lässt er sich nicht davon beeindrucken. Tom wird vorläufig festgenommen. Als er wieder frei ist, schreibt er Aiko: „gib mir nur ein Zeichen, sonst muss ich wiederkommen“.

Die Spionage-App wird enttarnt

Dass die Spionage-App auf Aikos Smartphone entdeckt wird, ist nicht den Ermittlungen der Polizei zu verdanken. Von den Beamt*innen, mit denen Aiko sprach, sei keine*r auf die Idee gekommen, dass Tom Aikos Smartphone verwanzt haben könnte, dass Toms ständige Präsenz dort ihren Ursprung hat, sagt Aiko.

Am Ende ist es nicht die Polizei, sondern ein Freund, der ihr Klarheit bringt. „Als Aiko mir von dem Stalking erzählte, hatte ich schon eine Ahnung, wie das kommen könnte, dass Tom immer weiß, wo sie ist“, sagt Benjamin. Er ist Dozent für Informatik und weiß, dass es frei erhältliche Spionage-Software gibt.

Im November 2024 besucht er Aiko und untersucht ihr Telefon. Da ist mSpy noch aktiv. Nach wenigen Minuten findet er in der App-Übersicht ein Programm mit weitreichenden Berechtigungen. Es taucht auf dem Home-Bildschirm nicht auf und verbirgt sich hinter dem unscheinbaren Namen „Update service“. Aiko sagt, ihr sei diese App nicht bekannt gewesen. Die forensische Analyse, die der unabhängige IT-Sicherheitsexperte für netzpolitik.org durchführte, bestätigt, dass es sich dabei um mSpy handelt.

Vom Partner verwanzt

So hat die App sie ausspioniert

Im Download-Ordner von Aikos Handy liegt eine Installationsdatei für die Spionage-App. Sie wurde eine Minute vor der Installation der App „Update service“ heruntergeladen. Außerdem findet sich auf dem Telefon eine Datenbank, in die mSpy Informationen kopierte: Standortdaten, Browserverlauf, Kalender, Anruflisten, Fotos und Videos, SMS und E-Mails, Chats auf verschiedenen Plattformen sowie Mitschnitte der Tastatureingaben. Auch die Testnachricht, die während der Installation an Toms Nummer verschickt wurde, findet sich in den Daten. mSpy sendet derartige Informationen in eine Cloud, wo Kund*innen sie einsehen können – übersichtlich aufbereitet über ein Browser-Tool.

Die App habe fast alle Berechtigungen gehabt, sagt Benjamin, also nicht nur auf alle Telefoninhalte zugreifen können, sondern auch Dateien und Apps aus der Ferne löschen und installieren dürfen. Er kann dies mit Screenshots belegen. Sie zeigen auch, dass die App in den 24 Stunden vor dem Novemberabend, an dem Benjamin die App entdeckt, auf verschiedene Daten zugegriffen hatte, etwa auf den Standort, Anrufliste, Fotos und Videos, Kalender, Kontakte oder SMS.

Um den Datenabfluss zu unterbrechen, habe er die Berechtigungen noch in derselben Nacht aufgehoben, sagt Benjamin. Über viele Monate hatte Tom Zugang zu den Informationen, die mSpy über dieses Gerät erfasste, konnte sehen, wo Aiko sich befand. Jetzt ist es vorbei. Einen Monat später kauft Aiko sich ein neues Telefon.

Der Moment der Erkenntnis

Zu erfahren, dass Tom sie ausgespäht hatte, war „super erschütternd“, sagt Aiko. „Er wusste meine intimsten Gedanken, er wusste immer genau, wo ich war. Und er hat die ganze Zeit meine Realität manipuliert. Ich habe ja geglaubt, dass er überall auf mich wartet.“

Noch aus einem anderen Grund war die Erkenntnis für sie ein Schock. Kurz zuvor hatte Aiko beschlossen, die Stadt zu verlassen und nach Berlin zu ziehen, um Tom zu entkommen. Sie sagt, sie wollte ohne Angst auf die Straße gehen, normal leben. „Als ich verstanden habe, dass er all meine Kommunikation abgegriffen hat, ist mir auch klar geworden, dass er vermutlich weiß, wo ich hinziehe“, sagt sie.

In den Daten, die mSpy mitschnitt, findet sich eine E-Mail mit der Einladung zur Wohnungsbesichtigung. Dort liegen auch die Koordinaten ihrer neuen Wohnung, abgegriffen, als Aiko die Wohnung besichtigte.

Nachdem Benjamin die App gefunden hat, gehen er und Aiko noch in der gleichen Nacht zur Polizei. Die beiden sagen, auf der Wache habe Benjamin versucht, den Beamten die Spionage-App zu erklären, zunächst ohne Erfolg. Erst als Aiko ein Foto herumgezeigt habe, das ihr Vermieter von Tom gemacht hatte, habe ein Polizist gesagt: „Das sieht nach nem Hacker aus.“ Auf dem Foto steht Tom mit aufgeklapptem Laptop unter Aikos Fenster.

Michaela Burkard vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sagt: „Wichtig ist, dass alle Instanzen, die mit einer gewaltbetroffenen Person zu tun haben, Fachwissen und die nötige Sensibilität für digitale Gewalt haben.“ So sollte etwa die Polizei im Rahmen einer Risikoeinschätzung bei Partnerschaftsgewalt immer auch digitale Gewalt abfragen.

Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

Die Polizei findet ihn in einem Gebüsch

Februar 2025. Vier Jahre ist es her, dass sich Aiko und Tom auf Bumble getroffen haben. Das Amtsgericht verhängt weitere 3.000 Euro Ordnungsgeld gegen Tom. Die vorhergehenden 1.200 Euro hat er noch nicht gezahlt. Vor Gericht gibt er später an, weitgehend mittellos zu sein.

Ende Februar zieht Aiko nach Berlin. Ungefähr zur gleichen Zeit zieht auch Tom dorthin. Er hat nun keinen Fernzugriff mehr auf ihr Telefon, trotzdem lauert er ihr immer wieder vor ihrem Wohnblock auf, in dessen Umgebung, an der S-Bahn. Einmal finden Polizist*innen, die zu ihrer Sicherheit vor Aikos Haus patrouillieren, Tom in einem Gebüsch. Die Szene beschreibt das Amtsgericht Tiergarten in einem Urteil, das später gegen Tom fällt.

Das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten erwirkt einen Haftbefehl gegen Tom. Von Mai bis Juni sitzt er 27 Nächte in Untersuchungshaft. Er wird nur unter der Auflage entlassen, Berlin zu verlassen und sich Aiko nicht mehr zu nähern. Und doch steht er kurz darauf wieder vor ihrer Haustür. Es ist die eingangs geschilderte Szene. Aiko ruft die Polizei und Tom landet noch einmal für fast zwei Monate in Untersuchungshaft.

Am 24. September 2025 verurteilt das Amtsgericht Tiergarten Tom wegen Nachstellung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Er gesteht die Vorwürfe, will das Urteil aber nicht akzeptieren und geht in Berufung. Das Verfahren läuft.

Das Ende?

Ende Januar 2026 steht Tom noch einmal vor Gericht, diesmal in der Stadt, in der er und Aiko zuvor gewohnt haben. Es geht um die Geschehnisse, die vor ihrem Umzug stattfanden. Und anders als in Berlin geht es diesmal auch um mSpy: In ihrer Anklageschrift wegen Nachstellung erwähnt die Staatsanwaltschaft auch eine Software, die Tom auf Aikos Handy installiert habe, um ihren Standort zu verfolgen und „gezielte Zusammenkünfte herbeizuführen“.

Während ihrer Aussage kommen Aiko immer wieder die Tränen. Sie spricht dennoch weiter.

Tom gesteht alle Vorwürfe. Er bekommt ein Jahr und vier Monate Haft, keine Bewährung. In ihrem Urteil spricht die Richterin von einer „sehr hohen kriminellen Energie“. Sie erwähnt die Spionage-Software, die Nachrichten an den Kundendienst. „Die Skrupellosigkeit, die sie da an den Tag gelegt haben, das ist besonders und zeigt eine besondere Rücksichtslosigkeit.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tom sagte bei einem Telefonat mit netzpolitik.org, dass er Berufung einlegen will. Aiko sagt, für sie sei es wichtig gewesen, dass ihre Realität anerkannt wurde. Befreit fühle sie sich aber nicht, sondern vor allem: erschöpft.



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Datenschutz & Sicherheit

Jetzt patchen! Angreifer attackieren BeyondTrust-Fernwartungslösungen


Admins, die PCs in Firmen mit BeyondTrust Remote Support oder Privileged Remote Access verwalten, sollten die Fernwartungssoftware umgehend auf den aktuellen Stand bringen. Derzeit nutzen Angreifer eine Schwachstelle aus, über die Schadcode auf Systeme gelangt.

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Vor den Attacken warnt ein Sicherheitsforscher von watchTowr auf X. Er weist darauf hin, dass, wenn Systeme nicht gepatcht sind, sie mit hoher Wahrscheinlichkeit kompromittiert sind. Entdeckt haben die „kritische“ Lücke (CVE-2026-1731) Sicherheitsforscher von Hacktron.

Die gegen die derzeit laufenden Attacken abgesicherten Versionen Remote Support 25.3.2 und Privileged Remote Access 25.1.1 sind seit wenigen Tagen verfügbar, aber offensichtlich noch nicht flächendeckend installiert. Weil der Support für Versionen vor 21.3 und 22.1 eingestellt wurde, gibt es keine Sicherheitspatches mehr. Erst nach einem Upgrade auf eine aktuelle Version stehen die Updates zum Download bereit.

Bei SaaS-Kunden wurden die Patches seitens des Softwareherstellers installiert. Admins von On-Prem-Instanzen müssen jetzt handeln. Die Sicherheitsforscher von Hacktron geben an, dass rund 8500 potenziell verwundbare On-Prem-Instanzen öffentlich erreichbar sind.

Attacken sollen aus der Ferne und ohne Authentifizierung möglich sein. Im Anschluss können Angreifer die volle Kontrolle über Computer erlangen. Dabei sollen Angreifer get_portal_info auslesen, um Zugriff auf X-Ns-Company-Identifier zu bekommen. Im Anschluss richten sie einen WebSocket ein. Danach können sie Schadcode ausführen. In welchem Umfang die Attacken ablaufen, ist derzeit nicht bekannt. Unklar ist auch, an welchen konkreten Parametern Admins bereits attackierte Instanzen erkennen können.


(des)



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Stalking mit digitalen Tools: Versprechen reichen nicht


Stell dir vor, du wirst von deinem Ex-Partner verfolgt. Er lauert dir immer wieder auf, fängt dich vor dem Kino ab oder setzt sich im Zug neben dich, um dir Gespräche aufzuzwingen. Über ein Browser-Interface sieht er, wo du bist, und erfährt intimste Details aus deinem Leben.

Für viele Frauen ist das Realität. Jede 100. Frau in Deutschland ist in den vergangenen fünf Jahren mit digitalen Tools gestalkt worden, das zeigt eine aktuelle Studie des Bundeskriminalamtes.

Spionage-Apps, AirTags, GPS-Tracker und andere technische Hilfsmittel gehören heute zum Standardrepertoire von Stalkern. Dabei sind die Spionage-Apps besonders heimtückisch. Mit ihnen braucht man keine Ortungsgeräte und keine Wanzen, um eine Person zu überwachen. Sie machen das Mobiltelefon zu einem multimedialen Kontrollinstrument. Zu einem, das die Betroffenen ganz freiwillig mit sich tragen.

Betroffene, die zur Polizei gehen, bekommen dort oft nur Unverständnis entgegengebracht. Das Wissen darum, dass derartige Spionage-Programme leicht zugänglich sind, ist noch viel zu wenig verbreitet. Expert*innen fordern Schulungen für Ermittler*innen, sowie Protokolle, die sie darauf verpflichten, bei der Erfassung häuslicher Gewalt immer auch eine mögliche digitale Ebene mitzudenken. Eigentlich müsste jede Stelle, die mit gewaltbetroffenen Personen in Kontakt kommt, eine Vorstellung davon haben, was digitale Gewalt bedeutet und was zum Schutz der Betroffenen zu tun ist.

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Und wieso sind Programme, die es ermöglichen, andere heimlich über ihr eigenes Telefon auszuspionieren, in Deutschland überhaupt legal erhältlich? Die Nutzung von Spionage-Apps ist mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft hinreichend strafbewehrt. Aber um sie wirklich eindämmen zu können, muss die Bundesregierung auch die Hersteller*innen der Tools ins Visier nehmen. Spielzeug beispielsweise, das heimlich Audio- oder Videoaufnahmen machen kann, ist illegal. Das gleiche sollte für Apps gelten, die ein Smartphone zu einer solchen Abhöranlage machen.

Gesetzeslücken schließen, Unterstützung ausbauen

Die schwarz-rote Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, diese Gesetzeslücke zu schließen. Die Überwachungs-Tools sollen demnach regelmäßig das Einverständnis der Besitzer*innen der betroffenen Telefone abfragen müssen. So könnten Eltern, wenn es denn unbedingt sein muss, ihre Kinder weiter überwachen. Es wäre aber sehr viel schwerer, eine Partnerin oder Ex-Partnerin heimlich und illegal auszuspionieren. Bisher sind es nur Versprechen und Pläne, passiert ist noch nichts.

Mindestens ebenso wichtig wie die Regulierung und Strafverfolgung wäre aber noch eine dritte Ebene im Kampf gegen digitale Gewalt, eine, die noch früher ansetzt: die Unterstützung der Betroffenen. Derzeit gilt: Wer fürchtet, digital ausgespäht und gestalkt zu werden, braucht IT-affine Freunde und Glück. Es gibt nach wie vor zu wenige Beratungsstellen für digitale Gewalt. Solche Anlaufstellen zu schaffen und diese mit genug Geld und kompetentem Personal auszustatten, das sollte jetzt höchste Priorität bekommen.

Das kostet viel Geld. Aber es ist nicht verhandelbar. Deutschland hat die Istanbul-Konvention unterzeichnet und sich damit dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Jetzt muss es diese Verpflichtung auch umsetzen.



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Datenschutz & Sicherheit

Datenpanne bei Schöffenwahl in Berlin: Exponiert im Ehrenamt


Im Jahr 2023 bewirbt sich Marie als Schöffin in Berlin. „Ich wollte aktiv Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen und an diesem demokratischen Prozess mitwirken“, sagt sie, die in Wirklichkeit anders heißt. Eine juristische Vorbildung hat sie nicht. Doch die ist auch gar nicht notwendig, um ehrenamtliche Richterin zu werden.

Mehr als 60.000 Menschen in Deutschland sind Schöff:innen. Die ehrenamtlichen Richter:innen begleiten Strafverfahren an Amts- und Landgerichten und sind formal den Berufsrichter:innen gleichgestellt, gewählt werden sie für eine Dauer von 5 Jahren. Wer als Schöff:in bestimmt wird, kann das nur mit einer besonderen Begründung ablehnen. Die aktuelle Amtszeit geht bundesweit von 2024 bis 2028.

Wie andernorts in Deutschland bereiten sich auch die Berliner Bezirke im Jahr 2023 auf die Wahl der neuen Schöff:innen an Strafgerichten und zusätzlich der ehrenamtlichen Richter:innen an Verwaltungsgerichten vor. Viele Menschen bewerben sich wie Marie freiwillig auf das Schöff:innen-Amt. Da, wo in der Bundeshauptstadt nicht genügend freiwillige Bewerber:innen zusammenkommen, unter anderem in Berlin-Mitte, werden zusätzlich zufällig ausgewählte Personen auf eine Vorschlagsliste aufgenommen.

Bei einer Sitzung im Frühjahr 2023 beschließt das Bezirksamt Mitte dann seine finale Vorschlagsliste, über die später die Bezirksverordnetenversammlung abstimmen wird. Der Vorgang wird, wie andere Beschlüsse, auf der Website des Bezirksamts veröffentlicht. Doch aus Versehen geraten auch die kompletten Vorschlagslisten ins Netz, auf ihnen eine Menge personenbezogene Daten: „Schöffenvorschlagsliste 2023 männlich freiwillig“ oder „Ehrenamt Richterin“ heißen diese. Gemeinsam enthalten sie mehr als 700 Namen mit Postleitzahl des Wohnorts, Geburtsjahr, teils erlerntem und ausgeübtem Beruf sowie bei einer der Listen sogar die genaue Anschrift und das exakte Geburtsdatum von 16 Personen. Eine Datenpanne.

Aus Versehen „Ja“ eingetragen

Im Gerichtsverfassungsgesetz ist zwar festgelegt, dass die Vorschlagslisten für neue Schöff:innen eine Woche lang zur Einsicht in der Gemeinde ausgelegt werden. In dem Formular für die Berliner Kandidat:innen heißt es jedoch extra, diese Listen würden „nur in gedruckter Form“ zur Einsicht bereitgestellt. Auch die Wochenfrist der Auslage überschreitet die Veröffentlichung des Bezirksamts deutlich.

Doch wie konnte es zu der Veröffentlichung kommen? Auf Anfrage von netzpolitik.org antwortet das Bezirksamt Mitte: „Im Protokoll der entsprechenden Bezirksamtssitzung war unter der Rubrik ‚Veröffentlichung‘ versehentlich ‚Ja‘ eingetragen worden.“ Dieser Fehler sei nicht aufgefallen, „weder dem Bezirksamts-Gremium bei der finalen Freigabe des Protokolls  noch später im Geschäftsbereich, aus dem die Bezirksamts-Vorlage kam, noch im Büro der Bezirksbürgermeisterin, das die Bezirksamts-Vorlage ins Netz geladen hat“.

So stehen die Listen im Jahr 2023 mehrere Wochen online, bis jemand einen Hinweis gibt. „Eine betroffene Person wandte sich seinerzeit an das Wahlamt“, schreibt das Bezirksamt Mitte. Man nimmt daraufhin die Listen aus dem Netz. Wann genau das geschah, kann das Bezirksamt nicht mehr sagen, „jedenfalls zeitnah nach Veröffentlichung“, heißt es auf Anfrage. Eine Meldung an die Berliner Datenschutzbehörde erfolgt damals nicht, auch die Betroffenen bekommen keine Benachrichtigung.

Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbehörde bestätigt auf Nachfrage von netzpolitik.org, dass ein Vorfall standardmäßig „binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu melden“ ist. Warum das damals nicht geschah, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Doch das Bezirksamt versäumt noch etwas anderes und denkt nicht daran, dass die Listen auch noch andernorts zu finden sein könnten, etwa im Internet Archive. Das Projekt hat sich der Langzeitarchivierung digitaler Daten verschrieben und bietet unter anderem Einblicke in historische Versionen von Websites. Und so bleiben auch die Vorschlagslisten für Schöff:innen weitere Jahre im Netz. Bis zu einem weiteren Hinweis aus unserer Redaktion Anfang Januar 2026.

Betroffene fühlen sich verunsichert und verwundbar

Diesmal reagiert das Bezirksamt umfangreich und informiert seine interne Datenschutzbeauftragte. Die meldet den Sachverhalt an die Berliner Datenschutzbehörde. Auch an das Internet Archive habe man sich direkt gewandt, heißt es gegenüber netzpolitik.org, und eine „unverzügliche Löschung beantragt“. Betroffene seien ebenfalls per Brief informiert worden. Nach unseren Informationen ist dies mittlerweile auch bei einigen der Menschen auf der Liste passiert, wie stichprobenartige Nachfragen ergeben haben.

Marie, die sich 2023 für das Schöff:innen-Amt beworben hatte, war „fassungslos“, als sie erfuhr, dass ihre persönlichen Daten im Netz veröffentlicht waren. „Ich war davon ausgegangen, dass sensible Informationen verantwortungsvoll geschützt werden“, sagt sie im Gespräch. Dass das bei der Vorschlagsliste offenbar nicht geklappt hat, habe in ihr Verunsicherung und ein Gefühl von Hilflosigkeit sowie Verwundbarkeit ausgelöst. Denn im Gegensatz zur zeitlich begrenzten öffentlichen Auslage in der Gemeinde gebe es bei der Veröffentlichung im Netz ein viel größeres Publikum – „eines, das man damit nie erreichen wollte“.

Die Tragweite des Vorfalls ist auch dem Bezirksamt offenbar bewusst. „Aus datenschutzrechtlicher Sicht handelt es sich um eine unbeabsichtigte Offenlegung personenbezogener Daten“, schreibt das Bezirksamt gegenüber netzpolitik.org. In der zugehörigen Meldung an die Berliner Datenschutzbehörde gibt das Amt unter der Frage „Welche Folgen für die Betroffenen halten Sie für wahrscheinlich?“ folgende Punkte an: „Gesellschaftliche Nachteile, Identitätsdiebstahl oder -betrug, Bedrohung, Erpressung im Kontext der Tätigkeit als Schöff:innen/Richter:innen“.

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Schöff:innen verdienen besonderen Schutz

Potenzielle Schöff:innen sind in Strafverfahren besonders exponiert. Das zeigt etwa ein beinahe historischer Fall aus dem Jahr 1995. Mehrere ehrenamtliche Richter:innen verweigerten damals die Zusammenarbeit mit einem Mannheimer Richter, der in einer Urteilsbegründung den damaligen NPD-Chef und Holocaustleugner Günter Deckert „Charakterstärke, tadellose Eigenschaften und einen vorzüglichen persönlichen Eindruck“ attestiert hatte. Einige der verweigernden Schöff:innen bekamen daraufhin Drohungen.

Und erst im vergangenen Jahr zeigte ein weiterer Fall in Berlin, wie sehr Schöff:innen ins Visier geraten können. Damals verfolgte ein Angeklagter aus der sogenannten Querdenker-Szene einen Schöffen im Anschluss an seine Verhandlung. Er bedrängte den Ehrenamtsrichter vor dem Gerichtsgebäude und wollte ihn festhalten. Dem Schöffen gelang es aber, sich in Sicherheit zu bringen.

Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten schreibt: „Angemessene Datenschutzvorkehrungen sind bei ehrenamtlichem Engagement in öffentlich exponierten Ämtern wie dem Schöffenamt essenziell, insbesondere um die betroffenen Personen vor Belästigung, Bedrohung oder unzulässiger Einflussnahme zu schützen. Gerade Ehrenamtliche, die sich ohne gesonderte Vergütung oder neben ihrem Hauptberuf für das Gemeinwohl einsetzen, verdienen besonderen Schutz ihrer Privatsphäre, damit ihr Engagement nicht zu persönlichen Nachteilen oder Gefährdungen führt.“ Der Sprecher betont weiter, dass es sich beim Schöff:innen-Amt um eine „Bürgerpflicht“ handele. Die Vorgeschlagenen müssten sich auf eine rechtskonforme Datenverarbeitung verlassen können, „unabhängig davon, ob sie sich freiwillig gemeldet haben oder ausgelost wurden“.

Für die Zukunft müsse es „geeignete organisatorische Maßnahmen“ geben, um derartige Vorfälle zu verhindern, so das Bezirksamt. Es will nun nachbessern. Als Beispiele nennt es „die Erarbeitung von Regeln und Prüfschritten für Veröffentlichungsprozesse und verstärkte Sensibilisierung der Beschäftigten für datenschutzrechtliche Anforderungen bei Anlagen mit personenbezogenen Daten“.

Dass das Bezirksamt seine Prozesse überarbeitet, wünscht sich auch Marie. „Da muss eine Aufarbeitung stattfinden, damit sensible Daten bestmöglich geschützt werden.“ Auch eine Entschuldigung und eine Erklärung, wie das passieren konnte, würde sie sich wünschen. Ob sie sich nach dem Datenschutzvorfall noch einmal auf das Schöff:innen-Amt bewerben würde? Nein, sagt Marie. An dieser Entscheidung hat auch der Datenschutz-Vorfall einen großen Anteil. Und sie fürchtet, dass solche Vorkommnisse auch andere abhalten könnten, sich freiwillig zu melden.



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