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Datenschutz & Sicherheit

Überwachungskonzern Palantir verklagt die „Republik“


Der Überwachungskonzern Palantir verklagt das Republik Magazin wegen dessen Berichterstattung und verlangt eine Gegendarstellung. Das gab heute die Journalistin Adrienne Fichter in sozialen Medien bekannt, ein Sprecher von Palantir bestätigte den Vorgang gegenüber netzpolitik.org.

Im Dezember hatte das Magazin berichtet, wie Palantir versuchte, in der Schweiz Fuß zu fassen – und wie das Schweizer Militär eine Zusammenarbeit ablehnte, weil es unter anderem zum Schluss kam, dass ein Abfluss von Daten aus den Palantir-Systemen technisch nicht verhindert werden könne.

Wenige andere Medien haben in letzter Zeit so viel und so detailliert über Palantir berichtet wie das kleine leser:innenfinanzierte Schweizer Magazin mit seinen 30.000 Abonnent:innen. Palantir hingegen ist ein milliardenschwerer Überwachungs- und Datenkonzern, dessen Software zahlreiche Polizeibehörden, Militärs und Geheimdienste weltweit verwenden. Auch in Deutschland arbeiten Polizeien mit dem Unternehmen zusammen. Obwohl der Einsatz der Software von Palantir höchst umstritten ist, schaffen hierzulande neue Polizeigesetze gerade die rechtliche Grundlage für den ausgeweiteten Einsatz derartiger Software.

Das Unternehmen Palantir gehört unter anderem dem rechtsgerichteten Oligarchen Peter Thiel, der aus seiner Verachtung für die Demokratie kein Geheimnis macht. Die Systeme des Konzerns helfen Trumps Polizeitruppe ICE bei ihren Abschiebe-Einsätzen und dem israelischen Militär bei dessen Kriegen. Palantir wird dem „Authoritarian Stack“ zugerechnet, also privatwirtschaftliche Unternehmen, die zunehmend in staatliche Kontroll- und Überwachungssysteme eingreifen und diese übernehmen.

Schweizer Militär warnte vor Sicherheitsrisiken

Offenbar macht investigativer Journalismus den Überwachungsriesen nervös: Im Dezember hatte Republik eine zweiteilige Recherche veröffentlicht, in der das Medium nachzeichnete, wie der Überwachungskonzern um unterschiedliche Schweizer Behörden geworben hatte. Grundlage der Recherche waren Dokumente, die das Rechercheteam durch Informationsfreiheitsanfragen erhalten hatte. Trotz sieben Jahren Klinkenputzen gelang es Palantir demnach nicht, einen Vertrag mit Schweizer Institutionen und Behörden abzuschließen.

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Die Republik fand dabei etwa heraus, dass der Generalstab der Schweizer Armee die Software evaluiert hatte und zu dem Schluss gekommen war, dass die Armee auf den Einsatz von Palantir-Produkten verzichten sollte. Die Militärexperten fürchteten, dass ein Abfluss von Daten aus den Palantir-Systemen hin zu US-amerikanischen Geheimdiensten wie CIA und NSA technisch nicht verhindert werden könne.

Die Recherche fand international Widerhall, auch der Guardian berichtete. Britische Abgeordnete verwiesen auf die Schweizer Einschätzung. „Ich denke, die Schweizer Armee hat das Recht, misstrauisch zu sein“, sagte etwa der Labour-Abgeordnete Clive Lewis.

Weltpolitik vor dem Handelsgericht

Gegen diese Berichterstattung hatte Palantir laut der verantwortlichen Tech-Reporterin Adrienne Fichter in der Weihnachtszeit einen Blogbeitrag bei LinkedIn in Stellung gebracht, in dem der Palantir-Manager Courtney Bowman der Republik unter anderem Verzerrungen, Andeutungen und grenzwertige Verschwörungstheorien vorwarf. Am 29. Dezember verlangte Palantir Fichter zufolge dann per Anwaltsschreiben eine Gegendarstellung in der Republik. Das lehnte das Magazin nach eigener Aussage ab. Im Januar wiederholte der Konzern demnach seine Forderung. Die Republik lehnte wieder ab. Nun zieht Palantir also vor das Handelsgericht in Zürich um eine Gegendarstellung durchzusetzen.

Adrienne Fichter schreibt, dass der Krieg, den die autoritäre Tech-Oligarchie gegen die Medien führe, mit der Klage eine neue Stufe erreicht habe. Palantir wolle nicht, dass die Republik die Wahrheit schreibe. Die Berichterstattung mache das Unternehmen nervös. „Selbstverständlich haben wir uns stets an die hohen Standards journalistischer Arbeit gehalten. Vor der Veröffentlichung haben wir eine gründliche Faktenprüfung durchgeführt“, so Fichter weiter. Die Recherchen in Bezug auf die Schweiz und Zürich basierten neben den eigenen Erkenntnissen zudem auf der Berichterstattung renommierter Medien.

Laut Fichter hat die Republik eine „umfassende Verteidigungsschrift“ eingereicht. „Alle unsere Feststellungen können wir mit verschiedenen Dokumenten und öffentlich zugänglichen Medienberichten belegen.“ In Zürich werde nun vor dem Gericht bald Weltpolitik verhandelt, so Fichter weiter. Für sie ist klar: „Wir lassen uns nicht einschüchtern.“



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Datenschutz & Sicherheit

EU-Parlament stimmt gegen Massenüberwachung bei freiwilliger Chatkontrolle


Das Europaparlament hat mit deutlicher Mehrheit für die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle gestimmt – möchte diese aber deutlich einschränken. Nach einer überraschenden Ablehnung zuvor im Justiz-Ausschuss hatten sich die Fraktionen von EVP, S&D sowie Renew im Vorfeld auf gemeinsame Änderungsanträge geeinigt.

Bei der freiwilligen Chatkontrolle 1.0 handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Eigentlich verbietet die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Seit 2021 erlaubt aber eine vorübergehende Ausnahme Anbietern eine freiwillige Chatkontrolle. Kommission und Rat wollten sie ein zweites Mal verlängern – das Parlament hat dem nun zugestimmt. Die Ausnahmeregelung wäre sonst am 3. April ausgelaufen, nun ist sie bis 3. August 2027 verlängert.

Neu ist allerdings eine Einschränkung, die das Parlament fordert: In Amendment 5, das vom Parlament mit Mehrheit beschlossen wurde, heißt es, dass das Scannen nur „gezielt, spezifiziert und beschränkt“ auf einzelne Nutzer:innen oder eine bestimmte Gruppe von Nutzern stattfinden dürfe, wenn es einen „begründeten Verdacht“ auf eine Verbindung zu Material über sexuellen Kindesmissbrauch gibt und dieser von der zuständigen Justizbehörde identifiziert worden sei. Durch die Einschränkung wäre ein massenhaftes anlassloses Scannen wie bisher bei der freiwilligen Chatkontrolle nicht mehr möglich.

„Standhaft geblieben“

Die freiwillige Chatkontrolle stand seit Anbeginn in der Kritik, weil es sich um eine Form der Massenüberwachung handelt – auch wenn verschlüsselte Kommunikationen davon ausgeschlossen sind. Zuletzt kritisierte der Europäische Datenschutzbeauftragte das „wahllose Scannen“. Die EU-Kommission selbst konnte in ihren Evaluationsberichten nie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nachweisen. Nun hat sich das EU-Parlament entschieden, die freiwillige Überwachung auf Verdachtsfälle zu begrenzen.

Bei Digitalorganisationen und Datenschützern löste das Ergebnis Freude aus. Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Der lautstarke Protest der Zivilgesellschaft hat Wirkung gezeigt. Das Europäische Parlament ist standhaft geblieben und hat das Scannen auf konkrete Verdachtsfälle begrenzt. Das ist eine gute Nachricht.“

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Ralf Bendrath, Fraktionsreferent für Grundrechte bei den Grünen im EU-Parlament, spricht auf Mastodon von einem „großen Sieg für den digitalen Datenschutz“. Das sei keine Massenüberwachung mehr. „Jetzt werden die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten interessant. Sie sollen bereits morgen früh beginnen“, so Bendraht weiter.

Die neue Position des Parlaments steht den Plänen der EU-Kommission und vermutlich auch des Ministerrats entgegen.

Wie geht es weiter mit der Chatkontrolle?

Trilog über Chatkontrolle 2.0 läuft

Gleichzeitig verhandeln die EU-Gesetzgeber im Trilog über die CSA-Verordnung. Dieses geplante Gesetz ist ungleich wichtiger: Es wird dauerhaft gelten, es könnte Anbieter auch gegen ihren Willen verpflichten, eine Chatkontrolle 2.0 durchzuführen, und es könnte auch verschlüsselte Kommunikation betreffen.

Über diese Form der verpflichtenden Chatkontrolle haben wir in den letzten vier Jahren sehr viel berichtet. Während die EU-Kommission eine verpflichtende Chatkontrolle auch für verschlüsselte Kommunikationen einführen will, haben sich sowohl das Europaparlament als auch der EU-Ministerrat in ihren Verhandlungen nicht darauf geeinigt. Die Trilog-Verhandlungen sind nun entscheidend dafür, ob diese umfassende und gefährliche Überwachungsmaßnahme abgewendet werden kann. Neben der Chatkontrolle 2.0 gibt es weitere mögliche Grundrechtseingriffe durch die CSA-Verordnung.



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Datenschutz & Sicherheit

Fortinet: Hochriskante Lücken in FortiWeb, FortiManager und weiteren


Fortinet nennt es zwar nicht Patchday, verteilt aber parallel zu dem Patchday-Datum mehrere Sicherheitsupdates für diverse Produkte. Hochriskante Lücken finden sich etwa in FortiWeb, FortiManager und FortiClientLinux. Angreifer können Befehle einschleusen oder Brute-Force-Angriffe auf Zugänge starten.

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Die gravierendste Sicherheitslücke betrifft FortiClientLinux. Aufgrund einer Link-Verfolgungs-Schwachstelle können lokale User ohne weitreichende Rechte ihre Berechtigungen auf root ausweiten (CVE-2026-24018, CVSS 7.4, Risiko „hoch“). Unzureichende Prüfung der Interaktionsfrequenz ermöglicht nicht authentifizierten Angreifern, das Authentifizierungs-Rate-Limit von FortiWeb mit manipulierten Anfragen auszuhebeln (CVE-2026-24017, CVSS 7.3, Risiko „hoch“). Die Versionen FortiWeb 7.0.12, 7.2.12, 7.4.11, 7.6.6 und 8.0.3 oder jeweils jüngere korrigieren den Fehler. Im fgtupdates-Dienst von FortiManager kann beim Verarbeiten von manipulierten Anfragen an den Dienst durch nicht angemeldete Angreifer aus dem Netz ein Stack-basierter Pufferüberlauf auftreten, in dessen Folge sich Befehle einschleusen und ausführen lassen (CVE-2025-54820, CVSS 7.0, Risiko „hoch“). FortiManager 7.2.11 und 7.4.3 sowie neuere bessern die Schwachstelle aus; wer noch auf Stand 6.4 ist, muss auf neuere Fassungen aktualisieren. Sofern der fgtupdates-Dienst aktiviert ist, hilft alternativ auch einfach das Abschalten.

Fortinet listet noch 15 weitere Sicherheitslücken auf:

SentinelOne hat derweil Analyse-Ergebnisse zu FortiGate-Firewall-Einbrüchen veröffentlicht. Die IT-Forscher bemängeln darin zunächst, dass als wiederkehrendes Muster betroffene Organisationen nicht genügend mitprotokollieren, was die Untersuchungen zu Zeitpunkt und genutzter Schwachstellen zum Eindringen verhindert. Der Zeitraum zwischen Einbruch in die Firewall und Kompromittierung weiterer Geräte rangierte zwischen nahezu umgehend und zwei Monaten. Die Analysten erläutern unter anderem, wie Angreifer Gerätekonfigurationen ausforschen und etwa eigene Admin-Konten anlegen, mit denen sie sich persistenten Zugriff sichern. Vor der weiteren Verbreitung im Netz gab es lediglich zwischendurch Logins zum Prüfen, ob der Zugriff noch besteht. SentinelOne sieht darin typisches Verhalten von Initial-Access-Brokern, die geknackte Zugänge an Dritte verkaufen. Diese haben dann Maschinen ins AD verfrachtet und sich darüber weiteren Zugriff auf das Netzwerk verschaffen wollen. Die Scans lösten dann jedoch Sicherheitsalarme aus.

In einem anderen Fall haben die Angreifer ebenfalls einen lokalen Admin auf der geknackten FortiGate-Firewall angelegt und AD-Zugangsdaten daraus ausgelesen. Innerhalb der folgenden zehn Minuten haben die Angreifer sich mit dem AD-Admin-Konto in mehrere Server eingeloggt und Remote-Monitoring-und-Management-Tools (RMM) installiert. Bei Pulseway und MeshAgent handelt es sich den Autoren des Berichts zufolge um legitime Admin-Tools, die jedoch häufig von bösartigen Akteuren eingesetzt werden. Die Angreifer installierten dann Malware, die sie von AWS-Cloudspeicher heruntergeladen hatten. Damit haben sie eine Volumenschattenkopie angelegt und daraus einige Daten an die Server der Angreifer übertragen. Diese Vorfälle zeigen, dass die kompromittierte Firewall tatsächlich für tiefgreifende Unterwanderung missbraucht wird.

Wer Fortinet-Produkte einsetzt, sollte die verfügbaren Aktualisierungen also zügig installieren. Die Schwachstellen in den Netzwerkprodukten stehen bei Cyberkriminellen hoch im Kurs und werden immer wieder rasch nach Bekanntwerden angegriffen.

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(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Adobe-Patchday: Schadcodeschmuggel in Reader, Illustrator und weiteren möglich


Im März liefert Adobe am Patchday Sicherheitsupdates für acht Programme. Sie schließen teils von Adobe als kritisch eingestufte Sicherheitslücken. Angreifer können dadurch etwa Schadcode einschmuggeln oder ihre Rechte ausweiten.

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Die Patchday-Übersicht von Adobe listet die acht Sicherheitsmitteilungen zu den einzelnen Produkten auf. In Adobe Commerce, Commerce B2B und Magento Open Source schließen die Entwickler 19 Sicherheitslücken. Darunter sind mehrere Cross-Site-Scripting-Schwachstellen, von denen eine die Einstufung nach CVSS als kritisches Risiko nur knapp verpasst und die das Ausweiten der Rechte oder die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen ermöglichen. Insgesamt sechs davon stuft Adobe abweichend als kritische Bedrohung ein.

Ähnlich sieht es beim Illustrator aus. Mehrere Schwachstellen erlauben das Einschleusen und Ausführen von beliebigem Code, fünf der sieben Lücken stuft Adobe als kritisch ein. In Acrobat DC, Acrobat Reader DC und Acrobat 2024 klaffen drei Sicherheitslücken, von denen zwei Codeschmuggel erlauben und als kritisch eingestuft wurden. Wer den Substance 3D Stager einsetzt, sollte die Updates zum Schließen der sechs als kritisch geltenden Sicherheitslücken anwenden, durch die Angreifer Schadcode einschmuggeln können.

Aber auch im Adobe DNG Software Development Kit (SDK) stopfen Softwareupdates teils kritische Lücken, in Adobe Premiere und Premiere Pro gab es lediglich ein kritisches Leck abzudichten. Neun immer noch als „wichtig“ klassifizierte Sicherheitslücken bessert Adobe in Substance 3D Painter aus. Im Adobe Experience Manager (AEM) schließen die Entwickler im März zudem 33 Cross-Site-Scripting-Sicherheitslecks, die jedoch lediglich einen CVSS-Wert von 5.4 erreichen. Adobe stuft die Lücken abweichend von der „mittleren“ Risikobewertung nach CVSS als „wichtig“ ein.

IT-Verantwortliche und Nutzer sowie Nutzerinnen der Adobe-Software sollten die Aktualisierungen zeitnah anwenden. Im Februar hatte Adobe zum Patchday Sicherheitslücken in neun Programmen geschlossen.

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(dmk)



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