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Etappensieg für WhatsApp: EuGH ebnet Weg gegen Datenschutz-Millionenbußgelder
Das juristische Tauziehen um eines der bislang höchsten Bußgelder in der Geschichte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat eine entscheidende Wende erfahren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag den Weg für WhatsApp freigemacht, sich direkt gegen die Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zur Wehr zu setzen. Damit hoben die obersten Richter eine vorangegangene Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) auf, das eine entsprechende Nichtigkeitsklage des Messenger-Dienstes Ende 2022 noch als unzulässig abgewiesen hatte.
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Ursprung im Jahr 2018
Der Fall hat seinen Ursprung in einer Untersuchung der irischen Datenschutzkommission (DPC) aus dem Jahr 2018, die Unregelmäßigkeiten bei der Transparenz und der Information von Nutzern bei WhatsApp prüfen sollte. Während die irischen Kontrolleure ursprünglich ein moderates Bußgeld im Bereich von 30 Millionen bis 50 Millionen Euro im Auge hatten, regte sich unter den europäischen Partnerbehörden Widerstand.
Da sich kein Konsens abzeichnete, schalteten die beteiligten Aufsichtsbehörden den EDSA ein. Dieser erließ 2021 schließlich einen verbindlichen Beschluss, der die DPC dazu zwang, die geplanten Maßnahmen drastisch zu verschärfen. Das Resultat war eine Rekordstrafe von 225 Millionen Euro, die WhatsApp schließlich auferlegt wurde. Der EDSA warf der Meta-Tochter Intransparenz beim Teilen von Daten mit Facebook – einer weiteren Konzernsparte – vor.
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Bisher vertrat das erstinstanzliche EU-Gericht die Auffassung, dass WhatsApp lediglich den finalen Bescheid der irischen Behörde vor einem nationalen Gericht anfechten könne. Den EDSA-Beschluss werteten die Richter auf dieser Ebene als bloße Zwischenmaßnahme ohne direkte Außenwirkung für den Konzern. Dieser Argumentation folgte der EuGH nun ausdrücklich nicht. In seinem Urteil in der Rechtssache C-97/23 P stellte der Gerichtshof fest, dass ein solcher Beschluss sehr wohl eine anfechtbare Handlung darstellt, da er von einer Einrichtung der EU stammt und darauf abzielt, Rechtswirkungen gegenüber Dritten zu entfalten.
Rückverweisung an die Vorinstanz
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Mit dieser Entscheidung folgten die Luxemburger Richter weitgehend der Empfehlung der Generalanwältin Tamara Ćapeta vom März 2025. Besonders bedeutsam ist die Feststellung des Gerichtshofs, dass WhatsApp von der Entscheidung des Datenschutzausschusses unmittelbar betroffen ist. Da der Beschluss für die nationalen Behörden verbindlich ist und diesen keinerlei Ermessensspielraum lässt, ändere er die Rechtslage des betroffenen Unternehmens in qualifizierter Weise. Ein Sprecher von WhatsApp begrüßte das Urteil und betonte, dass der EDSA als nicht gewählte Instanz gegenüber den EU-Gerichten voll rechenschaftspflichtig sein müsse.
Die Tragweite dieser Entscheidung reicht weit über den Einzelfall hinaus. Das Urteil dürfte einen Stau von weiteren Klagen auflösen, die derzeit beim EuG anhängig sind. In vielen dieser Fälle, die oft den Mutterkonzern Meta betreffen, geht es um Milliardenbeträge. Durch die Bestätigung, dass der EDSA direkt verklagt werden kann, eröffnen sich für Tech-Konzerne neue juristische Flanken, um gegen die strengen Auslegungen der europäischen Datenschützer vorzugehen.
Für WhatsApp bedeutet der Erfolg in Luxemburg allerdings noch nicht das Ende des Bußgeldverfahrens. Der EuGH hat die Rechtssache nun zur Entscheidung in der Sache an die niedere Instanz zurückverwiesen. Die muss jetzt inhaltlich prüfen, ob WhatsApp tatsächlich gegen die Transparenzpflichten der DSGVO verstoßen hat und ob die Höhe der verhängten Strafe rechtmäßig ist. Der EDSA erklärte, das Urteil zur Kenntnis genommen zu haben und bereit zu sein, seine Entscheidung in der Sache vor Gericht zu verteidigen.
(afl)