Künstliche Intelligenz
Etappensieg für WhatsApp: EuGH ebnet Weg gegen Datenschutz-Millionenbußgelder
Das juristische Tauziehen um eines der bislang höchsten Bußgelder in der Geschichte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat eine entscheidende Wende erfahren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag den Weg für WhatsApp freigemacht, sich direkt gegen die Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zur Wehr zu setzen. Damit hoben die obersten Richter eine vorangegangene Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) auf, das eine entsprechende Nichtigkeitsklage des Messenger-Dienstes Ende 2022 noch als unzulässig abgewiesen hatte.
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Ursprung im Jahr 2018
Der Fall hat seinen Ursprung in einer Untersuchung der irischen Datenschutzkommission (DPC) aus dem Jahr 2018, die Unregelmäßigkeiten bei der Transparenz und der Information von Nutzern bei WhatsApp prüfen sollte. Während die irischen Kontrolleure ursprünglich ein moderates Bußgeld im Bereich von 30 Millionen bis 50 Millionen Euro im Auge hatten, regte sich unter den europäischen Partnerbehörden Widerstand.
Da sich kein Konsens abzeichnete, schalteten die beteiligten Aufsichtsbehörden den EDSA ein. Dieser erließ 2021 schließlich einen verbindlichen Beschluss, der die DPC dazu zwang, die geplanten Maßnahmen drastisch zu verschärfen. Das Resultat war eine Rekordstrafe von 225 Millionen Euro, die WhatsApp schließlich auferlegt wurde. Der EDSA warf der Meta-Tochter Intransparenz beim Teilen von Daten mit Facebook – einer weiteren Konzernsparte – vor.
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Bisher vertrat das erstinstanzliche EU-Gericht die Auffassung, dass WhatsApp lediglich den finalen Bescheid der irischen Behörde vor einem nationalen Gericht anfechten könne. Den EDSA-Beschluss werteten die Richter auf dieser Ebene als bloße Zwischenmaßnahme ohne direkte Außenwirkung für den Konzern. Dieser Argumentation folgte der EuGH nun ausdrücklich nicht. In seinem Urteil in der Rechtssache C-97/23 P stellte der Gerichtshof fest, dass ein solcher Beschluss sehr wohl eine anfechtbare Handlung darstellt, da er von einer Einrichtung der EU stammt und darauf abzielt, Rechtswirkungen gegenüber Dritten zu entfalten.
Rückverweisung an die Vorinstanz
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Mit dieser Entscheidung folgten die Luxemburger Richter weitgehend der Empfehlung der Generalanwältin Tamara Ćapeta vom März 2025. Besonders bedeutsam ist die Feststellung des Gerichtshofs, dass WhatsApp von der Entscheidung des Datenschutzausschusses unmittelbar betroffen ist. Da der Beschluss für die nationalen Behörden verbindlich ist und diesen keinerlei Ermessensspielraum lässt, ändere er die Rechtslage des betroffenen Unternehmens in qualifizierter Weise. Ein Sprecher von WhatsApp begrüßte das Urteil und betonte, dass der EDSA als nicht gewählte Instanz gegenüber den EU-Gerichten voll rechenschaftspflichtig sein müsse.
Die Tragweite dieser Entscheidung reicht weit über den Einzelfall hinaus. Das Urteil dürfte einen Stau von weiteren Klagen auflösen, die derzeit beim EuG anhängig sind. In vielen dieser Fälle, die oft den Mutterkonzern Meta betreffen, geht es um Milliardenbeträge. Durch die Bestätigung, dass der EDSA direkt verklagt werden kann, eröffnen sich für Tech-Konzerne neue juristische Flanken, um gegen die strengen Auslegungen der europäischen Datenschützer vorzugehen.
Für WhatsApp bedeutet der Erfolg in Luxemburg allerdings noch nicht das Ende des Bußgeldverfahrens. Der EuGH hat die Rechtssache nun zur Entscheidung in der Sache an die niedere Instanz zurückverwiesen. Die muss jetzt inhaltlich prüfen, ob WhatsApp tatsächlich gegen die Transparenzpflichten der DSGVO verstoßen hat und ob die Höhe der verhängten Strafe rechtmäßig ist. Der EDSA erklärte, das Urteil zur Kenntnis genommen zu haben und bereit zu sein, seine Entscheidung in der Sache vor Gericht zu verteidigen.
(afl)
Künstliche Intelligenz
80 Prozent der Firmen nutzen KI: Microsoft warnt vor gefährlicher Schatten-KI
Microsoft warnt eindringlich vor dem unkontrollierten Einsatz von autonomen Softwarehelfern mit Künstlicher Intelligenz (KI). In seinem aktuellen „Cyber Pulse Report“, der im Vorfeld der Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlicht wurde, stellen Forscher des Softwarekonzerns fest, dass KI-Helfer beim Programmieren bereits in über 80 Prozent der größten Unternehmen (Fortune 500) im Einsatz sind. Die wenigsten Firmen hätten jedoch klare Regeln für die Verwendung der KI. Die rasante Verbreitung birgt unkalkulierbare Risiken. Eine mangelnde Übersicht der Verantwortlichen und eine Schatten-KI in Unternehmen öffneten Tür und Tor für neue Angriffsmethoden.
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„Die da oben“ wissen nichts vom KI-Einsatz
Unter Schatten-KI versteht man die Nutzung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz durch Mitarbeiter, ohne dass die IT- oder Sicherheitsabteilung des Unternehmens davon weiß oder dies offiziell genehmigt hat. Mitarbeiter verwenden eigenmächtig KI-Tools oder Agenten aus dem Internet, also autonom handelnde Computerprogramme, um ihre Aufgaben schneller zu erledigen, ohne dass jemand in der Firmenhierarchie davon in Kenntnis gesetzt wurde.
Der Microsoft-Bericht warnt eindringlich vor einer wachsenden Diskrepanz zwischen Innovation und Sicherheit. Während die KI-Nutzung explosionsartig wächst, verfügt nicht einmal die Hälfte der Unternehmen (47 Prozent) über spezifische Sicherheitskontrollen für generative KI. Und 29 Prozent der Angestellten nutzen bereits nicht genehmigte KI-Agenten für ihre Arbeit. Dies schaffe blinde Flecken in der Unternehmenssicherheit.
„Schnell, schnell, schnell“ ist unsicher
Nach Einschätzung der Microsoft-Experten erhöht sich das Risiko, wenn sich die Unternehmen bei der Einführung der KI-Anwendungen nicht genügend Zeit nehmen. „Die schnelle Bereitstellung von KI-Agenten kann Sicherheits- und Compliance-Kontrollen aushebeln und das Risiko von Schatten-KI erhöhen.“ Böswillige Akteure könnten die Berechtigungen von Agenten ausnutzen und sie zu unbeabsichtigten Doppelagenten machen: „Wie menschliche Mitarbeiter kann auch ein Agent mit zu viel Zugriff – oder falschen Anweisungen – zu einer Schwachstelle werden.“
Die Autoren der Studie betonen, dass es sich nicht um theoretische Risiken handele. Kürzlich hat das Defender-Team von Microsoft eine betrügerische Kampagne entdeckt, bei der mehrere Akteure eine als „Memory Poisoning“ bekannte KI-Angriffstechnik nutzten, um den Speicher von KI-Assistenten – und damit die Ergebnisse – dauerhaft zu manipulieren.
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Zugriff auf Daten begrenzen
In dem Report werden mehrere Gegenmaßnahmen empfohlen, um das Risiko beim Einsatz von KI-Anwendungen möglichst gering zu halten. Die Softwarehelfer mit künstlicher Intelligenz sollten nur Zugriff auf die Daten haben, die sie zwingend für die Lösung ihrer Aufgabe benötigen. Außerdem sollten Unternehmen ein zentrales Register einrichten, um zu sehen, welche KI-Agenten im Unternehmen existieren, wem sie gehören und auf welche Daten sie zugreifen. Nicht genehmigte Agenten müssten identifiziert und isoliert werden.
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(fds)
Künstliche Intelligenz
Überraschende Studie: Leben im All vielleicht deutlicher seltener als angenommen
Erst im Oktober 1995 hat die Nasa mit 51 Pegasi b den allerersten Planeten außerhalb unseres Sonnensystems entdeckt, der um einen sonnenähnlichen Stern kreist. Mittlerweile sind über 6.000 Exoplaneten bekannt. Tausende weitere Kandidaten warten auf eine Bestätigung.
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Exoplaneten: Habitabel reicht für Leben nicht aus
Die Nasa rechnet damit, dass sich Milliarden von Exoplaneten im Universum tummeln. Auf den meisten der Planeten außerhalb unseres Sonnensystems wäre aufgrund extremer Bedingungen kein Leben möglich. Aber 70 der bisher bekannten Exoplaneten bieten habitable Bedingungen, also gute Voraussetzungen für Leben, so wie wir es kennen. Oder doch nicht?
Die Studie eines Forschungsteams um Craig Walton und Maria Schönbächler von der ETH Zürich beschreibt eine neue Grundvoraussetzung für Leben im Universum, die dessen Existenz noch deutlich weniger wahrscheinlich macht als bisher gedacht. Demnach kommt es nämlich nicht nur darauf an, dass moderate Temperaturen herrschen und flüssiges Wasser vorhanden ist.
Planet muss als flüssige Gesteinskugel entstehen
Wichtig ist den Modellrechnungen der Forscher zufolge zunächst, dass der Planet sein Dasein als flüssige Gesteinskugel beginnt, wie der Standard schreibt. Im Laufe der Zeit sinken dann schwere Elemente wie Eisen ins Zentrum, leichtere Gesteine treiben oben und erstarren zur Kruste.
Damit Leben entstehen kann, müssen die dafür notwendigen chemischen Elemente wie Kohlenstoff, Stickstoff und Sauerstoff während der Formung des Planeten an die Oberfläche wandern. Und zwar – und das ist die neue Erkenntnis des Forschungsteams – nicht einfach irgendwie.
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Leben im All: Sauerstoffkonzentration entscheidend
Entscheidend ist der Mix der Elemente und hierbei vor allem die Menge des Sauerstoffs. Ist davon zu wenig vorhanden, bindet sich das Element Phosphor an das Metall im Kern und verbleibt dort. Kommt zu viel Sauerstoff vor, dann bleibt das Phosphor zwar in den oberen Schichten. Dafür kann dann der Stickstoff leichter in die Atmosphäre entweichen.
Das Problem: Der Korridor für die genau richtige Sauerstoffkonzentration, um Phosphor und Stickstoff auf der Oberfläche eines Planeten zu halten, ist extrem schmal. Die Erde hatte demnach in puncto Entstehung des Lebens einfach viel Glück mit dem Elemente-Mix.
Die Erkenntnisse des Forschungsteams könnten damit für die weitere Suche nach Leben im All von entscheidender Bedeutung sein. Denn auch Planeten, die in einer als habitabel geltenden Zone liegen, könnten für Leben ungeeignet sein.
Suche nach sonnenähnlichen Sternen
ETH-Forscher Walton zufolge sollten sich die Bemühungen auf Sonnensysteme konzentrieren, bei denen der Stern unserer Sonne ähnlich ist. Die chemische Zusammensetzung der Sterne lässt nämlich Rückschlüsse auf die Lebensfreundlichkeit des Planetensystems zu, was die vorhandenen Elemente angeht.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
21 statt 10 Tonnen Nutzlast: Ariane 6 vor erstem Start mit vier Boostern
Europas stärkste Trägerrakete soll am Donnerstagabend erstmals in einer Version mit vier Boostern starten und damit noch einmal deutlich leistungsfähiger sein. Daran hat die Europäische Weltraumagentur ESA jetzt erinnert und ergänzt, dass auf dem Flug mit der Bezeichnung VA267 insgesamt 32 Satelliten für Amazons Internetprojekt Leo ins All gebracht werden sollen. Dank der vier Booster kann die dreistufige Trägerrakete dabei nun 21,6 Tonnen Nutzlast in eine niedrige Erdumlaufbahn befördern, in der Konfiguration mit zwei Boostern sind es lediglich 10,3 Tonnen. Während die schon fünfmal zum Einsatz gekommen ist, muss die Leistungsfähigkeit der neuen Variante jetzt erstmals unter realen Flugbedingungen nachgewiesen werden.
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Vergleich der Konfigurationen
(Bild: ESA)
Die Ariane 6 ist das Nachfolgemodell der Ariane 5, die seit 1996 im Einsatz war und 2023 zum letzten Mal gestartet ist. Die Arbeiten an der Rakete haben sich unter anderem wegen der Coronapandemie stark verzögert, erst am 9. Juli 2024 hat sie deshalb ihren Jungfernflug absolviert. Wenn sie abhebt, werden zuerst die Booster gezündet, danach die Hauptstufe und zuletzt die Oberstufe. Die Anzahl der Booster und die Länge der Raketenspitze können die Verantwortlichen je nach Mission anpassen. Zuletzt waren am 17. Dezember mit der zweistufigen Variante zwei neue Navigationssatelliten für das Galileo-Netzwerk gestartet worden. Der Start am Donnerstag ist jetzt der erste von insgesamt 18, die Amazon vor vier Jahren für sein Satelliteninternet gebucht hat, das damals noch Project Kuiper hieß.
Die ESA erklärt zudem, dass die Rakete für Start VA267 die bislang höchste Ariane 6 ist. Wenn sie zusammengebaut auf der Startrampe steht, wird sie demnach 62 m hoch sein. 20 m davon entfallen auf die Nutzlastverkleidung, die die 32 Internetsatelliten bis zum Erreichen des Weltraums schützen wird. Die hat einen Durchmesser von 5,4 m und könnte auch „vier aufeinanderstehende Giraffen“ befördern, wie die Weltraumagentur noch schreibt. Der Start von Europas Weltraumbahnhof in Kourou in Französisch-Guayana soll zwischen 17:45 und 18:13 Uhr MEZ am Donnerstag erfolgen; der Hersteller Arianespace plant einen Livestream auf YouTube.
(mho)
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