Künstliche Intelligenz
Die Polizei im Nacken: Bayern jagt Verkehrsrowdys mit „Action-Cam“
Pünktlich zum Start der Motorradsaison, in der Kurvenstrecken in den Mittelgebirgen wieder tausende Zweiradfahrer anlocken, rüstet die bayerische Polizei technisch auf. An der B47 bei Amorbach, einer bei Anwohnern und Touristen gleichermaßen für ihre Lärmbelastung berüchtigten Route, präsentierte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) am Donnerstag das neueste Einsatzwerkzeug des Polizeipräsidiums Unterfranken: das Action-Kamera-System (AKS). Was für Hobby-Blogger und Urlauber ein nettes Gadget zur Dokumentation der eigenen Tour ist, wird in den Händen der Beamten zur Waffe gegen Verkehrsverstöße.
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Das Projekt setzt laut dem bayerischen Innenministerium auf Diskretion und Unmittelbarkeit. Ein ziviles Polizeimotorrad auf Basis der BMW S 1000 XR mischt sich unter den fließenden Verkehr. Darauf sitzen geschulte Beamte, die ein Auge für riskante Fahrmanöver und manipulierte Auspuffanlagen haben sollen. Bei Verstößen aktiviert der nicht als solcher erkennbare Polizist eine angebrachte GoPro-Kamera. Die Aufzeichnung läuft ab diesem Moment kontinuierlich mit und dokumentiert das gesamte Fahrverhalten des Verdächtigen, bis er gestoppt wird.
Damit soll das System ein lückenloses digitales Protokoll liefern, das im späteren Gerichtsverfahren als objektives Beweismittel dienen könnte. Kirchner zufolge hat sich die Technik in mehrjährigen Testphasen bewährt. Sie führe zu einer deutlich realistischeren Beurteilung der Situation durch die Justiz.
Beweissicherung vs. informationelle Selbstbestimmung
Doch wo Kameras im öffentlichen Raum zum Einsatz kommen, ist die Debatte über den Datenschutz und die Verhältnismäßigkeit nicht weit. Die bayerische Polizei betont zwar, dass die Kamera erst bei einem konkreten Verdacht eingeschaltet wird. Dennoch bewegt sich das System in einem sensiblen Bereich der permanenten Überwachungsmöglichkeit.
Kritiker geben zu bedenken, dass die Grenzen zwischen einer anlassbezogenen Aufnahme und einer verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung auf dem Asphalt verschwimmen könnten. Die Polizei hebt auch den „verkehrserzieherischen Effekt“ hervor: Dem Fahrer wird das Fehlverhalten direkt bei der Kontrolle auf dem Display bildlich vor Augen geführt. Doch für Datenschützer kommt die Einführung solcher Systeme einem weiteren Puzzlestück auf dem Weg zum gläsernen Fahrer gleich.
Die rechtlichen Hürden für solches Dashcam-Material sind in Deutschland traditionell hoch. Grundsätzlich kollidiert die permanente Aufzeichnung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Private Dashcams dürfen daher oft nur kurzzeitige, anlassbezogene Aufnahmen erstellen. Auch die Polizei muss sicherstellen, dass AKS strengen rechtsstaatlichen Vorgaben folgt.
Ein Beweisverwertungsverbot droht, wenn Aufnahmen ohne hinreichenden Tatverdacht oder unter Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips entstanden sind. Die bayerische Lösung versucht, diesen Spagat hinzubekommen, indem die Beamten die Aufnahme manuell starten. Das soll den Eingriff in die Grundrechte unbeteiligter Dritter minimieren.
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Hohe Investitionen für die Verkehrssicherheit
Die Kosten für ein AKS-Motorrad von BMW sind mit rund 48.000 Euro beachtlich. Allein das Kamerasystem schlägt dabei mit etwa 10.000 Euro zu Buche. Die Politik rechtfertigt diesen finanziellen Aufwand mit der Notwendigkeit, die Unfallzahlen zu senken. Allein im Jahr 2025 wurden in Bayern über 5170 Motorradfahrer verletzt, 96 Unfälle endeten tödlich. Das AKS-Motorrad soll dabei helfen, „Rowdys“ aus dem Verkehr zu ziehen. Diese gefährden durch riskante Überholmanöver oder illegale Umbauten an der Maschine nicht nur sich selbst und Dritte, sondern sorgen auch für eine massive Lärmbelästigung.
Kirchner hob zugleich hervor, dass Politik und Polizei keine pauschale Kriminalisierung aller Biker anstrebten. Vielmehr gehe es darum, durch gezielte Einzelmaßnahmen harte Sanktionen wie Beschlagnahmungen oder Fahrverbote durchzusetzen, ohne die rücksichtsvolle Mehrheit durch Streckensperrungen zu bestrafen.
(mma)
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iPhone 17: Wohl so lange Apples Nummer eins wie noch nie
Apples iPhone 17 könnte einen sehr speziellen Rekord brechen: den des iPhone-Topsellers mit der längsten Verfügbarkeit aller Zeiten in der Geschichte der Produktreihe. Der Grund ist einfach: Apple plant, den Nachfolger, das iPhone 18, ins Frühjahr 2027 zu verschieben. Das bedeutet: Zwischen iPhone 17 und iPhone 18 liegen bis zu 18 Monate. Welche Auswirkungen das auf die Verkaufszahlen haben wird, ist noch unklar, das Geschäft könnte aber zumindest kurzfristig durch eine geplante Preiserhöhung angekurbelt werden, die Kunden motiviert, noch schnell zuzugreifen, bevor mit Aufschlägen von bis zu 200 Euro zu rechnen ist.
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Die Geschichte der iPhone-Verschiebungen
Seit Jahren hatte Apple alle wichtigen iPhones stets im Herbst, üblicherweise im September, präsentiert. In diesem Jahr soll das anders sein, angeblich kommen nur drei Modelle, nämlich iPhone 18 Pro, 18 Pro Max und das neue Foldable iPhone Ultra. Mit dem iPhone 18 wird nun im kommenden Frühjahr gerechnet, zusammen mit einem neuen „e“-Einsteigermodell (18e) und einer zweiten Generation des iPhone Air. Bislang war das Frühjahr nur Einsteigergeräten vorbehalten gewesen: Apple brachte zuletzt das iPhone 17e im März 2026 und zuvor das iPhone 16e im Februar 2025 heraus. Nun plant Apple offenbar eine Aufwertung des Frühjahrstermins – auch, um sein Geschäftsjahr etwas zu entzerren und das Hauptgeschäft im vierten Quartal zu erweitern.
Die 18 Monate zwischen iPhone 17 und iPhone 18 gab es so noch nicht, wie das Apple-Blog 9to5Mac berechnet hat. Das iPhone 17 kam im September 2025, das iPhone 18 folgt nun wohl spätestens im März 2027. Nur beim Übergang vom iPhone 4 zum 4S gab es eine ähnlich lange Zeitspanne von knapp unter 16 Monaten: von Juni 2010 bis Oktober 2011. 2020 hatte Apple aufgrund der Corona-Pandemie den Jahresrhythmus ebenfalls leicht unterbrochen: Das iPhone 11 Pro vom September 2019 wurde erst im Oktober 2020 durch das iPhone 12 Pro abgelöst. An die knapp 550 Tage, mit denen nun beim Übergang vom iPhone 17 zum iPhone 18 gerechnet wird, kommt das alles nicht heran.
Standardmodell ist zumeist auch das Topmodell
Das Standardmodell ist beim iPhone üblicherweise auch das meistverkaufte Gerät, auch wenn die Pro-Varianten für Apple mehr und mehr Marktanteile gewinnen. Umso bedeutsamer ist nun die geplante Verschiebung. Möglicherweise hofft man bei Apple, dass Kunden eher zum iPhone 18 Pro wechseln.
Der Preisunterschied zwischen Standard- und Pro-Modellen ist üblicherweise signifikant: So zahlt man für das iPhone 17 mit 256 GByte aktuell bei Apple 949 Euro, für das Pro-Modell mit 6,3 Zoll und 256 GByte werden hingegen 1299 Euro aufgerufen, für das größe Max-Modell gar 1449 Euro.
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(bsc)
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#TGIQF: Das Quiz rund um „Quake“
Die Zeit rennt: „Quake“ wurde diese Woche 30 Jahre alt. Am 22. Juni 1996 veröffentlichte id-Software den First-Person-Shooter, der das Genre in die Moderne führte.
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Die Ego-Shooter war bereits einige Jahre populär. Mit Wolfenstein 3D und DOOM etablierte die Gamingschmiede bereits die Spiele, die bis heute stilprägend sind. Quake war aber nicht weniger wichtig, denn das Spiel brachte bahnbrechende Neuerungen, ebenfalls ausgeheckt von John Romero, John Carmack und American McGee.
Waren vorige Shooter noch aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit mit Kompromissen behaftet und eine Mischung aus Pixel-Gegnern und Pseudo-3D, lieferte „Quake“ einen vollen dreidimensionalen Effekt mit Polygongrafik in allen Bereichen.

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
Herausragend war auch, dass „Quake“ konsequent auf Mehrspielermatches setzte, egal ob per Nullmodem-Kabel, LAN-Netzwerk oder online. Neuartig war zudem die kombinierte Maus-Tastatursteuerung, die eine größere Flexibilität ermöglichte.
Knapp 15 Jahre indiziert
Die düstere, gruselige Atmosphäre der verwinkelten Levels und die verschiedenartigen Monster wussten Heranwachsende zu schocken, sodass das Unvermeidliche kam: In Deutschland gelangte das Spiel umgehend auf den Index der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdenden Medien (BPjM) und wurde erst im Jahr 2011 wieder daraus entfernt.
Das änderte wenig an der Popularität unter Jugendlichen, denn das Spiel verbreitete sich schnell als Raubkopie: Bereits drei Tage vor dem Veröffentlichungstermin wurde eine Beta-Version ins damals noch sehr junge Internet gestellt.
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Eine 90er-Band schaffte es sogar in das Spiel hinein. Welches Bandlogo taucht denn auf Munitionskisten auf? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem Freitagsquiz.
Wie immer stellte in der heiseshow Moderatorin Anna Bicker dem Chef Dr. Volker Zota und Redakteur Malte Kirchner drei Fragen vorab. Na ja. Die Punktausbeute war jetzt nicht weltmeisterlich, aber auch kein Vorrundenaus.
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Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
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Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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77 Pfund pro Person: Das könnte Apple iCloud-Nutzern in Großbritannien zahlen
Britischen Apple-Kunden steht womöglich ein kleiner Geldsegen bevor: Eine Sammelklage, die die Verbraucherschutzorganisation „Which?“ zusammen mit einem Prozessfinanzierer gestartet hat, soll bis zu 77 britische Pfund pro Kunde einbringen, sollte sie erfolgreich sein. Apples Versuche, das Fortschreiten des Verfahrens zu verhindern, waren zuletzt gescheitert. Bei der Sammelklage im Milliardenwert geht es um die Kosten für den Speicherdienst iCloud – und die Frage, ob Apple seine Nutzer mit dessen Preisgestaltung wettbewerbswidrig in ein Geschäftsverhältnis zwingt, das ihnen keine anderen Alternativen lässt.
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Kunden in iCloud eingesperrt
Which? arbeitet ähnlich wie die deutsche Stiftung Warentest und gehört zur gemeinnützigen Consumer Association. Die Gruppe schätzt, dass von Apples Vorgehen in Großbritannien bis zu 40 Millionen iCloud-Kunden betroffen sind. Angesichts der Einwohnerzahl des Vereinigten Königreichs von 68 Millionen Menschen ist das ein sehr hoher Wert. Die Kläger fordern etwas mehr als 3 Milliarden Pfund von Apple. Betroffen sind Personen, die zwischen November 2018 und dem 8. Juni 2026 in Großbritannien gelebt haben.
Die Verbraucherschutzorganisation glaubt, dass Apple Nutzer in seinen iCloud-Dienst „eingesperrt hat“, da es quasi unmöglich sei, alternative Dienste zu verwenden. Seit vielen Jahren bietet Apple nur 5 GByte an kostenlosem Cloud-Speicher an. In Großbritannien muss man für mehr Platz mindestens 99 Pence zahlen – dann gibt es 50 GByte. Die Spanne reicht bis 12 TByte für 55 Pfund.
Klageabweisung zunächst gescheitert
Apple hatte mit verschiedenen Strategien versucht, die Klage abzuweisen – unter anderem durch das Angehen des von Which? verwendeten Prozessfinanzierers, der wirtschaftliche Probleme hatte. Apples Anwälte zogen in Zweifel, dass das Unternehmen den Prozess überhaupt durchführen könne. Which? ist angesichts der hohen Kosten aufgrund des Schadensrahmens nicht in der Lage, die Klage allein zu stemmen. Laut einem BBC-Bericht konnte Which? sich aber bislang durchsetzen – die Klage bekam grünes Licht seitens des zuständigen Gerichts. Nun muss das Competition Appeal Tribunal entscheiden. Das Verfahren könnte allerdings Jahre dauern.
Which? argumentiert etwa, dass ein wettbewerbsrechtlich korrektes Angebot des 200-GByte-Pakets statt der aktuellen drei Pfund nur zwei Pfund gekostet hätte, wenn Apple sich nicht illegal verhalten hätte. Diese Illegalität wiederum ergibt sich laut der Verbraucherschützer offensichtlich dadurch, dass Apple nur 5 GByte an kostenlosem Speicher mitliefert. Apple sieht das naturgemäß anders und meint, dass Kunden „jede Menge Alternativen“ hätten. Allerdings ist iCloud tief ins System eingebunden, sei es auf iPhone, iPad oder Mac.
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(bsc)
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