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iPhone 17: Wohl so lange Apples Nummer eins wie noch nie
Apples iPhone 17 könnte einen sehr speziellen Rekord brechen: den des iPhone-Topsellers mit der längsten Verfügbarkeit aller Zeiten in der Geschichte der Produktreihe. Der Grund ist einfach: Apple plant, den Nachfolger, das iPhone 18, ins Frühjahr 2027 zu verschieben. Das bedeutet: Zwischen iPhone 17 und iPhone 18 liegen bis zu 18 Monate. Welche Auswirkungen das auf die Verkaufszahlen haben wird, ist noch unklar, das Geschäft könnte aber zumindest kurzfristig durch eine geplante Preiserhöhung angekurbelt werden, die Kunden motiviert, noch schnell zuzugreifen, bevor mit Aufschlägen von bis zu 200 Euro zu rechnen ist.
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Die Geschichte der iPhone-Verschiebungen
Seit Jahren hatte Apple alle wichtigen iPhones stets im Herbst, üblicherweise im September, präsentiert. In diesem Jahr soll das anders sein, angeblich kommen nur drei Modelle, nämlich iPhone 18 Pro, 18 Pro Max und das neue Foldable iPhone Ultra. Mit dem iPhone 18 wird nun im kommenden Frühjahr gerechnet, zusammen mit einem neuen „e“-Einsteigermodell (18e) und einer zweiten Generation des iPhone Air. Bislang war das Frühjahr nur Einsteigergeräten vorbehalten gewesen: Apple brachte zuletzt das iPhone 17e im März 2026 und zuvor das iPhone 16e im Februar 2025 heraus. Nun plant Apple offenbar eine Aufwertung des Frühjahrstermins – auch, um sein Geschäftsjahr etwas zu entzerren und das Hauptgeschäft im vierten Quartal zu erweitern.
Die 18 Monate zwischen iPhone 17 und iPhone 18 gab es so noch nicht, wie das Apple-Blog 9to5Mac berechnet hat. Das iPhone 17 kam im September 2025, das iPhone 18 folgt nun wohl spätestens im März 2027. Nur beim Übergang vom iPhone 4 zum 4S gab es eine ähnlich lange Zeitspanne von knapp unter 16 Monaten: von Juni 2010 bis Oktober 2011. 2020 hatte Apple aufgrund der Corona-Pandemie den Jahresrhythmus ebenfalls leicht unterbrochen: Das iPhone 11 Pro vom September 2019 wurde erst im Oktober 2020 durch das iPhone 12 Pro abgelöst. An die knapp 550 Tage, mit denen nun beim Übergang vom iPhone 17 zum iPhone 18 gerechnet wird, kommt das alles nicht heran.
Standardmodell ist zumeist auch das Topmodell
Das Standardmodell ist beim iPhone üblicherweise auch das meistverkaufte Gerät, auch wenn die Pro-Varianten für Apple mehr und mehr Marktanteile gewinnen. Umso bedeutsamer ist nun die geplante Verschiebung. Möglicherweise hofft man bei Apple, dass Kunden eher zum iPhone 18 Pro wechseln.
Der Preisunterschied zwischen Standard- und Pro-Modellen ist üblicherweise signifikant: So zahlt man für das iPhone 17 mit 256 GByte aktuell bei Apple 949 Euro, für das Pro-Modell mit 6,3 Zoll und 256 GByte werden hingegen 1299 Euro aufgerufen, für das größe Max-Modell gar 1449 Euro.
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(bsc)
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Wie ihr euer NAS am besten für Datei-Sharing nutzt | c’t uplink
Jetzt habt ihr euer NAS, um eure Dateien lokal zu speichern statt bei Google Drive, OneDrive oder Dropbox. Aber wie denn nun konkret? Bindet man den Netzwerkspeicher einfach als SMB-Share ein? Installiere ich umständlich eine Nextcloud? Bringt das NAS vielleicht was mit, beispielsweise Qsync von Qnap? Und was können diese Peer-2-Peer-Lösungen wie Syncthing, Resilio und Seafile? Oder machen Localsend und KDE Connect den ganzen Kram nicht viel einfacher? Im Podcast gehen die c’t-Redakteure Niklas Dierking, Stefan Porteck und Jörg Wirtgen diese Fragen durch.
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Zuerst die einfachste Lösung, ein Netzwerk-Share. Wir diskutieren die Vor- und Nachteile der gängigsten Protokolle SMB, NFS, Webdav und AFP und gehen dann auf die strukturellen Eigenschaften ein: Die Dateien liegen dann nicht lokal vor, sondern man benötigt ständig eine Netzwerkverbindung, und um von außerhalb des eigenen LANs zuzugreifen, muss beispielsweise der Router ein VPN- oder Wireguard-Netz aufspannen und man muss das irgendwie per DynDNS finden. Auch wie gut das auf dem Smartphone geht, erwähnen wir.
Eine Alternative wäre, Nextcloud auf dem NAS zu installieren: Die Daten liegen dann lokal vor, allerdings benötigt man DynDNS und VPN weiterhin. Wir sind einerseits zufrieden damit, auch weil die meisten Nextcloud-Clients ganz gut mit virtuellen Dateien umgehen können (die nur auf Wunsch lokal gepuffert vorliegen). Andererseits haben wir alle drei Zuverlässigkeits- und Geschwindigkeitsprobleme mit Nextcloud festgestellt, vielleicht aber auch aufgrund zu schwachbrüstiger NAS-Geräte. Gerade wenn man einen Reverse Proxy benötigt, der den DynDNS-Namen innerhalb des LANs auf eine lokale IP umbiegt, damit Transfers nicht auf die Geschwindigkeit der Internet-Anbindung beschränkt sind, und wenn man das beispielsweise mit einem PiHole im Docker auf dem NAS löst, könnten einige NAS überfordert sein.
Einen interessanten Tipp brachte Niklas: OpenCloud ist ein abgespeckter Fork von Nextcloud, der vielleicht performanter läuft. Was auch einen Blick wert ist: Die Software, die das NAS mitbringt. Qnap beispielsweise kommt mit Qsync, was ein ähnlicher Dienst ist: Clients für Windows, macOS, Linux, Android, iOS; die Clients verbinden sich im LAN automatisch direkt per IP; DynDNS über Qnap-Dienste eingebaut; virtuelle Dateien funktionieren einigermaßen.
Weitere Alternativen sind Peer-2-Peer-Lösungen. Eigentlich synchronisieren sie Verzeichnisse zwischen zwei Geräten, die dazu eingeschaltet sein müssen. Auf den ersten Blick klingt es unpraktisch, extra seinen PC einschalten zu müssen, damit das Handy auf aktuellen Stand kommt. Aber der Trick beim NAS ist natürlich, dort einen Client permanent laufen zu lassen. Vorteil der Systeme: Sie fummeln sich von selbst durch die Firewall, sodass man keinen DynDNS benötigt, und der lokale Zugriff erfolgt automatisch schnell. Syncthing machte sich als solches Peer-2-Peer-System bei allen drei gut, auch weil es das für einige NAS als native Anwendung gibt. Allerdings fehlen virtuelle Dateien. Zur Sprache kommen auch die Alternativen Resilio Sync und Seafile.
Schließlich sprachen wir über ganz andere Lösungen, um explizit nur einzelne Dateien auszutauschen, aber auch beispielsweise Zwischenablagen, und das ganze auch ohne Usernamen und Passwörter einfach mit Leuten im gleichen Raum – so etwas wie Apple AirDrop oder Google Quick Share, nur systemübergreifend. Gute Erfahrungen gabs mit Localsend und mit KDE Connect – das anders als der Name vermuten lässt, auch Clients für Windows, macOS, Android und iOS bereit hält.
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Zu Gast im Studio: Niklas Dierking, Stefan Porteck
Host: Jörg Wirtgen
Produktion: Tobias Reimer
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(jow)
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#TGIQF: Das Quiz rund um „Quake“
Die Zeit rennt: „Quake“ wurde diese Woche 30 Jahre alt. Am 22. Juni 1996 veröffentlichte id-Software den First-Person-Shooter, der das Genre in die Moderne führte.
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Die Ego-Shooter war bereits einige Jahre populär. Mit Wolfenstein 3D und DOOM etablierte die Gamingschmiede bereits die Spiele, die bis heute stilprägend sind. Quake war aber nicht weniger wichtig, denn das Spiel brachte bahnbrechende Neuerungen, ebenfalls ausgeheckt von John Romero, John Carmack und American McGee.
Waren vorige Shooter noch aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit mit Kompromissen behaftet und eine Mischung aus Pixel-Gegnern und Pseudo-3D, lieferte „Quake“ einen vollen dreidimensionalen Effekt mit Polygongrafik in allen Bereichen.

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
Herausragend war auch, dass „Quake“ konsequent auf Mehrspielermatches setzte, egal ob per Nullmodem-Kabel, LAN-Netzwerk oder online. Neuartig war zudem die kombinierte Maus-Tastatursteuerung, die eine größere Flexibilität ermöglichte.
Knapp 15 Jahre indiziert
Die düstere, gruselige Atmosphäre der verwinkelten Levels und die verschiedenartigen Monster wussten Heranwachsende zu schocken, sodass das Unvermeidliche kam: In Deutschland gelangte das Spiel umgehend auf den Index der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdenden Medien (BPjM) und wurde erst im Jahr 2011 wieder daraus entfernt.
Das änderte wenig an der Popularität unter Jugendlichen, denn das Spiel verbreitete sich schnell als Raubkopie: Bereits drei Tage vor dem Veröffentlichungstermin wurde eine Beta-Version ins damals noch sehr junge Internet gestellt.
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Eine 90er-Band schaffte es sogar in das Spiel hinein. Welches Bandlogo taucht denn auf Munitionskisten auf? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem Freitagsquiz.
Wie immer stellte in der heiseshow Moderatorin Anna Bicker dem Chef Dr. Volker Zota und Redakteur Malte Kirchner drei Fragen vorab. Na ja. Die Punktausbeute war jetzt nicht weltmeisterlich, aber auch kein Vorrundenaus.
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Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
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Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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77 Pfund pro Person: Das könnte Apple iCloud-Nutzern in Großbritannien zahlen
Britischen Apple-Kunden steht womöglich ein kleiner Geldsegen bevor: Eine Sammelklage, die die Verbraucherschutzorganisation „Which?“ zusammen mit einem Prozessfinanzierer gestartet hat, soll bis zu 77 britische Pfund pro Kunde einbringen, sollte sie erfolgreich sein. Apples Versuche, das Fortschreiten des Verfahrens zu verhindern, waren zuletzt gescheitert. Bei der Sammelklage im Milliardenwert geht es um die Kosten für den Speicherdienst iCloud – und die Frage, ob Apple seine Nutzer mit dessen Preisgestaltung wettbewerbswidrig in ein Geschäftsverhältnis zwingt, das ihnen keine anderen Alternativen lässt.
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Kunden in iCloud eingesperrt
Which? arbeitet ähnlich wie die deutsche Stiftung Warentest und gehört zur gemeinnützigen Consumer Association. Die Gruppe schätzt, dass von Apples Vorgehen in Großbritannien bis zu 40 Millionen iCloud-Kunden betroffen sind. Angesichts der Einwohnerzahl des Vereinigten Königreichs von 68 Millionen Menschen ist das ein sehr hoher Wert. Die Kläger fordern etwas mehr als 3 Milliarden Pfund von Apple. Betroffen sind Personen, die zwischen November 2018 und dem 8. Juni 2026 in Großbritannien gelebt haben.
Die Verbraucherschutzorganisation glaubt, dass Apple Nutzer in seinen iCloud-Dienst „eingesperrt hat“, da es quasi unmöglich sei, alternative Dienste zu verwenden. Seit vielen Jahren bietet Apple nur 5 GByte an kostenlosem Cloud-Speicher an. In Großbritannien muss man für mehr Platz mindestens 99 Pence zahlen – dann gibt es 50 GByte. Die Spanne reicht bis 12 TByte für 55 Pfund.
Klageabweisung zunächst gescheitert
Apple hatte mit verschiedenen Strategien versucht, die Klage abzuweisen – unter anderem durch das Angehen des von Which? verwendeten Prozessfinanzierers, der wirtschaftliche Probleme hatte. Apples Anwälte zogen in Zweifel, dass das Unternehmen den Prozess überhaupt durchführen könne. Which? ist angesichts der hohen Kosten aufgrund des Schadensrahmens nicht in der Lage, die Klage allein zu stemmen. Laut einem BBC-Bericht konnte Which? sich aber bislang durchsetzen – die Klage bekam grünes Licht seitens des zuständigen Gerichts. Nun muss das Competition Appeal Tribunal entscheiden. Das Verfahren könnte allerdings Jahre dauern.
Which? argumentiert etwa, dass ein wettbewerbsrechtlich korrektes Angebot des 200-GByte-Pakets statt der aktuellen drei Pfund nur zwei Pfund gekostet hätte, wenn Apple sich nicht illegal verhalten hätte. Diese Illegalität wiederum ergibt sich laut der Verbraucherschützer offensichtlich dadurch, dass Apple nur 5 GByte an kostenlosem Speicher mitliefert. Apple sieht das naturgemäß anders und meint, dass Kunden „jede Menge Alternativen“ hätten. Allerdings ist iCloud tief ins System eingebunden, sei es auf iPhone, iPad oder Mac.
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(bsc)
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