Künstliche Intelligenz
Gehirn-Computer-Schnittstellen: Zwischen Durchbruch und ethischem Dilemma
Gedanken lesen, speichern, zurückspielen – was klingt wie Science-Fiction, ist in ersten Anwendungen bereits Realität. Brain-Computer-Interfaces, kurz BCIs, können Gehirnsignale auslesen, in digitale Daten übersetzen und in das Gehirn zurückspielen. Gelähmte Patientinnen und Patienten bedienen damit virtuelle Tastaturen allein durch die Kraft ihrer Gedanken. Menschen, die vollständig eingeschlossen in ihrem Körper gefangen waren, können plötzlich wieder kommunizieren.
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Der Pathologe Dr. Jochen Lennerz hat diese Entwicklungen auf dem Digital Health Innovation Forum des Hasso-Plattner-Instituts eindrücklich beschrieben und zugleich unmissverständlich vor den Folgen gewarnt. Denn die Technologie wirft Fragen auf, für die Gesellschaft, Politik und Regulatorik bisher kaum Antworten haben. „Wenn man den Begriff funktional definiert: beispielsweise als Steuerung eines Cursors oder einer Auswahlbewegung, dann sind solche Anwendungen bereits heute möglich“, sagte Lennerz gegenüber heise online.
Lennerz zufolge könnten BCIs nicht nur therapeutische Chancen bieten, sondern das Verhältnis zwischen Mensch und Technologie grundlegend verändern. Perspektivisch sei es denkbar, Erfahrungen direkt zu teilen oder Wahrnehmungen auszulesen. Damit rücke die Technologie in die Nähe dessen, was bisher als Science-Fiction galt. „Das Potenzial der Technologie ist deutlich größer als der aktuelle Stand, aber wir befinden uns noch in einer frühen Entwicklungsphase“, sagte Lennerz.
Lennerz zufolge ließen sich Szenarien denken, in denen Soldaten Drohnen oder robotische Systeme direkt per Gedanken steuern. Ebenso könne es möglich werden, visuelle Informationen aus dem Gehirn zu extrahieren – also Wahrnehmungen zu analysieren, die dem Menschen selbst womöglich gar nicht bewusst seien.
Damit könnten sich neue Formen militärischer Aufklärung und Steuerung ergeben, die weit über heutige Technologien hinausgingen. BCIs würden nicht nur verlorene Fähigkeiten wiederherstellen, sondern könnten auch menschliche Leistungsfähigkeit gezielt erweitern. Daraus könnte sich ein globaler Wettbewerb entwickeln, bei dem Staaten versuchten, sich frühzeitig Zugriff auf diese Technologien zu sichern.
Rohdaten erhalten viele Informationen
Ein besonders sensibles Feld sei dabei der Umgang mit Hirndaten. Anders als klassische medizinische Daten enthielten sogenannte Neurodaten potenziell weit mehr Informationen, als aktuell genutzt werde. Systeme griffen oft nur auf einen kleinen Teil zu – etwa zur Steuerung eines Cursors. „Dabei enthalten die Rohdaten häufig deutlich mehr Information, als für die jeweilige Anwendung genutzt wird […] Diese latente Information wirft Fragen zur Sekundärnutzung auf, weil nicht immer klar ist, welche Inhalte potenziell aus den Daten abgeleitet werden könnten.“
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„Ein weiterer offener Punkt betrifft“ laut Lennerz „den Datenschutz über den Tod hinaus.“ Hirndaten gelten als hochpersönlich. Nach geltendem Datenschutzrecht erlischt der unmittelbare Schutz personenbezogener Daten mit dem Tod, während spezifische Regelungen für neurobezogene Daten bislang fehlen. Dadurch entsteht eine rechtliche Grauzone, in der insbesondere Nutzung, Weitergabe und sekundäre Auswertung solcher Daten unklar bleiben.
Auch auf individueller Ebene zeigten sich Risiken. In einem Fall habe eine Patientin nach der Implantation eines solchen Systems eine starke emotionale Bindung an das Gerät entwickelt. Nach dessen Entfernung habe sie von einem massiven Verlustgefühl berichtet.
„Tendenz, Probleme mit Technik zu lösen“
Der Chemnitzer Psychologieprofessor Bertolt Meyer, der selbst eine bionische Prothese trägt, ordnete BCIs in der Anhörung des Deutschen Ethikrats „Neue Neurotechnologien – Ethik, Recht und Gesellschaft“ als sogenannte „Human Augmentation Technologies“ ein, die zu den invasiven gerätebasierten Technologien zur Erweiterung menschlicher Fähigkeiten zählen. Als Beispiel zeigte er unter anderem Neuralinks Pong-spielenden Affen. Die gesellschaftliche Akzeptanz hänge entscheidend davon ab, ob eine Technologie zur Wiederherstellung von Fähigkeiten oder der Leistungssteigerung diene. Hinzu kommt das Risiko der Stigmatisierung und eine zunehmende Tendenz, gesellschaftliche Probleme primär mit Technik lösen zu wollen.
Warnung vor Nutzungsdruck bei Neurotechnologien
Zudem warnte Dr. med. Philipp Kellmeyer, Juniorprofessor für Responsible AI und Digital Health an der Universität Mannheim, in der Anhörung vor neuen Formen von Nutzungsdruck, Selbstmodifikation und einer wachsenden Abhängigkeit durch verbraucherorientierte Neurotechnologien. Er plädiert dafür, mentale Integrität als eigenständiges Schutzgut ernst zu nehmen und partizipative Verfahren systematisch in Entwicklungs- und Regulierungsprozesse zu integrieren. Kellmeyer und weitere Forscher haben zudem ein Moratorium gefordert: keine implantierbaren nicht-medizinischen BCIs, solange deren Wirkung auf den menschlichen Geist nicht hinreichend verstanden sei. Der an der Forderung nach dem Moratorium beteiligte Rechtswissenschaftler Dr. Christoph Bublitz von der Universität Hamburg, wies auch auf unbeantwortete Fragen zu den psychischen Auswirkungen und der Gedankenfreiheit hin.
Besonders kritisch sei die mögliche militärische Nutzung. Laut Prof. Marcello Ienca, Professor für Ethik der Künstlichen Intelligenz und Neurowissenschaften an der TU München, wurden erste BCIs in den 1970er und 1980er Jahren ursprünglich für militärische Zwecke entwickelt. Ienca zufolge baut China seit 2023 spezialisierte Strukturen für kognitive Kriegsführung auf, zu denen auch Neurotechnologien gehören.
Wettbewerber arbeiten zusammen
Auch die Rolle großer Industrieakteure wie Neuralink, dessen BCI bereits bei über einem Dutzend Menschen implantiert wurde (Ende Januar 2026 waren es 21 Personen), ordnet Lennerz auf Nachfrage ein. „Neuralink ist, wie die anderen Industrieakteure, Teil unserer Collaborative Community.“ Dort arbeiteten Wettbewerber bewusst zusammen, um gemeinsame Grundlagen zu schaffen, „weil sie erkennen, dass bestimmte Herausforderungen gemeinsam leichter zu lösen sind.“
Lennerz zufolge könnten Brain-Computer-Interfaces zu einer der prägendsten Technologien des 21. Jahrhunderts werden – mit Auswirkungen weit über die Medizin hinaus. Die entscheidende Frage sei nicht mehr, ob sie kommen, sondern wie ihre Nutzung gestaltet, reguliert und kontrolliert wird.
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(mack)
Künstliche Intelligenz
Altersverifizierung für Social Media: Umsetzung bleibt das größte Problem
Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Ihr Erfolg wird an der Umsetzung gemessen. Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
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Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin will die 13 als Altersgrenze
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.
Aktuelle Daten aus Australien weisen allerdings darauf hin, dass die Altersverifizierung durch die Plattformen bisher immens zu wünschen übrig lässt. Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im Fachjournal „The BMJ“. Einer kleinen Umfrage zufolge schränken die gesetzlich festgelegten Beschränkungen die tatsächliche Nutzung darum bisher kaum ein.
Australien hatte Ende 2025 als weltweit erstes Land ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien eingeführt. Die Plattformen sollen gezielt verhindern, dass unter 16-Jährige Konten führen. Von gut 400 befragten australischen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren gaben drei Monate nach Einführung der Beschränkungen satte 85 Prozent an, weiterhin solche Plattformen zu nutzen, überwiegend über eigene Konten. Ein Drittel berichtete, bisher keine Altersverifizierungsmaßnahmen erlebt zu haben. Üblich waren ansonsten schwache Verfahren wie die Eingabe des Alters und Hochladen eines Selfies. Es hapert also offenbar noch stark an der Umsetzung des Verbots.
App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern
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Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal. Zudem drohten Jugendliche, auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr: „Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen. Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es allerdings um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.
Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen
„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“ Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich. „Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“
Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“
Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen
Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe. „Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“
Handyfreie Zone: die Schule
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis zur siebten Klasse zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen. Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schülerinnen und Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen, ist wirksamer, als nur über sie hinweg zu entscheiden.“
KI-Begleiter ebenfalls beschränken
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
LLMs im eigenen Rechenzentrum: Online-Konferenz zu Anforderungen und Anwendung
Unternehmen setzten bei LLMs weitgehend auf Clouddienste. Lokale Modelle haben im Vergleich zur Cloud einige Vorteile: Die Kosten sind besser kalkulierbar, und die Daten bleiben innerhalb des Unternehmens.
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Allerdings bringt der lokale Betrieb der LLMs einige Herausforderungen mit sich. Außerdem eignet sich nicht jedes Projekt uneingeschränkt und ohne Anpassungen für den lokalen Ansatz.
Am 15. Oktober zeigt die Online-Konferenz LLMs im Unternehmen, welche Hardware für den lokalen Betrieb erforderlich ist, wie man die Performance optimiert und wie Feintuning der Modelle hilft.
Projekte, Hardware, Optimierung
Das Programm der von iX und dpunkt.verlag ausgerichteten Online-Konferenz bietet Vorträge zu folgenden Themen:
- Software für lokale LLMs
- Wie viel GPU braucht der Chatbot?
- Performance-Optimierung
- LLMs und Embedding-Modelle, selbstgebaut
- Coding-Agenten im Enterprise-Einsatz bewerten
- Kosten von KI-Inferenz und wie man flexibel bleibt
Bis zum 25. September sind die Tickets für die Online-Konferenz zum Frühbucherpreis von 279 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) erhältlich.
Workshops zu Feintuning und Performance-Optimierung
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Am 22.10. und 18.11. sind zusätzlich zwei Workshops geplant, deren Agenda in Kürze veröffentlicht wird. Ein Workshop wird sich mit dem Feintuning großer Sprachmodelle beschäftigen und der andere mit Performance-Optimierungen für den lokalen Einsatz.
Wer über die Online-Konferenz und die zugehörige Konferenz Minds Mastering Machines informiert werden möchte, kann sich für den M3-Newsletter eintragen.
(rme)
Künstliche Intelligenz
Post zum Freitag: Die irrationale deutsche Angst vor Klimaanlagen muss verschwinden!
Nach einer anstrengenden Hitzewoche liegt der Höhepunkt noch vor uns: In manchen Teilen Deutschlands soll es am Wochenende über 40 °C werden. Das ist schon für junge, gesunde Menschen schwer zu ertragen – egal ob draußen oder drinnen. Ganz besonders leiden beispielsweise alte und kranke Menschen, die in unklimatisierten Pflegeheimen sitzen und mit einem Ventilator versuchen, irgendwie über die Zeit zu kommen. Ich frage mich: Wieso wird das einfach so akzeptiert – insbesondere bei Pflegeheimen mit teils astronomischen Kosten für einen Platz? Und dabei gibt es internationale Studien, die zeigen, dass in Alten- und Pflegeheimen mit Klimaanlagen weniger Menschen an extrem heißen Tagen sterben als in solchen ohne.
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Nochmal: Wieso wird das hierzulande einfach so akzeptiert? Woher kommt diese irrationale, technikfeindliche Angst vor Klimaanlagen? In zahlreichen anderen, auch ärmeren Ländern ist Klimatisierung etwas völlig Normales und die Menschen sterben nicht an kühler Zugluft. Meine brasilianische Schwägerin kann es immer noch nicht fassen, dass in Deutschland weder Krankenhäuser noch Altenheime flächendeckend klimatisiert sind, während sie die Berichte über die europäische Hitzewelle verfolgt.
Viel dieser deutschen irrationalen Angst hat mit Unwissen zu tun. Es gibt gerade bei Klimaanlagen eine ganze Menge Vorurteile und Mythen: sei es zur Gesundheit, Lautstärke oder zu Stromverbrauch und Kosten. Entsprechend haben wir die zwölf gängigsten Mythen aufgegriffen und entzaubert. Schicken Sie den Artikel ruhig auch an skeptische Freunde oder Bekannte – etwa über den Verschenkerlink.
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Eine mobile Split-Klimaanlage. Kühlt bei Hitze zuverlässig.
(Bild: heise medien)
Übrigens: Während ich diese Zeilen schreibe, sind zahlreiche Klimageräte in Baumärkten und Online-Shops ausverkauft. Bei vielen Menschen ist der Leidensdruck also gerade hoch genug, um doch kurzfristig nach einer Linderung zu suchen. Die beste Lösung gegen überbordende Hitze sind die effizienten Split-Klimaanlagen, die man üblicherweise fest installiert – allerdings gibt es auch (wenige) mobile Varianten, etwa die derzeit ausverkaufte Midea PortaSplit.
Relativ unbekannt sind dagegen noch Klimaanlagen fürs Bett, auf denen man dann schläft. Sie funktionieren ähnlich wie eine Wasserkühlung: eine externe Einheit kühlt Wasser elektrisch runter und pumpt es durch einen speziellen Matratzentopper, der von Schläuchen durchzogen ist. Kollege Jan Wöbbeking bestellte sich eine solche Klimamatratze und arbeitete quasi im Schlaf an seinem Test, den Sie nun in aller Ausführlichkeit lesen können.

Der Arbeitsplatz des Kollegen Jan in dieser Woche: Ein Klimabett.
(Bild: Jan Wöbbeking / heise medien)
Nicht nur bei Klimaanlagen, sondern auch bei anderen Dauerlastgeräten schwingt immer mal wieder die latente Angst vor elektrischen Zwischenfällen mit. Wer kennt keine Geschichte von einem Bekannten, der jemanden kennt, dessen Freundes Haus wegen defekter Elektrik abgebrannt ist. Diesem Thema hat sich Kollege Clemens Gleich gewidmet und zeigt in einem höchst interessanten Artikel nicht nur häufige Probleme auf, sondern auch passende Lösungsmöglichkeiten.
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Ob gut gekühlt oder nicht, viele werden das anstehende, überheiße Wochenende drinnen verbringen. Fernsehen und Gaming erhitzt (unklimatisierte) Zimmer nur noch mehr; Lesen ist also eine wattsparende, gute Idee. Falls Sie E-Book-Liebhaber sind, schauen Sie doch mal in die neue E-Reader-Marktübersicht. Mit der können Sie Ihr Wissen über aktuelle Geräte auffrischen und überlegen, ob sich für Sie vielleicht doch mal ein neuer Reader lohnt.
Noch ein Lesetipp für Bastler: Wer sein Smart Home über Home Assistant steuert, kann wichtige Befehle direkt auf den Android-Homescreen legen – und damit sogar manche Hersteller-Apps obsolet machen. Kollege Marvin Strathmann zeigt, wie Sie Widgets einrichten und Schalter oder Zustände einstellen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Sommerwochenende. Passen Sie auf sich auf.
Ihr
Martin Fischer
Stellv. Chefredakteur heise medien
PS: Nächsten Mittwoch um 17 Uhr können Sie unsere Experten live zum Thema Balkonkraftwerke befragen. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen.
(mfi)
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