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EU-Frequenzgruppe: Oberes 6-GHz-Band ist für 6G nötig, WLAN hat das Nachsehen


Die Radio Spectrum Policy Group (RSPG) hat am Montag ihre lange erwartete Empfehlung für die künftige Nutzung des oberen Teils des 6-GHz-Bandes (6425 bis 7125 MHz) in Europa veröffentlicht. Dieses Spektrum ist sehr begehrt, da es eine große „Datenautobahn“ darstellt, die sowohl für neue Mobilfunkstandards wie 6G als auch für leistungsstarke, drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) dringend benötigt wird. Es ist der einzige verbleibende große Frequenzteil im mittleren Bereich, der für hohe Kapazitäten zur Verfügung steht.

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Das Frequenz-Beratungsgremium der EU-Kommission versucht auf 28 Seiten, die Interessen des lizenzierten Mobilfunks und der unlizenzierten WLAN-Systeme auszugleichen. Zugleich will es bestehende Funkdienste, die diese Frequenzen aktuell nutzen, schützen. Kern der Empfehlung ist eine klare Aufteilung des Bandes, bei der jeder Seite ein eigener, vorrangiger Bereich zugewiesen wird.

Der obere Teil des Spektrums im Bereich 6585 bis 7125 MHz soll laut der RSPG vorrangig dem Mobilfunk zugeteilt werden. Mobilfunkbetreiber können diesen Bereich also nutzen, um ihre Netze auszubauen und neue Technologien wie 6G einzuführen. Die Experten sind aber auch dafür, dass WLAN-Systeme diesen Bereich potenziell mit in Anspruch nehmen dürfen – allerdings nur, wenn sie den Mobilfunk nicht stören.

Die RSPG plädiert in diesem Sinne für eine nicht-priorisierte Nutzung: Sollte der Mobilfunk den Platz benötigen, müsste WLAN zurückstehen. Die einzelnen Länder in Europa sollen auch selbst entscheiden dürfen, ob sie diese Mitnutzung durch solche drahtlosen Funknetze erlauben. 160 MHz könnten zudem möglicherweise von Ende 2027 an für WLAN freigegeben werden.

Den unteren Teil des Bandes (6425 bis 6585 MHz) sieht die Gruppe hauptsächlich als eine Art Schutzstreifen. Er soll verhindern, dass die Mobilfunksignale oder Signale aus dem oberen Teil des Bandes Aktivitäten im unteren Teil stören (5945 bis 6425 MHz), den die Kommission bereits für WLAN freigegeben hat. Ziel ist es, das vorhandene WLAN-Spektrum zu sichern.

Zusätzlich will die RSPG gewährleisten, dass wichtige bestehende Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Dazu gehören Richtfunkstrecken von Unternehmen und staatlichen Stellen, Satellitenkommunikation sowie wissenschaftliche Anwendungen. Insbesondere soll ein kleines Teilband (6650 bis 6675.2 MHz) für die Radioastronomie erhalten bleiben, da dort wichtige Messungen zur Sternentstehung durchgeführt werden. Für Satelliten zur Erdbeobachtung, die in diesem Band Daten zur Meerestemperatur sammeln, sucht Europa langfristig nach Ausweichfrequenzen.

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Die RSPG-Linie dient der Kommission als Empfehlung für die Festlegung verbindlicher Nutzungsbedingungen im Frequenzausschuss, die dann in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Bundesregierung machte sich in dem Gremium entgegen eines Appells von Verbänden und Firmen aus der Breitband-, Energie- und Kommunalwirtschaft dafür stark, das gesamte obere 6-GHz-Frequenzband vorrangig dem Mobilfunk zuzuweisen.

Die Lobby-Gruppen Breko, BDEW und VKU fordern die Kommission jetzt auf, die Entscheidung der RSPG kritisch zu prüfen. Sie sollte demnach „im Interesse von Gesellschaft, Wirtschaft und Bildungseinrichtungen schon jetzt sicherstellen, dass einer lizenzfreien WLAN-Nutzung im oberen 6-GHz-Band 320 MHz zur Verfügung stehen“. Sonst könnte der neue Wi-Fi-7-Standard sein volles Potenzial nicht entfalten. Eine Mobilfunknutzung sei dagegen nur in Ballungsräumen sinnvoll umzusetzen.


(wpl)



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Datenschutz-Reform: EU-Staaten einigen sich auf schnellere DSGVO-Durchsetzung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der EU-Ministerrat hat am Montag die Mini-Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) final beschlossen, auf die er sich im Juni mit Vertretern des Parlaments einigte. Ziel ist es, die Kooperation zwischen den nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung des Normenwerks zu verbessern. Damit soll die Bearbeitung grenzüberschreitender Datenschutzbeschwerden beschleunigt werden. Dabei geht es vor allem um das „Irland-Problem“: Die irische Datenschutzbehörde (DPC) gilt aktuell als Flaschenhals für die DSGVO-Durchsetzung gegen Big-Tech-Konzerne, die ihren europäischen Hauptsitz auf der Insel haben. Durch harmonisierte Abläufe soll künftig vermieden werden, dass Streitigkeiten im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zu komplizierten und langwierigen Verständigungsverfahren führen.

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Ein zentrales Element der jahrelang umkämpften Novelle betrifft die Angleichung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für grenzüberschreitende Beschwerden. Künftig soll unabhängig davon, in welchem EU-Staat eine Eingabe erfolgt, die Entscheidung über deren Zulässigkeit auf der Basis derselben Informationen beurteilt werden. Damit wird eine Vereinheitlichung der Kriterien geschaffen, die unterschiedliche nationale Auslegungen beseitigen und den Beschwerdeführern mehr Rechtssicherheit bieten soll. Diese Harmonisierung gilt als entscheidend, um die Fragmentierung zu beenden, die das reibungslose Funktionieren des EU-weiten Kooperationsmechanismus bisher erschwert hat.

Gleichzeitig sehen die neuen Vorschriften gemeinsame Verfahrensrechte für alle Beteiligten vor. Dies umfasst sowohl den Anspruch der Beschwerdeführer auf Einbeziehung in das Verfahren als auch das verbriefte Anhörungsrecht für die Unternehmen oder Organisationen, gegen die ermittelt wird. Letztere erhalten zudem die verbriefte Option, vorläufige Ermittlungsergebnisse einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Das soll die Transparenz und Fairness des gesamten Verfahrens erhöhen. Ferner wird für unkomplizierte Fälle ein vereinfachtes Kooperationsverfahren eingeführt: Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, können sich die nationalen Datenschutzbehörden darauf einigen, derartige Angelegenheiten vorzeitig beizulegen.

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Die wohl wichtigste Neuerung ist die Einführung verbindlicher Fristen für DSGVO-Untersuchungen. Ein reguläres grenzüberschreitendes Verfahren darf künftig nicht länger als 15 Monate in Anspruch nehmen. Lediglich bei den komplexesten Fällen kann diese Frist einmalig um maximal zwölf weitere Monate verlängert werden. Für Beschwerden, die über das neue vereinfachte Kooperationsverfahren abgewickelt werden, ist die Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen. Bürgerrechtlern reichen diese Vorgaben nicht aus. Der Ratsbeschluss markiert den letzten legislativen Schritt. Die sogenannte Durchführungsverordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und nach einer Übergangsfrist von 15 Monaten vollständig anwendbar werden. Voraussichtlich am Mittwoch will die EU-Kommission eine umfangreiche DSGVO-Reform auf den Weg bringen, die laut Kritikern den Datenschutz schleifen würde.


(afl)



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Finanzminister fordert in Peking fairen Wettbewerb


China vertritt seine Interessen zunehmend selbstbewusst. Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) gibt sich nach Gesprächen dennoch optimistisch, dass sich die EU und Deutschland auf der einen und China auf der anderen Seite aufeinander zubewegen. Er macht deutschen Unternehmen Hoffnung auf einen einfacheren Zugang zu Rohstoffen wie Metalle der seltenen Erden aus China. Man habe ihm zugesagt, dass die deutschen und europäischen Sorgen über Ausfuhrbeschränkungen ernst genommen würden, „und dass wir gemeinsame Lösungen im Sinne eines verlässlichen Zugangs und im Sinne verlässlicher Lieferketten finden wollen“, sagte der Finanzminister nach Gesprächen mit dem chinesischen Vizepremier He Lifeng in Peking.

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Später wurde Klingbeil noch einmal deutlicher und erklärte, dass es „zu Lösungen kommen wird“ und „dass es zu verlässlichen Lieferketten“ kommen werde. „Das sagt die chinesische Seite nicht, wenn man das nicht auch so meint“, sagte er. Er pochte beim deutsch-chinesischen Finanzdialog auf faire Wettbewerbsbedingungen. „Wir scheuen den Wettbewerb nicht, aber klar ist auch, er muss fair sein“, betonte er. Deutsche Unternehmen bräuchten verlässlichen Zugang zu kritischen Rohstoffen. Eine „ungerechtfertigte Anwendung von Exportkontrollen“ sei eine ernsthafte Bedrohung für die Weltwirtschaft.

China ist globaler Hauptproduzent für Metalle der seltenen Erden, die in der Industrie sowie der Hightech- und Rüstungsbranche benötigt werden. Peking hat ihren Export beschränkt. Auch deutsche Unternehmen müssen aufwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen und erhalten oft nur geringe Mengen. Klingbeil ist als erster Minister der schwarz-roten Bundesregierung für politische Gespräche in Peking. Er wirbt für eine erweiterte Kooperation mit der Volksrepublik, nicht nur bei Handel und Rohstoffen, sondern auch in der Klimapolitik, bei globaler Gesundheit und finanzpolitischer Stabilität.

Sein Gesprächspartner He ist in der chinesischen Regierung für das Thema Finanzen zuständig und hat die Volksrepublik in die jüngsten Verhandlungsrunden mit den USA im Zollstreit geführt. Er sagte nach dem Treffen mit der deutschen Delegation, beide Seiten hätten ihre Bereitschaft betont, Stabilität und Sicherheit in der weltweiten Lieferkette zu stärken, auch bei Metallen der seltenen Erden.

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Klingbeil beklagte auch chinesische Überkapazität in Schlüsselsektoren wie Stahl, Solar oder Elektromobilität. „Wir sehen hier von deutscher Seite einen fairen Wettbewerb gefährdet und sehen, dass Industriearbeitsplätze und Arbeitsplätze außerhalb Chinas auch bei uns in Deutschland gefährdet sind“, sagte er. Konkrete Zugeständnisse konnte er Peking jedoch nicht abringen. Gemeinsame Lösung zu finden heiße, unfaire Wettbewerbsbedingungen sein zu lassen, betonte Klingbeil. „Sonst, und das war sehr klar, auch von meiner Seite, werden wir in Europa zu Maßnahmen greifen“, erklärte er.

He warb um Investitionen aus Deutschland. „Die chinesische Seite lädt deutsche Firmen ein, nach China zu kommen, um zu investieren“, sagte er. Chinas Firmen würden parallel ermutigt, in Deutschland Niederlassungen zu gründen. Mit Blick auf Streitigkeiten mit der EU sagte er, China hoffe, dass Deutschland seinen Einfluss nutze, damit man sich wieder aufeinander zubewege. Brüssel hatte unter anderem Zölle auf chinesische Elektroautos verhängt. China konterte mit Anti-Dumpinguntersuchungen für bestimmte EU-Produkte.

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(mfz)



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3D-Druck mit Holz | heise online


Der 3D-Druck verändert zahlreiche Branchen grundlegend, und die Möbelbranche profitiert besonders von Holzpotenzial als umweltfreundlichem und optisch ansprechendem Material. Eine neue Methode, um Holzabfälle für den 3D-Druck zu nutzen, kommt aus Israel. Forscher der Hebrew University of Jerusalem haben ein Verfahren entwickelt, um aus Holzspänen 3D-Filament zu produzieren.

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Das Forschungsteam um Doron Kam sammelte Holzreste aus der Möbel- oder Baubranche und trocknete diese gründlich, um den Wassergehalt zu minimieren. Danach mahlten sie die Partikel zu feinem Pulver und mischten das Holzpulver mit organischen Klebstoffen wie Lignin oder Naturharzen. So entsteht ein stabiles Filament für FDM-Drucker (Fused Deposition Modeling). Anschließend druckten sie mit einem 3D-Drucker damit Bänder. Aus diesen Bändern formten sie eine meterhohe Schale durch Anordnung der Bänder in engen Kreisverläufen.

Frühere Studien zum 3D-Druck mit Holz offenbarten dabei eine Eigenart des Materials. Es krümmt sich und schrumpft beim Trocknen. Dadurch wölben sich die Ränder eines gedruckten Kreises nach oben, statt die Rundung zu erhalten. Kam und sein Team nutzten diese Eigenschaft nun zur Verbesserung des Druckprozesses. Anstelle rechteckiger Formen verwendete das Team Spiralformen und konzentrische Kreise zum Ausdruck, was die Festigkeit erhöhte.

Wie das Branchenportal 3DActivation berichtete, gelang der Durchbruch durch Anpassung der Druckgeschwindigkeit in Verbindung mit der Ausrichtung und individuellen Trocknung von 3D-gedruckten spiralförmigen Helix-Streifen. „Ziel ist es, das Verfahren zu perfektionieren, um eines Tages beliebige Holzabfälle oder auch Äste zu zerkleinern und als Basismaterial mittels 3D-Druck dann für die Herstellung von Holzprodukten und Möbeln nutzen zu können“, so das Forschungsteam.

Andere Wege geht ein Forscherteam aus dem Erzgebirge, wo traditionell Holzspielzeug, Nussknacker, Räucherfiguren sowie Möbel und Halbzeuge aus Holz seit Generationen gefertigt werden. Bei den unterschiedlichen Verfahren für den 3D-Druck ist für Holz besonders die Werkstoffextrusion im Liquid-Deposition-Modeling-Verfahren (LDM) interessant. Ein Forschungsteam um Dr.-Ing. Michael Rosenthal von der TU Dresden nutzt das LDM-Verfahren zur Herstellung von Holzprodukten über 3D-Drucker. Michael Rosenthal und sein Team ahmen bei dem Verfahren die Arbeitsweise von Wespen nach, die Holzbrei für Nester formen.

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Dabei besteht das Material zu 90 Prozent aus Holzresten wie Spänen und Staub. Teammitglieder mischten es mit Bindern wie Stärke oder Celluloseether in Wasser. Sie passten die Eigenschaften an und reduzierten das Schrumpfen, wobei sich die Festigkeit steigern ließ. Das entstandene Material klebt gut, erlaubt Schrauben mit halber Spanplattenfestigkeit bei einer Druckfestigkeit von bis zu 8 MPa (Mega Pascal) und hält Klammern sicher. Als gedruckte Beispiele präsentieren die Forscher etwa Schmuckschatullen mit gedrechseltem Deckel und gedruckte Dosen aus Abfallspänen. Teammitglied Stefan Beyer formte im Workshop sogar Gitarrenkörper über den 3D-Drucker.

Weitere Infos zum Verfahren sowie Termine zu Workshops zum 3D-Druck von Holzgegenständen bietet die Initiative Denkstatt Erzgebirge auf der Webseite.


(usz)



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